BT-Drucksache 17/7688

Aufbau der afghanischen Polizei, Einbindung von Milizen und die Auswirkungen auf den Schutz von Menschenrechten und die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan

Vom 9. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7688
17. Wahlperiode 09. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln), Jan Korte, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Aufbau der afghanischen Polizei, Einbindung von Milizen
und die Auswirkungen auf den Schutz von Menschenrechten
und die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan

Zur Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan will die afghanische
Regierung ebenso wie die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF)
in Zukunft verstärkt auch irreguläre bewaffnete Milizen als „Afghan Local
Police“ einbinden. Dies betrifft auch den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr
im Norden Afghanistans. Einem Bericht der Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch (HRW) aus dem September 2011 zufolge sind insbeson-
dere im Norden Hunderte von regierungsnahen, irregulären bewaffneten Kräften
aufgestellt worden, um Aufständische zu bekämpfen. „Afghanistan Today“
nannte am 1. August 2011 die Zahl von 1 100 Milizen alleine in der Provinz
Kunduz. Diese Initiativen bergen die Gefahr, den Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen zu unterlaufen. Frühere ähnliche Ansätze wie die Afghan National
Auxilliary Police (ANAP), die Afghan Public Protection Forces (APPF) oder
die Local Defence Initiative haben auch nicht zur Verbesserung der Sicherheits-
lage beigetragen.

Neben HRW hat auch die Hilfsorganisation Oxfam mit einem Bericht im Mai
2011 aufgezeigt, wie unzureichend die Kontrolle der regulären Sicherheits-
kräfte ist und welche gravierenden Menschenrechtsvergehen seitens der afgha-
nischen Polizei bzw. Hilfspolizei begangen werden. Gegenwärtig fehle es sogar
an zuverlässigen und unabhängigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen. Täter
in Uniform kämen in der Regel ungeschoren davon. Das Afghanistan NGO
Safety Office äußerte in seinem ersten Quartalsbericht 2011 den Verdacht, dass
der im Norden und Nordosten zu verzeichnende Anstieg der Kriminalität auch
durch die Gründung von Milizen gefördert worden sei. Dies wirft Fragen nach
Effizienz und Nachhaltigkeit der deutschen Ausbildungsbemühungen bei der
Polizei auf sowie dem Umgang der deutschen Polizei und Bundeswehr in
Afghanistan mit der Afghan National Police (ANP) und den assoziierten Mili-
zen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Umfang haben gegenwärtig die verschiedenen regulären Polizei-
formationen (Afghan Uniform Police – AUP, Afghan National Civil Order
Police – ANCOP, Afghan Border Police – ABP, Counter Narcotics Police of

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Afghanistan – CNPA, City Traffic Police – CTP usw.) in Afghanistan, und
welche Zielgröße sollen sie bis wann erreicht haben?

2. Welche Staaten und private Sicherheitsunternehmen (in wessen Auftrag)
sind jeweils an der Ausbildung der verschiedenen regulären Polizeieinheiten
beteiligt, und wie viele Ausbilder stellen sie jeweils?

3. Wie viele Ausbilder wären nötig, um zu gewährleisten, dass bis 2014 jeder
afghanische Polizist ausgebildet sowie alphabetisiert ist?

4. Welche Kosten sind derzeit jeweils mit dem Unterhalt der verschiedenen re-
gulären Polizeiformationen verbunden (bitte die Gehälter und weitere wich-
tige Kostenfaktoren gesondert herausstellen), und welchen Anteil daran ha-
ben andere Staaten bzw. internationale Programme und Organisationen?

5. Wie viele Personen wurden zwischen 2006 und 2008 für die Afghan Natio-
nal Auxilliary Police rekrutiert, und

a) in welchen Provinzen wurden ANAP-Einheiten stationiert,

b) durch wen wurden die ANAP-Einheiten ausgebildet,

c) über welche Art der Bewaffnung haben die ANAP-Einheiten verfügt, und
von wem wurden die Waffen bereitgestellt,

d) welche Kosten waren mit der Aufstellung und dem Unterhalt der ANAP
verbunden,

e) wie viele ANAP-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschie-
den,

f) wie viele ANAP-Angehörige wurden nach Beendigung des ANAP-Pro-
gramms von anderen Polizeiformationen übernommen,

g) wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der ANAP zur Förderung
der Sicherheit in Afghanistan?

6. Wie viele Personen wurden für die APPF rekrutiert, und

a) wie viele Angehörige umfassen die APPF derzeit, und in welchen Pro-
vinzen sind derzeit wie viele APPF-Einheiten stationiert;

b) durch wen werden die APPF-Einheiten ausgebildet;

c) über welche Art der Bewaffnung verfügen die APPF-Einheiten, und von
wem wurden die Waffen bereitgestellt;

d) welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der APPF
verbunden;

e) wie viele APPF-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschie-
den;

f) wie viele APPF-Angehörige wurden bereits von anderen Polizeiformatio-
nen übernommen;

g) wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der APPF zur Förderung
der Sicherheit in Afghanistan?

7. Wie viele Personen wurden im Rahmen der Local Defense Initiative (LDI)
seit 2009 rekrutiert, und

a) wie viele Angehörige umfasst die LDI derzeit, und in welchen Provinzen
sind derzeit wie viele Einheiten stationiert;

b) durch wen werden die LDI-Einheiten ausgebildet;

c) über welche Art der Bewaffnung verfügen die LDI-Einheiten, und von

wem wurden die Waffen bereitgestellt;

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d) welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der LDI ver-
bunden;

e) wie viele LDI-Angehörige sind vorzeitig aus dem Dienst ausgeschie-
den;

f) wie viele LDI-Angehörige wurden bereits von anderen Polizeiformatio-
nen übernommen;

g) wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der LDI zur Förderung
der Sicherheit in Afghanistan?

8. Wie viele Personen wurden bislang für die Afghan Local Police (ALP) rek-
rutiert, und welcher Personalumfang wird jeweils bis zu welchem Zeit-
punkt angestrebt, und

a) wie viele Angehörige umfasst die ALP derzeit, und in welchen Provin-
zen sind derzeit wie viele Einheiten stationiert;

b) durch wen werden die ALP-Angehörigen ausgebildet;

c) über welche Art der Bewaffnung verfügen die ALP-Angehörigen und
von wem wurden die Waffen bereitgestellt;

d) welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der ALP
verbunden;

e) wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der ALP zur Förderung
der Sicherheit in Afghanistan, insbesondere im Zuständigkeitsbereich
des Regionalkommando Nord?

9. Was ist jeweils der sicherheitspolitische Ansatz bei den vorgenannten Ein-
heiten bzw. Programmen, und wie verhalten sie sich jeweils zueinander?

10. Auf welche Weise wurde in der Vergangenheit und wird in Zukunft sicher-
gestellt, dass die Angehörigen der ANAP, APPF, LDI und ALP nicht vor-
her an Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen oder Straftaten, wie
z. B. dem Drogenhandel, beteiligt waren?

11. Inwiefern ist sichergestellt, dass ALP-Angehörige, die im Verdacht stehen,
Straftaten begangen zu haben, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht in die
ANP aufgenommen werden, und inwiefern werden entsprechende Bestim-
mungen nach Einschätzung der Bundesregierung zuverlässig eingehalten?

12. Ist weiterhin beabsichtigt, die Angehörigen der ALP nach einem Jahr
Dienst in die ANP aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

a) Welche Regelungen sind in diesem Zusammenhang getroffen worden,
und welche materiellen und strukturellen Voraussetzungen existieren für
eine solche Übernahme, welche Defizite gibt es hierbei?

b) Wie viele ALP-Angehörige sind mittlerweile in die ANP aufgenommen
worden?

c) Inwiefern werden die ALP-Angehörigen vor ihrer Aufnahme in die
ANP auf Fähigkeiten und allfällige Beteiligung an Verbrechen über-
prüft?

13. Was sind die Grundzüge des Critical Infrastructure Programme (CIP), und
worin liegen die wesentlichen Unterschiede zur ALP?

a) In welchen Provinzen sind derzeit wie viele Angehörige des CIP enga-
giert?

b) Durch wen werden diese ausgebildet?

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c) Über welche Art der Bewaffnung verfügen diese, und von wem werden
die Waffen bereitgestellt?

d) Welche Kosten sind mit der Aufstellung und dem Unterhalt der CIP-An-
gehörigen verbunden?

14. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Aufstellung und
Finanzierung von Sicherheitskräften im Rahmen des „CIP-Programmes“?

15. Welche Mindeststandards müssen nach Auffassung der Bundesregierung
gewährleistet sein, damit ALP-Einheiten oder „CIP-Guards“ einen Beitrag
zur Sicherheit im Zuständigkeitsbereich des Regionalkommandos Nord
leisten können, und wie will die Bundesregierung dies sicherstellen?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Berichte von
Oxfam und HRW die Problematik der Gesetzesbrüche durch afghanische
Polizisten sowie der unzureichenden Kontrolle und Verantwortlichkeit
dieser Kräfte?

17. Welche Konsequenzen haben die Berichte der United Nations Assistance
Mission in Afghanistan (UNAMA) über die Zustände in afghanischen Ge-
fängnissen sowie die Berichte von Oxfam und HRW über die Gesetzesbrü-
che der afghanischen Polizei für die Zusammenarbeit von Bundeswehr und
deutscher Polizei mit afghanischen Sicherheitsbehörden und irregulären
Polizeieinheiten?

18. Wie soll das von ISAF beabsichtigte „Mentoring“ von Gefangenen in af-
ghanischen Haftanstalten konkret vor sich gehen, wie lange soll es dauern,
und inwiefern werden sich deutsche Kräfte daran beteiligen?

19. Welche externen und unabhängigen Instanzen gibt es in Afghanistan, vor
denen Beschwerden über die Polizei erhoben werden können, und welche
Akzeptanz erfahren diese?

a) Wie viele Beschwerden wurden bislang vorgebracht (bitte nach Jahren
darstellen)?

b) Welche Erfahrungen haben diese Instanzen bislang gemacht, und was ist
ihre wesentliche Bilanz?

c) Welche Defizite sehen diese Instanzen, einschließlich der praktischen
Zugangsmöglichkeit insbesondere für illiterate Afghaninnen und
Afghanen?

d) Ist der von European Police Office (EUPOL) vorgesehene Ombudsmann
für Polizeiangelegenheiten mittlerweile eingerichtet, und wenn ja,
welche Erfahrungen hat dieser gemacht?

20. Auf Grund welcher Umstände kommt die Bundesregierung (Bundestags-
drucksache 17/7135) zu der Schlussfolgerung, die afghanische Polizei
weise eine „zunehmende Professionalität und Eigenständigkeit“ auf?

a) Inwiefern ist damit auch die Einhaltung der Menschenrechte im Dienst
gemeint, und woran bemisst sich dies?

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Warnung von Menschenrechtsorganisationen vor Gewalttaten durch die
afghanische Polizei?

21. Wie hoch ist derzeit die Analphabetenquote bei den regulären Polizeiein-
heiten (bitte soweit möglich nach AUP, ANCOP, ABP, CNTP, CTP usw.
aufschlüsseln)?

22. Wie viele afghanische Polizisten haben bislang, abgesehen von der sechs-

bzw. achtwöchigen Basisausbildung, an weiterführenden Alphabetisie-
rungskursen teilgenommen, und welches Alphabetisierungsniveau wird

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angestrebt (bitte möglichst nach Polizeiformationen, Dienstgraden und
Jahren getrennt darstellen)?

23. Wie viele ANP-Rekruten haben bislang an den Abschlussprüfungen (nach
dem Basiskurs) teilgenommen, und wie viele haben sie nicht bestanden
(die Zahlen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bitte nach Möglichkeit her-
ausdifferenzieren)?

a) Was geschieht mit jenen, die durch die Prüfung fallen?

b) Worin besteht die Prüfung, und inwiefern wird auch die Lese- und
Schreibfähigkeit geprüft?

c) Wer führt die Prüfungen durch?

d) Wie viele Polizisten werden trotz Nichtteilnahme an oder Nichtbestehen
der Abschlussprüfung in den Polizeidienst übernommen?

24. Für wie nachhaltig schätzt die Bundesregierung die Ausbildung von Polizei-
rekruten insbesondere in jenen Fällen ein, in denen sie nach ihrer Aus-
bildung in Einheiten eingesetzt werden, die keinem Mentoring (etwa im
Rahmen des Focused District Development – FDD) unterzogen worden sind
oder in denen überwiegend Polizisten arbeiten, die keine Ausbildung erhal-
ten haben, und ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einem Bericht
des britischen Royal United Services Institute (RUSI) und des amerikani-
schen Foreign Police Research Institute (FPRI) („Reforming the ANP“)
unter Berufung auf einen afghanischen Beamten Polizeibeamte bestenfalls
drei Monate lang „ehrlich“ bleiben können, und welche Konsequenzen wer-
den hieraus gezogen?

25. Welche Pflichten haben deutsche Polizei- und Bundeswehrangehörige,
wenn sie bei ihrem Aufenthalt in Afghanistan Kenntnis von Straftaten
durch Angehörige der dortigen Sicherheitskräfte bzw. Regierungsange-
stellte erlangen?

a) Wie häufig haben deutsche Polizei- und Bundeswehrangehörige in der
Vergangenheit (bitte nach Jahren gliedern) ihren Vorgesetzten Hinweise
auf Straftaten durch Angehörige der afghanischen Polizei gemacht, um
welche Straftaten ging es dabei, und welche Konsequenzen hatte dies?

b) Wie verfahren deutsche Polizisten, wenn afghanische Sicherheitskräfte,
wie von Oxfam und HRW geschildert, Straftäter aus den eigenen Reihen
ungeschoren lassen, und welche Konsequenzen hat dies für Ausbildung
und/oder Partnering?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Übergriffe von CIP
Guards bzw. ALP-Angehörigen auf die Bevölkerung und über bewaffnete
Auseinandersetzungen untereinander?

27. Wie viele der im Regionalkommando Nord existierenden Polizeieinheiten
wurden im Rahmen des FDD von deutschen Polzisten ausgebildet, und wie
viele nicht, und warum wurde entschieden, die Tätigkeit deutscher Polizis-
ten im FDD zu Gunsten verstärkter Ausbildung in Polizeitrainingszentren
auslaufen zu lassen?

28. Welche Formen des Mentoring durch die deutsche Polizei und Bundeswehr
sind nach Auslaufen der deutschen Beteiligung an FDD vorgesehen, und
wer wird das Mentoring durchführen?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erforderlichkeit eines mehr-
monatigen Mentorings, um nach einer Ausbildung im geschlossenen
Polizeitrainingszentrum verbleibende Defizite bei der Polizeiarbeit
rasch erkennen und ihnen abhelfen zu können oder den Einfluss von

Warlords oder sonstigen „Lokalfürsten“ auf die Polizisten identifizieren
und abstellen zu können?

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b) Wird sichergestellt, dass alle neu in die bereits FDD-ausgebildeten Poli-
zeieinheiten abkommandierten Polizisten ebenfalls auf das gleiche Aus-
bildungsniveau gebracht werden, und wenn ja, wie?

29. Inwiefern wurde sichergestellt, dass mit dem Ausbau der Ausbildungs-
kapazitäten in den deutschen Polizeitrainingszentren (PTC) auch die erfor-
derliche Zahl von Ausbildern anwesend ist?

30. Wie viele Ausbilder sind für eine Vollauslastung der Kapazitäten in den
PTC erforderlich, und wie viele sind derzeit dort tätig (bitte nach allen vier
PTC aufgliedern)?

31. Wie viele Ausbilder sind derzeit in den deutschen PTC zusätzlich zu deut-
schen Polizeiangehörigen im Einsatz, und woher stammen diese?

a) Welche Ausbildung haben diese Ausbilder erhalten?

b) Inwiefern werden die Ausbilder einer Prüfung unterzogen, wer führt
diese durch, und worauf werden die Ausbilder geprüft?

c) Welche Lese- und Schreibkenntnisse werden vorausgesetzt, und werden
diese ebenfalls geprüft?

d) Wie viele Personen, die an keiner Prüfung teilgenommen bzw. sie nicht
bestanden haben, sind dennoch als Ausbilder tätig?

32. Welche Angaben (bitte ggf. Schätzungen angeben) kann die Bundesregie-
rung über die im Norden Afghanistans agierenden Milizen hinsichtlich
Anzahl und Stärke, Aktionsgebiet, Kommandostrukturen sowie Loyalität
gegenüber der afghanischen Regierung und ISAF machen (bitte gesondert
auf jene Milizen eingehen, die Teil des Afghan Public Protection Program
(AP3), LDI, CIP oder ähnlicher Programme sind)?

33. Welche Rolle spielen ehemalige Mitglieder der Mudjaheddin, Taliban,
Nordallianz, Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), Hizb-i-Islami – Gul-
buddin (HIG) in jenen Milizen, die Teil des AP3, LDI, CIP oder ähnlicher
Programme sind?

34. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um über die
Aktivitäten von Milizen im Regionalkommando Nord informiert zu sein?

35. Mit welchen Milizen hatte das deutsche ISAF-Einsatzkontingent in den
letzten fünf Jahren Kontakt aufgenommen?

36. Mit welchen Milizen hat die Bundeswehr in den letzten fünf Jahren ent-
weder direkt oder unter Beteiligung afghanischer Behörden Vereinbarun-
gen über lokale Unterstützungsleistungen getroffen, und was war der Ge-
genstand der Vereinbarungen?

37. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung zwischen welchen ISAF-Truppenstellern und welchen irregu-
lären bewaffneten Milizen?

38. Welche Richtlinien gibt es für deutsche Polizisten und Angehörige der
Bundeswehr in Afghanistan für den Umgang mit den einzelnen Milizen?

Berlin, den 9. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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