BT-Drucksache 17/8003

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/6764, 17/7991 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 30. November 2011


Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, in den Sozial-
gesetzbüchern und im Sozialgerichtsgesetz eine Vielzahl
von Regelungen zu ändern oder anzupassen, um die beste-
henden Verfahren effizienter zu gestalten. Zusätzlich wird
eine Reihe von Einzelfragen der Sozialversicherung geklärt.

Hierzu ist die Änderung folgender Gesetze vorgesehen:

Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-

Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum
Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der
Deutschen Rentenversicherung Bund und der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See

Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssiche-
rung der Landwirte

Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenver-
sicherung der Landwirte

Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die
Krankenversicherung der Landwirte
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8003
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6764, 17/7991 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
buch

Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgeset-
zes

Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und -über-
mittlungsverordnung

Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und
-übermittlungsverordnung

Drucksache 17/8003 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedaten-
übermittlungsverordnung

Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverord-
nung

Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstat-
tung einigungsbedingter Leistungen an die
Träger der allgemeinen Rentenversicherung.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der vom fe-
derführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlos-
senen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 2 und 10

Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Deutsche
Rentenversicherung Bund sind bestrebt, unter anderem ihre
IT-Kosten durch eine noch bessere Auslastung ihrer Kapazi-
täten zu senken. Durch die Übernahme von Aufgaben ande-
rer Bundesbehörden können ohnehin vorhandene Hard- und
Software besser ausgelastet und entsprechende Kostenvor-
teile erreicht werden.

Die Höhe der Kostenvorteile hängt vom Umfang und von
der Art der erbrachten Dienstleistung ab und lässt sich daher
nicht beziffern. Auch die Höhe der Kostenentlastung bei der
auftraggebenden Bundesbehörde hängt von der jeweils
übertragenen Dienstleistung ab und lässt sich ebenfalls nicht
beziffern.

Artikel 3

Die Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch haben
keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.

Artikel 4 Nummer 4, 7, 8 und 13

Durch die Änderung in § 78a SGB VI entstehen der Renten-
versicherung geringfügige, nicht quantifizierbare Mehrkos-
ten, durch die Änderung in § 120b SGB VI geringfügige,
nicht quantifizierbare Einsparungen. Durch die Erweiterung
des Datenaustauschs zwischen den Meldebehörden und der
Rentenversicherung in den §§ 150 und 196 SGB VI entste-
hen der Rentenversicherung ab 2013 nicht quantifizierbare
Einsparungen.

Artikel 4 Nummer 11 und 12

Die Bundesagentur für Arbeit wird mit rund 120 Mio. Euro
Mehrausgaben jährlich belastet. Die gesetzliche Rentenver-
sicherung ist finanziell dahingehend betroffen, als das Kos-
tenvolumen der nicht mehr vom Bund erstatteten Rentenver-
sicherungsbeiträge rund 32,5 Mio. Euro beträgt. Durch die
Beitragsfiktion schlägt sich dies in entsprechenden Minder-
einnahmen an Rentenversicherungsbeiträgen nieder. Diese
Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatz-
entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
gesetzliche Unfallversicherung wird mit nur sehr geringfügi-

Artikel 4 Nummer 27 und 28

Die finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Renten-
versicherung lassen sich nicht beziffern, da die Anzahl der
betroffenen Personen sowie die jeweilige Höhe ihrer Auf-
wandsentschädigung und ihrer Rente nicht bekannt sind. Es
dürfte sich jedoch allenfalls um geringfügige finanzielle
Auswirkungen handeln.

Artikel 5 Nummer 1 und 2

Durch die Einfügung des § 2 Absatz 1 Nummer 14 Buch-
stabe a SGB VII entstehen der Bundesagentur für Arbeit be-
ziehungsweise dem Bund (für arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen im Bereich des Zweiten Buchs) geringfügige, nicht
quantifizierbare Mehrkosten.

Die Kosten der Unfallversicherung für die Teilnehmer an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind Bestandteil der
Maßnahmekosten und waren im weit überwiegenden Teil
bereits in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Bestim-
mungen oder vertraglicher Vereinbarungen zu berücksichti-
gen. In welchem Umfang sie tatsächlich im Maßnahmepreis
berücksichtigt werden, bleibt der Kalkulationsfreiheit des
Bildungsträgers überlassen. Es sind daher nur geringfügige
Mehrkosten zu erwarten, die aus dem Haushalt der Bun-
desagentur für Arbeit bzw. den geltenden Haushaltsansätzen
des Kapitels 11 12 Titel 685 11 gedeckt werden können.

Die Regelungen des § 2 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe b
sowie des § 125 Absatz 1 Nummer 2 SGB VII entsprechen
inhaltlich den bisherigen Regelungen. Finanzielle Auswir-
kungen ergeben sich daher nicht.

Artikel 14

Durch das Entfallen der Erstattung des Bundes an die Deut-
sche Rentenversicherung Bund für die Aufwendungen für
die Zahlung von Entschädigungsrenten nach dem Gesetz
über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im
Beitrittsgebiet entstehen der gesetzlichen Rentenversiche-
rung Mindereinnahmen von rund 10,5 Mio. Euro im Jahr
2012, die sich in den Folgejahren rückläufig entwickeln.
Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Bei-
tragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung. Der Bund wird in gleichem Umfang entlastet.

Durch den Änderungsantrag ist die vorgesehene rückwir-
kende Inkrafttretensregelung entfallen. Danach hat der
Bund der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Ren-
tenversicherung die seit 2008 bzw. 2009 gezahlten Erstat-
tungen bis einschließlich 2011 in Höhe von insgesamt 570,6
Mio. Euro zurückzuerstatten.

2. Vollzugsaufwand

Es entsteht kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.

Sonstige Kosten

Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unterneh-
men, wird nicht belastet.

Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbe-

gen Mehrausgaben jährlich belastet. Für den Bund ergeben
sich keine finanziellen Auswirkungen.

sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind deshalb nicht
zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8003

Bürokratiekosten

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen eingeführt/vereinfacht/abgeschafft

Anzahl: 0/2/0

betroffene Unternehmen: bis zu 3,6 Mio. Unter-
nehmen

Häufigkeit/Periodizität: bis zu zwölf Mal
pro Jahr

erwartete Mehrkosten: keine

erwartete Kostenreduzierung: rund 9,3 Mio. Euro
pro Jahr,

b) Bürgerinnen und Bürger nicht eingeführt/vereinfacht/ab-
geschafft 0/0/0,

c) die Verwaltung nicht eingeführt/vereinfacht/abgeschafft
0/0/0.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 30. November 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

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