BT-Drucksache 17/8795

Für eine kostenfreie und umfassende Betreuungskommunikation im Einsatz

Vom 29. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8795
17. Wahlperiode 29. 02. 2012

Antrag
der Abgeordneten Harald Koch, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine
Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel,
Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord,
Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Für eine kostenfreie und umfassende Betreuungskommunikation im Einsatz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Telefon – mobil und über Festnetz – sowie Internettelefonie und Surfen sind in
unserer Gesellschaft selbstverständliche Güter. Für die Soldatinnen und Solda-
ten im Auslandseinsatz und ihre Angehörigen sind sie von erheblicher Bedeu-
tung für die Bewältigung der mit dem Militäreinsatz für beide Seiten verbunde-
nen Belastungen. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese
Kommunikationswege den Soldatinnen und Soldaten durch den Dienstherrn in
entsprechender Qualität und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In der
Realität ist dies leider nicht in ausreichendem Maße der Fall.

Auch nach einem Wechsel des Anbieters in der ersten Jahreshälfte 2011 kritisie-
ren Bundeswehrangehörige sowie der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundes-
tages, dass das Angebot noch immer nicht zufriedenstellend ist. So wird vor
allem bemängelt, dass keine Nutzung von Internettelefonie über WLAN mög-
lich ist, dass Telefonie und Internetnutzung sehr teuer sind, da es keine Flatrates
und noch nicht einmal Volumenpakete für die Abrechnung gibt, dass zu geringe
Bandbreiten zur Verfügung stehen und dass es zu wenige Computerarbeitsplätze
für die private Nutzung gibt und die vorhandenen Computer in wenig privater
Umgebung aufgestellt sind.

Gut funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten sind für die Soldatinnen
und Soldaten im Einsatz von zentraler Bedeutung für die Erhaltung ihrer psy-
chischen Gesundheit und die Verhinderung von Verrohung und Abstumpfung.
Ein besserer Schutz – und gleichzeitig die beste Gewähr für die Pflege und
Aufrechterhaltung familiärer und zwischenmenschlicher Bindungen sowie an-
gemessener Kommunikationsstrukturen mit Angehörigen und Freunden – wäre
jedoch die sofortige Beendigung aller Bundeswehrkriegseinsätze. Im Übrigen
würde dies auch die Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuungskommu-
nikation überflüssig machen.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dafür Sorge zu tragen, dass den im Ausland eingesetzten Soldatinnen und
Soldaten ein ungehinderter und vollständiger Zugang zu Rundfunk-, Presse-
und Onlineberichterstattung gewährt wird;

Drucksache 17/8795 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz grundsätzlich die Möglichkeit ein-
zuräumen, kostenfrei nach Deutschland zu telefonieren und die bisher gel-
tende Beschränkung von 30 Freiminuten pro Woche damit aufzuheben, so-
wie dafür Sorge zu tragen, dass dies auch Bedingung bei zukünftigen Aus-
schreibungen ist;

3. den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz die Möglichkeit einzuräumen, kos-
tenfrei das Internet zu nutzen und die Unterkünfte der Bundeswehr in den
Einsatzgebieten möglichst flächendeckend mit einer Technologie auszustat-
ten, die die Nutzung von Programmen zur Videotelefonie stabil und in ent-
sprechender Qualität ermöglicht, auch während der Hauptnutzungszeiten;

4. den Zugang zur kostenfreien Nutzung des Internets für die Soldatinnen und
Soldaten zu erleichtern, indem zusätzliche Steckplätze für Laptops sowie
fest installierte Rechner zur Verfügung gestellt werden;

5. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Privatsphäre von Soldatinnen
und Soldaten bei der Nutzung von Videotelefonie in den Gemeinschafts-
unterkünften zu gewährleisten, und dabei sicherzustellen, dass die Soldatin-
nen und Soldaten offen und sicher über ihre Erlebnisse im Einsatz berichten
können und dabei im Einklang mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheim-
nis aus Artikel 10 des Grundgesetzes keiner Überwachung unterliegen;

6. die Verträge mit den Anbietern so zu gestalten, dass bei Nichterbringung der
vereinbarten Leistungen eine entsprechende Vertragsstrafe oder in extremen
Fällen eine zügige Aufhebung des Vertrages möglich ist;

7. die durch den geplanten Abzug der Bundeswehr aus den Einsatzgebieten
entstehenden Mehrkosten der Versorgung pro Kopf auch dauerhaft nicht auf
die Soldatinnen und Soldaten umzulegen.

Berlin, den 29. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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