BT-Drucksache 17/8146

Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko

Vom 13. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8146
17. Wahlperiode 13. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko

Kurz nach dem Amtsantritt des amtierenden mexikanischen Präsidenten Felipe
de Jesús Calderón Hinojosa im Dezember 2006 verkündete dieser eine neue
Gangart im Kampf des mexikanischen Staates gegen den Drogenhandel und er-
klärte dem damit einhergehenden organisierten Verbrechen den „Krieg“ (La
Jornada, 12. Dezember 2006). Beim Vorgehen gegen den Drogenhandel und
die Drogenkriminalität stützt sich der Präsident Felipe Calderón – ähnlich wie
die Regierung Kolumbiens – auf das Militär. Politische Akteure der Opposition
unterstellen Felipe Calderón, diese Eskalation genutzt zu haben, um von Vor-
würfen der Manipulation abzulenken, die nach den Präsidentschaftswahlen in
großer Zahl erhoben wurden. Nach offiziellen Angaben werden derzeit über
60 000 Soldatinnen und Soldaten im Inland eingesetzt, unter anderem als Poli-
zeikräfte auf lokaler Ebene in 17 der 32 mexikanischen Bundesstaaten. Doch
anders als von der mexikanischen Regierung vorgegeben, ist der Versuch einer
„militärischen Lösung“ des Problems der Drogenkriminalität weit davon ent-
fernt, erfolgreich zu sein. Die Militarisierungsstrategie wird von großen Teilen
der mexikanischen Zivilbevölkerung sowie zahlreichen mexikanischen und in-
ternationalen Menschenrechtsorganisationen für einen massiven Anstieg von
Folterfällen, illegalen Festnahmen, außergerichtlichen Hinrichtungen und das
Verschwindenlassen von Personen verantwortlich gemacht (zuletzt: Human
Rights Watch (2011): Neither Rights Nor Security. Killings, Torture, and Disap-
pearances in Mexico’s „War on Drugs“). Von Dezember 2006 bis Oktober 2011
sind dem „Krieg gegen die Drogen“ nach Schätzungen der US-amerikanischen
Antidrogenbehörde DEA über 43 000 Menschen zum Opfer gefallen. Schätzun-
gen von Nichtregierungsorganisationen sehen noch höhere Opferzahlen.

Mit dem Einsatz des Militärs im Land stieg zudem die Zahl der Beschwerden
bei der staatlichen Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de
Derechos Humanos, CNDH) massiv an. Durch die Militärgerichtsbarkeit
(Fuero Militar) werden die meisten Verfahren, an denen Soldatinnen und Solda-
ten beteiligt sind, nicht vor Zivil-, sondern vor Militärgerichten verhandelt.
Nach Angaben der CNDH kam es zwischen Dezember 2006 und Juli 2011 zu

5 055 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die von Militärs gegen-
über Zivilistinnen und Zivilisten begangen wurden (Deutsche Menschenrechtskoor-
dination Mexiko (2011): Ist der Export von Rüstungsgütern nach Mexiko mit
den geltenden Richtlinien vereinbar?, www.mexiko-koordination.de/compo-
nent/docman/doc_view/113-ruestungsexporte-und-menschenrechte-in-mexiko-
19102011.html?Itemid=53). Die Kommission reagierte in 86 Fällen (1,7 Pro-
zent) mit Empfehlungen an das Verteidigungsministerium. In lediglich 13 Fäl-

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len (0,3 Prozent) kam es zur Einleitung von Strafverfahren gegen eine oder
mehrere Personen. Eine Verfassungsänderung im Juni 2011 führte dazu, dass
Menschenrechte den Status eines verfassungsmäßig garantierten Grundrechts
erhielten. Der Oberste Gerichtshof (Suprema Corte de Justicia de la Nación)
empfahl darüber hinaus, dass die von Soldaten an Zivilisten begangenen Men-
schenrechtsverletzungen, wie Vergewaltigungen, Folter und Verschwinden-
lassen, künftig vor zivilen Gerichten verhandelt werden. Da diese Empfehlung
jedoch nicht bindend ist, behält die militärische Gerichtsbarkeit in Mexiko die
Oberhand. Sie bleibt weiterhin für die Verfahren zuständig, bei denen es um
Verbrechen geht, an denen Soldaten beteiligt waren, weil die Reform den dies-
bezüglichen Artikel 57 des Militärgesetzes unberührt ließ.

In Mexiko sind erhebliche Defizite im Bereich der juristischen Aufarbeitung
des organisierten Verbrechens auszumachen. Der Universal Public Review des
UN-Menschenrechtsrates (www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/MXSes-
sion4.aspx) kam im Februar 2009 unter Mitwirkung zahlreicher zivilgesell-
schaftlicher Organisationen zu dem Ergebnis, dass die Folter in Mexiko syste-
matisch und straflos angewandt wird, und dass willkürliche Verhaftungen von
Führern und Mitgliedern sozialer Bewegungen auf der Tagesordnung stehen.
Auch Human Rights Watch (2011) unterstrich diese Tatsache in ihrem jüngsten
Bericht zu Mexiko. Dass sich an dieser Situation nach 2009 nichts verbessert
hat, bestätigte auch der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning. Im März dieses Jahres erklärte er:
„Die Menschenrechtslage in Mexiko hat sich in den letzten zwei Jahren weiter
verschlechtert. Polizei und Militär sind immer wieder in Menschenrechtsverlet-
zungen verwickelt. Gegen zahlreiche Politiker gibt es Vorwürfe, sie würden mit
den Drogenkartellen kooperieren.“ Er zog daraus den Schluss, Deutschland
dürfe „angesichts dieser Lage (…) derzeit überhaupt keine Waffen mehr nach
Mexiko verkaufen“ (swr.de, 2. März 2011).

Dass auch deutsche Waffen in den blutigen „Krieg gegen die Drogen“ ver-
wickelt sind, zeigt ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberndorfer Kleinwaf-
fenhersteller Heckler & Koch GmbH durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart,
das auf eine Strafanzeige aus dem Jahr 2010 zurückgeht. Der Firma wird vor-
geworfen, einen Teil der über 8 000 nach Mexiko exportierten Sturmgewehre
des Typs G36 in die mexikanischen Bundesstaaten Chihuahua und Jalisco ge-
liefert zu haben. Von Seiten der Bundesregierung bestehen gegenüber der Be-
lieferung der örtlichen Polizeikräfte dieser und weiterer Bundesstaaten „Vor-
behalte“ (Bundestagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 8). Aus diesem
Grund hat die Bundesregierung die Genehmigung von Waffenexporten der
Firma Heckler & Koch nach Mexiko bis zum Ende des staatsanwaltschaft-
lichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt. Die Firma darf jedoch weiterhin Waf-
fen in andere Länder exportieren (Bundestagsdrucksache 17/4383, Antwort zu
Frage 4a).

Im Mai 2011 kündigte Bundespräsident Christian Wulff im Zuge seines Staats-
besuchs in Mexiko ein Abkommen zur „Zusammenarbeit im Sicherheits-
bereich“ zwischen der deutschen und der mexikanischen Regierung an. Das
Abkommen dient nach Angaben der Bundesregierung der „Verbesserung der
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer
Straftaten der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgift- und
Schleuserkriminalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus“ (Plenar-
protokoll 17/107, S. 12280). Neben dem Informationsaustausch sei auch die
Entsendung von Fachpersonal nach Mexiko sowie eine „operative Zusammen-
arbeit durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maßnahmen“ geplant.

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Mexiko,
und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Politik in Be-
zug auf die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit der Regierung der
Vereinigten Mexikanischen Staaten?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den im Rahmen des Universal Pe-
riodic Review (UPR) des UN-Menschenrechtsrates 2009 zu Mexiko abgege-
benen Einschätzungen?

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der beim UPR vertretenen
zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass in Mexiko Folter eine „syste-
matische, allgemeine und straffreie Praxis“ geblieben ist, dass es einen
fehlenden politischen Willen gibt, Fälle von Folter zu untersuchen, und
dass willkürliche Verhaftungen von Führern und Mitgliedern sozialer Be-
wegungen an der Tagesordnung sind?

b) Welche Konsequenzen zieht sie aus den im UPR beschriebenen Verhält-
nissen für die Entscheidung von Genehmigungen von Waffenexporten
und die Sicherheitszusammenarbeit mit mexikanischen Polizeikräften?

3. Stuft die Bundesregierung angesichts der in der Vorbemerkung beschriebe-
nen Situation Mexiko als eine Krisenregion ein (bitte begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

Wie bewertet die Bundesregierung die Kategorisierung des Konflikts zwi-
schen Drogenkartellen und mexikanischer Regierung durch das Heidelber-
ger Institut für Internationale Konfliktforschung e. V., welches die Situation
in Mexiko als „full scale war“ beschreibt (Conflict Barometer 2010)?

4. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass von Dezember
2006 bis Juli 2011 bei der Nationalen Menschenrechtskommission Mexikos
5 055 Beschwerden über von Militärs gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten
mutmaßlich begangenen Menschenrechtsverletzungen eingegangen sind,
daraus jedoch nur in 86 Fällen (1,56 Prozent) Empfehlungen abgeleitet wur-
den, bei denen es schließlich in 13 Fällen zur Einleitung von Strafverfahren
kam?

5. Betrachtet die Bundesregierung Korruptionsfreiheit als eine Voraussetzung
für bilaterale Zusammenarbeit von Polizeikräften?

a) Anhand welcher Kriterien bestimmt die Bundesregierung Korruptions-
freiheit in potenziellen Partnerländern, um die Voraussetzungen für eine
Polizeizusammenarbeit zu bewerten?

b) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Korruption bei den me-
xikanischen Polizeieinheiten ein, und bei welchen Einheiten sieht sie die
Korruption als besonders gravierend an?

c) Welche Konsequenzen hat diese Einschätzung der Bundesregierung auf
bestehende und geplante Kooperationen im Sicherheitsbereich und auf
die Genehmigung von Waffenexporten deutscher Unternehmen?

6. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der mexikanische Staat den
„Krieg gegen die Drogen“ mit der bisher eingeschlagenen militärischen
Strategie gewinnen kann?

Welche Position nimmt die Bundesregierung in Gesprächen in Bezug auf
weitere Strategien ein, um effektiv gegen die organisierte Kriminalität in
Mexiko vorgehen zu können und dabei die Menschenrechte zu schützen?

Drucksache 17/8146 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Wie ist der Stand der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ver-
einigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheits-
bereich?

a) Wer sind die Vertragspartner des abzuschließenden Abkommens?

b) Welche Behörden sind an den Verhandlungen beteiligt, und welche Be-
hörden werden von dem Abkommen betroffen sein?

c) Wann ist mit der Verabschiedung des Abkommens zu rechnen, und
wann wird es voraussichtlich in Kraft treten?

d) Wann ist mit einem Bundesgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes zu rechnen?

e) Welche Treffen mit welchen Vertretern haben bisher in Bezug auf das
Abkommen stattgefunden, und welche weiteren Treffen sind bisher ge-
plant (bitte nach Zeitpunkt, Ort und Teilnehmern aufschlüsseln)?

f) Welche Verabredungen wurden bisher getroffen?

g) Welche Vorteile durch das Abkommen erwartet die Bundesregierung
auf deutscher Seite?

8. Was waren die Beweggründe der Bundesregierung, mit Mexiko Verhand-
lungen über ein Sicherheitsabkommen aufzunehmen, angesichts der Tat-
sache, dass die Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit 2008 Mexiko
im Sicherheitsbereich mit der sogenannten Mérida-Initiative unterstützen?

Wie fügt sich das neue Abkommen in die bereits bestehende Mérida-Ini-
tiative ein?

9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die weitere Sicherheitsko-
operation mit Mexiko aus der Tatsache, dass US-Behörden bei der Drogen-
bekämpfung, teilweise ohne die mexikanischen Behörden zu informieren,
auf mexikanischem Territorium operieren, da Bedenken wegen der weit
verbreiteten Korruption unter mexikanischen Polizisten bestehen (New
York Times, 25. Oktober 2011)?

10. Angesichts der Aussage der Bundesregierung, dass die „grenz- /polizeiliche
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ im Sinne einer „Vorverlagerungs-
strategie“ dazu beiträgt, „internationale Kriminalität bereits vor den deut-
schen Grenzen zu bekämpfen und die Auswirkungen auf Deutschland zu
reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/5354, Antwort zu Frage 20b), sieht
die Bundesregierung in der Drogenkriminalität in Mexiko Gefahren für
Deutschland oder deutsche Interessen?

a) Wenn ja, worin bestehen diese Gefahren?

b) Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen dem organisierten Drogenhandel in Mexiko und dem Markt in
Europa und insbesondere in Deutschland?

11. Wie würdigt die Bundesregierung ihre Aussage: „Auch für [Rüstungs]aus-
fuhren nach Mexiko kommt der Achtung der Menschenrechte (Kriterium 2
des Gemeinsamen Standpunktes) besondere Bedeutung zu“, (Bundestags-
drucksache 17/4383, Antwort zu Frage 2) in ihrer Politik in Bezug auf
Sicherheitszusammenarbeit mit Mexiko und die Genehmigung von Waf-
fenexporten in das Land?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8146

12. Sieht die Bundesregierung den illegalen Zugang der Drogenkartelle zu
Waffen als zentralen Grund für die Steigerung der Gewaltszenarien in
Mexiko an?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Waffen in
den Händen krimineller Organisationen in Mexiko?

b) Würde aus Sicht der Bundesregierung eine Einschränkung von Klein-
waffenexporten nach Mexiko zu einem Rückgang der Gewalt dort
führen?

13. Inwieweit erwägt die Bundesregierung der Forderung des Menschenrechts-
beauftragten Markus Löning nachzukommen, angesichts der menschen-
rechtlichen Situation in Mexiko „überhaupt keine Waffen mehr nach
Mexiko verkaufen“?

14. Welche Endempfänger wurden von den zuständigen mexikanischen Stellen
in den Endverbleibserklärungen für die durch die Firma Heckler & Koch
GmbH nach Mexiko gelieferten Sturmgewehre des Typs G36 angegeben?

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass deutsche Waffen in die Hände
von lokalen Polizeieinheiten gelangt sind, die nicht in den Endverbleibs-
erklärungen angegeben waren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6432, Ant-
wort zu Frage 9)?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vertreters des Öffent-
lichen Sicherheitssekretariats des Bundesstaates Chihuahua (Secretaría de
Seguridad Pública del Estado, SSPE), Gustavo Zabre Ochoa, dass die loka-
len Behörden die Waffen „legitimerweise gekauft“ haben und dass Mexiko
als Käufer der Waffen nicht zu interessieren habe, ob in Deutschland Rest-
riktionen bzgl. des Bestimmungsortes bestehen (Lokalzeitung El Diario,
28. Oktober 2010, S. 4A)?

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass dieselbe Person
sagte, dass eine Genehmigung von Seiten der Secretaría de Defensa Nacio-
nal (SEDENA) bestehe, die auch die Endverbleibserklärungen für die
durch Heckler & Koch gelieferten Waffen unterzeichnet hat (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 3)?

16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf die
Zuverlässigkeit der Secretaría de Defensa Nacional (SEDENA) aus der
Tatsache, dass diese die Endverbleibserklärungen der Waffen von Heckler
& Koch GmbH unterzeichnete (Bundestagsdrucksache 17/6432), sich unter
den angegebenen Endempfängern keine Stellen im Bundesstaat Chihuahua
befanden und dennoch das lokale Sicherheitssekretariat (Secretaría de
Seguridad Pública Municipal, SSPM) in Chihuahua angibt, im Besitz einer
durch die SEDENA ausgestellten Genehmigung zu sein?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
die nach Mexiko gelieferten Waffen in manchen Fällen in den Händen
von Stellen sind, die nicht in den Endverbleibserklärungen angegeben
wurden?

b) Wird die Bundesregierung angesichts der dokumentierten Tatsachen
weitere Genehmigungen für Waffenlieferungen nach Mexiko genehmi-
gen, welche von der SEDENA unterzeichnete Endverbleibserklärungen
beinhalten?

Wenn ja, warum?

Drucksache 17/8146 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

17. Welche „Vorbehalte gegen die Belieferung örtlicher Polizeikräfte“ (Bun-
destagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 8) in den mexikanischen
Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua bestehen von
Seiten der Bundesregierung (bitte nach Bundesstaat differenzieren)?

a) Bestehen Vorbehalte gegenüber örtlichen Polizeikräften anderer mexi-
kanischer Bundesstaaten?

Wenn ja, welche Art von Vorbehalten bestehen gegenüber welchen Bun-
desstaaten bzw. deren Polizeieinheiten?

b) Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung vor Ort sichergestellt,
dass eine Berücksichtigung dieser „Vorbehalte“ sichergestellt ist, wenn
die Endverbleibserklärungen keine derartigen Zusicherungen enthiel-
ten?

18. Wodurch begründet die Bundesregierung die Genehmigung der Lieferung
von Waffen an die mexikanische Bundespolizei, die u. a. nach dem Bericht
des US-Außenministeriums über die Menschenrechte in Mexiko zu den
staatlichen Stellen gehört, welche die meisten Anschuldigungen wegen
Menschenrechtsverletzungen erhalten, davon allein 595 im Jahr 2010? (US
Department of State: 2010 Country Reports on Human Rights Practices,
Mexico, S. 9 und 11, www.state.gov/documents/organization/160469.pdf)

19. Wer hat in Mexiko vor Ort Kontrollen des Endverbleibs deutscher Waffen,
insbesondere der Firma Heckler & Koch GmbH durchgeführt bzw. führt
diese Kontrollen im Moment durch?

a) In welcher Form hat die Bundesregierung eine Kontrolle des Endver-
bleibs aus Deutschland nach Mexiko gelieferter Waffen sichergestellt?

b) Welche Ergebnisse haben die Kontrollen seit 2006 erbracht?

c) Welche Verstöße wurden seit 2006 registriert?

20. Wie gelangt die Bundesregierung angesichts der in der Vorbemerkung
beschriebenen Menschenrechtsverletzungen durch staatliche mexikanische
Sicherheitskräfte und die hohen Opferzahlen des eskalierenden „Krieges
gegen die Drogen“ zu der Einschätzung, dass kein „Risiko besteht, dass die
Rüstungsgüter zur internen Repression benutzt werden könnten“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/4383, Antwort zu Frage 2)?

21. Hat die Bundesregierung seit Beginn des mexikanischen „Drogenkriegs“
im Dezember 2006 die Genehmigung des Exports von Waffen und Rüs-
tungsgütern nach Mexiko auf Grund des Kriteriums Nr. 2 des „Gemein-
samen Standpunkts des Rates“ der Europäischen Union (2008/944/GASP)
verweigert?

a) Für welche Kriegswaffen, in welchem Wert und aus welchen Gründen?

b) Sieht die Bundesregierung in den zahllosen dokumentierten Menschen-
rechtsverletzungen durch staatliche mexikanische Sicherheitskräfte
einen Grund, das Kriterium Nr. 2 des „Gemeinsamen Standpunkts des
Rates“ der Europäischen Union (2008/944/GASP) anzuwenden und
Genehmigungen für Kleinwaffen nach Mexiko zu verweigern (bitte
begründen)?

Berlin, den 9. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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