BT-Drucksache 17/7939

Nur konsequenter Klimaschutz führt aus der Sackgasse der UN-Klimaverhandlungen

Vom 29. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7939
17. Wahlperiode 29. 11. 2011

Antrag

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, Sabine Stüber,
Dr. Barbara Höll, Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Ralph Lenkert, Niema
Movassat, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Johanna Voß, Sahra Wagenknecht
und der Fraktion DIE LINKE.

Nur konsequenter Klimaschutz führt aus der Sackgasse der
UN-Klimaverhandlungen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung und die EU haben es seit dem Scheitern des Klimagipfels
von Kopenhagen im Jahr 2009 versäumt, durch eine Vorreiterrolle beim Klima-
schutz und eine grundlegend geänderte Verhandlungsstrategie eine Kehrtwende
in der internationalen Klimapolitik zu unterstützen. Dies hat wesentlich mit
dazu beigetragen, dass sich die UN-Klimaverhandlungen in einer Sackgasse
befinden. Aus dieser wird auch der Klimagipfel in Durban (28. November bis
9. Dezember 2011) nicht herausfinden.

Ohne grundsätzliche Korrekturen bei den flexiblen Instrumenten des Kyoto-
Protokolls und bei den Regelungen zur Übertragung nicht genutzter Emissions-
rechte in die Zukunft ist die ökologische Integrität jedes neuen Abkommens
Makulatur. Ohne verbindliche Zusagen von Klimageldern werden Schwellen-
und Entwicklungsländer keine gesteigerte Verhandlungsbereitschaft zur Über-
nahme eigener Verpflichtungen zeigen. Ohne eine wirkliche Vorreiterrolle
seitens einiger Industrieländer beim Klimaschutz wird kein neuer Schwung in
die Verhandlungen kommen.

Der wichtigste Beitrag Deutschlands für eine Kehrtwende beim globalen
Klimaschutz wäre, die von der Bundesregierung immer wieder beschworene
Vorreiterrolle endlich durch konkretes Handeln zu untermauern. Dies gebietet
die Solidarität mit dem vom Klimawandel besonders betroffenen globalen
Süden. Gleichfalls wäre dies beispielhaft dafür, wie sich industrialisierte Län-
der auf den Weg in eine energieeffiziente Volkswirtschaft machen können, de-
ren Versorgung sich auf erneuerbare Energien stützt. Es ist Zeit umzusteuern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im ersten Halbjahr 2012 ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das es ermög-
licht, die Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland bis zum
Jahr 2020 gegenüber 1990 zu halbieren. Dieses soll u. a. folgende Maßnah-
men umfassen: Ausrichtung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am Ziel
eines Beitrags von 50 Prozent aus erneuerbaren Energien an der Stromver-
sorgung; Einführung eines Gesetzes zur Markteinführung dezentraler Strom-

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speicher im Niederspannungsnetz; Einführung strikter Energieverbrauchs-
standards für Produkte und die Industrie sowie eines Energiesparfonds, der,
ausgestattet mit 2,5 Mrd. Euro jährlich, ein breites Portfolio von Energie-
effizienzprogrammen für Industrie, private Haushalte und die öffentliche
Verwaltung umfasst sowie spezielle Förderprogramme für einkommens-
schwache Haushalte vorsieht; Reduzierung von Ausnahmen bzw. Ermäßi-
gungen für die energieintensive Industrie im Rahmen des Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetzes, des Energie- und Klimafonds sowie der Ökosteuer auf ein
angemessenes Niveau; Einführung eines Tempolimits auf Bundesautobah-
nen von 120 Kilometern pro Stunde; Aufstockung des Fonds der KfW Ban-
kengruppe zur energetischen Gebäudesanierung auf jährlich 5 Mrd. Euro;

2. konkrete und verbindliche Zusagen zur finanziellen Unterstützung von Ent-
wicklungsländern bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu
treffen, die, beginnend im Jahr 2012, sukzessive bis zum Jahr 2020 auf 7 Mrd.
Euro jährlich aufgestockt, zusätzlich zu bereits gemachten Zusagen bereitge-
stellt und nicht auf die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit angerech-
net werden soll;

3. sich in der Europäischen Union vorbehaltlos

– für ein Minderungsziel für die EU-Treibhausgasemissionen von mindes-
tens 30 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 einzusetzen. Die EU-
Kommission soll zudem beauftragt werden, im Jahr 2012 eine Konzep-
tion zur weiteren Verschärfung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020
auf minus 40 Prozent vorzulegen;

– für die Kürzung der Gesamtmenge der ab der dritten Handelsperiode des
EU-Emissionshandels (2013 bis 2010) zu versteigernden bzw. anderwei-
tig zu vergebenden Emissionszertifikate um jenes Volumen an überschüs-
sigen Emissionsrechten einzusetzen, das in der laufenden Handelsperiode
(2008 bis 2012) krisenbedingt oder aufgrund der Überausstattung der
energieintensiven Industrie entstanden ist;

– für eine Auktionierung der Emissionsrechte an die Industrie in der dritten
Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2013 bis 2020) statt der bis-
lang vorgesehenen kostenlosen Vergabe der Emissionsrechte einzusetzen
– adäquat der Regelung für die Energiewirtschaft ab dem Jahr 2013;

– gegen eine Verwendung von Emissionsgutschriften aus Clean-Develop-
ment-Mechanism(CDM)-Projekten zur Abrechnung von Minderungsver-
pflichtungen im EU-Emissionshandelssystem einzusetzen, die aus Vor-
haben stammen, welche nach dem Jahr 2012 begonnen wurden. Emis-
sionsgutschriften aus CDM-Projekten, die in der ersten und der laufenden
zweiten Handelsperiode begonnen wurden, sollen ebenfalls nicht ver-
wendet werden dürfen, sofern sie aus HFC-23-Industriegasprojekten
(HFC-23 = Treibhausgas) oder dem Neubau von Kohlekraftwerken stam-
men;

4. sich im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen

– für ein Auslaufen des CDM mit Ende der ersten Verpflichtungsperiode
des Kyoto-Protokolls einzusetzen;

– für eine nur äußerst restriktive Übertragbarkeit überschüssiger Emissions-
rechte („heiße Luft“) aus der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-
Protokolls einzusetzen. Dies, wie auch deutlich erhöhte Minderungs-
pflichten der Industrieländer, muss die Voraussetzung für die Zustimmung
zu einer zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sein.

Berlin, den 29. November 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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Begründung

Der globale Ausstoß an Treibhausgasen hat im Jahr 2010 einen neuen Höchst-
stand erreicht. Deutschland belegt den sechsten Platz in der Rangliste der welt-
weit größten Emittenten. Nie zuvor in der Menschheitsgeschichte sind die welt-
weiten Klimagasemissionen deutlicher angestiegen als im zurückliegenden
Jahrzehnt. Knapp 20 Jahre nach Verabschiedung der Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen (UN) auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro im Jahr 1992
liegt die Emissionsentwicklung damit oberhalb des pessimistischen Szenarios
des UN-Klimarates. Seit Beginn des Jahrzehnts wurde bereits ein Drittel der
zwischen 2000 und 2050 für das Einhalten des 2-Grad-Ziels zulässigen Emissi-
onsmenge freigesetzt.

Die Bilanz des Kyoto-Protokolls ist ernüchternd. Der Klimagasausstoß der
Industrieländer lag in den vergangenen zehn Jahren mit Ausnahme des Krisen-
jahres 2009 beständig höher als zur Zeit der Verabschiedung des Protokolls im
Jahr 1997.

Die durch das Kyoto-Protokoll eingeführten marktwirtschaftlichen Instrumente,
insbesondere der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM), sind
voller Schlupflöcher für Industrieländer, um ihre Minderungsverpflichtungen zu
umgehen. Schon in der Theorie ist der CDM aus Sicht des Klimaschutzes im
besten Fall ein Nullsummenspiel: Was etwa in China oder Indien billig ein-
gespart wird, darf in Deutschland oder den Niederlanden zusätzlich in die Luft
geblasen werden. Stehen hinter den Gutschriften aber keine zusätzlichen Ein-
sparungen im Süden, führt der CDM global zu einem Mehrausstoß an Klima-
gasen. Genau dies ist nach unterschiedlichen Studien bei 40 bis 50 Prozent der
derzeit 6 930 bei den UN angemeldeten oder genehmigten Vorhaben der Fall.
Beispielhaft ist eine aktuelle Fehlentwicklung: Gegenwärtig sind 45 Neubaupro-
jekte von sog. (ultra-)superkritischen Kohlekraftwerken als CDM-Vorhaben
angemeldet bzw. genehmigt. Solcherart Kraftwerke mit geringeren Umwand-
lungsverlusten als ältere Kohlemeiler sind jedoch allein aus Wirtschaftlichkeits-
gründen weltweit mittlerweile Standard beim Neubau von Kohlekraftwerken. In
China und Indien sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Aner-
kennung als CDM-Projekte würden sie über die Projektlaufzeit von 20 Jahren
CO2-Zertifikate im Umfang von 451 Mio. Tonnen im Wert von mehreren Mrd.
Euro generieren. Dies entspricht etwa dem Doppelten der jährlichen EU-weiten
CO2-Minderung im Rahmen des Emissionshandels. Diese und andere „faule“
Zertifikate untergraben damit die ökologische Integrität des europäischen Emis-
sionshandelssystems.

Viele osteuropäische Länder und Russland werden zudem auch nach Ende der
ersten Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) noch große Mengen an Emissions-
rechten übrig behalten. Denn dem drastisch gesunkenen Emissionsniveau Mitte
der 90er-Jahre aufgrund des Zusammenbruchs der dortigen Industrien standen
im Kyoto-Protokoll wenig ambitionierte Minderungspflichten für diese Länder
gegenüber, die sich am Emissionsniveau von 1990 orientierten. Laut Kyoto-Pro-
tokoll können diese als „heiße Luft“ bezeichneten überschüssigen Emissions-
rechte auf künftige Verpflichtungen angerechnet oder via Emissionshandel an
andere Länder verkauft werden. Deren Menge ist dabei so umfangreich, dass die
Gruppe der Industrieländer ihre bislang in Aussicht gestellten Reduktionsziele
bis zum Jahr 2020 allein durch den Zukauf dieser Rechte abdecken könnte, wäh-
rend die tatsächlichen Emissionen einem „Business-as-usual“-Pfad folgen.

Trotz kleiner Fortschritte bei der Einrichtung von Klimafonds fehlen weiterhin
konkrete Zusagen seitens der Industrieländer zur finanziellen Unterstützung der
Entwicklungsländer beim Klimaschutz und insbesondere bei der Anpassung an
den Klimawandel. Die für die Jahre 2010 bis 2012 zur Verfügung gestellten

Gelder sind nur in geringem Umfang „frisches“ Geld, also neu und zusätzlich.
Die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Klimagipfel in Kopenha-

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gen getroffene Finanzzusage von 1,3 Mrd. Euro für die Jahre 2010 bis 2012
wurde nur zu 12 Prozent aus neuen Geldern bestritten. Stattdessen wurden be-
reits lange zugesagte Klimagelder oder Mittel aus der Entwicklungszusammen-
arbeit umdeklariert. Die Bereitstellung der von Seiten der Industrieländer ab
dem Jahr 2020 jährlich in Aussicht gestellten 100 Mrd. US-Dollar steht bislang
vollkommen in den Sternen. Auch für die Zeit zwischen 2013 und 2020 gibt es
seitens Deutschlands und der EU keine konkreten und verbindlichen Zusagen.
Die Milliardenspritzen an Banken und Konzerne im Zuge der Finanz- und
Wirtschaftskrise sowie die Euro-Schutzschirme steigern dabei auf Seiten der
Entwicklungsländer nicht gerade das Vertrauen auf die unverbindlich in Aus-
sicht gestellten Klimagelder.

Die UN-Klimaverhandlungen stecken in einer Sackgasse. Dazu hat die EU mit
ihrer Verhandlungsstrategie, die Erhöhung ihres Klimaschutzziels auf Minde-
rungen von 30 Prozent vom Fortschritt der UN-Klimaverhandlungen abhängig
zu machen, maßgeblich beigetragen. Die Klimagipfel in Kopenhagen (2009)
und Cancún (2010) haben eines klar gemacht: Auf internationale Vorgaben als
Taktgeber für nationale oder EU-Klimapolitik zu setzen, wäre verhängnisvoll.
Der klimagerechte Umbau der EU-Mitgliedstaaten muss unabhängig vom Fort-
gang der UN-Klimaverhandlungen massiv beschleunigt werden. Dabei muss
der Fokus auf dem Ausbau erneuerbarer Energie bei gleichzeitig sparsamem
und effizientem Umgang mit Energie liegen – und nicht auf Hochrisikotechno-
logien wie der Atomenergie. Der von einigen EU-Mitgliedstaaten vorangetrie-
bene Bau bzw. die Planung von neuen Atomkraftwerken ist nach Tschernobyl
und Fukushima unverantwortlich und zudem ein Hindernis für den Umbau der
Energiewirtschaft hin zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung.

Die von der Bundesregierung propagierte Energiewende ist hingegen wenig
ambitioniert. So sieht beispielsweise das parallel zur Atomgesetznovelle im
Juni 2011 beschlossene Gesetzespaket keine Anhebung der Ausbauziele für
erneuerbare Energien vor. Zur Aufrechterhaltung des fossilen Status quo sollen
in den Jahren 2013 bis 2016 zudem Neubauten von fossilen Kraftwerken eine
Förderung aus dem „Energie- und Klimafonds“ in Höhe von bis zu 15 Prozent
der Investitionskosten erhalten. Statt Anreize für den sparsamen und effizienten
Umgang mit Energie zu setzen, wurde die Befreiung der energieintensiven
Industrie von der Übernahme der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Ener-
gien (EEG-Umlage) massiv ausgeweitet. Im Rahmen des „Energie- und Klima-
fonds“ sind darüber hinaus jährlich 500 Mio. Euro Zuschüsse für energie-
intensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strom-
preiserhöhungen vorgesehen. Berücksichtigt man daneben Privilegien bei der
Ökosteuer und der weiterhin kostenlosen Vergabe der CO2-Zertifikate im
Emissionshandel, werden zumindest Teile der Industrie durch klimapolitische
Maßnahmen in der Summe nicht belastet, sondern netto in bedeutendem Um-
fang entlastet. Damit werden Klimaschutzinstrumente in ihr Gegenteil ver-
kehrt.

Auch die Europäische Union ist weit von einer klimapolitischen Vorreiterrolle
entfernt. Das laut Bundesregierung wichtigste klimapolitische Instrument, der
EU-Emissionshandel, wird durch vielfältige Art und Weise seiner umweltpoliti-
schen Wirkung beraubt, beispielsweise durch die große Menge an überschüssi-
gen Emissionsberechtigungen. Diese hat drei Ursachen: 1. die Wirtschaftskrise
2008/2009, 2. die Überausstattung der energieintensiven Industrie mit Emis-
sionsrechten und 3. den Zustrom von teilweise „faulen“ Zertifikaten über inter-
nationale Klimaschutzprojekte unter dem CDM. Die Zertifikatsblase in der
Europäischen Union beträgt nach Schätzungen der EU-Kommission rund
1,4 Mrd. Tonnen CO2. Darin enthalten sind auch jene Verschmutzungsrechte,
mit denen insbesondere deutsche Industriekonzerne durch penetrantes Lobbying

von vornherein überausgestattet wurden. Der Emissionshandel dient hier als
Einnahmequelle statt als Anreiz für mehr Klimaschutz, stellte die britische Um-

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weltorganisation Sandbag in einer im November 2011 veröffentlichten Studie
fest. Die Top Ten der deutschen Nutznießer hätten Emissionsrechte im Umfang
von über 60 Mio. Tonnen CO2 übrig. Dies stellt einen Wert von 782 Mio. Euro
dar. Darunter sind die ThyssenKrupp AG, ArcelorMittal, die Salzgitter Flach-
stahl GmbH und BASF SE.

Die Zertifikatsschwemme wird die neue Handelsperiode ab 2013 belasten. Denn
überschüssige Emissionsrechte sind dorthin übertragbar. EU-Klimakommis-
sarin Connie Hedegaard warb deshalb dafür, die Gesamtauktionsmenge ab 2013
um das Übertragsvolumen zu kürzen. Sonst sei das EU-Ziel in Gefahr, bis zum
Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern. Denn aus CO2-
Preisen unter 10 Euro je Tonne CO2, wie im November 2011 erstmals erreicht,
erwachsen für Unternehmer kaum Anreize, in Energieeinspartechnologien zu
investieren. „Wenn wir nicht bald etwas dagegen tun, erleben wir einen Kollaps
des Emissionshandelssystems“, erklärte ein Mitglied der EU-Kommission laut
einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters vom 30. Mai 2011. Die Bundes-
republik Deutschland scheint an einer Stilllegung von Zertifikaten dennoch
wenig Interesse zu haben, wie die Antworten der Bundesregierung auf Kleine
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6974 und
17/4970) nahelegen.

Beim Kampf für Klimagerechtigkeit müssen die Produktions- und Konsum-
muster auf den Prüfstand gestellt werden. Die Weichen dafür werden nicht nur
in den UN-Klimaverhandlungen, sondern auch in der Handels- und Finanzpoli-
tik gestellt. So werden Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft
an die Folgen des Klimawandels in vielen Entwicklungsländern obsolet, wenn
die Ernährungssicherheit gleichzeitig durch die Spekulation mit Nahrungsmit-
teln und eine exportorientierte Agrarpolitik gefährdet wird. Auch eine Profit
getriebene Verlagerung von industriellen Produktionsstätten von Industrie- in
Schwellen- und Entwicklungsländer hilft nur der Emissionsbilanz des Indus-
trielandes, nicht aber gegen die globale Erwärmung.

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