BT-Drucksache 17/7635

Streumunition nicht wieder zulassen - Gegen ein Protokoll über Streumunition zum CCW

Vom 8. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7635
17. Wahlperiode 08. 11. 2011

Antrag
der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Paul Schäfer
(Köln), Wolfgang Gehrcke, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Thomas Nord, Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Streumunition nicht wieder zulassen – Gegen ein Protokoll über Streumunition
zum CCW

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Osloer Übereinkommen über Streumunition (CCM) setzt den Maßstab für
ein Verbot dieser Waffen. Bisher haben es 111 Staaten unterzeichnet, davon
sind bereits 66 Staaten Vertragsstaaten. Das CCM verbietet den Einsatz von
Streumunition und hat zum Ziel, die Bestände dieser Munition zu vernichten.
Streumunition ist eine Waffenkategorie, die nach einem Konflikt noch jahre-
lang Tod, Verstümmelungen und Armut der Bevölkerung verursacht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. völkerrechtliche Instrumente abzulehnen, die den Bestimmungen des CCM
widersprechen oder diese aufweichen könnten;

2. das Protokoll VI zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle
Waffen (CCW) abzulehnen, wenn dieses Protokoll nicht von allen Vertrags-
staaten des CCM angenommen wird oder es ein Instrument darstellt, das
einen Rückschritt gegenüber dem mit dem CCM erreichten Standard bedeu-
tet.

Berlin, den 8. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Das CCM schafft eine neue Norm im humanitären Völkerrecht, die jeden künf-
tigen Einsatz von Streumunition brandmarkt. Das Übereinkommen über be-
stimmte konventionelle Waffen (CCW) zählt 114 Vertragsstaaten. Von diesen
haben 75 das CCM ratifiziert oder zumindest unterzeichnet. Unter dem starken
Druck der Großmächte, die das CCM nicht unterzeichnet haben, wird gegen-
wärtig über ein Protokoll VI zum CCW verhandelt. Durch dieses Protokoll VI

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würde das Verbot der Verwendung von Streumunition mit Einschränkungen
versehen, die es weitgehend wirkungslos machten. Letztlich würde es den
Einsatz von Streumunition durch die Hintertür wieder legitimieren und die
schwerwiegenden humanitären Probleme, die diese Waffe verursacht, weiter
bestehen lassen. Es würde die stigmatisierende Wirkung des CCM, welche
auch Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, zum Verzicht auf
Streumunition zwingt, endgültig untergraben. Einer zunehmenden und zeitlich
unbegrenzten Verwendung von Streumunition würde wieder Vorschub geleistet
und unzählige Blindgänger würden erneut die Bevölkerung bedrohen. Deutsch-
land wäre anschließend aufgerufen, sich an der Finanzierung der Entminung zu
beteiligen. Das Protokoll ist deshalb mit dem CCM unvereinbar.

Die Vertragsstaaten des CCW treffen ihre Entscheidungen im Konsens. Ein sol-
cher Konsens ist aber nicht möglich zwischen Staaten, die die Streumunition
gänzlich verboten haben, und solchen, die deren Einsatz nur reglementieren
wollen.

Noch nie wurde ein Instrument des humanitären Völkerrechts ausgehandelt,
das geltende strengere Normen abschwächte. Die Bundesrepublik Deutschland,
die das CCM ratifiziert hat, muss sich einem Rückschritt im humanitären
Völkerrecht entschieden widersetzen. Einen solchen Rückschritt würde die
Ergänzung des CCW mit einem Protokoll, das den Einsatz von Streumunition
regelt, bedeuten.

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