BT-Drucksache 17/9664

Kostensteigerungen bei der Autobahn 39 (Lüneburg-Wolfsburg)

Vom 15. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9664
17. Wahlperiode 15. 05. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms,
Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Priska Hinz (Herborn), Undine
Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kostensteigerungen bei der Autobahn 39 (Lüneburg–Wolfsburg)

Die Autobahn 39 (A 39) zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist als vierstreifige
Autobahn mit zwei Fahrstreifen plus Standstreifen pro Fahrtrichtung geplant
und soll nach ihrer Fertigstellung die bestehende A 39 bei Wolfsburg mit der
A 39 Lüneburg–Hamburg verbinden.

Die gesamte Trasse hat eine Länge von rund 105 km.

Die zwischen Lüneburg und Wolfsburg geplanten Bauabschnitte der A 39 wer-
den im aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Vordringlichen Bedarf
aufgeführt und mit Investitionskosten von 437 Mio. Euro angegeben. Für das
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der A 39 wurde, in Mischkalkulation mit der
A 14, der Wert 3,4 angeführt.

Auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Jahr 2009 für
das Projekt unter Einbezug der Bundesstraße 190n durch die Bundesregierung
ein NKV-Wert von 2,8 angegeben.

Gleichzeitig wurde unter Annahme einer sehr moderaten Kostensteigerung von
lediglich 10 Prozent ein zukünftiger NKV-Wert von 2,5 angenommen.

Sowohl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch von Bürger-
initiativen und Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten wurden sowohl die
sehr niedrig angesetzten Investitionskosten als auch der in der Folge zu hohe
NKV-Wert immer wieder kritisiert und in Frage gestellt.

Nach aktuellen Verlautbarungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirt-
schaft, Arbeit und Verkehr (Pressemitteilung vom 16. April 2012) belaufen sich
die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt mittlerweile auf 1,1 Mrd.
Euro. Dies entspricht einer 2,5-fachen Kostensteigerung gegenüber der Aus-
gangsplanung.

Wir fragen die Bundesregierung

1. In welchem Planungsstadium befinden sich aktuell die sieben Planfeststel-
lungsabschnitte der A 39?

2. Wann wurde seitens des BMVBS die letzte Aktualisierung der Gesamtkosten
für die Realisierung des Verkehrsbauvorhabens A 39 zwischen Lüneburg und
Wolfsburg (einschließlich) vorgenommen?

Drucksache 17/9664 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung für dieses Verkehrs-
bauvorhaben aus, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Planfeststel-
lungsabschnitte?

4. Wie hoch sind die kalkulierten Kosten je Kilometer?

5. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis nimmt die Bundesregierung gegenwär-
tig für die A 39 an, und wie begründet sie dies?

6. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis ergäbe sich für den Bau der A39 Lüne-
burg–Wolfsburg, wenn die durch das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kommunizierten Gesamtkosten von 1,1 Mrd.
Euro der Berechnung zugrunde gelegt würden, und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus?

7. Woraus ergibt sich im Einzelnen die neue Nutzensteigerung, die laut Nie-
dersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für das Pro-
jekt A 39 bis zu 20 Prozent beträgt (Landtagsdrucksache 16/4745)?

8. Welche Gründe gibt es für die neuerlichen umfangreichen Kostensteigerun-
gen – die sich aus den Zahlen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirt-
schaft, Arbeit und Verkehr ableiten lassen – bei der A 39 von Wolfsburg
nach Lüneburg?

9. Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung der sechsspurige Ausbau der
A 7 südlich von Soltau und eine Fertigstellung der A 14 das Nutzen-Kosten-
Verhältnis der A 39 unter Einbezug der Baukosten von 1,1 Mrd. Euro ver-
ändern?

10. Wurden in der aktuellsten Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der
A 39 auch die zu erwartenden Kostensteigerungen für die aktuellsten Zu-
satzplanungen wie den „Deckel“ in Lüneburg-Moorfeld, weitere Lärm-
schutzmaßnahmen, die Hochbrücke über das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet
bei Groß-Hesebeck und Röbbel und Grünbrücken einbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

11. Plant die Bundesregierung im Zuge der laufenden Aufstellung des nächsten
Bundesverkehrswegeplans eine Neubewertung des Autobahnprojekts sowie
eine Neuberechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der A 39 (Wolfs-
burg–Lüneburg) unter Zugrundelegung aktualisierter Baukosten?

Wenn nein, warum nicht?

12. Welche durchschnittliche Verkehrsbelegung (bitte Pkw- und Lkw-Anteil
gesondert ausweisen) liegen der aktuellen Planung der A 39 zugrunde?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierbarkeit vor dem Hinter-
grund der Länderquote für Niedersachsen und der ebenfalls hohen Kosten
für den Bau der A 20 in Niedersachsen?

Berlin, den 15. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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