Vom 30. November 2011
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, in den Sozial-
gesetzbüchern und im Sozialgerichtsgesetz eine Vielzahl
von Regelungen zu ändern oder anzupassen, um die beste-
henden Verfahren effizienter zu gestalten. Zusätzlich wird
eine Reihe von Einzelfragen der Sozialversicherung geklärt.
Hierzu ist die Änderung folgender Gesetze vorgesehen:
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum
Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der
Deutschen Rentenversicherung Bund und der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssiche-
rung der Landwirte
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenver-
sicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die
Krankenversicherung der Landwirte
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8003
17. Wahlperiode 30. 11. 2011
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6764, 17/7991 –
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
buch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgeset-
zes
Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes
Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und -über-
mittlungsverordnung
Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und
-übermittlungsverordnung
Drucksache 17/8003 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedaten-
übermittlungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverord-
nung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstat-
tung einigungsbedingter Leistungen an die
Träger der allgemeinen Rentenversicherung.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der vom fe-
derführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlos-
senen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Artikel 2 und 10
Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Deutsche
Rentenversicherung Bund sind bestrebt, unter anderem ihre
IT-Kosten durch eine noch bessere Auslastung ihrer Kapazi-
täten zu senken. Durch die Übernahme von Aufgaben ande-
rer Bundesbehörden können ohnehin vorhandene Hard- und
Software besser ausgelastet und entsprechende Kostenvor-
teile erreicht werden.
Die Höhe der Kostenvorteile hängt vom Umfang und von
der Art der erbrachten Dienstleistung ab und lässt sich daher
nicht beziffern. Auch die Höhe der Kostenentlastung bei der
auftraggebenden Bundesbehörde hängt von der jeweils
übertragenen Dienstleistung ab und lässt sich ebenfalls nicht
beziffern.
Artikel 3
Die Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch haben
keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.
Artikel 4 Nummer 4, 7, 8 und 13
Durch die Änderung in § 78a SGB VI entstehen der Renten-
versicherung geringfügige, nicht quantifizierbare Mehrkos-
ten, durch die Änderung in § 120b SGB VI geringfügige,
nicht quantifizierbare Einsparungen. Durch die Erweiterung
des Datenaustauschs zwischen den Meldebehörden und der
Rentenversicherung in den §§ 150 und 196 SGB VI entste-
hen der Rentenversicherung ab 2013 nicht quantifizierbare
Einsparungen.
Artikel 4 Nummer 11 und 12
Die Bundesagentur für Arbeit wird mit rund 120 Mio. Euro
Mehrausgaben jährlich belastet. Die gesetzliche Rentenver-
sicherung ist finanziell dahingehend betroffen, als das Kos-
tenvolumen der nicht mehr vom Bund erstatteten Rentenver-
sicherungsbeiträge rund 32,5 Mio. Euro beträgt. Durch die
Beitragsfiktion schlägt sich dies in entsprechenden Minder-
einnahmen an Rentenversicherungsbeiträgen nieder. Diese
Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatz-
entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
gesetzliche Unfallversicherung wird mit nur sehr geringfügi-
Artikel 4 Nummer 27 und 28
Die finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Renten-
versicherung lassen sich nicht beziffern, da die Anzahl der
betroffenen Personen sowie die jeweilige Höhe ihrer Auf-
wandsentschädigung und ihrer Rente nicht bekannt sind. Es
dürfte sich jedoch allenfalls um geringfügige finanzielle
Auswirkungen handeln.
Artikel 5 Nummer 1 und 2
Durch die Einfügung des § 2 Absatz 1 Nummer 14 Buch-
stabe a SGB VII entstehen der Bundesagentur für Arbeit be-
ziehungsweise dem Bund (für arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen im Bereich des Zweiten Buchs) geringfügige, nicht
quantifizierbare Mehrkosten.
Die Kosten der Unfallversicherung für die Teilnehmer an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind Bestandteil der
Maßnahmekosten und waren im weit überwiegenden Teil
bereits in der Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Bestim-
mungen oder vertraglicher Vereinbarungen zu berücksichti-
gen. In welchem Umfang sie tatsächlich im Maßnahmepreis
berücksichtigt werden, bleibt der Kalkulationsfreiheit des
Bildungsträgers überlassen. Es sind daher nur geringfügige
Mehrkosten zu erwarten, die aus dem Haushalt der Bun-
desagentur für Arbeit bzw. den geltenden Haushaltsansätzen
des Kapitels 11 12 Titel 685 11 gedeckt werden können.
Die Regelungen des § 2 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe b
sowie des § 125 Absatz 1 Nummer 2 SGB VII entsprechen
inhaltlich den bisherigen Regelungen. Finanzielle Auswir-
kungen ergeben sich daher nicht.
Artikel 14
Durch das Entfallen der Erstattung des Bundes an die Deut-
sche Rentenversicherung Bund für die Aufwendungen für
die Zahlung von Entschädigungsrenten nach dem Gesetz
über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im
Beitrittsgebiet entstehen der gesetzlichen Rentenversiche-
rung Mindereinnahmen von rund 10,5 Mio. Euro im Jahr
2012, die sich in den Folgejahren rückläufig entwickeln.
Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Bei-
tragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung. Der Bund wird in gleichem Umfang entlastet.
Durch den Änderungsantrag ist die vorgesehene rückwir-
kende Inkrafttretensregelung entfallen. Danach hat der
Bund der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Ren-
tenversicherung die seit 2008 bzw. 2009 gezahlten Erstat-
tungen bis einschließlich 2011 in Höhe von insgesamt 570,6
Mio. Euro zurückzuerstatten.
2. Vollzugsaufwand
Es entsteht kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.
Sonstige Kosten
Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unterneh-
men, wird nicht belastet.
Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbe-
gen Mehrausgaben jährlich belastet. Für den Bund ergeben
sich keine finanziellen Auswirkungen.
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind deshalb nicht
zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8003
Bürokratiekosten
Es werden Informationspflichten für
a) Unternehmen eingeführt/vereinfacht/abgeschafft
Anzahl: 0/2/0
betroffene Unternehmen: bis zu 3,6 Mio. Unter-
nehmen
Häufigkeit/Periodizität: bis zu zwölf Mal
pro Jahr
erwartete Mehrkosten: keine
erwartete Kostenreduzierung: rund 9,3 Mio. Euro
pro Jahr,
b) Bürgerinnen und Bürger nicht eingeführt/vereinfacht/ab-
geschafft 0/0/0,
c) die Verwaltung nicht eingeführt/vereinfacht/abgeschafft
0/0/0.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.
Berlin, den 30. November 2011
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter
Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin