BT-Drucksache 17/76

Keine Anrechnung von Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II

Vom 25. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/76
17. Wahlperiode 25. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Anrechnung von Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Jugendliche nutzen vielfach die Schulferien für Ferienjobs. Bei Schülerinnen
und Schülern in Bedarfsgemeinschaften von SGB-II-Beziehenden werden die
Einkommen – jenseits der anrechnungsfreien Beträge – angerechnet. Im Ergeb-
nis erhält die Bedarfsgemeinschaft weniger Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Erträge der Erwerbsarbeit verbleiben formell
zwar bei den Jugendlichen, dafür werden aber die Leistungen nach dem SGB II
reduziert. Im Resultat kommen die Einnahmen daher nicht den Jugendlichen zu
Gute, sondern der öffentlichen Hand. Der Ferienjob ist daher für Schülerinnen
und Schüler nahezu ein Nullsummenspiel. Er lohnt sich gerade für diejenigen
nicht, die ganz besonders auf ihn angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler in
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften werden dadurch gegenüber anderen zusätzlich
benachteiligt. Die geltende Regelung demotiviert und demütigt Jugendliche aus
Hartz-IV-Familien.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsicherung für Arbeit-
suchende (SGB II) vorzulegen, der die Anrechnung von Einkommen von Ferien-
jobs von Schülerinnen und Schülern definitiv ausschließt.

Berlin, den 25. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Einkommen aus Ferienjobs werden bei Jugendlichen, die in einer Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaft leben, angerechnet und reduzieren die Arbeitslosen-
geld- II- Leistungen. Die Einkommen der Jugendlichen entlasten – jenseits der
Freigrenzen für Erwerbseinkommen – im Wesentlichen die öffentlichen Haus-
halte. Jugendliche werden in eine Mithaftung für die Hilfeberechtigung ihrer
Eltern genommen.

Drucksache 17/76 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Anrechnung der Ferienjobs auf die Hartz-IV-Leistungen diskriminiert
Jugendliche aus Hartz-IV-Haushalten. Während andere über ihre Einkünfte aus
Ferienjobs beliebig verfügen können – etwa für Reisen, soziale Aktivitäten,
kulturelle, musische oder politische Bildung, die Anschaffung von Computern
oder Musikinstrumenten etc. –, verbleibt Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien
fast nichts.

Die Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs wirkt für die Jugendlichen aus
Hartz-IV-Haushalten demotivierend. Aufgrund der gekürzten Unterstützung
wird ihnen der Eindruck vermittelt, dass sich Leistung für sie nicht lohnt und bei
ihnen nicht erwünscht ist.

Die Eigeninitiative junger Schülerinnen und Schüler muss honoriert und nicht
bestraft werden. Die Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs ist daher
explizit im Gesetz auszuschließen.

Vertreter und Vertreterinnen aller Parteien haben die aktuelle Regelung verurteilt
und eine baldige Korrektur in Aussicht gestellt (vgl. Sendung „Hart aber fair“
vom 26. August 2009 in der ARD).

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