BT-Drucksache 17/9358

Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)

Vom 18. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9358
17. Wahlperiode 18. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter,
Harald Koch, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Sabine Stüber,
Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung
von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)

Mit dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das
Glücksspielwesen“ in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag)
einhergehend sollen nun auch alle Sportwetten der Besteuerung unterzogen
werden. Denn bisher unterliegen Sportwetten ausländischer Wettanbieter nicht
der Besteuerung. Im Rahmen einer Experimentierklausel soll die Erteilung
einer begrenzten Anzahl von Konzessionen (20), die in- sowie ausländischen
Wettanbietern erteilt werden können, erprobt werden. Hauptziel dieses Gesetz-
entwurfes ist die Austrocknung des illegalen Wettmarktes. Dazu sollen nun
statt wie bisher ODDSET-Wetten (das sind Sportwetten zu festen Gewinnquoten,
soll mit der neuen Regelung entfallen) alle Sportwetten in- wie ausländischer
Wettanbieter erfasst und einer Besteuerung unterzogen werden. Hier ist es ohne
Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden ist oder durch ein anderes Medium,
z. B. Internet, erfolgt. Die Länder erhoffen sich daraus die Austrocknung des
illegalen Wettbereichs. Ob das allerdings gelingt, kann nicht abgeschätzt wer-
den. Die Sportwetten sollen in § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegeset-
zes – RennwLottG (Steuerpflicht) geregelt und mit 5 Prozent auf den Nennwert
des Spieleinsatzes besteuert werden. Begründet wird dieser niedrige Steuersatz
mit international üblichen Ausschüttungsquoten (Wettbewerbsfähigkeit) sowie
dem Gemeinwohlinteresse, den illegalen Wettmarkt auszutrocknen und illegale
Anbieter in den legalen Markt zu überführen (Absorption des Schwarzmark-
tes). Der Steuer sollen natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, unterliegen. Bei
nicht natürlichen Personen gilt bei Abschluss des Wettvertrages seine Ge-
schäftsleitung oder sein Sitz im Geltungsbereich. Hat ein Veranstalter seinen
Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so muss ein steuerlicher Be-
auftragter benannt werden (Änderung § 19 RennwLottG), und es sind vom Ver-
anstalter der Sportwette zahlreiche Aufzeichnungen zu tätigen. Auch wird der
Steuersatz für Totalisatorwetten (Änderung § 10 Absatz 1 RennwLottG) und
Buchmacher (Änderung § 11 Absatz 1 RennwLottG) von 16,66 auf 5 Prozent
gesenkt. Bei vielen dieser Punkte gibt es jedoch noch erheblichen Klärungs-

bedarf. So äußern sich Wissenschaftler und Experten oft unterschiedlich, wenn
es zum Beispiel um die „richtige“ Steuersatzhöhe und Bemessungsgrundlage
geht. Auch sind hinsichtlich der Prävention einige Fragen offen.

Drucksache 17/9358 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche illegalen und legalen Glücksspiele sind der Bundesregierung be-
kannt, und welche werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Be-
steuerung von Sportwetten erfasst bzw. nicht erfasst, vor dem Hintergrund
des Versuches einer systematischen Abgrenzung zwischen dem illegalen
und legalen Bereich (bitte mit Auflistung nach Glücksspielarten, und im
Falle der legalen Arten der entsprechenden Rechtsnorm)?

2. Welche der in Frage 1 genannten Glücksspiele sind nach Ansicht der
Bundesregierung sowie renommierter Expertinnen und Experten hinsicht-
lich der Suchtgefahr besonders gefährlich, und von welchen Spielkriterien
bzw. -variablen ist diese abhängig (bitte mit tabellarischer Auflistung nach
Suchtpotenzial unter Nennung der jeweiligen Kriterien und Variablen)?

3. Wie ist der jeweilige Anteil der in Frage 1 genannten legalen Glücksspiel-
arten am Glücksspielmarkt, und welche Umsätze werden in den jeweiligen
Bereichen erzielt (bitte mit tabellarischer Auflistung sowie den Anteilsän-
derungen der letzten zehn Jahre)?

4. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um durch diesen
Gesetzentwurf nicht erfasste Glücksspiele einer Besteuerung und damit der
staatlichen Kontrolle zu unterziehen (bitte mit Begründung)?

5. Was hält die Bundesregierung von der Erstellung einer sogenannten
schwarzen Liste, in der illegale Glücksspielanbieter gelistet werden könn-
ten (bitte mit Begründung)?

6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Bereiche Onlinepoker und
Casino zu regeln, die zwar laut Glücksspieländerungsstaatsvertrag verbo-
ten sein sollen, jedoch einen großen Schwarzmarktanteil ausmachen (bitte
mit Begründung)?

7. Wie wird der Bereich der Glücksspielautomaten geregelt, und sieht die
Bundesregierung hier weiteren Regelungsbedarf durch Bund und Länder,
vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme des Automatenglücksspiels
und der zahlreichen Eröffnungen von Spielcasinos (bitte mit Begründung)?

8. Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf hin-
sichtlich der Zielerreichung, dem Spielen von Glücksspielen vorzubeugen
(bitte mit Begründung)?

9. Welche Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Glücksspiel existie-
ren auf Bundes- sowie Landesebene, und welche zusätzlichen Maßnahmen
plant die Bundesregierung zusätzlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf,
um dem Spielen von Glücksspielen vorzubeugen (bitte mit Begründung)?

10. Überlegt die Bundesregierung eine Ergänzung des Gesetzentwurfs dahin-
gehend, dass verpflichtend ein Teil der Steuereinnahmen aus Sportwetten
für Präventionsmaßnahmen bzw. für die Förderung des Breitensports ver-
wendet werden soll, wenn ja, wie groß sollte der Anteil sein, und in wel-
cher gesetzlichen Norm müsste eine derartige Regelung getroffen werden
(bitte mit Begründung)?

11. Welches sind die grundlegenden Kriterien bzw. Variablen, die auf die Ge-
staltung von Glücksspiel und insbesondere Sportwetten, diesbezüglich auch
auf die Anreizwirkung der Spielenden sowie die Geschäftsmodelle der
Glücksspielbetreiber Einfluss haben, und durch Bundes- bzw. Landesgesetz-
geber beeinflusst werden können, und wie wirken diese Variablen bzw. Kri-
terien (bitte mit tabellarischer Auflistung nach Bund und Land unter Nen-
nung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie mit Erläuterun-

gen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9358

12. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Wahl der Bemessungsgrundlage
– derzeit ist es der Wetteinsatz – zum Rohertrag zu wechseln, und wenn ja,
welche Gründe führt sie an (bitte mit Begründung)?

13. Welche Glücksspielarten können bei der Besteuerung durch die Wahl der
Bemessungsgrundlage Wetteinsatz erfasst bzw. nicht erfasst werden, und
welchen Einfluss hätte diese Bemessungsgrundlage für die Absorption des
Schwarzmarktes?

14. Welche Glücksspielarten können bei der Besteuerung durch die Wahl der
Bemessungsgrundlage Rohertrag erfasst bzw. nicht erfasst werden, und
welchen Einfluss hätte diese Bemessungsgrundlage für die Absorption des
Schwarzmarktes?

15. In welchen europäischen Ländern wird bei der Besteuerung von Sportwet-
ten der Wetteinsatz bzw. der Rohertrag gewählt, und welche Steuersatz-
höhe fällt dann jeweils an?

16. Wie groß ist laut Ansicht der Bundesregierung der Schwarzmarktanteil im
Glücksspielmarkt, insbesondere auch im Bereich der Sportwetten, und
welche Steuerausfälle wurden dadurch in den letzten zehn Jahren verur-
sacht (bitte mit Begründung sowie Auflistung der geschätzten Steueraus-
fälle je Jahr)?

17. Sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen dem seit Jahren sin-
kenden Steueraufkommen durch die Besteuerung von Sportwetten nach
§ 17 Absatz 1 RennwLottG und dem zunehmenden Schwarzmarktanteil?

18. Welche Erkenntnisse führen die Bundesregierung zu der Annahme, dass
durch die geplante Besteuerung von Sportwetten mit einem Steuersatz in
Höhe von 5 Prozent illegale Wettanbieter in den legalen Markt überführt
werden, bzw. wie hoch schätzt die Bundesregierung selbst die Absorption
des Schwarzmarktes durch das geplante Gesetz (bitte mit Begründung)?

19. Welche Berechnungen bzw. Schätzungen liegen der Wahl des Steuersatzes
in Höhe von 5 Prozent für Sportwetten zugrunde (bitte mit Begründung so-
wie Erläuterungen der Berechnungen bzw. Schätzungen)?

20. Ist die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene beihilferechtliche Proble-
matik der Totalisatorsteuerrückvergütung mit der EU geklärt, wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist man gekommen, bzw. wenn keine Einigung erfolgt
ist, wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis (bitte mit Be-
gründung sowie Angabe des Zeitplanes für weitere Beratungen)?

21. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die derzeit noch
bestehende Regelung zur Totalisatorsteuerrückvergütung für die Finanzie-
rung der Vereine hinsichtlich der Pferdezucht (bitte mit Begründung)?

22. Sieht die Bundesregierung im Falle der geplanten Besteuerung von Sport-
wetten und der Änderungen bei Pferdewetten eine Ungleichbehandlung
und damit verfassungsrechtliche Probleme sowie für Pferderennvereine
einen Nachteil (bitte mit Begründung)?

23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch
die Absenkung des Steuersatzes bei den Totalisatoren von 16,66 Prozent
auf 5 Prozent (Änderung § 10 Absatz 1 RennwLottG), und sieht sie dahin-
gehend die deutsche Pferdezucht in Gefahr (bitte mit Begründung)?

24. Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
Pferdezuchtvereine bei Wegfall der bisher bestandsgeschützten Beihilfe
der Totalisatorsteuerrückvergütung, und sieht die Bundesregierung im
Falle eines solchen Szenarios das Aus für Pferderennvereine (bitte mit Be-

gründung)?

Drucksache 17/9358 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

25. Welche Maßnahmen diskutiert die Bundesregierung im Falle des komplet-
ten Wegfalles der Totalisatorsteuerrückvergütung, um die Finanzierung der
Pferdezucht in Deutschland sicherzustellen, sofern diese durch die Ände-
rungen im Gesetz tatsächlich in Gefahr sein könnte (bitte mit Begrün-
dung)?

26. Wie hoch und in welchem Umfang schätzt die Bundesregierung mit diesem
Gesetzentwurf die Gefahr einer Doppelbesteuerung, und sieht sie ange-
sichts dessen die Notwendigkeit der Überarbeitung der Doppelbesteue-
rungsabkommen, wenn ja welche Abkommen betrifft das, und welche Än-
derungen müssten in den Abkommen in welchem Abschnitt erfolgen (bitte
mit Nennung der Abkommen sowie entsprechend vorzunehmenden Ände-
rungen)?

27. Welche Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen erwartet die Bundesre-
gierung durch die geplante Änderung von § 17 RennwLottG, alle Sport-
wetten mit einem Steuersatz in Höhe von 5 Prozent zu besteuern, vor dem
Hintergrund verschiedener Szenarien der Absorption des Schwarzmarktes
(bitte mit Begründung sowie Erläuterung der Schätzungen der verschiede-
nen Szenarien)?

28. Welche Steuersatzhöhe müsste beim Wechsel der Bemessungsgrundlage
bis hin zum Rohertrag gewählt werden, um das gleiche Steueraufkommen,
wie bei der jetzt im Gesetzentwurf getroffenen Wahl von Bemessungs-
grundlage und Steuersatzhöhe, zu erzielen (bitte mit Erläuterungen der Be-
rechnungen bzw. Schätzungen)?

29. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Bemessungsgrundlage Wett-
einsatz beibehalten werden und der Steuersatz erhöht werden könnte, ange-
sichts der im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen zum Steuervollzug
durch einen steuerlichen Beauftragten sowie einer Vielzahl von Aufzeich-
nungspflichten (bitte mit Begründung)?

30. Wenn die Bundesregierung der zu Frage 29 getätigten Aussage zustimmt,
welche Steuersatzhöhe wäre bei der Besteuerung von Sportwetten und der
Bemessungsgrundlage Wetteinsatz möglich, sodass trotzdem eine Absorp-
tion des Schwarzmarktes in Höhe von 50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht
werden könnte (bitte mit Begründung sowie Erläuterung der Berechnungen
bzw. Schätzungen)?

31. Falls die Bemessungsgrundlage Rohertrag gewählt werden soll, strebt die
Bundesregierung dann gleichzeitig gesetzliche Regelungen zur Begren-
zung der Ausschüttungsquoten an, um die von Expertinnen und Experten
angesprochene Suchtgefahr durch hohe Ausschüttungsquoten zu reduzie-
ren (bitte mit Begründung)?

32. Teilt die Bundesregierung die Kritik einiger Expertinnen und Experten, die
anführen, dass die gewählte Bemessungsgrundlage gegen das im Gesetz
avisierte Lenkungsziel verstoßen würde und daher der Rohertrag als Be-
messungsgrundlage gewählt werden sollte (bitte mit Begründung)?

33. Mit welcher Absorption des illegalen Wettmarktes rechnet die Bundes-
regierung im vorliegenden Gesetzentwurf, bzw. welche Absorption erwar-
tet die Bundesregierung, wenn statt des Wetteinsatzes der Rohertrag und
ein dem angepasster Steuersatz für Sportwetten gewählt würde (bitte mit
Begründung)?

34. Welche Steuersatzhöhe müsste bei der Bemessungsgrundlage Wetteinsatz
gewählt werden, wenn eine Absorption des Schwarzmarktes in Höhe von
50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht werden soll (bitte mit Berechnungen

und Erläuterungen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9358

35. Welche Steuersatzhöhe müsste bei der Bemessungsgrundlage Rohertrag
gewählt werden, wenn eine Absorption des Schwarzmarktes in Höhe von
50/60/70/80 und 90 Prozent erreicht werden soll (bitte mit Berechnungen
und Erläuterungen)?

36. Mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch
die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante Absenkung der Totalisator-
steuer von 16,66 Prozent auf 5 Prozent (Änderung von § 10 Absatz 1
RennwLottG) für die kommenden Jahre?

37. Welche Gründe werden angeführt, um Sportwetten und Lotterien unter-
schiedlich zu besteuern, und sieht die Bundesregierung hier Probleme mit
geltendem EU-Recht (bitte mit Begründung)?

38. Welche Berechnungen bzw. Schätzungen liegen der Annahme der Bundes-
regierung zu Grunde, dass sich die Effekte der geplanten Änderung der
Besteuerung ausgleichen werden (bitte mit Berechnungen und Erläuterun-
gen)?

39. Wie erwartet die Bundesregierung die Regelung mit dem steuerlichen
Beauftragten in der Praxis, und sieht sie eine gewisse „Konkurrenz“ zum
Geldwäschebeauftragten (bitte mit Begründung)?

40. Welche zusätzlichen Regelungen plant die Bundesregierung im Falle, dass
ein Online-Glücksspielbetreiber keinen steuerlichen Beauftragten benennt,
und damit weiterhin auf dem Schwarzmarkt tätig ist (bitte mit Begründung
sowie Erläuterung der zusätzlich diskutierten Maßnahmen)?

41. Sieht die Bundesregierung aufgrund des anderen, durch Schleswig-Holstein
gewählten Besteuerungsmodells Komplikationen hinsichtlich der Verein-
barkeit unterschiedlicher Besteuerungsmodelle, und denkt die Bundes-
regierung darüber nach, sich dem Modell Schleswig-Holsteins anzuschlie-
ßen (bitte mit Begründung)?

42. Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des EU-Parlamentes
(2001/2084) zu Online-Glücksspielen insgesamt und insbesondere hin-
sichtlich folgender Punkte: Forderung europaweiter einheitlicher Mindest-
standards für die elektronische Identifizierung, bessere Koordinierung der
Länder untereinander sowie Erhebung wissenschaftlicher Studien bezüg-
lich Umfang, Entstehung und Behandlung von Spielsucht (bitte mit Be-
gründung)?

43. Wie entwickelte sich die Anzahl der Glücksspielsüchtigen in den letzten
zehn Jahren, und wo sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbe-
darf (bitte mit Auflistung nach Glücksspielarten sowie nach Bundesland)?

Berlin, den 17. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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