BT-Drucksache 17/931

Sicherung der Technologieführerschaft Deutschlands im Verkehrs- und Baubereich

Vom 3. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/931
17. Wahlperiode 03. 03. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten Ute Kumpf, Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol,
Dirk Becker, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Marco Bülow, Martin Burkert,
Michael Gerdes, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim
Hacker, Hubertus Heil (Peine), Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Johannes Kahrs,
Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Holger
Ortel, Heinz Paula, Florian Pronold, Gerold Reichenbach, Frank Schwabe,
Dr. Martin Schwanholz, Wolfgang Tiefensee, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Sicherung der Technologieführerschaft Deutschlands im Verkehrs- und
Baubereich

Klimawandel und Klimaschutz gehören zu den größten Herausforderungen un-
serer Zeit und müssen weiter ganz oben auf der Agenda Deutschlands und der
internationalen Gemeinschaft stehen. Klimaschutz ist auch die soziale Frage
dieses Jahrhunderts. Viel stärker als durch jede andere Umverteilungspolitik
wird sich in diesem Bereich entscheiden, ob wir das Ziel einer gerechten Teil-
habe – weltweit und national – erreichen. Auch nach dem Scheitern der Klima-
konferenz von Kopenhagen muss Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klima-
schutz in Europa weiter ausbauen.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter der rot-grünen Bundes-
regierung, dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) und dem
Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität unter der schwarz-roten Bundes-
regierung hat Deutschland die Weichen bereits gestellt. Diese Ausgangsposition
muss unverzüglich mit langfristig gesetzlichen Klimaschutzverpflichtungen und
ausreichenden Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele konsolidiert
werden.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat das Ziel bekräftigt, die Treibhausgas-
emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken und ein energie-
politisches Gesamtkonzept für dieses Jahr angekündigt. Dazu muss auch in den
Bereichen Verkehr und Gebäude über zusätzliche Maßnahmen diskutiert und
entschieden werden, die über das bereits beschlossene Maßnahmenpaket des
IEKP hinausgehen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat die
Bundesregierung festgeschrieben, die Wirkungen des IEKP zu überprüfen und
weiter zu entwickeln. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat in diesem Zusammenhang angekündigt, ein sektorspezifisches
Energie- und Klimakonzept für die Bereiche Verkehr und Gebäude aufzustellen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt dieses Vorhaben, da die Sektoren Ge-
bäude und Verkehr für rund 40 Prozent des CO2-Ausstoßes und etwa 70 Prozent
des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sind.

Drucksache 17/931 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kriterien sieht die Bundesregierung für die Evaluation des IEKP
vor?

Wann wird ein Bericht dazu vorliegen?

2. Für welche Bereiche plant die Bundesregierung über den Verkehrs- und
Bausektor hinaus sektorenspezifische Energie- und Klimakonzepte zu ent-
wickeln?

3. Welche konkreten Eckpunkte der Bundesregierung sind für ein sektoren-
spezifisches Energie- und Klimakonzept in den Bereichen Verkehr und
Gebäude vorgesehen?

4. Sind für den Bereich Verkehr und Bau klare Reduktionsziele geplant und
damit verbundene Maßnahmen vorgesehen, um die Emissionen wirksam zu
senken?

5. Wie stellt sich die CO2-Bilanz von Elektro- und Hybridantrieben im Ver-
gleich zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren dar?

6. Welche Maßnahmen (z. B. Förderungsmaßnahmen, Steuervorteile) sieht
die Bundesregierung vor, um die Marktvorbereitung und Markteinführung
neuer Technologien im Verkehrsbereich zu unterstützen und zu fördern?

7. Wie sehen diese Maßnahmen im Bereich Elektromobilität bei Hybrid-,
Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen aus?

8. Plant die Bundesregierung den im August 2009 verabschiedeten Nationalen
Entwicklungsplan Elektromobilität weiterzuentwickeln, und wenn ja, an
welchen Stellen sind Änderungen vorgesehen?

9. Welche finanziellen Mittel will die Bundesregierung über die Förderung der
Elektromobilität im Rahmen der Konjunkturprogramme hinaus für die Wei-
terentwicklung alternativer Antriebstechnologien bereitstellen?

10. Wie gedenkt die Bundesregierung analog für die Wasserstoffstrategie die
Industrie zu einem finanziellen Beitrag zu verpflichten?

11. Welche Unternehmen in Deutschland sind im Bereich der Elektromobilität
(Batterie, Fahrzeug, Infrastruktur, Brennstoffzelle, Leichtbau) tätig?

12. Wie ist die deutsche Automobilindustrie im internationalen Vergleich bei
der Entwicklung und Produktion von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie
bei Brennstoffzellenfahrzeugen aufgestellt?

Wie ist in diesem Zusammenhang die Automobilzuliefererindustrie aufge-
stellt?

13. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der massi-
ven Förderpolitik in anderen Ländern wie beispielsweise China und den
USA die Vorreiterrolle im Bereich Elektromobilität sichern?

14. Gibt es Bestrebungen, innerhalb der Europäischen Union Kooperationen zu
vereinbaren, um im Wettbewerb mit nichteuropäischen Unternehmen zu
bestehen?

15. Wie schätzt die Bundesregierung die Herausforderungen – in zeitlicher und
technischer Hinsicht – zur Schaffung eines wirtschaftlichen und leistungs-
fähigen Speichermediums für Elektrizität in Fahrzeugen ein?

Welche Forschungs- und Entwicklungsprozesse bestehen bereits bzw. sind
in Planung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/931

16. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den sogenannten Enabler-
Technologien (z. B. Leichtbauweise) bei?

Wie unterstützt sie deren Entwicklung in Deutschland?

Wie schätzt sie die Marktchancen hierfür ein?

17. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen des Technologiewandels hin zu
Elektromobilität und alternativen Antriebsenergien innerhalb der Wert-
schöpfungskette der deutschen Automobilindustrie ein?

18. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und in-
ternationaler Ebene für die Normung und Standardisierung von Technolo-
gien und Produkten ein?

19. Welche Qualifikationen sind für die Entwicklung und Produktion von neuen
Antriebsenergien erforderlich, und wie kann ein zukünftiger Fachkräfte-
bedarf gedeckt werden?

20. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Etappen von der Grund-
lagenforschung über die Marktvorbereitung bis zur Marktimplementierung?

21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildungsinhalte in Handwerk
und Handel durch eine verstärkte Fokussierung auf die neuen Technologien
in Aus- und Weiterbildung anzupassen?

22. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bachelor- und Master-
studiengänge an unseren Hochschulen für neue Mobiliätstechnologien
ausgeweitet werden müssen, um sich stärker am künftigen Arbeitsmarkt zu
orientieren?

23. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP soll die Kraft-
stoffstrategie aus dem Jahr 2004 aktualisiert und um eine Mobilitätsstrategie
erweitert werden. Welche konkrete Strategie zur Entwicklung von alter-
nativen Kraftstoffen sieht die Bundesregierung vor?

24. Welche CO2-Emissionsminderungen sind nach Auffassung der Bundes-
regierung durch Maßnahmen im Stadtverkehr, wie zum Beispiel Verlage-
rung auf Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Verkehr, zu erreichen?

25. Welche CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch ein allge-
meines Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen unmittelbar und dauer-
haft (z. B. durch vermehrten Leichtbau)?

Wie bewertet die Bundesregierung die entsprechenden Studien des Umwelt-
bundesamtes (UBA)?

Wo, und warum weichen gegebenenfalls die Erwartungen der Bundesregie-
rung von den Berechnungen des UBA ab?

26. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, die
Städte und Gemeinden angesichts der knappen Haushaltsmittel bei der Um-
setzung der Klimaschutzziele zu unterstützen?

27. Wann ist mit der Erarbeitung eines CO2-Standards für neue Flugzeuge zu
rechnen, und wann werden in diesem Zusammenhang erste Ergebnisse vor-
liegen?

Berlin, den 3. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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