BT-Drucksache 17/7886

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/6468 - Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei in Saudi-Arabien beenden

Vom 23. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7886
17. Wahlperiode 23. 11. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Kerstin Müller (Köln), Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6468 –

Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei in Saudi-Arabien beenden

A. Problem

Die Antragsteller kritisieren den Einsatz von Beamten der Bundespolizei in
Saudi-Arabien, die dort im Rahmen eines Projektes des Konzerns EADS (Euro-
pean Aeronautic Defence and Space Company) tätig seien, um saudische Grenz-
polizisten im Umgang mit der durch Saudi-Arabien erworbenen Überwachungs-
technik von EADS und für grenzpolizeiliche Aufgaben zu schulen. Die Bundes-
regierung soll mit dem Antrag insbesondere aufgefordert werden, die Beamten
umgehend zurück nach Deutschland zu bringen, die Betätigung weiterer Bun-
despolizisten im Rahmen der Ausbildung in Saudi-Arabien zu untersagen und
alle Einzelheiten der Ausbildungstätigkeit offenzulegen. Darüber hinaus solle in
Zukunft bei der Entsendung von Bundespolizisten für Ausbildungsaufträge im
Ausland die Beachtung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards im
Zielland stärker berücksichtigt und dafür Sorge getragen werden, dass vermittel-
te Fähigkeiten nicht für die Unterdrückung demokratischer Bewegungen genutzt
werden könnten. Zudem solle keine Entsendung von Bundespolizisten mehr zur
Erfüllung von Aufgaben im Rahmen von Verträgen zwischen Unternehmen und
ausländischen Staaten erfolgen und eine Bezahlung von Beamten durch diese
Unternehmen nicht mehr zugelassen werden. Schließlich soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden, Vorschläge zur Verbesserung der parlamentarischen
Kontrolle der Auslandsentsendung von Beamten der Bundespolizei vorzulegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/7886 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6468 abzulehnen.

Berlin, den 9. November 2011

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

gesprochen habe. Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und
entsprechende Menschenrechtsstandards seien in Saudi-

dere zivile Aufbauhilfe zu leisten. Dabei stelle sich die
Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland mit Ländern
Arabien nicht vorhanden. Eine Ausbildungshilfe durch
deutsche Polizisten in Ländern ohne diese rechtsstaatlichen
Prinzipien dürfte nicht stattfinden. Es sei auch ein Schlag in
das Gesicht der nordafrikanischen Freiheitsbewegungen,

umgehe, die nicht die deutschen Maßstäbe der Rechtsstaat-
lichkeit und Menschenrechtsstandards aufböten. Wenn aber
überall deutsche Maßstäbe zugrunde gelegt werden müss-
ten, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland Bündnis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7886

Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Wolfgang Gunkel,
Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/6468 wurde in der 120. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2011 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen
Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 47. Sitzung am
19. Oktober 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 57. Sitzung
am 9. November 2011 abschließend beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, die
Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei in Saudi-Arabien zu
beenden. Diese sei in mehrfacher Hinsicht unvertretbar. Ihr
Antrag zeige dies umfassend auf. Es gehe um weit mehr als
nur um eine Ausbildung im grenzpolizeilichen Dienst, der
im Übrigen auch zu hinterfragen wäre. Deutsche Polizisten
könnten nicht gleichsam als Anhängsel einer Auftragsver-
gabe an eine Firma tätig werden. Die Finanzstruktur dieses
Projekts sei unhaltbar und der Status der Bundespolizisten
während ihres Aufenthaltes in Saudi-Arabien unzureichend.
Auch die Einsatzumstände des zum damaligen Zeitpunkt für
den Polizeidienst krankgeschriebenen EADS-Beauftragten,
der nunmehr vollständig gesundheitlich für eine polizeiliche
Führungsaufgabe wundersam wiederhergestellt sei, seien
erklärungsbedürftig. Auch sei das Parlament durch die Bun-
desregierung nicht angemessen informiert worden, gerade
beim Umfang des Einsatzes. Für die Zukunft müssten auch
hier Konsequenzen gezogen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert, dass die Öffentlich-
keit von der Bundesregierung nicht korrekt informiert wor-
den sei, die nur einen harmlosen Einsatz geschildert habe.
Es sei ein Skandal, dass die Bundesregierung sich zum Aus-
maß des Einsatzes und den Einsatzkosten mehr als bedeckt
gehalten habe. Tatsächlich finde auch eine Schießausbil-
dung mit Sturmgewehren statt, während die Bundesregie-
rung immer nur von einem Modul „Waffenhandhabung“

Die Fraktion der FDP bemerkt, dass die Bedeutung der
internationalen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen von
der damaligen rot-grünen Regierung durchaus gesehen wor-
den sei. Die FDP-Fraktion begrüße jedenfalls, wenn durch
die Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei rechtsstaatliche
Standards in eine polizeiliche Ausbildung einfließen. Die
ursprüngliche verfahrensmäßige Ausgestaltung der Mission
halte auch die FDP-Fraktion für nicht glücklich. Dies sei
aber eine Diskussion der Vergangenheit. Jedenfalls mache
es keinen Sinn, sich – wie es Oppositionsparteien zum Teil
fordern – in ein Schneckenhaus zurückziehen. Die Fraktion
der FDP unterstütze das Bundesministerium des Innern, die-
ser Mission durch entsprechende Abkommen und Vereinba-
rungen eine solide Grundlage zu geben.

Die Fraktion der SPD erklärt, sie stimme dem Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Es sei unerträg-
lich, wenn bei einer Auftragsvergabe an eine Firma Polizis-
ten Teil des Geschäfts seien. Allgemeine Wahrnehmung sei
jedenfalls, dass deutsche Polizisten als Handlanger von
EADS agierten. Angesichts der Tatsache, dass deutsche
Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und entsprechender Men-
schenrechtsstandards in Saudi-Arabien bekanntermaßen
keine Anerkennung fänden, müsse eine solche Polizei-
ausbildung kritisch betrachtet werden. Dass dieser Einsatz
kritisch zu bewerten sei, gebe die Bundesregierung auch
indirekt damit zu, dass nunmehr das Bundesministerium des
Innern in Saudi-Arabien verhandele und andere Wege gehen
wolle. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage sei ausge-
führt, dass die Installation der Technik von EADS nicht
durch die Bundespolizei erfolge. Dies sei aber nie erhärtet
worden. Auch sei die Führungsspitze der Bundespolizei
über die Einsatzmodalitäten allenfalls teilweise informiert
gewesen. Richtig sei, dass entschieden werden müsse, ob es
im nationalen Interesse liege, mit Systemen zusammen zu
arbeiten, die bundesdeutsche Rechtsstaats- und Menschen-
rechtsstandards nicht garantierten. Hier sei eine Abwägung
vorzunehmen und zu fragen, wo absolute Grenzen seien.
Aufgepasst werden müsse, dass die Grenzen nicht ver-
schwimmen.

Die Fraktion der CDU/CSU weist die Kritik an der man-
gelnden Informationspolitik durch die Bundesregierung ent-
schieden zurück. Die Bundesregierung habe etliche parla-
mentarische Anfragen zu allgemeiner Kenntnis detailliert
beantwortet. Der Innenausschuss habe sich wiederholt mit
dem Engagement der Bundespolizei in Saudi-Arabien be-
fasst. Die parlamentarische Kontrolle sei gewährleistet. In
letzter Konsequenz gehe es darum, in der Lage zu sein,
Bündnisverpflichtungen nachkommen zu können, insbeson-
wenn durch die Bundesregierung autoritäre Regime unter-
stützt würden.

verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Dass die finanzielle
Konstruktion dieses Projekts nicht optimal gestaltet worden

H. Heene
ese
Drucksache 17/7886 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sei, habe die Bundesregierung bereits eingeräumt. Das Bun-
desministerium des Innern führe deshalb mit dem Unter-
nehmen und mit dem saudi-arabischen Innenministerium
Gespräche über ein Abkommen, in dem direkte Finanzbe-
ziehungen vereinbart und der Schutzstatus der Beamten
während ihrer Ausbildungstätigkeit vor Ort verbessert wer-
de. Etliche immer wieder auch im zugrundeliegenden An-
trag erfolgende Behauptungen seien nicht zutreffend, so
u. a. die Bundespolizei schule die Nutzung bzw. Anwen-
dung von EADS-Technik, die Bundespolizisten hielten sich
ohne Dienstpass in Saudi-Arabien auf, es würden Fähigkei-
ten vermittelt, die zur Kontrolle von Demonstrationen bzw.
zur Niederschlagung von Unruhen eingesetzt werden könn-
ten.

Berlin, den 9. November 2011

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
mann

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