BT-Drucksache 17/8029

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7575 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative

Vom 1. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8029
17. Wahlperiode 01. 12. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7575 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die
Bürgerinitiative

A. Problem

Durch Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)
wurde die Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Nach der Verordnung (EU)
Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar
2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1; nachfolgend
EBI-Verordnung) müssen die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Verord-
nung besondere Bestimmungen erlassen. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende
Gesetzentwurf.

B. Lösung

Die nach der EBI-Verordnung national zu bestimmenden Zuständigkeiten, Ver-
fahren und Sanktionen werden gesetzlich festgelegt.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.
2. Vollzugsaufwand

Mehraufwand entsteht zum einen beim Bundesamt für Sicherheit in der Infor-
mationstechnik durch das Ausstellen der Bescheinigung darüber, dass das von
den Organisatoren und Organisatorinnen einer Bürgerinitiative eingesetzte On-
line-Sammelsystem den Anforderungen des Artikels 6 Absatz 4 der EBI- Ver-

Drucksache 17/8029 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ordnung entspricht, zum anderen beim Bundesverwaltungsamt für die Überprü-
fung von Unterstützungsbekundungen sowie das Ausstellen der Bescheinigung
der Zahl der in Deutschland gesammelten gültigen Unterstützungsbekundun-
gen nach Artikel 8 Absatz 3 der EBI-Verordnung:

– Für die Bescheinigung der Zahl gültiger Unterstützungsbekundungen ein-
schließlich der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen durch das
Bundesverwaltungsamt entsteht ab 2013 ein zusätzlicher dauerhafter Bedarf
an zwei Planstellen/Stellen (1xE5, 1xE6); damit verbunden sind Personalkos-
ten in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich.

– Zur Überprüfung von Unterstützungsbekundungen mittels automatisierter
Datenabfragen ist es erforderlich, die technische Infrastruktur des Bundes-
verwaltungsamts an die der Meldebehörden anzupassen. Dafür fallen im Jahr
2013 einmalig Einrichtungskosten in Höhe von 1 060 000 Euro sowie ab dem
Jahr 2013 jährliche Betriebskosten in Höhe von circa 75 000 Euro an. Für die
Entwicklung der Fachanwendung entsteht zusätzlicher Personalbedarf von
drei Stellen (3xE11), damit verbunden sind Personalkosten in Höhe von ins-
gesamt rund 185 000 Euro jährlich. Dieser personelle Mehraufwand entsteht
für zwei Stellen voraussichtlich für die Jahre 2012 und 2013, für die dritte
Stelle unbefristet.

– Für den Aufbau und die Pflege eines Prüfschemas sowie für die Bescheini-
gung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik über die
Übereinstimmung eines Online-Sammelsystems mit den Anforderungen der
EBI-Verordnung entsteht zusätzlicher Bedarf an einer Planstelle/Stelle
(A14h) und entsprechenden Personalkosten in Höhe von rund 76 000 Euro.

Der gesamte Mehrbedarf soll im Einzelplan 06 ausgeglichen werden. Gleich-
wohl ist der Gesamtbedarf von der Häufigkeit der Inanspruchnahme Euro-
päischer Bürgerinitiativen abhängig, für die derzeit keine Vergleichs- oder Er-
fahrungswerte vorliegen.

E. Sonstige Kosten

Durch dieses Gesetz entstehen der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen
Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten. Dieses Gesetz wird keine Auswir-
kungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, und die Kosten für soziale Sicherungssysteme haben.

F. Bürokratiekosten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weder für die Verwaltung noch
für die Wirtschaft noch für die Bürgerinnen und Bürger Informationspflichten
eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8029

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7575 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 30. November 2011

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Jimmy Schulz
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 17/8029 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Gerold Reichenbach,
Jimmy Schulz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

Berlin, den 30. November 2

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

ulz
tter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin
H. Heene
ese
wurf anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 30. No-
vember 2011 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 53. Sitzung am 30. November 2011 ein-
stimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 51. Sitzung am 30. November 2011 bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. mit den Stim-
men der Fraktionen im Übrigen die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

3. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
59. Sitzung am 30. November 2011 abschließend beraten
und empfiehlt bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. mit den Stimmen der Fraktionen im Übrigen
die Annahme des Gesetzentwurfs.

011

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Jimmy Sch
Berichtersta

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7575 wurde in der
139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. November
2011 an den Innenausschuss federführend sowie an den Pe-
titionsausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

2. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Petitionsausschuss hat in seiner 51. Sitzung am
30. November 2011 einstimmig empfohlen, den Gesetzent-
mann

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