BT-Drucksache 17/957

Videoüberwachung von Wahllokalen

Vom 5. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/957
17. Wahlperiode 05. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Dagmar Enkelmann, Petra Pau,
Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.

Videoüberwachung von Wahllokalen

Bei vielen Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland werden Wahllokale in
Räumen, wie z. B. Bankfilialen, eingerichtet, die während ihrer alltäglichen
Nutzung videoüberwacht sind.

Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass dies geschieht, ohne dass die dort instal-
lierten Kameras verhängt oder anderweitig offensichtlich außer Betrieb gesetzt
werden. So berichtete u. a. die „Frankenpost“ am 8. Oktober 2008 über eine ent-
sprechende Wahlanfechtung der bayerischen Bezirks- und Landtagswahl vom
28. September 2008 im Münchberger Stimmbezirk 3 aufgrund einer vermuteten
Videoüberwachung der Wahlkabine.

Die Stimmabgabe findet in solchen Fällen in einer Situation statt, in der für Wäh-
lerinnen und Wähler aber auch einen unbefangenen Beobachter ein Ausspähen
des Wählers technisch möglich erscheint. Manchmal aufgestellte Hinweisschil-
der können dem Eindruck, das Wahllokal werde videoüberwacht, nur begrenzt
entgegenwirken.

Von Wählerinnen und Wählern wird erwartet, diese Situation im Vertrauen auf
die Kompetenz, Sorgfalt und Integrität aller in die Organisation der Wahl invol-
vierten Personen einschließlich der normalerweise für die Geschäftsräume Ver-
antwortlichen zu akzeptieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Praxis, Wahllokale in videoüber-
wachten Räumen einzurichten, und hält sie die Durchführung von Wahlen in
Wahllokalen, in denen Videokameras angebracht sind, mit Artikel 38 Absatz 1
des Grundgesetzes (GG), § 33 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG)
und § 50 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) für vereinbar?

2. In wie vielen Fällen wurden Wahllokale in Räumen eingerichtet, die während
ihrer normalen Nutzung videoüberwacht werden (bitte nach Wahl, Bundes-
land, Stadt und Wahlbezirk aufschlüsseln)?
3. Wie viele Fälle von Wahlanfechtungen aufgrund einer vermuteten Videoüber-
wachung des Wahlvorganges bzw. des Wahlraumes sind der Bundesregierung
bekannt (bitte nach Wahl, Bundesland, Stadt und Wahlbezirk aufschlüsseln)?

4. Wie wurden jeweils die Vorwürfe geprüft, wer hat über die möglicherweise
erstellten Aufzeichnungen verfügt, wer hat deren Löschung überwacht, und
wann und in welcher Form wurden die Betroffenen gegebenenfalls über diese
Vorgänge informiert?

Drucksache 17/957 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Regelungen gibt es, mit denen die unbeobachtete Durchführung von
Wahlen in öffentlichen und nichtöffentlichen (privaten) Räumlichkeiten
gemäß Artikel 38 Absatz 1 GG, § 33 Absatz 1 BWahlG und § 50 Absatz 1
BWO sichergestellt werden soll, und wer überprüft die Einhaltung der Rege-
lungen?

6. Wie stellt die Bundesregierung zukünftig sicher, dass

a) ein Ausspähen des Wählers technisch unmöglich wird,

b) die Tatsache, dass es technisch unmöglich ist, für den Wähler offenkundig
und nachprüfbar ist?

Berlin, den 5. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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