BT-Drucksache 17/9251

Umsetzung von Ankündigungen und notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes

Vom 2. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9251
17. Wahlperiode 02. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder,
Alexander Süßmair, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung von Ankündigungen und notwendigen Maßnahmen zur Stärkung
des finanziellen Verbraucherschutzes

Ankündigungen der Bundesregierung zu entscheidenden Maßnahmen, wie der
Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht, warten seit Lan-
gem auf Umsetzung. Andere Ankündigungen wurden bereits gebrochen. So ist
der graue Kapitalmarkt nicht der Finanzaufsicht unterstellt worden, sondern
lediglich der Gewerbeaufsicht. Weitere dringende Maßnahmen, wie etwa den
Schutz vor Kreditvermittlungsbetrug, rührt die Bundesregierung nicht an. Der
Nachholbedarf im finanziellen Verbraucherschutz ist in Deutschland nach wie
vor enorm. Noch immer würde es zum Beispiel 30 Jahre dauern, bis jeder Haus-
halt mindestens einmal eine unabhängige Finanzberatung von einer Verbrau-
cherzentrale erhalten hätte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und wie wird die Bundesregierung das Wahlversprechen der Bundes-
ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner,
umsetzen, den finanziellen Verbraucherschutz behördlich umfassend zu ver-
ankern bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verbrau-
cherschutzbehörde auszubauen (u. a. Handelsblatt, 2. Juli 2009 und 1. April
2010)?

2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung wann ergreifen, um die
Finanzwächterrolle des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. finanziell
und rechtlich deutlich zu stärken?

3. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
einstimmigen Beschluss der 7. Verbraucherschutzministerkonferenz vom
16. September 2011, die Zusammenarbeit der Verbraucherverbände mit der
Finanzaufsicht gesetzlich zu stärken?

4. Wann wird die Bundesregierung den Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2009
umsetzen, den massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots der Verbrau-
cherzentralen der Länder zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 16/13612)?
5. Wann und in welcher Form wird die ebenfalls im Bundestagsbeschluss vom
3. Juli 2009 angekündigte Aufklärungskampagne der Bundesregierung
starten, mit der auf die Notwendigkeit einer unabhängigen Finanzberatung
hingewiesen werden soll?

6. Was wird die Bundesregierung national und europäisch tun, damit Finanz-
produkte nicht länger ungehindert auf den Markt kommen, sondern vor ihrer
Zulassung präventiv durch einen Finanz-TÜV geprüft werden?

Drucksache 17/9251 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Angebote
der Geldanlage wie zum Beispiel Schrottimmobilien nicht im Gesetz zur
Regelung des Grauen Kapitalmarktes (Novellierung des Finanzanlagen-
vermittler- und Vermögensanlagenrechts, Bundestagsdrucksache 17/6051) er-
fasst sind, ihre im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffene
Ankündigung umsetzen, einen angemessenen Anlegerschutz für jedes Finanz-
produkt zu gewährleisten?

8. Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung, um die unabhängige
Honorarberatung in der verbleibenden Zeit dieser Wahlperiode zu stärken?

9. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesministerin Ilse Aigner in der
verbleibenden Wahlperiode noch anzugehen und umzusetzen, um den finan-
ziellen Verbraucherschutz zu verbessern?

Berlin, den 2. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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