BT-Drucksache 17/8978

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen

Vom 12. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8978
17. Wahlperiode 12. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Katrin Kunert,
Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung nach Vorlage von
Arbeitsberichten durch das Bundesministerium der Finanzen

Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP drei Schwerpunkte für
eine Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt: Die Neustrukturie-
rung der Regelungen zur Verlustverrechnung, die Einführung eines modernen
Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft und die
grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen. Laut Koalitions-
vertrag sollen die Zielsetzungen aufkommensneutral umgesetzt werden. Zur
Vorbereitung wurde die Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppen-
besteuerung“ eingesetzt, deren Abschlussbericht nunmehr vorliegt. Im Wesent-
lichen kommt die Facharbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die von der Bundes-
regierung angestrebten Ziele bei der Unternehmensbesteuerung nicht mit der
Vorgabe der Aufkommensneutralität in Einklang gebracht werden können.

Seit August des letzten Jahres stellt die Bundesregierung ihre diesbezüglichen
Absichten in den Kontext eines deutsch-französischen Projekts. Die Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy
hatten in einem gemeinsamen Brief an den Präsidenten des Europäischen Rates
Herman Van Rompuy vom 17. August 2011 angekündigt, dass sie einen Vor-
schlag für eine gemeinsame Unternehmensteuer in beiden Ländern, einschließ-
lich einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage und der Steuersätze, vor-
bereiten ließen. Der Vorschlag liegt seit Anfang Februar 2012 als „Grünbuch der
Deutsch-Französischen Zusammenarbeit – Konvergenzpunkte bei der Unter-
nehmensbesteuerung“ (Grünbuch) vor. Dort ist allerdings vorwiegend nur noch
von einer Angleichung und Konvergenz (im Sinne eines Sich-Aufeinander-zu-
Entwickelns) bei Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen der Körperschaft-
steuer die Rede. Hierzu werden im Grünbuch sechs mögliche Konvergenzfelder
benannt, wobei die Anpassungsleistung überwiegend von Frankreich erwartet
wird. Frankreich solle demnach eine Gesamtreform seiner Körperschaftsteuer
vornehmen. Diese solle aufkommensneutral ausfallen, indem die Verbreiterung
der Bemessungsgrundlage eine Senkung des nominalen Steuersatzes ermögli-
che. Am Ende des Konvergenzprozesses solle sich so in beiden Ländern eine
vergleichbare steuerliche Gesamtbelastung von Körperschaften ergeben. Lokal
erhobene Steuern (Gewerbesteuer in Deutschland, CVAE in Frankeich) sind

beim Belastungsvergleich einzubeziehen, auch wenn sie nicht Gegenstand des
Konvergenzprozesses sind. Im Belastungsvergleich ausgeschlossen werden auf
französischer Seite die Regelungen zur Steuergutschrift für Forschungsausga-
ben sowie die ermäßigten Steuersätze für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) und Patente. Es stellt sich die Frage, ob die im Grünbuch formulierte
Zielsetzung einer gleichen steuerlichen Gesamtbelastung von Körperschaften in
beiden Ländern mit der dort ebenfalls formulierten Vorgabe der Aufkommens-

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neutralität für die französischen Anpassungsmaßnahmen überhaupt zu erreichen
ist. Grund ist, dass die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in Frank-
reich höher als in Deutschland ausfällt. Nach Berechnungen des Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) im Auftrag der Europäischen
Kommission betrug der effektive Durchschnittssteuersatz der Unternehmens-
besteuerung (EATR) im Jahr 2009 28 Prozent in Deutschland, im Vergleich zu
34,6 Prozent in Frankreich (vgl. ZEW/EU Commission: Effective Tax Levels
Using The Devereux/Griffith Methodology, Report 2009, 2010).

In der Folge haben sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf
„Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unterneh-
mensteuerrechts“ verständigt. Darin enthalten ist die Einführung einer Gruppen-
besteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen Organschaft, wofür zukünftige
Mindereinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro veranschlagt werden. Die
Frage, wie die verschiedenen Zielsetzungen aus Koalitionsvertrag und Grün-
buch, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Facharbeitsgruppe „Verlust-
verrechnung und Gruppenbesteuerung“, miteinander vereinbar sind, stellt sich
daher umso mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Plant die Bundesregierung die „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung
und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ umzusetzen (bitte mit Be-
gründung zu den jeweils einzelnen Punkten)?

2. Plant die Bundesregierung weiterhin in dieser Legislaturperiode eine Reform
der Unternehmensbesteuerung nur vorzunehmen, wenn diese insgesamt auf-
kommensneutral (volle Jahreswirkung) ausfällt (bitte mit Begründung)?

3. Plant die Bundesregierung, wie im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Mo-
dernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ skizziert, die
Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuerlichen
Organschaft, inklusive Anhebung der Mindestbeteiligungsquote umzusetzen
(bitte mit Begründung)?

Falls ja,

a) welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils bei den drei
im Bericht der Arbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteue-
rung“ dargestellten Modellen (Modell des Instituts Finanzen und Steuern
e. V. – IFSt, Einkommenzurechnungsmodell, Gruppenbeitragsmodell),
und welches Modell favorisiert die Bundesregierung (bitte mit Begrün-
dung),

b) plant die Bundesregierung die Einführung einer grenzüberschreitenden
Gruppenbesteuerung (bitte mit Begründung),

c) strebt die Bundesregierung unabhängig von europäischen Entwicklungen
eine isolierte Gruppenbesteuerung mit Frankreich an, und plant die Bun-
desregierung im Zuge der Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensbe-
steuerung in Frankreich und Deutschland eine Ausweitung der Möglich-
keiten zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen den
beiden Ländern (bitte mit Begründung)?

4. Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Handlungsbedarf infolge des Urteils
des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 2011 (I R 54, 55/10), wenn der Ergeb-
nisabführungsvertrag als Voraussetzung für die steuerliche Ergebnisverrech-
nung aufgegeben würde, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Vorsitzenden des I. Senats zum Urteil, wonach bei einem Verzicht auf das
Ergebnisabführungsvertragserfordernis ein „fiskalischer Supergau“ drohe

(bitte mit Begründung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8978

Falls ja, wie kann und soll nach Ansicht der Bundesregierung bei einem Ver-
zicht auf das Ergebnisabführungsvertragserfordernis dieser „fiskalische
Supergau“ verhindert werden (bitte mit Begründung)?

5. Plant die Bundesregierung eine Anhebung des Höchstbetrags beim Verlust-
rücktrag auf 1 Mio. Euro bei gleichzeitiger Streichung des Wahlrechts zur
Höhe des Verlustrücktrags (bitte mit Begründung)?

6. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine Lockerung der Min-
destbesteuerung beim Verlustrücktrag infolge des § 10a des Gewerbesteuer-
gesetzes (GewStG) keine steuerliche Entlastung für Unternehmen haben
wird (bitte mit Begründung)?

7. Wie verteilen sich die im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisie-
rung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ auf eine Größen-
ordnung von rund 2 Mrd. Euro angesetzten Steuermindereinnahmen, die
sich durch die Umstellung auf die Gruppenbesteuerung ergeben, auf Steuer-
arten und Steuergläubiger?

8. Durch welche Ausgestaltungsmaßnahmen und Parametersetzungen können
die Steuermindereinnahmen bei Umstellung auf das IFSt-Modell zur Grup-
penbesteuerung auf eine Größenordnung von rund 2 Mrd. Euro begrenzt
werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Facharbeitsgruppe
„Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ in diesem Fall von Steuer-
ausfällen in Höhe eines mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbetrags
ausgeht (bitte mit Begründung)?

9. Mit welchen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung) ist durch eine
Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag auf 1 Mio. Euro und
eine gleichzeitige Streichung des Wahlrechts zur Höhe des Verlustrücktrags
zu rechnen (bitte differenziert nach Steuerarten und Steuergläubiger)?

10. Mit welchen steuerlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung)
rechnet die Bundesregierung bei Umsetzung der „Zwölf Punkte zur weite-
ren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“, und
wie verteilen sich diese auf Steuerarten und Steuergläubiger (bitte mit An-
gabe der fiskalischen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Bürokratie-
kosten zu den jeweils einzelnen Punkten)?

11. Mit welchen steuerlichen Aufkommenswirkungen (volle Jahreswirkung)
rechnet die Bundesregierung bei Umsetzung der im Grünbuch skizzierten
Maßnahmen, und wie verteilen sich diese auf Steuerarten und Steuergläubi-
ger?

12. Warum beabsichtigt die Bundesregierung laut Grünbuch, selbst bei Einfüh-
rung einer Gruppenbesteuerung keine vollständige Konsolidierung der Er-
gebnisse von Gruppen, bzw. welche ungeklärten Fragen (vgl. Formulierung
im Grünbuch) bestehen für die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang?

13. Welche Verluste fallen nach Auffassung der Bundesregierung unter den Be-
griff „finale Verluste“, für welche nach der Rechtsprechung des Europä-
ischen Gerichtshofs (EuGH) eine Verrechnungspflicht bei grenzüberschrei-
tenden Verlusten besteht, wenn im innerstaatlichen Vergleichsfall eine
Verlustverrechnung stattfindet, und wie und in welchem Umfang lassen sich
solche Verluste auf das unionsrechtlich Erforderliche begrenzen (bitte mit
Begründung)?

14. Müssen nach Auffassung der Bundesregierung grenzüberschreitende „fi-
nale Verluste“, so wie sie in der vorherigen Frage skizziert wurden, auch ge-
werbesteuerlich berücksichtigt werden (bitte mit Begründung)?

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15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Facharbeitsgruppe „Ver-
lustverrechnung und Gruppenbesteuerung“, dass der Bundesfinanzhof die
vom EuGH in den Rechtssachen „Marks & Spencer“ sowie „Lidl Belgium“
gegebenen Hinweise zur Berücksichtigung von „finalen Verlusten“ sehr
weit zu Lasten des deutschen Fiskus ausgelegt hat (bitte mit Begründung)?

16. Plant die Bundesregierung die geltenden Beschränkungen des sogenannten
Mantelkaufs nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu überprü-
fen (bitte mit Begründung)?

Falls ja, unter welchen Zielstellungen und Prüfvorgaben ist die Überprüfung
geplant?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkungsweise der
Zinsschranke und der Mantelkaufregelung, im Hinblick und Vergleich zu
der bei deren Einführung erwarteten Wirkungsweise (bitte mit Begrün-
dung)?

18. Plant die Bundesregierung, die Verwaltungsauffassung nach dem Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 30. November 2011 (I R 14/11) bei unterjährigen
Beteiligungserwerben an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anzu-
passen (bitte mit Begründung)?

19. Plant die Bundesregierung, die im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Mo-
dernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ skizzierten
Vereinfachungen des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen
Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten
umzusetzen (bitte mit Begründung)?

20. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die im Papier
„Zwölf Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unter-
nehmensteuerrechts“ skizzierten Vereinfachungen des steuerlichen Reise-
kostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehrauf-
wendungen und Unterkunftskosten zu einer höheren Steuerbelastung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen (bitte mit Begründung)?

21. Wann hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bisher getroffen, die die
Ursachen für das im Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung
und Gruppenbesteuerung“ festgestellte hohe Verlustvortragsvolumen in
Deutschland vertiefend analysieren soll, und wie ist der weitere Zeitplan
dieser Arbeitsgruppe?

22. Sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Volumina der aufgelaufe-
nen gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge eine Gefähr-
dung des jeweiligen Steueraufkommens, und mit welchen jeweiligen Steuer-
ausfällen rechnet die Bundesregierung aus den aufgelaufenen Verlustvor-
trägen?

23. Inwiefern kann der starke Zuwachs der Verlustvorträge in bestimmten Bran-
chen (Banken und Versicherungen, unternehmensbezogene/konzerninterne
Dienstleistungen) als Indiz für die ursächliche Verortung des Anwachsens
der Verlustvorträge im Bereich der Gewinnermittlung betrachtet werden
(vgl. Bericht der Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbe-
steuerung“, S. 46; bitte mit Begründung)?

24. Welchen Prüfbedarf, und welche Ansatzpunkte für eine Überprüfung sieht
die Bundesregierung bei der steuerlichen Gewinnermittlung (bitte mit Be-
gründung)?

25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die im Grünbuch formu-
lierte Zielsetzung einer gleichen steuerlichen Gesamtbelastung von Körper-

schaften in Frankreich und Deutschland nicht mit den dort vorgeschlagenen

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Maßnahmen für Frankreich erreicht werden kann, da diese insgesamt auf-
kommensneutral für Frankreich wirken sollen (bitte mit Begründung)?

Falls nein, wie können Aufkommensneutralität für Frankreich und gleiche
steuerliche Gesamtbelastung in Deutschland und Frankreich erreicht wer-
den, wenn

a) wie in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, die französischen
im Vergleich zu den deutschen Unternehmen einem höheren effektiven
Durchschnittssteuersatz (EATR) unterworfen sind (bitte mit Begrün-
dung),

b) zudem für den im Grünbuch skizzierten Belastungsvergleich die franzö-
sischen Regelungen zur Steuergutschrift für Forschungsausgaben sowie
die ermäßigten Steuersätze für KMU und Patente nicht berücksichtigt
werden, was die zum Vergleich angesetzte effektive Steuerbelastung von
französischen Unternehmen noch weiter erhöht (bitte mit Begründung),

c) zusätzlich noch, wie im Papier „Zwölf Punkte zur weiteren Modernisie-
rung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts“ aufgeführt, mit
der Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen steuer-
lichen Organschaft Unternehmen in Deutschland um rund 2 Mrd. Euro
entlastet werden, womit die Schere bei der effektiven Steuerbelastung
von Unternehmen in Deutschland und Frankreich sich weiter öffnet
(bitte mit Begründung)?

26. Plant die Bundesregierung, wie im Grünbuch vorgeschlagen, die Neutralität
bei der steuerlichen Behandlung von Dividenden und Zinsaufwendungen
herzustellen (bitte mit Begründung)?

Falls ja, welche der beiden im Grünbuch aufgeführten Lösungen (Strei-
chung der Absetzbarkeit von Darlehenszinsen, Einführung der Absetzbar-
keit von Dividendenausschüttungen) favorisiert die Bundesregierung (bitte
mit Begründung)?

27. Plant die Bundesregierung hinsichtlich der Besteuerung bei Dividenden
nach § 8b KStG infolge der EuGH-Rechtsprechung zur Kapitalertragsteuer-
anrechnung für beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen zur
Herstellung einer europarechtskonformen Gesetzeslage die Einführung einer
Mindestbeteiligungsquote (Schachteldividenden) ähnlich dem § 9 Nummer 2a
GewStG (bitte mit Begründung)?

28. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für und welche
gegen die Einführung einer Mindestbeteiligungsquote für die Anwendung
der Steuerfreiheit für Dividenden, die an eine Kapitalgesellschaft ausgezahlt
werden?

29. Favorisiert bzw. präferiert die Bundesregierung, im Kontext der Beratungen
auf EU-Ebene zum Richtlinienvorschlag der Kommission für eine Gemein-
same Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB), die
Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
ohne Konsolidierung (GKB) oder die Umsetzung einer GKKB (bitte mit
Begründung)?

30. Rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung des Richtlinienvor-
schlags der Kommission für eine GKKB auf EU-Ebene, und falls ja, bis
wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung (bitte mit Be-
gründung)?

31. Bei welchen Einzelpunkten des Richtlinienvorschlags der Kommission für
eine GKKB sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf, und welche Ein-

zelpunkte müssen für die Bundesregierung unbedingt geändert werden, da-
mit sie dem Vorschlag zustimmen kann (bitte mit Begründung)?

Drucksache 17/8978 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

32. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode steuerliche Erleichte-
rungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen
einzuführen (bitte mit Begründung)?

33. Basierend auf der Bundesstatistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik
(bzw. den bis dato eingegangen statistischen Daten), wie viele Organgesell-
schaften (Organschaftsverhältnisse) existieren jeweils in den Jahren 2004
bis 2008 (bitte mit Nennung des Anteils der Organgesellschaften mit Ver-
lusten vor Gewinnausgleich, Anteil der Unternehmen in öffentlicher Hand)?

34. In welcher Höhe wurden körperschaftsteuerliche Verlustrückträge jeweils in
den Jahren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundes-
statistik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegan-
gen statistischen Daten), vorgenommen (bitte unter Angabe der Zahl der
Körperschaftsteuerpflichtigen sowie der Zahl der Körperschaftsteuerpflich-
tigen mit und ohne Inanspruchnahme des Verlustrücktrags)?

35. In welcher Höhe wurden körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in den
Jahren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik
bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangen statis-
tischen Daten), gesondert festgesetzt (bitte gegliedert nach der Höhe der
Verlustvorträge bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis
5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro,
25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro
bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis
1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis
5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000
Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel,
der Standardabweichung)?

36. In welcher Höhe wurden gewerbesteuerliche Verlustvorträge in den Jahren
2005 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik bzw.
der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangen statisti-
schen Daten), gesondert festgesetzt (bitte gegliedert nach der Höhe der Ver-
lustvorträge bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis
5 000 Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro,
25 001 Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro
bis 250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis
1 000 000 Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis
5 000 000 Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000
Euro, mit Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel,
der Standardabweichung)?

37. In wie vielen Fällen erfolgte eine beschränkte körperschaftsteuerliche Nut-
zung des festgesetzten Verlustvortrags infolge der Mindestbesteuerung nach
§ 10d Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes i. V. m. § 8 KStG in den Jah-
ren 2007 bis 2011 (soweit vorhanden), basierend auf der Bundesstatistik
bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangen statis-
tischen Daten; bitte differenziert nach Größenklassen des genutzten Vor-
trags bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000 Euro,
5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001 Euro bis
50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis 250 000
Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000 Euro,
1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000 Euro,
5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit Angabe
pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Standardab-
weichung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8978

38. In wie vielen Fällen erfolgte eine beschränkte gewerbesteuerliche Nutzung
des festgesetzten Verlustvortrages infolge der Mindestbesteuerung nach
§ 10a GewStG in den Jahren 2005 bis 2011 basierend auf der Bundesstatis-
tik bzw. der jährlichen Geschäftsstatistik (bzw. den bis dato eingegangen
statistischen Daten; bitte differenziert nach Größenklassen des genutzten
Vortrags bis 1 000 Euro, 1 001 Euro bis 2 500 Euro, 2 501 Euro bis 5 000
Euro, 5 001 Euro bis 10 000 Euro, 10 001 Euro bis 25 000 Euro, 25 001
Euro bis 50 000 Euro, 50 001 Euro bis 100 000 Euro, 100 001 Euro bis
250 000 Euro, 250 001 Euro bis 500 000 Euro, 500 001 Euro bis 1 000 000
Euro, 1 000 001 Euro bis 2 500 000 Euro, 2 500 001 Euro bis 5 000 000
Euro, 5 000 001 Euro bis 10 000 000 Euro, mehr als 10 000 000 Euro, mit
Angabe pro Klasse der Anzahl der Fälle, dem statistischen Mittel, der Stan-
dardabweichung)?

39. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verfahren vor den obersten Bun-
desgerichten zu der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips hinsicht-
lich der Zinsschranke und der Mantelkaufregelung derzeit anhängig sind
(bitte mit Nennung der Aktenzeichen, des Datums)?

40. Wie hat sich das kassenmäßige Aufkommen der Körperschaftsteuer in den
Jahren 2000 bis 2011 entwickelt (differenziert nach Bundesländern, Jahr,
Anteil am gesamten Steueraufkommen, kumulierten Werten)?

41. Welche körperschaftsteuerlichen Sondervorschriften existieren für Banken
und Versicherungen mit welchen Wirkungen (bitte mit Angabe der Geset-
zesnorm und Art des Begünstigungscharakters)?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht für Körper-
schaften im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und im Vergleich zu an-
deren EU-Mitgliedstaaten (bitte mit Begründung)?

43. Welche Chancen und Gefahren sieht die Bundesregierung hinsichtlich des
sogenannten schädlichen und hinsichtlich des sogenannten unschädlichen
Steuerwettbewerbs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, und welche Maßnah-
men hat die Bundesregierung hierzu auf europäischer Ebene unternommen?

44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene zur
Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts unternommen?

45. Welche derzeitigen Systembrüche im Rahmen der internationalen Besteue-
rung sind der Bundesregierung bekannt, die Steuerpflichtige mit Hilfe von
Steuergestaltungsmodellen zur Generierung von weißen nicht versteuerten
Einkünften in Deutschland nutzen können (bitte mit Begründung und Ge-
genmaßnahmen der Bundesregierung)?

Berlin, den 9. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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