BT-Drucksache 17/8060

zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6303 - Verursacher der Krise zur Kasse bitten - Neue Bankenabgabe einführen

Vom 2. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8060
17. Wahlperiode 02. 12. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Axel Troost,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6303 –

Verursacher der Krise zur Kasse bitten – Neue Bankenabgabe einführen

A. Problem

Um den durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise drohenden Zusam-
menbruch des deutschen Finanzmarkts abzuwenden, wurden mit dem Finanz-
marktstabilisierungsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) und dem
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz vom 7. April 2009 (BGBl. I S. 725)
Garantien und Beihilfen der öffentlichen Hand im hohen dreistelligen Milliar-
denbereich gewährt. Die Kosten der Rettung deutscher Banken werden bislang
weitgehend vom deutschen Steuerzahler getragen, obwohl die deutschen Ban-
ken als Hauptnutznießer der staatlichen Rettungsprogramme und Mitverursa-
cher der Krise wieder deutliche Gewinne erzielen.

B. Lösung

Der Antrag strebt an, die Bundesregierung aufzufordern,

– eine Bankenabgabe einzuführen, mit der die Verursacher der Krise für die
Kosten der Krise aufkommen würden;

– sich im Rahmen der G20, der EU, der Eurozone oder alternativ auch im Rah-
men einer Koalition gleichgesinnter Staaten für die Einführung einer Finanz-
transaktionssteuer in Höhe von mindestens 0,05 Prozent einzusetzen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Der Antrag beziffert die damit verbundenen Kosten nicht.

E. Bürokratiekosten

Der Antrag geht nicht auf die Frage der Bürokratiekosten ein.

Drucksache 17/8060 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6303 abzulehnen.

Berlin, den 30. November 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Dr. Axel Troost
Berichterstatter

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im winns der Deutschen Bank wiesen die Koalitionsfraktionen

federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/6303 in seiner 70. Sitzung

darauf hin, dass sich Besteuerungsfragen nicht am Ab-
schluss nach den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS) orientieren könnten, sondern die Zahlen ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8060

Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus und Dr. Axel Troost

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6303 in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 beraten.
Zur federführenden Beratung hat er den Antrag dem Finanz-
ausschuss überwiesen. Mitberatend beteiligte er den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Ban-
kenabgabe vorzulegen, welche sicherstellen soll, dass die
Verursacher der Krise auch für die Kosten der Krise auf-
kommen. Diese Abgabe soll, beginnend mit dem
30. Oktober 2011, für mindestens zehn Jahre in einer Höhe
von 0,15 Prozent im Jahr auf die Bilanzsumme aller in
Deutschland ansässigen Banken erhoben werden, wobei der
Antrag einen mit der Bilanzsumme progressiv ansteigenden
Abgabesatz vorsieht (bis auf 0,3 Prozent bei einer Bilanz-
summe über 500 Mrd. Euro). Von dieser Abgabe sollen
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie Förder- und
Bürgschaftsbanken ausgenommen werden, da sie die Fi-
nanzkrise nicht zu verantworten hätten. Die geforderte Ban-
kenabgabe würde in dieser Form jährliche Einnahmen in
Höhe von mindestens 10 Mrd. Euro ermöglichen, um zur
Deckung der Kosten der Krise beizutragen.

Darüber hinaus soll mit dem Antrag die Bundesregierung
aufgefordert werden, sich im Rahmen der G20, der EU und
der Eurozone für eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von
mindestens 0,05 Prozent einzusetzen. Sollte es bis zum
Herbst 2011 keinen Beschluss der EU zu einer Einführung
geben, sei bis Ende 2011 ein auf die Eurozone oder eine Ko-
alition gleichgesinnter Staaten zugeschnittener Gesetzent-
wurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorzu-
legen. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer
sollten zu gleichen Teilen für den sozial-ökologischen Um-
bau unserer nichtnachhaltigen Industriegesellschaft einer-
seits und den internationalen Umwelt- und Klimaschutz so-
wie die Finanzierung von Entwicklung andererseits
eingesetzt werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/6303
in seiner 56. Sitzung am 30. November 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD, den Antrag abzulehnen.

DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, den
Antrag abzulehnen.

Die Fraktion die LINKE. wies darauf hin, dass der Antrag
bereits vor der Sommerpause eingebracht wurde und den
damaligen Stand widerspiegle. Die erstmals zum 30. Sep-
tember 2011 erhobene Bankenabgabe, die mit dem Restruk-
turierungsfondsgesetz Anfang Januar 2011 in Kraft getreten
ist, sei nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Die
Verursacher der Finanzkrise würden durch die bestehende
Bankenabgabe nicht an den bereits angefallenen Kosten der
Finanzkrise beteiligt.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte als Beispiel an die durch
die Rettung der Hypo Real Estate Holding AG bereits ent-
standenen, erheblichen Kosten und daran, dass weitere
Belastungen aus diesem Fall zu erwarten seien. Mit der
Kompensation solcher Kosten aus der Vergangenheit be-
schäftige sich die Bundesregierung schon nicht mehr. Die
bestehende Bankenabgabe sei nur zum Zweck der Vermei-
dung bzw. Verringerung zukünftig entstehender Kosten ge-
dacht. Allerdings würde mit den sehr geringen Summen, die
die bestehende Bankenabgabe erbringe, kein handlungsfähi-
ger Fonds entstehen können. Vor diesem Hintergrund sei die
Intention des Antrags der Fraktion DIE LINKE., eine Dis-
kussion über Regelungen zur Erzielung von entsprechenden
Mehreinnahmen anzustoßen, damit die Last nicht von den
Steuerzahlern getragen werden müsse. Der zweite Punkt,
den der Antrag deutlich machen wolle, sei, dass sich eine
Bankenabgabe und eine Finanztransaktionssteuer nicht aus-
schließen würden, sondern als getrennte Instrumente einge-
setzt werden könnten, die unterschiedliche Tatbestände mit
einer Abgabe belegen würden. Dies würde auch von der
Bundesregierung mittlerweile so gesehen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
gründeten ihre Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE
LINKE.

Für den Vergleich der Kosten der in Deutschland im Zuge der
Finanzkrise verabschiedeten Bankenrettungspakete mit an-
deren Ländern müsse man die Fälle Irland, Großbritannien,
Spanien und die Relation dieser Fälle zur Größe der jewei-
ligen Volkswirtschaft betrachten. Die Aussage im vorliegen-
den Antrag der Fraktion DIE LINKE., dass die Bankenret-
tung in Deutschland im internationalen Vergleich teuer
gewesen sei, erscheine vor diesem Hintergrund zweifelhaft.
Unabhängig vom vorliegenden Antrag sei auch die im
Zusammenhang mit der Bankenrettung in den USA oft zu
vernehmende Aussage, die Hilfspakete seien dort billiger ge-
wesen als in Deutschland, falsch, da die großen Hypotheken-
banken Freddie Mac und Fannie Mae bei einer solchen Be-
trachtung nicht berücksichtig seien.

Bezüglich der im Antrag genannten Höhe des Vorsteuerge-
am 30. November 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/

mäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde zu legen
seien. Ein Abweichen von diesem Prinzip würde eine

Drucksache 17/8060 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

grundsätzliche Änderung im bestehenden System der Unter-
nehmensbesteuerung in Deutschland bedeuten.

In der Tat trage die bestehende Bankenabgabe nicht zur
Deckung der in der Vergangenheit entstandenen Krisenkos-
ten bei. Ziel der Bankenabgabe sei aber die Vorsorge für zu-
künftige Krisensituationen gewesen. Die Koalitionsfrak-
tionen betonten, dass dem Deutschen Bundestag mit dem
Restrukturierungsfondsgesetz, mit dem die Bankenabgabe
eingeführt wurde, ein gutes Gesetz gelungen sei, das dann
vom Bundesrat verschlechtert worden sei. Dennoch könne
dieses Gesetz als Blaupause für Europa dienen. Man solle
zunächst die weitere Entwicklung der Einnahmen aus der
Bankenabgabe abwarten. Das laufende Jahr könne aufgrund
von Sondereffekten nicht der Referenzpunkt für ihre Beur-
teilung sein. Die für den Fonds vorgesehene Zielmarke von
70 Mrd. Euro werde allerdings erst relativ spät erreicht wer-
den.

Die im Antrag der Fraktion DIE LINKE. vorgeschlagene
Bankenabgabe von 0,15 Prozent der Bilanzsumme sei aber
zu hoch und würde die Substanz der betroffenen Banken
treffen. Wenn beispielsweise die Commerzbank Aktien-
gesellschaft einer solchen Abgabe für das Jahr 2011 unter-
liegen würde, müsste aufgrund der finanziellen Situation
der Bank letztlich der Bund dafür aufkommen. Die im An-
trag der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte Form einer Ban-
kenabgabe sei dem Finanzplatz Deutschland in keinem Fall
zuzumuten. Wenn die Fraktion DIE LINKE. die Deutsche
Bank AG treffen wolle und dabei gleichzeitig alle anderen
Banken schlage, sei dies offensichtlich ein untaugliches In-
strument. Dass der Antrag vorsehe, die Sparkassen und Ge-
nossenschaftsbanken von der Bankenabgabe auszunehmen,
sei vor dem Hintergrund der Probleme vieler Landesbanken
und der genossenschaftlichen Spitzeninstitute unverständ-
lich. Viele Sparkassen hätten Passivüberhänge in die Lan-
desbanken verschoben und waren auch an den Landesban-
ken beteiligt und hätten sie kontrollieren können. Es sei
unzutreffend, das gesamte Bankensystem in eine „gute“ und
eine „böse“ Hälfte aufzuteilen. Zwar hätten kleinere Volks-
banken und Sparkassen weniger mit den Ursachen der
Finanzkrise zu tun gehabt. Doch auch solche Institute hätten
von der Stützung der großen Banken profitiert, da sie in
ihren Bilanzen häufig entsprechende Papiere gehabt hätten.
Man solle nicht zu viel auf den Lobbyismus von Sparkassen
und Genossenschaftsbanken geben.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wiesen
bezüglich der im Antrag geforderten Finanztransaktions-
steuer auf die Notwendigkeit einer internationalen Koordi-
nierung dieser Frage hin. Man solle die politische Energie
darauf konzentrieren, die europäischen Partner vor allem in
Großbritannien und in Schweden zu überzeugen, die einer
Finanztransaktionssteuer bislang ablehnend gegenüber ste-
hen würden. Die Bundesregierung treibe dieses Projekt vor-
an. Bei der möglichen Einführung einer Finanztransaktions-
steuer müssten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis
genutzt werden, um zu einer Ausgestaltung dieses Instru-
ments zu gelangen, die die Verursacher der Krise zielgenau
treffen würde. Die entsprechenden Erkenntnisse seien im
Antrag der Fraktion DIE LINKE. nicht enthalten.

Die im Antrag geforderte Verwendung der Einnahmen einer

dustriegesellschaft sowie zur Finanzierung von Entwick-
lung sei unrealistisch. Man müsse genau kalkulieren, wel-
che zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt werden könnten.
Der Betrag werde kleiner sein, als von der Fraktion DIE
LINKE. im Antrag impliziert. Außerdem werde bereits von
verschiedenen Seiten Anspruch auf die möglichen Einnah-
men erhoben. Es müsse der Öffentlichkeit deutlich gesagt
werden, dass eine Finanztransaktionssteuer nicht sämtliche
bestehenden Probleme lösen könnte.

Die Fraktion der SPD betonte, dass die Bundeskanzlerin
versprochen habe, die Verursacher der Krise an deren Kos-
ten zu beteiligen. Man stelle fest, dass dieses Versprechen
nicht eingelöst worden sei. Der vorliegende Vorschlag der
Fraktion DIE LINKE. für eine veränderte Bankenabgabe sei
in dieser Form allerdings nicht zu realisieren und werde von
der Fraktion der SPD abgelehnt. Man teile diesbezüglich die
Bedenken der Koalitionsfraktionen, da mit einer Umsetzung
des Vorschlags Kollateralschäden verbunden wären, die
nicht gewollt seien.

Die SPD-Fraktion kämpfe für eine Finanztransaktionssteu-
er. Sie sei notwendig und ein Mittel, die Verursacher der
Krise, an deren Kosten zu beteiligen. Das mögliche Auf-
kommen einer Finanztransaktionssteuer sei prinzipiell ab-
hängig vom Steuersatz. Auch die Koalitionsfraktionen
müssten zugestehen, dass man im Gegensatz zur derzeit be-
stehenden Bankenabgabe, die deutlich weniger als 1 Mrd.
Euro erbringe, von einem mindestens zweistelligen Milliar-
denbetrag ausgehen könne, wenn eine Finanztransaktions-
steuer eingeführt würde. Im Zusammenhang mit dem Vor-
schlag der EU-Kommission vom September 2011 sei eine
Summe von jährlich mehr als 50 Mrd. Euro im Gespräch.
Es gehe dabei also nicht um Peanuts, sondern darum, die
Verursacher der Krise wirklich an den Kosten zu beteiligen.
Dafür stehe die SPD-Fraktion. Die Frage der Verwendung
der Steuereinnahmen sollte diskutiert werden, wenn die
Steuer tatsächlich eingeführt worden sei. Da der zweite Teil
des vorliegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE. die
Notwendigkeit der Einführung einer Finanztransaktionsteu-
er thematisiere und diesbezüglich im Kern die Position der
SPD-Fraktion formuliere, werde man sich insgesamt enthal-
ten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
sie den vorliegenden Antrag ablehne, weil sie einen anderen
Vorschlag für die Aufbringung der Krisenkosten bevorzuge:
die Einführung einer Vermögensabgabe. Ein Lastenaus-
gleich sei erforderlich. Die Kosten der Krise würden weiter-
hin ansteigen, deshalb glaube man, dass sich auch die Frak-
tion der CDU/CSU diesem Gedanken nähern werde.

Bezüglich der Überlegungen für eine erweiterte Bankenab-
gabe führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus,
dass ein europäisches Bankenrestrukturierungsregime benö-
tigt werde, das über eine Koordinierung von mitgliedstaat-
lichen Maßnahmen hinaus gehe. Für europäische Kreditins-
titute, die grenzüberschreitend tätig seien, würden ein
Bankenrettungsfonds und eine Bankenabgabe auf europä-
ischer Ebene benötigt. Sonst würden Fälle von in Bedräng-
nis geratenen Banken, bei denen mehrere Länder beteiligt
seien, immer wieder große Probleme bereiten. Die Alter-
native, das grenzüberschreitende Geschäft von Banken im
Finanztransaktionssteuer für Umwelt- und Klimaschutz,
den sozial-ökologischen Umbau der nicht nachhaltigen In-

Falle einer notwendigen Rettung deutlich abzugrenzen,
würde dem Binnenmarkt schaden. Die Fraktion BÜNDNIS

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8060

90/DIE GRÜNEN fordere die Bundesregierung auf, sich für
einen Bankenrettungsmechanismus auf europäischer Ebene
einzusetzen.

Berlin, den 30. November 2011

Ralph Brinkhaus Dr. Axel Troost
Berichterstatter Berichterstatter

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