BT-Drucksache 17/9123

Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes

Vom 23. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9123
17. Wahlperiode 23. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Koch, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes

Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland
ausgesetzt und damit auch der Wehrersatzdienst bzw. der Zivildienst. Der Bun-
desfreiwilligendienst sollte ab diesem Zeitpunkt zumindest teilweise die Folgen
der Aussetzung des Zivildienstes ausgleichen. Ziel war und ist, möglichst viele
Menschen zu sozialem Engagement zu bewegen und für einen Einsatz für die
Allgemeinheit zu gewinnen. Der neue Dienst ist kein Ersatzdienst mehr, son-
dern begründet – auf freiwilliger Basis – ein öffentlich-rechtliches Dienstver-
hältnis, welches in den Strukturen des Zivildienstes abläuft. Ein grundlegender
Unterschied zum Zivildienst liegt in der Altersöffnung, die jedoch zum Beispiel
dann zu Problemen führt, wenn ältere Menschen keine Erwerbsarbeit mehr fin-
den und dadurch unter anderem in den Bundesfreiwilligendienst gedrängt wer-
den. Der Bundesfreiwilligendienst darf jedoch nicht staatlich subventionierter
Niedriglohnsektor sein.

In der Anfangsphase prägten Startschwierigkeiten den neuen Bundesfreiwilligen-
dienst. So war zum Beispiel das Interesse der Freiwilligen gering und einige wich-
tige Details waren ungeklärt wie die Kindergeldzahlung. Mittlerweile – nach
fast einem Dreivierteljahr – sieht die Lage etwas anders aus. Bereits gegen Ende
2011 existierten schon über 30 000 Verträge mit Bundesfreiwilligendienstteil-
nehmenden (Bufdis). Das Ziel von 35 000 Verträgen, das anfangs kaum erreich-
bar schien, wird übertroffen, so dass nicht mehr alle Freiwilligen in den Bundes-
freiwilligendienst kommen, die sich dort engagieren wollen. Die Kontingentie-
rung der Bundesfreiwilligenplätze wird zu einem echten Problem.

Zugleich muss man sich aber auch die Frage stellen, warum immer mehr junge
wie alte Menschen einen solchen Dienst ableisten möchten oder müssen. Neben
einer nachgewiesenen beachtlichen Neigung zu freiwilligem Engagement kön-
nen das auch fehlende Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeits-
plätze oder Studienplätze sein.

Zusätzlich zu dauerhaften Problemen wie der Kontrolle über tatsächliche Arbeits-
marktneutralität der Freiwilligendienste oder der Schaffung niedrigschwelliger

Zugangsmöglichkeiten treten neue Probleme bzw. Fragen im Zusammenhang mit
dem Bundesfreiwilligendienst auf, die einer Klärung bedürfen: Flexibilisierung
des Dienstes, Festschreibung des Trägerprinzips, Bildungsgutscheine, Stärkung
der Anerkennungskultur, Rolle und Struktur des Bundesamts für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Verhältnis zu den Jugendfreiwilligen-
diensten und zum klassischen Ehrenamt.

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Jüngst stellte das Bundesministerium der Finanzen zur Debatte, den Wehrsold
der freiwillig Wehrdienstleistenden sowie die Bezüge der Bufdis zu besteuern.
Dazu brachte die Fraktion DIE LINKE. eine eigenständige Kleine Anfrage ein.

Auch wenn die Fraktion DIE LINKE. es bevorzugt hätte, rechtliche Grund-
lagen festzuziehen, um die bestehenden Jugendfreiwilligendienste weiter aus-
zubauen und zu stärken, anstatt den Bundesfreiwilligendienst einzuführen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/4845), fragen wir hinsichtlich der Weiterentwick-
lung des Bundesfreiwilligendienstes die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Freiwillige sind nach Wegfall des Zivildienstes in den Bundesfrei-
willigendienst und in die bisherigen Jugendfreiwilligendienste gegangen
(bitte nach Geschlecht, Alter, Art des Dienstes, Dauer, Ort, wenn möglich
Höhe Taschengeld/Aufwandsentschädigung etc. aufschlüsseln)?

2. Wie viele Stellen werden im Bundesfreiwilligendienst benötigt, um allen In-
teressierten einen Dienst zu ermöglichen?

3. Wie viele Bufdis arbeiten jeweils bei den verschiedenen Vereinen, Verbänden
und Organisationen (u. a. AWO, Deutsches Rotes Kreuz e. V., Diakonisches
Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutscher Caritasver-
band e. V., die einzelnen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Paritä-
tischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V.), und wie viele Frei-
willige aus Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten ar-
beiten bei welchen Trägern nach § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
(bitte für jede Frage nach Art des Dienstes, Anzahl Freiwilliger, Geschlecht,
Träger, Einsatzstellen, konkrete Einsatzbereiche, Bundesländer detailliert
aufschlüsseln)?

4. Welche großen Trägerorganisationen forderten Anfang Februar 2012 10 500
zusätzlich geförderte Stellen im Bundesfreiwilligendienst (vgl. „Träger wol-
len mehr BFD-Stellen“, n-tv.de vom 4. Februar 2012), und auf welche Weise
profitieren gerade diese Trägerorganisationen aus Sicht der Bundesregierung
von einer möglichen Aufstockung?

5. Wenn die Jugendfreiwilligendienste weiter ausgebaut und finanziell gestärkt
werden, können dann die Interessierten an einem Jugendfreiwilligendienst
diesen leisten, oder sollen sie weiterhin auf den Bundesfreiwilligendienst
umgeschichtet werden?

In welchem Umfang müssten dann die Jugendfreiwilligendienste finanziell
gestärkt und ausgebaut werden?

6. Wie möchte die Bundesregierung unterstützend wirken, um aufgrund der
enormen Nachfrage auch kurzfristig mehr Menschen Zugang zu dem Bun-
desfreiwilligendienst zu ermöglichen und die Platzkontingente zu erweitern
(bitte begründen)?

7. Inwiefern können kurz- und mittelfristig weitere finanzielle Mittel/Haus-
haltsmittel für den Ausbau bereitgestellt werden, und wie soll die Gegenfinan-
zierung ausgestaltet sein (bitte begründen)?

8. Wie sieht im Konkreten das Prüfverfahren der Arbeitsmarktneutralität im
und nach dem Anerkennungsverfahren aus – sowohl im Bundesfreiwilligen-
dienst als in den Jugendfreiwilligendiensten?

9. Gibt es diesbezüglich gesetzlich fixierte Standards, und wenn ja, wo sind
diese zu finden, und hält die Bundesregierung diese für hinreichend konkret?
Wenn nein, welche Standards würde die Bundesregierung für Bundesfrei-
willigendienst und Jugendfreiwilligendienste zur Anwendung bringen wol-
len?

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10. Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Bundesregierung an den Stan-
dards aus dem früheren Zivildienst orientiert, und wenn ja, um welche kon-
kreten Standards handelte es sich, und wo waren diese gesetzlich fixiert
(bitte begründen)?

11. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in die Wege zu leiten,
um z. B. Regionalbetreuerinnen und -betreuer zu unterstützen, die einem
Verdacht auf Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität nachgehen?

Welche Stellen sind dafür vorgesehen, die Arbeitsmarktneutralität zu über-
prüfen und zu ahnden?

12. Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität sind aufgetreten und
der Bundesregierung bekannt (im Zivildienst, in den Jugendfreiwilligen-
diensten und im Bundesfreiwilligendienst), und wie gedenkt die Bundes-
regierung, adäquater und zeitnäher über Verstöße informiert zu werden
(bitte begründen)?

13. Falls der Bundesregierung Verstöße bekannt sind, geht sie dann weiterhin
von einer effektiven, ernsthaften und funktionierenden Prüfung möglicher
Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität aus (bitte begründen)?

Was müsste aus ihrer Sicht hier geändert und verbessert werden?

14. Falls der Bundesregierung keine derartigen Verstöße bekannt sind, könnte
dies dann an einem unzureichenden Prüf- und Meldeverfahren sowie man-
gelhaften bzw. kaum nachprüfbaren Kriterien liegen, und was gedenkt die
Bundesregierung diesbezüglich zu verbessern (bitte beide Fragen mit Be-
gründung beantworten)?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche flexiblere Ausgestaltung
des Bundesfreiwilligendienstes?

Wo wären Ansatzpunkte jenseits der Arbeitsdauer pro Woche?

16. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Teilzeitdienst auch für unter
27- Jährige denkbar (bitte begründen)?

Wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein?

17. Erachtet die Bundesregierung einen halbtägigen oder anderweitigen Teil-
zeitfreiwilligendienst für sinnvoll, um beispielsweise eine Verbindung mit
Studium, Ausbildung oder Beruf zu erleichtern (bitte begründen)?

18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um engagierten Men-
schen einen Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen, die aber parallel ein
Studium, eine Ausbildung oder eine berufliche (Teilzeit-)Stelle absolvieren
bzw. innehaben?

19. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auch den Bundesfreiwilligen-
dienst durchweg wie die Jugendfreiwilligendienste als Bildungsdienste zu
gestalten, und welche Maßnahmen müssten dafür in die Wege geleitet wer-
den (bitte begründen)?

20. Wie könnte man speziell für über 27-Jährige den Bundesfreiwilligendienst
als flexiblen Bildungsdienst gestalten?

21. Wie sollen Einheitlichkeit und Kohärenz der pädagogischen Begleitung so-
wie der Bildungsseminare im Bundesfreiwilligendienst, aber auch dienste-
übergreifend sichergestellt werden?

22. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Absinken sowie Ab-
senken der pädagogischen Standards (wie vielerorts befürchtet) beim Bun-
desfreiwilligendienst zu verhindern?
Wie verhält sich die Bundesregierung diesbezüglich bei den herkömm-
lichen Jugendfreiwilligendiensten (bitte begründen)?

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23. Welche Schritte müssen aus Sicht der Bundesregierung gemacht werden,
um eine bessere pädagogische Qualität flächendeckend zu gewährleisten?

Sind diesbezügliche Evaluierungen in Planung?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

24. Wie ist der Erfolg dieser pädagogischen Begleitung „messbar“, gibt es
Prüfkriterien, und wie lauten diese?

25. Wie werden im Rahmen der pädagogischen Begleitung konkret soziale,
ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das
Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt (Richtlinien,
Grundlagen …)?

26. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass in erster Linie sozialversiche-
rungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen wer-
den, damit der Bundesfreiwilligendienst keine regulären Arbeitsplätze ver-
drängt (bitte begründen)?

27. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass vor allem Hartz-IV-Be-
ziehende und ältere Menschen nicht dauerhaft in eine „Engagement-
Karriere“ aus finanziellen Gründen gedrängt werden, weil nicht ausreichend
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen (bitte begründen)?

28. Sind der Bundesregierung diesbezügliche Probleme präsent, und von
welchen Stellen werden diese an sie herangetragen (bitte begründen)?

29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Hartz-IV-Bezie-
hende, ältere Menschen, aber auch junge Menschen nach dem Absolvieren
eines Bundes- oder auch Jugendfreiwilligendienstes den Sprung in einen
Ausbildungs- oder regulären Arbeitsplatz schaffen?

30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass erwerbsfähige
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch aufgrund ihrer Lebens-
umstände einen Dienst eingehen müssen, obwohl sie offiziell nicht zur Aus-
übung eines Bundesfreiwilligendienstes verpflichtet werden können?

31. In welchen Fällen sähe und sieht die Bundesregierung das zentrale Prinzip
der Freiwilligkeit verletzt (bitte mit Beispielen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung hier das Problem eines „indirekten
Zwangs“, der Menschen nicht ganz freiwillig in den Bundesfreiwilligen-
dienst bringt, weil es dort z. B. eine Aufwandsentschädigung gibt?

32. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Erwerbslose und Arbeit-
suchende über Behörden wie die Agenturen für Arbeit in den Bundesfrei-
willigendienst gebracht wurden?

Sind Ihnen dabei Fälle von „sanftem Druck“ bekannt, oder wurde die Ent-
scheidung für einen Dienst allein auf freiwilliger Basis gefällt (bitte alles
begründen)?

33. Wie viele Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes erwerben nach
Ende ihres Dienstes einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil
der Bundesfreiwilligendienst der Versicherungspflicht zur Arbeitsförde-
rung unterliegt?

34. Inwiefern können der Bundesfreiwilligendienst, aber auch die Jugendfrei-
willigendienste bei der Arbeitsplatzfindung unterstützend wirken?

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35. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Anerkennung für das Ableisten des
Bundesfreiwilligendienstes diskutiert die Bundesregierung, und welche ge-
denkt sie einzuführen?

36. Würden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern auch für
die Jugendfreiwilligendienste gelten (bitte begründen)?

37. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, einheitliche
Regelungen zu schaffen, um den Bundesfreiwilligendienst (und die
Jugendfreiwilligendienste) als Pflichtpraktikum z. B. bei Studien- und
Ausbildungsplätzen anzuerkennen?

38. Welche niedrig schwelligen Zugangsmöglichkeiten sollten aus Sicht der
Bundesregierung für so genannte engagementferne Personengruppen im
Bundes- und in den Jugendfreiwilligendiensten geschaffen werden?

39. Wie viele so genannte engagementferne Personen leisten mittlerweile einen
Bundesfreiwilligendienst ab (bitte aufschlüsseln, wo, wie lange etc.)?

Wie viele sind in den Jugendfreiwilligendiensten (bitte ebenfalls aufschlüs-
seln)?

40. Inwieweit geht die Bundesregierung der Frage nach, ob der Bundesfreiwil-
ligendienst nicht nur teilweise sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze,
sondern auch klassisches Ehrenamt verdrängt?

Ist eine derartige Untersuchung angestrebt, und wenn nein, warum nicht?

41. Inwieweit sind solche Probleme der Bundesregierung bekannt, und wie
positioniert sie sich generell dazu?

Wie bewertet die Bundesregierung durch Freiwilligendienste geförderte
Monetarisierungstendenzen im bürgerschaftlichen Engagement, durch die
andere Formen des bürgerschaftlichen Engagements verdrängt werden, und
da besonders die, die auf Bezahlung verzichten?

42. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, für weitere steuerliche
Erleichterungen, sonstige Fördermaßnahmen sowie Vereinfachungen im
klassischen bürgerschaftlichen Engagement zu sorgen, damit diese Engage-
mentformen mit dem Bundesfreiwilligendienst Schritt halten?

43. Gedenkt die Bundesregierung, auch im klassischen bürgerschaftlichen
Engagement/klassischen Ehrenamt für eine Stärkung der Anerkennungs-
kultur zu sorgen, und wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

44. Welche Formen der Anerkennungskultur gibt es diesbezüglich bereits, und
erachtet die Bundesregierung diese als ausreichend?

45. Wie gedenkt die Bundesregierung, das klassische Ehrenamt gerade in Ab-
grenzung vom Bundesfreiwilligendienst zu stärken, damit es zu keinem
Verdrängungswettbewerb kommt (bitte begründen)?

46. Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung des Trägerprinzips
auch im Bundesfreiwilligendienst für sinnvoll und praktikabel?

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung generell dem Trägerprinzip
bei?

47. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Trägerprinzip
wie schon für die Jugendfreiwilligendienste ebenfalls für den Bundesfrei-
willigendienst festgeschrieben wird?

Wenn ja, wie soll dies rechtssicher ausgestaltet werden, und wenn nein,

warum nicht?

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48. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Parallelstrukturen
zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten
zu vermeiden?

49. Unternimmt die Bundesregierung in diesem Kontext Schritte, um den Bun-
desfreiwilligendienst weiter strukturell an die Jugendfreiwilligendienste
anzugleichen, auch über das Trägerprinzip hinaus?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

50. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation
mit den Ländern, um die Jugendfreiwilligendienste an den Bundesfreiwilli-
gendienst anzugleichen?

51. Wie will die Bundesregierung die Gleichbehandlung beider Dienstformen
weiterhin verbessern, nachdem unter anderem der Landessprecherrat FSJ
(Freiwilliges Soziales Jahr) in Schleswig-Holstein feststellte, dass es
„deutlich spürbare Unterschiede“ gibt bei Bezahlung, Seminarinhalten und
Betreuung?

52. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern
konkret, damit Jugendfreiwilligendienste nicht durch den Bundesfreiwilli-
gendienst verdrängt oder ganz ersetzt werden, wie vielerorts befürchtet
(bitte begründen)?

53. Was kann aus Sicht der Bundesregierung konkret getan werden, damit
Engagierte fast nicht mehr merken, welche Art von Dienst sie zurzeit
eigentlich ableisten?

Wie kann ein Gleichlauf von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilli-
gendiensten gewährleistet werden?

54. Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem durch-
schnittlich ausgezahlten Taschengeld in den Jugendfreiwilligendiensten
und der Aufwandsentschädigung im Bundesfreiwilligendienst (bitte be-
gründen)?

55. Wie sehen dazu die aktuellen Zahlen und Erkenntnisse aus – separat und
unter Einbeziehung von Sachleistungen und sonstigen Erleichterungen?

56. Welche Strukturänderungen im Bundesfreiwilligendienst wären zu erwar-
ten, wenn die Wehrpflicht nicht nur ausgesetzt, sondern ganz abgeschafft
würde und damit auch keine Strukturen zur möglichen Wiedereinsetzung
des Zivildienstes aufrechterhalten werden müssten?

57. Ist die Bundesregierung bereit, nach den bisherigen Erfahrungen mit der
Aussetzung der Wehrpflicht diese im nächsten Schritt ganz abzuschaffen,
und wann ist zeitlich damit zu rechnen?

Wenn nein, warum ist damit noch nicht zu rechnen?

58. Wie lange müssen und sollen Strukturen des bisherigen Zivildienstes auf-
rechterhalten werden für den Fall, dass die Aussetzung der Wehrpflicht
aufgehoben wird und damit wieder ein Zwangsdienst wie der Zivildienst
eingeführt wird?

59. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der Problematik um die
Bildungsgutscheine im Bundesfreiwilligendienst ein?

Welche Lösungsmöglichkeiten bzw. andere Lösungen gibt es aus ihrer
Sicht, und welche favorisiert die Bundesregierung?

60. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Geld für pädagogi-
sche Begleitung komplett an Träger auszuzahlen, wenn diese von Bildungs-

zentren des Bundes Rechnungen für die Seminarteilnahme Freiwilliger
erhalten?

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61. Wie ist das BAFzA derzeit organisatorisch aufgebaut, und welche Struk-
turänderungen sind geplant?

Wie ist speziell der Bereich, der für den Bundesfreiwilligendienst zustän-
dig ist, aufgebaut (Referate 201 bis 204), und sind hier Strukturänderungen
zu erwarten?

62. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Problematik um die Doppel-
funktion des BAFzA, nach der sich diese Behörde, weil sie für die Durch-
führung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig ist, unter anderem
für die Mittelbereitstellung verantwortlich zeichnet, aber zugleich auch
Zentralstelle für Einsatzstellen („Zentralstelle BAFzA“) ist?

63. Welche Aufgaben haben die Referate 203 und 204 im BAFzA?

Wodurch unterscheiden sich die Referate 203 und 204, die beide mit der
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes betraut sind?

64. Welche konkrete Aufgabe hat das Referat 208, das immer noch für den
Zivildienst zuständig ist?

65. Welche Aufgaben erwachsen der Servicestelle Jugendfreiwilligendienste
sowie der Zentralstelle Freiwilliges Soziales Jahr, und wie sind diese Stel-
len personell sowie finanziell im Vergleich zu den für den Bundesfreiwilli-
gendienst zuständigen Referaten ausgestattet?

66. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Personalsituation, speziell
im für den Bundesfreiwilligendienst zuständigen Bereich?

67. Wird aufgrund der immensen Nachfrage nach dem Bundesfreiwilligen-
dienst das Personal aufgestockt?

Sind andererseits Entlassungen und ungewollte Versetzungen ausgeschlos-
sen (bitte beide Fragen mit Begründung)?

Berlin, den 23. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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