BT-Drucksache 17/8303

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Vom 4. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8303
17. Wahlperiode 04. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan Korte,
Heidrun Dittrich, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Am 20. Dezember 2011 hat das Bundeskabinett die Verordnung des Bundes-
ministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Änderungen sollen vor allem eine gezielte
Nachwuchsgewinnung und Förderung der Medizinstudierenden und die Ver-
besserung der ärztlichen Versorgung in Krankenhäusern in der Fläche sein. Ein
bedeutender Aspekt der Änderungen ist es, das Praktische Jahr nicht nur in Lehr-
krankenhäusern, die an eine Universität angegliedert sind, zu ermöglichen, son-
dern in allen dafür geeigneten Krankenhäusern. Dies entspricht dem Wunsch
von Krankenhäusern, die bisher keine Ärzte im Praktischen Jahr ausbilden durf-
ten, sowie von Regionen ohne Universitätskliniken. Trotz unterstützenswerter
Zielsetzung enthält die Änderung der Approbationsordnung etliche problema-
tische oder zumindest klärungsbedürftige Aussagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Deutsche Hochschul-
medizin e. V., nach der die Ausweitung der Möglichkeit, das Praktische Jahr
auch in anderen geeigneten Krankenhäusern als in den zugeordneten Lehr-
krankenhäusern zu absolvieren, einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit
der Lehre darstellt?

2. Kann es durch diese Ausweitung auf andere Krankenhäuser als die den Uni-
versitäten zugeordneten Krankenhäuser zu Qualitätsproblemen in der Aus-
bildung kommen, und wie wird dem entgegengewirkt?

3. Entsprechen die Qualitätsanforderungen an die anderen Krankenhäuser de-
nen, die für die Krankenhäuser gelten, die jetzt den Universitäten zugeordnet
sind?

4. Welcher zusätzliche Aufwand entsteht den Universitäten durch die Auswei-
tung des Praktischen Jahres auf weitere Krankenhäuser, und wie wird dieser
mögliche zusätzliche Aufwand ausgeglichen?
5. Wie kann eine gute, zeitnahe Evaluation in Krankenhäusern gewährleistet
werden, wenn in einzelnen Krankenhäusern nur eine geringe Anzahl von
Medizinstudierenden ihr Praktisches Jahr absolviert?

6. Warum soll die Evaluation intern und nicht durch ein unabhängiges Institut
erfolgen?

Drucksache 17/8303 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Ist die Unabhängigkeit und Vergleichbarkeit der Evaluation gewährleistet,
wenn diese durch den jeweiligen Beauftragten für das Praktische Jahr an
den Krankenhäusern durchgeführt wird?

8. Wie ist die Evaluation in den Lehrkrankenhäusern der Universitätskliniken
geregelt?

Ist die Evaluation an anderen Krankenhäusern entsprechend der Evaluation
in den Universitätskliniken vorgesehen?

9. Inwiefern will die Bundesregierung auch zukünftig sicherstellen, dass Stu-
dierende der Medizin eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn sie das Praktische Jahr nach einer
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auch in Teilzeitform durch-
führen?

10. Inwiefern plant die Bundesregierung gegebenenfalls eine Änderung des
BAföG, wonach die Ausbildungsförderung nur geleistet wird, „wenn der
Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert
und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen
voll in Anspruch nimmt“, um eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG
für ein Studium in Teilzeitform grundsätzlich zu ermöglichen (bitte begrün-
den)?

11. Wie stellt die Bundesregierung die Ausbildungsförderfähigkeit von Studie-
renden der Medizin nach § 2 BAföG sicher, wenn diese ihr Praktisches
Jahr an einem anderen Krankenhaus und nicht an der Universitätsklinik der
Heimatuniversität absolvieren?

12. Wer trägt die zusätzlichen Kosten von Medizinstudierenden im Praktischen
Jahr (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten), die infolge einer geplanten
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte entstehen werden, wenn
diese ihr Praktisches Jahr an einem anderen geeigneten Krankenhaus absol-
vieren, aber gleichzeitig verpflichtet sind, an den Lehrveranstaltungen ihrer
Heimatuniversität, die das Praktische Jahr vorbereitet, und nach Möglich-
keit auch an den begleitenden Lehrveranstaltungen während des Prakti-
schen Jahres teilzunehmen?

13. Ist während des Studiums ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf den
schriftlichen Teil des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorhan-
den, wenn dieser vor das Praktische Jahr verlegt wird?

Wie wird eine ausreichende Vorbereitungszeit sichergestellt?

Berlin, den 3. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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