BT-Drucksache 17/8523

Entwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nach Halbierung der Einnahmen im Energie- und Klimafonds und hälftiger Zuweisung der Mittel des Energie- und Klimafonds

Vom 30. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8523
17. Wahlperiode 30. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, Bettina Herlitzius,
Ingrid Nestle, Lisa Paus, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nach Halbierung der
Einnahmen im Energie- und Klimafonds und hälftiger Zuweisung der Mittel
des Energie- und Klimafonds

Im „Bewirtschaftungsrundschreiben“ des Bundesministeriums der Finanzen an
die Fachministerien für den Energie- und Klimafonds (EKF) wurde nach einem
Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 18. Januar 2012 mitgeteilt, dass „die ver-
anschlagten Mittel (…) in Höhe von 50 Prozent zugewiesen“ werden. Das heißt,
die veranschlagten Barmittel von zunächst 780 Mio. Euro (die restlichen Mittel
sind Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre) kommen zunächst nur in
halber Höhe zur Auszahlung, insgesamt 390 Mio. Euro. Begründet wird dies mit
weit niedrigeren Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel als bei Verabschie-
dung des Bundeshaushalts geplant. Denn der Preis der Zertifikate im Emissions-
handel liegt weit unter den veranschlagten 17 Euro, heute nur bei 6,50 Euro. Und
der EKF wird nur über die Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel gespeist
und unterliegt als Sondervermögen nicht dem Gesamtdeckungsprinzip des Bun-
deshaushalts.

Da ein Großteil der Förderprogramme zur Finanzierung der Energiewende und
des Klimaschutzes in den letzten Jahren (teilweise oder vollständig) aus dem
ordentlichen Haushalt in das Sondervermögen EKF ausgegliedert wurden, ist
damit die Finanzierungsgrundlage für die Förderprogramme, wie das CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramm, das neu aufgelegte Programm für Energetische
Stadtsanierung und die Nationale Klimaschutzinitiative, aber auch die anderen
Programme im EKF, in Frage gestellt.

Der EKF umfasst insbesondere folgende Programme und Mittelausstattungen
für 2012: CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe (1,5 Mrd.
Euro, bestehend aus Verpflichtigungsermächtigungen und Barmitteln), das Pro-
gramm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe (92 Mio. Euro als
Verpflichtungsermächtigungen), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für
erneuerbare Energien (29 Mio. Euro) und für Energieeffizienz (21 Mio. Euro),
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität (300 Mio. Euro), der

Energieeffizienzfonds (89 Mio. Euro), das Marktanreizprogramm zur Förde-
rung des Einsatzes erneuerbarer Energien (100 Mio. Euro) und die Nationale
Klimaschutzinitiative (100 Mio. Euro).

Insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe
ist zentral für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung und für
die Umsetzung der Energiewende. Denn dafür muss der Gebäudebestand in den
nächsten 30 bis 40 Jahren umfassend energetisch saniert werden. Hierfür ist

Drucksache 17/8523 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eine jährliche Sanierungsquote von 3 Prozent notwendig, was nur mit einem
Fördervolumen von deutlich mehr als 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erreicht werden
kann. Nach Angaben vieler Fachverbände und Expertinnen und Experten ist die
Unsicherheit über die Ausgestaltung der Förderprogramme ein zentrales Inves-
titionshemmnis für gewerbliche und private Investoren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Finanzierungsbasis

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den heutigen CO2-Emissionshandels-
zertifikatepreis von kleiner als 7 Euro/Tonne CO2 im Hinblick auf die ins-
gesamt zu erwartenden Einnahmen für das Jahr 2012 aus dem Emissions-
handel?

2. Hält die Bundesregierung die im Haushalt 2012 veranschlagten Einnahmen
des EKF in Höhe von 780 Mrd. Euro (kalkuliert auf der Basis eines Zerti-
fikatpreises von 17 Euro/Tonne CO2) für realisierbar (bitte begründen)?

Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw.
hat sie bereits ergriffen, aufgrund dieser Einschätzung?

3. Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der
im EKF veranschlagten Mittel auf die Finanzierung des CO2-Gebäude-
sanierungsprogramms in 2012 auswirken?

Konditionen und Höhe der Programme sowie Informationen darüber

4. Inwiefern ist damit zu rechnen, dass sich infolge der nur hälftigen Zuwei-
sung der im EKF veranschlagten Mittel die Konditionen und Fördersum-
men der CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe ver-
ändern?

5. Wann werden sich diese Konditionen gegebenenfalls ändern, und wann
wird eine Ankündigung und die Information potenzieller Nutzerinnen und
Nutzer erfolgen?

6. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die Veränderungen
in der Programmausstattung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu
mindern oder auszugleichen?

7. Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der
im EKF veranschlagten Mittel auf die Zinshöhe und damit Attraktivität der
zinsverbilligten Kredite im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW
Bankengruppe auswirken?

8. Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im
EKF veranschlagten Mittel auf die Zuschüsse zu Maßnahmen der Gebäude-
sanierung im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe
auswirken?

9. Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im
EKF veranschlagten Mittel auf die Gestaltung der Förderprogramme zur
Förderung von Einzelmaßnahmen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm
der KfW Bankengruppe auswirken?

10. Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang der Nachfrage
nach den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen der KfW Bankengruppe
durch die Folgen der nur hälftigen Zuweisung der veranschlagten Mittel?

11. Wie wird sich die nur hälftige Zuweisung der veranschlagten Mittel auf die
Gesamthöhe der verfügbaren Mittel für das CO -Gebäudesanierungs-
2
programm 2011, 2012 und den folgenden Jahren auswirken?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8523

Neue Einnahmen/Umschichten aus dem Bundeshaushalt/Minderung der Aus-
wirkungen

12. Welche mit der Bundeshaushaltsordnung zu vereinbarende Möglichkeit
gibt es, andere Mittel als die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel im lau-
fenden Haushaltsjahr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im EKF
zur Verfügung zu stellen, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Möglichkeiten?

13. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, von diesen ggf. vorhandenen Mög-
lichkeiten unter welchen Bedingungen Gebrauch zu machen?

14. Erwägt die Bundesregierung, einen ggf. zu verabschiedenden Nachtrags-
haushalt zu nutzen, um das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit stabi-
leren Mitteln auszustatten (bitte begründen)?

Vermittlungsverfahren steuerliche Förderung

15. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung unter Berücksichtigung
der hälftigen Auszahlung der veranschlagten Mittel des EKF bezüglich des
Vermittlungsverfahrens mit dem Bundesrat zur steuerlichen Förderung der
energetischen Sanierung von Wohngebäuden?

16. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, das Vermittlungsverfahren mit
einem Zugehen auf die Länder einer Lösung zuzuführen?

17. Wie würde eine solche Lösung aussehen?

18. Wird die Bundesregierung Haushaltsmittel, die bei einem Scheitern des
Vermittlungsverfahrens frei würden, zur Aufstockung des Gebäudesanie-
rungsprogramms nutzen?

19. Wo erwartet die Bundesregierung mehr Mitnahmeeffekte im Vergleich der
Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe und einer etwaigen
steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
(bitte begründen)?

Berlin, den 30. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.