BT-Drucksache 17/8820

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7601 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7602 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7603 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7604 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Saudi-Arabien e) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7605 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo f) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7606 - Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine

Vom 1. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8820
17. Wahlperiode 01. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7601 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7602 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich

c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7603 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2009
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität

Drucksache 17/8820 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7604 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des
Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

e) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7605 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

f) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7606 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. August 2010
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem
Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer
Straftaten von erheblicher Bedeutung

A. Problem

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit den Regierungen des
Staates Kuwait, des Staates Katar, der Republik Kroatien, des Königreichs
Saudi-Arabien, der Republik Kosovo und dem Ministerkabinett der Ukraine
Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich unterzeichnet. Ziel
der Abkommen ist es, die Zusammenarbeit insbesondere bei der Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu verbessern und dadurch
die innere Sicherheit in den Vertragsstaaten zu erhöhen.

B. Lösung

Durch die Vertragsgesetze sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für die innerstaatliche Inkraft-
setzung der Abkommen geschaffen werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8820

Zu den Buchstaben a, b, d und f

Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/7601, 17/7602, 17/7604
und 17/7606 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe c

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/7603 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe e

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/7605 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

2. Vollzugsaufwand

Kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Den Wirtschaftsbeteiligten entstehen keine zusätzlichen Kosten.

F. Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten für Wirtschaft und Bürgerinnen und
Bürger eingeführt, geändert oder abgeschafft.

Die Abkommen, für die durch diese Gesetze die erforderlichen Voraussetzun-
gen für die innerstaatliche Inkraftsetzung geschaffen werden sollen, enthalten
elf (zu Buchstabe a), zwölf (zu den Buchstaben b, d und f), 16 (zu Buchstabe c)
bzw. 18 (zu Buchstabe e) Informationspflichten für die Verwaltung.

Drucksache 17/8820 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7601 anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7602 anzunehmen,

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7603 anzunehmen,

d) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7604 anzunehmen,

e) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7605 anzunehmen,

f) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7606 anzunehmen.

Berlin, den 29. Februar 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ anzunehmen.
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Fe-
bruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Fe-
bruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8820

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Wolfgang Gunkel, Ulla Jelpke,
Gisela Piltz und Wolfgang Wieland

I. Überweisung

Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/7601, 17/7602,
17/7604 und 17/7606 wurden in der 139. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 10. November 2011 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss
und den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/7603 und 17/7605
wurden in der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am
10. November 2011 an den Innenausschuss federführend so-
wie an den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss
und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Fe-
bruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Fe-
bruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Zu Buchstabe c

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 59. Sitzung am 29. Februar 2012 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Zu Buchstabe d

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Fe-
bruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Zu Buchstabe e

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 29. Feb-
ruar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 59. Sitzung am 29. Februar 2012 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Zu Buchstabe f

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
29. Februar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Fraktion der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Drucksache 17/8820 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/7601, 17/7602, 17/7603, 17/704, 17/7605 und 17/
7606 in seiner 66. Sitzung am 29. Februar 2012 abschließend
beraten.

Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/7601, 17/7602, 17/
7604 und 17/7606 empfiehlt der Innenausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
anzunehmen.

Die Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/7603
und 17/7605 empfiehlt der Innenausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP, die
Drucksache 17/7603 gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Drucksache 17/7605 gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Innenausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD folgende Ent-
schließung mit dem Titel „Sicherheit gewährleisten und die
Menschenwürde achten und schützen – Wahrung rechts-
staatlicher Grundsätze bei der Zusammenarbeit im Sicher-
heitsbereich mit Drittstaaten“ angenommen (Ausschuss-
drucksache 17(4)439):

„I. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages stellt
fest:

Die bilaterale Vertragspolitik der Bundesrepublik
Deutschland im Sicherheitsbereich dient der verbesser-
ten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung
und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten
Kriminalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleu-
serkriminalität, des Menschenhandels sowie des Terro-
rismus.

Weder die Organisierte Kriminalität noch der Terroris-
mus machen heute an den Grenzen Europas halt. Unser
Engagement im Sicherheitsbereich darf sich daher nicht
nur auf die Europäische Union beschränken. Vielmehr
ist es wichtig, auch die Sicherheitsbeziehungen zu Dritt-
staaten zu stärken und fortzuentwickeln. Dies gilt gerade
für solche Regionen, die für uns eine herausgehobene

Rolle spielen. Die Sicherheitszusammenarbeit mit Dritt-
staaten außerhalb der Europäischen Union ist dabei ein
wichtiger Baustein in der Sicherheitspolitik der Bundes-
republik Deutschland insgesamt.

Beim Ausbau der internationalen Kooperation im Si-
cherheitsbereich mit Drittstaaten, deren Rechtsordnung
und damit auch datenschutzrechtliches Verständnis von
dem unsrigen abweicht, ist von herausragender Bedeu-
tung, dass bei der Zusammenarbeit die Wahrung rechts-
staatlicher Grundsätze und insbesondere des Datenschut-
zes zu jeder Zeit gesichert ist.

Die Sicherheitsabkommen stellen daher ausdrücklich
klar, dass sich die Zusammenarbeit nach den Vorschrif-
ten des innerstaatlichen Rechts richtet. Der besonderen
Bedeutung des Datenschutzes beim Austausch personen-
bezogener Daten wird durch gesonderte Datenschutz-
klauseln Rechnung getragen, die vor dem Hintergrund
der innerstaatlich geltenden datenschutzrechtlichen Re-
gelungen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grund-
sätze ausdrücklich betonen.

II. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages fordert
die Bundesregierung auf:

– strikt auf die Einhaltung der in den Sicherheitsab-
kommen enthaltenen Bestimmungen, die eine Verlet-
zung von Menschenrechten, etwa durch Verhängung
menschenrechtswidriger Urteile, verhindern, zu ach-
ten.

Insbesondere sollen die für die Durchführung des
Abkommens zuständigen Behörden im Vorfeld einer
Datenübermittlung in jedem Einzelfall nach Maß-
gabe des innerstaatlichen Rechts die Zulässigkeit,
Verhältnismäßigkeit und die möglichen Konsequen-
zen einer Datenübermittlung intensiv prüfen. Soweit
die Gefahr besteht, dass aufgrund der Übermittlung
von Daten im ersuchenden Staat eine Verletzung von
Menschenrechten droht, hat eine Datenübermittlung
zu unterbleiben oder ist an Bedingungen zu knüpfen,
die eine Menschenrechtsverletzung verhindern.

– weiterhin darauf hinzuwirken, dass bei der Zusam-
menarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden im
Rahmen von Schulungen und Fortbildungsmaßnah-
men die Einhaltung der Menschenrechte und rechts-
staatlichen Verfahrensgrundsätze ein wesentlicher
Bestandteil der Schulungsinhalte sind.“

Berlin, den 29. Februar 2012

Clemens Binninger
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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