BT-Drucksache 17/9711

zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/7370 - Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern

Vom 21. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9711
17. Wahlperiode 21. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7370 –

Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der
Menschenrechte fördern

A. Problem

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, vorran-
gig die menschenrechtlichen Ziele ihres Afrikakonzeptes zu verfolgen, da diese
die Basis für Rechtsstaatlichkeit, gute Staatsführung und nachhaltige Entwick-
lung seien. Die Bundesregierung soll aus der Vielzahl menschenrechtlich rele-
vanter Strategien und Konzepte Kernpunkte einer kohärenten Menschenrechts-
politik herausfiltern. Zudem soll sie die Umsetzung des Zweiten Aktionsplans
der EU-Afrika-Strategie aktiv begleiten und einen besonderen Stellenwert auf
die menschenrechtlich relevanten Bereiche der Partnerschaft legen. Zivilgesell-
schaftliche Akteure sollen gezielt als Alternative zu autoritären, willkürlichen
oder fragilen staatlichen Strukturen gefördert werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

Drucksache 17/9711 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9711

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7370 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Frauen und Jugend in seiner 66. Sitzung, der Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in

tionalen Strafgerichtshofes zu unterzeichnen. Der Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deut-
seiner 61. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union in seiner 65. Sitzung am
9. Mai 2012 beraten. Alle mitberatenden Ausschüsse empfah-
len mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und

schen Bundestages sei im Jahr 2011 in der Demokratischen
Republik Kongo gewesen und habe die Situation vor Ort
gesehen. Wenn Schürfrechte von einer Regierung an ein
ausländisches Großunternehmen vergeben werden, ohne
Drucksache 17/9711 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/7370 in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 be-
raten und an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe zur federführenden Beratung und an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundes-
regierung auf, vorrangig die menschenrechtlichen Ziele
ihres Afrikakonzeptes zu verfolgen, da diese die Basis für
Rechtsstaatlichkeit, gute Staatsführung und nachhaltige Ent-
wicklung seien. Die Bundesregierung soll aus der Vielzahl
menschenrechtlich relevanter Strategien und Konzepte
Kernpunkte einer kohärenten Menschenrechtspolitik heraus-
filtern. Zudem soll sie die Umsetzung des Zweiten Aktions-
plans der EU-Afrika-Strategie aktiv begleiten und einen be-
sonderen Stellenwert auf die menschenrechtlich relevanten
Bereiche der Partnerschaft legen. Zivilgesellschaftliche Ak-
teure sollen gezielt als Alternative zu autoritären, willkürli-
chen oder fragilen staatlichen Strukturen gefördert werden.

Darüber hinaus fordert die Fraktion der SPD die Bundes-
regierung auf, großen Wert auf Konfliktprävention zu legen
und hierfür die Partnerschaft „Frieden und Sicherheit“ der
EU-Afrika-Strategie aktiv zu begleiten und die im Haushalt
2012 veranschlagten Mittel für Konfliktprävention aktiv und
voll auszuschöpfen. Ferner soll die Bundesregierung die
Rechte von Frauen und Mädchen stärken, insbesondere, was
ihre Bildung und Gesundheit anbelange. Bilateral und im in-
ternationalen Rahmen soll sie Kinder in bewaffneten Kon-
flikten schützen und die Umsetzung der aktuell verabschie-
deten Resolution 1998 in allen Punkten vorantreiben. Ferner
soll die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die
Einhaltung der Menschenrechte Bestandteil aller EU-Han-
delsabkommen und -beziehungen mit den afrikanischen
Partnerländern wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7370 in seiner 60. Sitzung, der Rechtsausschuss in sei-
ner 83. Sitzung, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in
seiner 103. Sitzung, der Ausschuss für Familie, Senioren,

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzu-
lehnen.

Die Fraktion der SPD betonte, Thema des Antrags sei die
Berücksichtigung menschenrechtlicher Interessen bei der
deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
Der Anlass sei aus mehreren Gründen wichtig. Erstens habe
sich die Fraktion der SPD vorgenommen, einen eigenständi-
gen Weg in der Afrikapolitik zu entwickeln. Analog laufe die
Diskussion des Afrikakonzepts der Bundesregierung, wo es
den einen oder anderen Punkt gebe, bei dem man durchaus
zusammenkommen könne. Für die Fraktion der SPD sei
auch wichtig, daraus parlamentarische Aktivitäten zu ent-
wickeln. Das fehle nach der Verabschiedung des Afrikakon-
zepts der Bundesregierung. Die Fraktion der SPD habe
nach Wegen gesucht, um die parlamentarische Debatte im
Deutschen Bundestag neu anzustoßen und mit konkreten In-
halten zu füllen. Es gebe einige Dinge, die man klarstellen
müsse. Der erste Punkt sei, dass man sich darüber klar
werde, dass Afrika – auch Subsahara-Afrika – kein einheit-
liches Gebilde sei, sondern dass es in den unterschiedlichen
Regionen und Organisationen unterschiedliche Ansätze ge-
ben könne und müsse. Dennoch gebe es auch übergreifende
Konzepte, die in den vorliegenden Papieren von Bundes-
regierung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) und Auswärtigem Amt
als übergreifende Konzepte dargestellt würden. Die Fraktion
der SPD habe zunächst den menschenrechtlichen Ansatz ge-
wählt, weil dieser in allen Politikfeldern wichtig sei, auch bei
der Entwicklung der Region bis zum Jahr 2015. Man sehe
die Schwierigkeiten, die Millenniumsentwicklungsziele in
vielen afrikanischen Ländern zu erreichen. Es sei kritisiert
worden, dass der menschenrechtszentrierte Ansatz ein west-
licher Ansatz sei, gewissermaßen die Fortsetzung des Im-
perialismus mit anderen Mitteln. Der Westen oktroyiere die-
sen Ländern ein Konzept auf, was nicht das Konzept dieser
Länder ist. Das sei überspitzt, aber man könne daran gut
Positionslinien erkennen.

Die Fraktion der SPD sei aber der Auffassung, dass kein
afrikanisches Land gezwungen worden sei, die Charta der
Vereinten Nationen, den Pakt über die bürgerlichen und
politischen Rechte, den Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte und das Römische Statut des Interna-
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

dass von diesem Steueraufkommen verlangt werde und
ohne dass eine minimale Abgabe von einem Prozent des

aber keine grundlegende Umsetzung von Menschenrechten
in den jeweiligen Ländern geben.

Der Kern des Antrags sei, dass die Fraktion der SPD die
Afrikapolitik wieder zurück ins Parlament bringen wolle.
An zwei Stellen habe man in den letzten Jahren sehr gute
und konsequente Anträge zum Sudan und zur Wahl in der
Demokratischen Republik Kongo gemeinsam verabschie-
det. Gespräche mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertre-
tern aus dem Kongo und aus internationalen Organisationen
in jüngster Zeit zeigten, dass alle den fraktionsübergreifen-
den Antrag begrüßten. Die Kongolesen wollten aber auch
wissen, was davon eigentlich wirklich gemacht worden ist,
was die Bundesregierung auf dem Weg gebracht habe und
wie man zu dem Ergebnis der Wahlen in der Demokrati-
schen Republik Kongo stehe. Die Internationale Gemein-
schaft sage sehr eindeutig, die Wahlen seien weder frei noch
fair gewesen, doch das Ergebnis sei akzeptabel. Über diese
Fragen sollte man gemeinsam diskutieren und versuchen,
Konsense zu finden. Mit ihrem Antrag mache die Fraktion
der SPD dieses Angebot. Ein Ziel sei schon erreicht. Man
werde den Antrag sicherlich in der nächsten Sitzungswoche
im Plenum des Deutschen Bundestages auf der Tagesord-
nung haben.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, sie begrüßt das An-
liegen, und damit die öffentliche Debatte über eine Krisen-
region, und sei für das Gespräch und die Weiterentwicklung
des Themas offen. Dieser Antrag spreche aber zu pauschal
von „Subsahara-Afrika“, an manchen Stellen dieser Region
habe man erfreuliche Entwicklungen, an anderen sei die
Lage dramatisch. Auch sei im Afrikakonzept und in der EU-
Afrika-Strategie vieles von dem, was die Fraktion der SPD
fordere, bereits enthalten. Hilfe generell mit dem Gedanken
der Menschenrechte zu verbinden, sei Teil des Menschen-
rechtsansatzes der Bundesregierung. Im Antrag werde über-
sehen, dass in der Strategie der Bundesregierung Schwer-
punkte gesetzt sind. Das Sektorenkonzept legt einen Schwer-
punkt auf das Thema Wasser, das komme im Antrag nicht
vor. Dabei zeichne sich Wasserknappheit als primärer
Krisenherd ab. Auf dieses Thema müsse man deshalb stärker
eingehen. Der Wassersektor in Afrika werde in Zusammen-
arbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gefördert und das übersehe
der Antrag völlig. Deshalb könne man ihm nicht zustimmen.

Die Fraktion der FDP legte dar, dass in dem Antrag viele
Dinge richtig seien. Man sehe auch das Problem, eine ganze
Region in einen Antrag zu packen. Das sei ein schwieriges
Unterfangen. Die Fraktion der SPD kritisiere das Engage-
ment der Privatwirtschaft, aber gerade bei den Reisen sei
man oft darauf angesprochen worden, zuletzt in Tunesien,

könne man den Vorwurf in dem Antrag, man würde nur die
Wirtschaftsinteressen betonen, so nicht stehen lassen. Darü-
ber hinaus fehle das verbindliche Menschenrechtskonzept
des BMZ. Die Fraktion der SPD könne der Bundesregierung
vorwerfen, dass die ODA-Quote (ODA: Öffentliche Ent-
wicklungszusammenarbeit) noch nicht 0,7 Prozent erreicht
hat, aber sie wisse auch, dass nach elf Jahren Heidemarie
Wieczorek-Zeul die ODA-Quote bei 0,34 oder 0,35 lag. Das
gehöre zur Ehrlichkeit dazu. Man habe den größten Haushalt
des BMZ, gerade was die Hilfe Richtung Afghanistan
bedeutet. Begrüßenswert in dem Antrag sei, dass Jenny
Williams aus Simbabwe erwähnt werde, die im Programm
Parlamentarier schützen Parlamentarier sei. In dem Antrag
seien viele wichtige Dinge enthalten, aber einiges fehle
noch. Insofern werde man dem Antrag nicht zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Tatsache, dass
Afrikapolitik stärker im Parlament diskutiert werden müsse.
Gleichzeitig mache dieser Antrag deutlich, dass es nur un-
zureichend gelingen könnte, einen Antrag für einen ganzen
Kontinent auf ein paar Seiten zu schreiben. Dies zeige sich
auch dadurch, dass in dem Antrag das Recht auf Wasser, die
Konflikte um Wasser und präventive Maßnahmen zur Frie-
denssicherung fehle. Auch werde die Rolle von afrikani-
schen Friedensmissionen und AU-Friedensmissionen unzu-
reichend thematisiert. Häufig sind es Soldaten, die an Men-
schenrechtsverletzungen beteiligt seien. Aus diesem Grund
fordert die Fraktion DIE LINKE. den Einsatz von zivilen
Organisationen, die präventiv Krisen verhindern und Men-
schen konkret helfen. Gerade nach Konflikten kann es
wichtig sein, Psychologinnen und Psychologen zu entsen-
den, die die ganze Traumatisierung aufarbeiten und damit
viel stärker den Betroffenen helfen können. Das werde bis
heute in vielen Regionen, vor allem auch im mittleren
Osten, zu wenig berücksichtigt. Deswegen könne man dem
Antrag, so wie er ist, nicht zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, es sei
sehr verdienstvoll, einen Antrag zu einer ganzen Region zu
machen. Vor allem sei es sehr verdienstvoll, dass sich ein-
zelne Abgeordnete, wie z. B. Christoph Strässer, diesem
Kontinent in einer Weise widmen, wie es nicht alle täten.
Dies sei ein wichtiger Schwerpunkt und es sei wichtig, dass
man solche engagierten Experten im Deutschen Bundestag
habe. Bei anderen Regionen der Welt vermisse man das
schmerzlich. Der Antrag sei natürlich relativ allgemein. Ihm
fehle ein bisschen der Biss. Auch in der Kritik der Bundes-
regierung sei er so vorsichtig, dass er eigentlich ein gemein-
samer Antrag aller Fraktionen sein sollte und könnte. Abge-
sehen von dieser Kritik und in der Hoffnung, doch einmal et-
was gemeinsam hinzubekommen, werde man diesem Antrag
zustimmen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9711

Gewinns vereinbart werde, der für soziale Projekte einge-
setzt werde, dann sei das nicht nur Imperialismus dieses
großen Unternehmens, sondern dann sei das schlechte Re-
gierungsführung. Ohne gute Regierungsführung werde es

dass man sich dort private Investoren wünsche, weil die Ar-
beitslosigkeit hoch ist. Auch in Liberia gebe es 80 Prozent
Arbeitslosigkeit. Dort wünsche man sich Unternehmer, die
dort vor allem auch Ausbildungsplätze schaffen. Insofern
Annette Groth
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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