Vom 19. Dezember 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8210
17. Wahlperiode 16. 12. 2011
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Katja Dörner, Memet Kilic,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2138 –
Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbehalts
gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen
A. Problem
Die Antragsteller erstreben eine Gesetzesänderung angesichts der am 3. Mai
2010 erfolgten Rücknahme der vor 18 Jahren bei der Ratifizierung der UN-
Kinderrechtskonvention von der Bundesregierung hinterlegten Vorbehaltserklä-
rung.
Diese Vorbehaltserklärung betreffe primär aufenthalts- und asylverfahrensrecht-
liche Aspekte von minderjährigen Ausländern. Nach Rücknahme der Vorbe-
haltserklärung seien gesetzliche Konsequenzen zu ziehen, insbesondere im Auf-
enthalts- und Asylverfahrensgesetz. Die Bundesregierung solle einen Gesetzent-
wurf vorlegen, welcher die Rechte von Minderjährigen stärke.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 17/8210 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 17/2138 abzulehnen.
Berlin, den 14. Dezember 2011
Der Innenausschuss
Wolfgang Bosbach
Vorsitzender
Reinhard Grindel
Berichterstatter
Rüdiger Veit
Berichterstatter
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Josef Philip Winkler
Berichterstatter
Berlin, den 14. Dezember 2
Reinhard Grindel
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Josef Philip Winkler
Berichterstatter
zember 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 54. Sitzung am 14. Dezember 2011 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 51. Sitzung am 14. Dezember 2011 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 62. Sitzung am
14. Dezember 2011 abschließend beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD die Ablehnung des Antrags.
011
Rüdiger Veit
Berichterstatter
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8210
Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/2138 wurde in der 68. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 2010 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 69. Sitzung am 14. De-