BT-Drucksache 17/989

Evaluation des Unterhaltsvorschuss

Vom 10. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/989
17. Wahlperiode 10. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Evaluation des Unterhaltsvorschusses

Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden
und ihren Kindern verbessern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen
Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen kann. Der
Unterhaltsvorschuss kommt damit unmittelbar den Kindern von Alleinerzie-
henden zu Gute.

Der Unterhaltsvorschuss weist zwei restriktive Grenzen auf. Er wird nicht län-
ger als sechs Jahre bezahlt. Und der Unterhaltsvorschuss wird nicht für Kinder
über zwölf Jahre gezahlt. Andererseits besteht die Unterhaltspflicht der Eltern
jedoch mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind noch in der
Schule oder einer Ausbildung, dann besteht die Unterhaltspflicht sogar bis zum
25. Lebensjahr. Damit stellt sich die Frage, wieso der Unterhaltsvorschuss
höchsten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und längstens für sechs
Jahre bezahlt wird.

Die Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina
Schröder, hat am 24. Januar 2010 in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntags-
zeitung“ angekündigt, dass sie die Altergrenzen im Unterhaltsvorschuss auf
14 Jahre anheben will (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 24. Januar
2010). Dabei lässt die Bundesministerin offen, welche Gründe für eine Anhe-
bung des Höchstalters von zwölf auf 14 Jahre sprechen und wieso sie nicht
auch die maximale Bezugsdauer erhöhen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung das Höchstbezugsalter des
Unterhaltsvorschusses auf 14 Jahre anzuheben?

2. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, das Höchstalter auf
18 Jahre anzuheben?

3. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, das Höchstalter analog
zum Unterhaltsanspruch von Kindern zu regeln, also im Falle einer Ausbil-

dung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres?

4. Wieso plant die Bundesregierung nicht, die maximale Bezugsdauer von
sechs Jahren zu erhöhen oder gar gänzlich zu streichen und den Unterhalts-
vorschuss damit bei Bedarf bis zum Höchstalter auszuzahlen?

Drucksache 17/989 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, den Unter-
haltsvorschuss sowie Unterhaltszahlungen sowohl beim Kinderzuschlag
als auch beim Wohngeld als Einkommen zu berücksichtigen?

6. Welche Auswirkungen hat die gleichzeitige Anrechnung des Unterhalts
bzw. des Unterhaltsvorschusses bei Kinderzuschlag und Wohngeld auf das
zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB II) notwendige Bruttoeinkommen einer Alleinerziehen-
den?

7. Wie würde sich bei Bezug von Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlun-
gen (in Höhe des Mindestunterhalts), Kinderzuschlag und Wohngeld das
notwendige Bruttoeinkommen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit im
Sinne des SGB II einer Alleinerziehenden entwickeln, wenn ihr einziges
Kind das sechste bzw. das zwölfte Lebensjahr vollendet, und was ist der
Grund für die Veränderung der Einkommensschwelle?

Wie entwickelt sich das notwendige Bruttoeinkommen in diesen Fällen,
wenn die maximale Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses von sechs
Jahren überschritten wird?

8. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Unterhaltsvorschuss
bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts für das Kind beim Wohn-
geld nicht als Einkommen zu berücksichtigen?

9. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Unterhalt bis zur
Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts für das Kind beim Wohngeld
nicht als Einkommen zu berücksichtigen?

10. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Unterhalt bzw. Unter-
haltsvorschuss bis zur Höhe des Kinderzuschlags nicht beim Wohngeld als
Einkommen zu berücksichtigen?

11. Wie viele Personen bezogen jeweils in den Kalenderjahren 1999 bis 2009
Unterhaltsvorschuss?

Wie viele dieser Personen verloren jeweils in den Jahren 1999 bis 2009
ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, da der Unterhaltsvorschuss für
die maximale Bezugsdauer bezogen wurde, und wie viele, weil das
Höchstalter von 12 Jahren erreicht wurde, und welchen Anteil machen
diese beiden Gründe jeweils an allen Personen aus, die den Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss verloren haben oder diesen nicht mehr beantragten?

12. Wie viele Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gewährt wurden, waren
jeweils in den Kalenderjahren 1999 bis 2009 zum Zeitpunkt der ersten
Beantragung unter sechs Jahre alt, sechs bis unter zwölf Jahre sowie sechs,
sieben, acht, neun, zehn oder elf Jahre alt (bitte für die einzelnen Alters-
gruppen insgesamt sowie für diese getrennt nach Geschlecht des allein-
erziehenden Elternteils angeben)?

13. Wie lange wurde der Unterhaltsvorschuss jeweils in den Jahren 1999 bis
2009 durchschnittlich (arithmetisches Mittel sowie Median) bezogen (bitte
insgesamt und ohne Kinder, die ihren Anspruch aufgrund des Erreichens
des Höchstalters von zwölf Jahren verloren haben, berechnen)?

14. Wie viele Kinder im Alter von zwölf bis unter 14 Jahren und wie viele
Kinder im Alter von zwölf bis unter 18 Jahren bekommen nur unregel-
mäßigen oder keinen Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten gewährt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/989

15. Wie bewertet die Bundesregierung aufgrund der oben erfragten Fallzahlen,

a) das aktuelle Höchstalter von zwölf Jahren,

b) eine Anhebung des Höchstalters von zwölf auf 14 Jahre,

c) eine Anhebung des Höchstalters auf 18 Jahre,

d) die aktuelle maximale Bezugsdauer von 72 Monaten sowie

e) eine ersatzlose Streichung der maximalen Bezugsdauer des Unterhalts-
vorschusses von derzeit sechs Jahren

(diese Fragen bitte nicht zusammen mit den Fragen 1 bis 4 beantworten, da
es nicht unmittelbar um die Vorhaben der Bundesregierung geht, sondern
um eine Bewertung verschiedener Vorschläge anhand der erfragten Fall-
zahlen)?

Berlin, den 10. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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