BT-Drucksache 17/795

Finanzmärkte ökologisch, ethisch und sozial neu ausrichten

Vom 24. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/795
17. Wahlperiode 24. 02. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Hermann Ott, Kerstin Andreae,
Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Maria Klein-Schmeink,
Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzmärkte ökologisch, ethisch und sozial neu ausrichten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise erfordert eine nachhaltigere Aus-
richtung der Finanzmärkte. Dabei geht es nicht nur darum, die Finanzmärkte
mit veränderten Regeln in ihrer alten Struktur und einer stärkeren Aufsicht
stabil zu machen. Sondern es geht auch um die ökologische und soziale Neu-
ausrichtung des gesamten Sektors. Nur dann werden sich Marktversagen und
Krisenfolgen nicht in wenigen Jahren wiederholen.

Überfällige Investitionen zur Bekämpfung des weltweiten Klimawandels dür-
fen nicht länger aufgeschoben werden. Der Investitionsbedarf ist enorm. Ihn
wird die öffentliche Hand angesichts der Haushaltssituation in Bund und Län-
dern derzeit nicht allein aufbringen können. Die gezielte Finanzierung solcher
Investitionen über die Finanzmärkte ist daher entscheidend.

Zugleich sind alternative Bankinstitute kräftig gewachsen. Die private Nach-
frage nach Geldanlagen, die die ökologische, soziale und ethische Dimension
einer Investition berücksichtigen, ist also vorhanden. Nun muss die Politik die
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Finanzmärkte zum zentralen
Hebel für die erforderlichen Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit
werden und eine Neuausrichtung des Finanzsektors insgesamt gelingt.

Öffentlichen Banken kommt bei der Neugestaltung der Finanzmärkte eine be-
sondere Bedeutung zu. Nur als Vorreiter für eine Ausrichtung der Finanzmärkte
am Gemeinwohl hat der öffentliche Finanzsektor eine Daseinsberechtigung.
Sparkassen, Landesbanken und andere öffentlich-rechtliche Finanzinstitute
müssen daher Produkte, Beratung, ja ihre gesamte Geschäftspolitik konsequent
an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien orientieren.

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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Mindestkriterien für
nachhaltige Finanzprodukte in Bezug auf die Einhaltung internationaler
Normen (wie die ILO-Kernnormen oder das Verbot von ausbeuterischer
Kinderarbeit) und den Ausschluss bestimmter Investitionsziele (wie Atom-
kraft oder Rüstung) sowie in Bezug auf die Transparenz solcher Produkte
definiert. Begleitend sollen per Gesetz Investitionen, die internationalen
Konventionen widersprechen, z. B. in die Produktion von Streumunition,
untersagt werden;

2. die Vertriebsvorschriften für alle Finanzdienstleistungsprodukte im Ban-
ken-, Wertpapier- und Versicherungsbereich, wie z. B. WpHG (Wertpapier-
handelsgesetz), KWG (Kreditwesengesetz), VVG (Versicherungsvertrags-
gesetz) und InvG (Investmentgesetz), dahingehend zu ändern, dass im
Beratungsgespräch nicht nur schriftlich auf die ethische Dimension der
Kapitalanlage hingewiesen werden muss. Der Kunde soll im Beratungs-
gespräch gefragt werden, welche Rolle sozial-ökologische und ethische
Aspekte bei der Auswahl des Finanzprodukts spielen sollen;

3. bei allen Versicherungen mit einem Aufbau eines Kapitalstocks (Lebens-,
Renten-, Berufsunfähigkeits-, private Kranken-, Pflegeversicherung) die
Versicherungsgeber zu verpflichten, die Versicherungsnehmer jährlich und
schriftlich darüber zu unterrichten, ob und wie ökologische, soziale und
ethische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Versicherungs-
beiträge berücksichtigt wurden;

4. dass im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge für alle Produkte
eine jährliche Berichtspflicht über ökologische, ethische und soziale Krite-
rien eingeführt wird, insbesondere auch für bereits zertifizierte Produkte;

5. dafür zu sorgen, dass in einem weiteren Schritt alle Anbieter von zertifi-
zierten Altersvorsorgeprodukten – neben den bereits nach § 7 Absatz 1
Nummer 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
gültigen Informationen zu ethischen, sozialen und ökologischen Anlagekri-
terien – einmal jährlich die direkten Treibhausgasemissionen von im Port-
folio befindlichen Aktien, Unternehmensanteilen bzw. -finanzierungen
(einschließlich Unternehmensanleihen) im Verhältnis zum Portfoliowert
ausweisen müssen;

6. sicherzustellen, dass nach einem angemessenen Zeitraum auch Investment-
fonds dieser Informationspflicht unterliegen;

7. bei der Entwicklung eines verbindlichen Verbraucherlabels für Finanz-
produkte zur Erhöhung der Produkttransparenz auch ökologische, soziale
und ethische Kriterien zu berücksichtigen;

8. einen öffentlich kontrollierten Fonds aus den Rückstellungen der Atom-
kraftwerksbetreiber für Kraftwerksstilllegung und Entsorgung zu bilden,
dessen Vermögen nach ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien an-
gelegt wird und der dadurch als Benchmark für nachhaltiges Investment
dienen kann;

9. alle institutionelle Investoren, Fondsmanager, Depotbanken und Stimm-
rechtsvertreter wie Banken und Versicherungen zu verpflichten, die
Stimmrechte ihrer Anteilseigner bei den Hauptversammlungen der Unter-
nehmen im Portfolio wahrzunehmen und darüber zu berichten;

10. ein Gesetz vorzulegen, dass alle börsennotierte Aktiengesellschaften ver-
pflichtet, eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten ökologischen und so-
zialen Zielen zu erstellen und auf der Hauptversammlung zu verabschieden

sowie dort über die Erreichung dieser Ziele zu berichten;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/795

11. einen allgemeinen Katalog branchenübergreifender umweltrelevanter
Basisindikatoren (z. B. auf Grundlage von Energieverbrauch, CO2-Emis-
sionen, Anteil der F&E-Ausgaben zur Erhöhung der Ressourceneffizienz)
für Unternehmen vorzuschlagen, der um branchenspezifische Indikatoren
zu ergänzen ist und gesetzlich verpflichtend und standardisiert in den Lage-
bericht der Geschäftsberichte aufgenommen werden kann und deren Ein-
haltung zu kontrollieren ist;

12. dem Bundestag eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts vorzuschla-
gen, die gemeinnützige Stiftungen verpflichtet nachzuweisen, dass sie bei
der Anlage ihres Kapitals wie bei der Verwendung der Erträge dem Stif-
tungszweck genügen. Stiftungen sollen auch darüber berichten, wie ethi-
sche, soziale und ökologische Belange bei der Anlage ihres Finanzver-
mögens berücksichtigt werden. Auf Anfrage muss die Stiftung auch die
Positionen aufführen, in denen das Finanzanlagevermögen angelegt ist.

Berlin, den 24. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Angesichts der Finanz-, Klima- und Hungerkrise muss der Finanzsektor ökolo-
gisch, ethisch und sozial neu aufgestellt werden. Für den Sektor selbst ergäben
sich attraktive, nachhaltige und stabile Entwicklungs- und Standortperspekti-
ven. Hierzu ist eine sinnvolle Rahmenordnung unerlässlich.

Dazu gehört als elementare Grundvoraussetzung eine Ergänzung der Unter-
nehmensberichterstattung für Unternehmen um vergleichbare, nachprüfbare
und verbindliche Klima- und Umweltindikatoren. Nur dann ist gewährleistet,
dass private Investoren ökologische, soziale und ethische Kriterien bei ihrer
Anlageentscheidung überhaupt berücksichtigen können. Wenn der Finanzmarkt
Motor für mehr Klimaschutz werden soll, brauchen die Finanzmarktakteure die
hierzu erforderlichen Informationen. In Frankreich, Großbritannien oder
Schweden sind solche Berichtspflichten längst Standard. Indem an die Bilanzie-
rungsregeln angeknüpft werden soll, die nach Größe der Unternehmen gestaf-
felt sind, werden bürokratische Belastungen für kleine Unternehmen so gering
wie möglich gehalten.

Zwar gibt es bereits heute verschiedene freiwillige Initiativen zur Ergänzung
der Unternehmensberichterstattung um ökologische, ethische und soziale Krite-
rien: Bei den Global Reporting Inititiative(GRI)-Richtlinien aus dem Jahr 2006
beispielsweise handelt es sich um ein freiwilliges, global anwendbares Rah-
menwerk, das über 120 Indikatoren und Kennzahlen zu wirtschaftlichen, öko-
logischen und gesellschaftlichen Aspekten der Unternehmen vorschlägt. Das
Carbon Disclosure Project (CDP), ein Gemeinschaftsprojekt von 385 institutio-
nellen Investoren mit einem Anlagevermögen von rd. 60 Billionen US-Dollar,
fordert von Publikumsgesellschaften Informationen über emissionsrelevante
Aspekte ein. Doch ist weder bei GRI noch bei CDP noch bei anderen vorhande-
nen freiwilligen Initiativen die Qualität und die Vergleichbarkeit der veröffent-
lichten Daten sichergestellt.

Auch fertigen die großen, börsennotierten Publikumsgesellschaften bereits
heute Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichte an. Diese Berichte werden aller-

dings eher als Marketinginstrument genutzt, um nach außen als nachhaltig wirt-
schaftendes Unternehmen wahrgenommen zu werden oder um unternehmens-

Drucksache 17/795 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

internen Verpflichtungen zu Corporate Social Responsibility gerecht zu
werden. Da es keinen Berichtsstandard gibt, entscheidet das berichtende Unter-
nehmen selbst über den Inhalt.

In der Folge kommt es heute zu einer uneinheitlichen Berichterstattung von
Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten mit unterschiedlicher Detail-
tiefe. Die insbesondere für die Finanzanalyse erforderliche Vergleichbarkeit
von veröffentlichten Daten ist nicht gewährleistet. Entsprechend fordern gerade
auch Finanzanalysten eine Standardisierung solcher nichtfinanzieller Schlüssel-
indikatoren.

Ein großes Problem für Privatkunden stellen die unterschiedlichen Definitionen
nachhaltiger Geldanlagen dar. Weil jeder Anbieter seinen eigenen Definitionen
folgt, entsteht Verwirrung und Intransparenz. Eine glaubwürdige Kennzeich-
nung ist daher ebenso erforderlich wie die Definition von Mindestkriterien
nachhaltiger Geldanlagen. Doch auch nach Vertragsabschluss muss Transpa-
renz gewährleistet sein. Ferner müssen die vorhandenen ethischen Bedürfnisse
der Anlegerinnen und Anleger bei der Anlageberatung berücksichtigt werden.
Der Boom bei auf Nachhaltigkeit spezialisierten Banken zeigt, dass die Nach-
frage da ist: Das Geschäftsvolumen dieser Institute stieg 2009 im Schnitt um
gut 30 Prozent, die Kundenzahlen je Bank um mehr als 10 000. Markt-
forschungsinstitute sagen nachhaltigen Investments auch künftig ein starkes
Wachstum voraus. Auch der internationale Vergleich zeigt: Die Bereitschaft der
Menschen, bei der Geldanlage ökologische, soziale und ethische Kriterien zu
berücksichtigen, ist größer als der derzeitige Marktanteil solcher Produkte in
Deutschland von unter 1 Prozent. In Großbritannien sind es 22,5 Prozent.

Die Offenlegungspflicht für Nachhaltigkeitsaspekte bei der privaten und be-
trieblichen Altersvorsorge hat in vielen europäischen Ländern zu einem Schub
nachhaltiger Geldanlagen geführt. So sind die französischen Reservefonds der
Rentenversicherung in einem Wettstreit um mehr Nachhaltigkeit, in Groß-
britannien hat sich ein aktives Aktionärstum gebildet, so dass Nachhaltigkeits-
fragen inzwischen bei Hauptversammlungen eine relevante Rolle spielen.
Diese Entwicklungen fanden allerdings nicht in Deutschland statt: Die bereits
eingeführten Berichtspflichten über ökologische, soziale und ethische Kriterien
bei der Riester-Rente sind in ihrer jetzigen Form weitgehend wirkungslos. Die
Anbieter haben derzeit die Möglichkeit, ihre Produkte mit dem einmaligen Hin-
weis, dass diese keine ökologische, soziale oder ethische Dimension haben, von
der Berichtspflicht zu befreien. Dies führte dazu, dass die zwischen 2001 und
2004 zertifizierten Riester-Renten-Produkte nahezu komplett nichtnachhaltig
sind. So gibt es aktuell weniger als 1 Prozent nachhaltige Riester-Renten-
Produkte auf dem deutschen Markt. Eine glaubwürdige und regelmäßige Ver-
tragsinformation gäbe den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, nachzu-
haken und eine ihren Vorstellungen angepasste Ausrichtung der Geldanlage zu
fordern.

Eine Neuausrichtung des Sektors wird nur gelingen, wenn auch bei indirekten
Investments ökologische, soziale und ethische Kriterien der Anlegerinnen und
Anleger relevant werden. Schon heute achten gerade auch institutionelle Inves-
toren, beispielsweise im Rahmen des Carbon Disclosure Projects, auf solche
Kriterien. Für eine konsequente Wirkung fehlen aber vergleichbare und über-
prüfbare Indikatoren auf Unternehmensebene. Um Investoren auch Einfluss auf
die Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu geben und bei indirekten Invest-
ments Transparenz zu schaffen, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie der Unter-
nehmen zu beschließen und das Abstimmungsverhalten von Kapitalsammel-
stellen, die für Anlegerinnen und Anleger die Stimmrechte ausüben,
transparent zu machen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/795

Das Verhalten der öffentlichen Hand kann und muss entscheidender Bench-
mark für die Neuausrichtung des Finanzmarktes sein. Zwar berücksichtigen be-
reits heute verschiedene Sparkassen und Landesbanken in Teilbereichen Nach-
haltigkeitskriterien. Eine systematische Führungsrolle des Sektors bei einer
Neuausrichtung der Finanzmärkte steht allerdings noch aus und ist überfällig.
Die Gemeinwohlorientierung verpflichtet dazu. Insbesondere sollte die Unter-
stützung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundes- und Landesregierungen und
international vereinbarter Sozial-, Umwelt- und Ethiknormen selbstverständ-
lich sein. Dadurch und durch eine konsequent an ökologischen, sozialen und
ethischen Kriterien ausgerichtete Anlagepolitik der öffentlichen Hand kann der
Markt über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weiterentwickelt werden. Ein
Benchmark durch einen öffentlichen Fonds kann Orientierung auch für private
Akteure schaffen, wie der norwegische Fonds zeigt, der die Öleinkünfte des
Landes langfristig anlegt und verwaltet. Solches soll in Deutschland ein öffent-
lich-rechtlicher Fonds leisten, der die Rückstellungen der Atomwirtschaft ver-
walten soll (vgl. Antrag „Fonds Ökowandel – Neues Wirtschaften mit altem
Geld – Der Grüne Fonds aus den Rückstellungen der Atomkraft“, Bundestags-
drucksache 16/8220).

Viele deutsche Investoren wenden sich auf der Suche nach innovativen Produk-
ten, die ökologische, soziale und ethische Kriterien berücksichtigen, an aus-
ländische Anbieter. Gerade am Finanzplatz London ist hier eine entsprechende
Entwicklung zu verzeichnen. Eine nachhaltige Ausrichtung der Finanzmärkte
kann also auch Wettbewerbsvorteile bringen. Die jüngst erfolgte Aufforderung
der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC an Unternehmen, Klimarisiken
offenzulegen, zeigt, dass andernorts Nägel mit Köpfen gemacht werden. In
Deutschland ist das Thema allerdings bislang nur in der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung angekommen. Vom 25. bis 31. Januar 2010 veranstaltete
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erst-
malig die Aktionswoche „Klima und Finanzen“. Entscheidend sind allerdings
konkrete Handlungen und gesetzgeberische Initiativen. Grüne Rhetorik allein
wird den Klimawandel nicht aufhalten können. Für eine erfolgreiche Um-
setzung der deutschen Klimaschutzziele, eine Reduktion der Treibhausgas-
emissionen um 40 Prozent bis 2020, müssen laut Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit jährlich zusätzliche Investitionen von
30 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 getätigt werden. Dies erfordert eine massive
Umlenkung von Investitionsströmen in ökologisch und sozial tragfähige Pro-
jekte. Der Einfluss der Umweltpolitik muss sich auch auf den Finanzmärkten
bemerkbar machen.

Ein „Weiter-so“ wird langfristig keine Probleme lösen, sondern neue Probleme
verursachen. Neue transparente Verfahren werden die Akteure in diesen Märk-
ten dafür sensibilisieren, dass Investitionen zerstörende oder aber fördernde
Hebelwirkungen für die soziale und ökologische Umwelt haben. Es ist deshalb
dringend notwendig, die Finanzmärkte als produktive Kraft bei der Bewälti-
gung der Klima- und Entwicklungskrise zu gewinnen.

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