BT-Drucksache 17/7344

Bedeutung von Videospielen für Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr

Vom 18. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7344
17. Wahlperiode 18. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann,
Raju Sharma, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Bedeutung von Videospielen für Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der
Bundeswehr

Die Bundeswehr setzt bei Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung zuneh-
mend auf den Einsatz elektronischer Medien. Video- bzw. Computerspiele (im
Folgenden sind mit diesen Begriffen sowohl Computer- als auch Konsolen-
spiele gemeint) setzt sie bislang nicht ein – zumindest nicht in eigener Regie.
Private Hersteller bieten allerdings schon lange Computer- bzw. Videospiele
an, bei denen häufig auch die Bundeswehr dargestellt wird bzw. spielbar ist.
Hier ist etwa der (mittlerweile eingefrorene) „Bundeswehr MOD“ von „armed
assault“ zu nennen, bei dem explizit die Standardbewaffnung deutscher Solda-
ten in Afghanistan benutzt wird. Im Spiel „ARMA 2 – Operation Arrowhead“
werden Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) vom User in die
Schlacht geschickt. Die Firma Halycon Media bietet Flugsimulationen an, bei
denen Eurofighter mit typischem Bundeswehr-Balkenkreuz und schwarz-rot-
goldener Länderkennung verwendet werden. Erste Bilder des Luftkampfspiels
„Ace Combat: Assault Horrizon“, das im Oktober 2011 auf den Markt kommen
soll, zeigen ebenfalls Flugzeuge mit bundeswehrähnlichen Symbolen.

Die Verwendung von Computer-/Videospielen in der Nachwuchsrekrutierung
ist in anderen Armeen bereits üblich. So wird die Videospielreihe „America’s
Army“ als „offizielles US-Army-Game“ unter Verantwortung des Pentagons
produziert. Die Homepage enthält Links zu anderen Militärhomepages, auf de-
nen militärische Laufbahnen beworben werden. Auch andere Staaten sowie be-
waffnete Organisationen haben First-Person-Shooter und ähnliche Militär-
simulationen entwickelt.

Angesichts der zunehmenden Rekrutierungsschwierigkeiten ist damit zu rech-
nen, dass die Bundeswehr auch dieses Instrument langfristig nutzen wollen
wird. Gegenwärtig stellt sich die Frage nach einer Zusammenarbeit mit priva-
ten Herstellern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf und die Zweckmäßigkeit von
Computer-/Videospielen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Personalwer-

bung der Bundeswehr?

2. Hat die Bundeswehr bislang selbst die Entwicklung oder Produktion von
Spielen vorgenommen oder in Auftrag gegeben oder beabsichtigt sie dies
gegenwärtig zu tun, und wenn ja,

a) welche Bezeichnungen tragen die Spiele,

b) was ist der jeweilige Inhalt der Spiele,

Drucksache 17/7344 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) welche externe Firma war ggf. an der Entwicklung und Produktion
jeweils beteiligt,

d) an welche Zielgruppe richten sich diese Spiele,

e) wie wurde dieses Spiel vertrieben bzw. wie sollen sie vertrieben werden
(Vertriebswege, Bezugsbedingungen, Anzahl der vertriebenen bzw. zu
vertreibenden Spiele),

f) in welchem Zeitraum wurden die Spiele vertrieben,

g) welcher Zweck wird mit der Verbreitung der Spiele jeweils verfolgt,

h) welche Kosten sind aus welchem Haushaltstitel dafür jeweils aufgebracht
worden bzw. sind derzeit bereitgestellt?

3. Welche Spielproduktionen privater Unternehmen mit Bezug zum Militär
sind aus Mitteln des Bundes in der Vergangenheit gefördert worden bzw.
werden derzeit gefördert (bitte nach dem Schema der vorangegangenen
Frage beantworten)?

a) Welche Bezeichnungen tragen diese Spiele?

b) Was ist der jeweilige Inhalt der Spiele?

c) Welche Unternehmen waren an der Entwicklung und Produktion der
Spiele jeweils beteiligt?

d) An welche Zielgruppen richten sich diese Spiele?

e) Wie wurden diese Spiele vertrieben bzw. wie sollen sie vertrieben werden
(Vertriebswege, Bezugsbedingungen, Anzahl der vertriebenen bzw. zu
vertreibenden Spiele)?

f) In welchem Zeitraum wurden die Spiele vertrieben?

g) Welcher Zweck wird mit der Verbreitung der Spiele jeweils verfolgt?

h) Welche Kosten sind aus welchem Haushaltstitel dafür jeweils aufge-
bracht worden bzw. sind derzeit bereitgestellt?

4. Für welchen Zweck wurde das Bundeswehrvideospiel „Luna Mission“ pro-
grammiert?

a) In welchem Zeitraum und von welchem Benutzerkreis konnte das Spiel
gespielt werden?

b) Warum wurde das Spiel von der Homepage der Bundeswehr entfernt?

5. Welche Spielproduktionen ziviler Unternehmen hat die Bundeswehr bisher
unterstützt oder beabsichtigt sie derzeit zu unterstützen (bitte zusätzlich zu
den vorangegangenen Fragekategorien angeben, welcher Art die Unterstüt-
zung war)?

6. Inwiefern unterliegt das Balkenkreuz der Bundeswehr (mit/ohne Schriftzug
„Bundeswehr“) einem rechtlichen bzw. urheberrechtlichen Schutz?

7. Ist die Verwendung des Balkenkreuzes der Bundeswehr (mit/ohne Schrift-
zug „Bundeswehr“) im Rahmen privater Spieleproduktionen genehmigungs-
pflichtig, und wenn ja,

a) sind entsprechende Genehmigungen in der Vergangenheit erteilt worden
(bitte angeben, für welche Spieleproduktionen),

b) hat die Bundesregierung Kenntnis von erlaubnislosen Verwendungen
(bitte angeben, im Rahmen welcher Spieleproduktionen),

c) in welchen Fällen hat die Bundeswehr rechtliche Schritte gegen eine Ver-
wendung eingelegt,

d) inwiefern ist der Bundesregierung eine rechtliche Grauzone bekannt

(etwa durch Nutzung von Balkenkreuz und Schriftzug „Bundeswehr“,
aber Modifizierung des offiziellen Logos)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7344

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung von Symbolen bzw.
Fahrzeugen und Waffen der Bundeswehr sowie die bisweilen deutliche Be-
zugnahme auf Auslandseinsätze der Bundeswehr in Computerspielen, und
inwiefern prüft sie, dagegen vorzugehen?

9. Seit wann ist die Bundeswehr mit einem Stand auf der jährlich stattfinden-
den Videospielmesse „Gamescom“ vertreten?

a) Welchen Zwecken dient die Vertretung der Bundeswehr dort?

b) Welche Ausstellungsstücke und Entertainmentangebote hatte die Bun-
deswehr bisher auf ihren „Gamescom“-Messeständen (bitte nach Jahren
auflisten), und welche hiervon waren besonders auf PC-spielaffine Be-
sucher zugeschnitten?

10. Inwiefern verspricht sich die Bundeswehr von ihrem Stand auf der
„Gamescom“, durch die Ansprache jener Spieler, die ein hohes Interesse an
Militärcomputerspielen haben, einen vergleichsweise höhere Resonanz zu
erfahren?

11. Nutzt die Bundeswehr das Trainingsprogramm „Virtual Battlespace 2“, und
wenn ja, in welchem Umfang, für welche Zwecke genau und seit wann?

a) Welche Waffen bzw. Waffensysteme der Bundeswehr werden in dem
Trainingsprogramm dargestellt?

b) Ist ausgeschlossen, dass die für die Bundeswehr programmierten Waffen/
Waffensysteme im „Virtual Battlespace“ auch kommerziell in Video-
spielen des Herstellers „Bohemia Interactive“ verwendet werden?

12. Nutzt die Bundeswehr Computerspiele und/oder Simulatoren zur Aus- oder
Fortbildung von Angehörigen der Streitkräfte, und wenn ja, welche Spiele/
Simulatoren sind dies, in welchem Umfang und für welche Zwecke werden
sie genutzt?

a) Welche Bezeichnungen tragen die Spiele/Simulatoren?

b) Von welchen Herstellern stammen diese jeweils?

c) Seit wann werden sie von der Bundeswehr genutzt?

d) Bei Einschränkung der Nutzung auf bestimmte Standorte, welche
Standorte sind dies?

e) Was ist jeweils der Inhalt der Spiele bzw. welcher Art sind die Simulato-
ren?

f) Welche Waffen bzw. Waffensysteme werden von den Soldaten in den
Simulatoren jeweils benutzt?

g) Welche Kosten sind für Anschaffung der Spiele/Simulatoren jeweils
entstanden, und welche Kosten fallen für den Betrieb an (bitte auch Be-
triebskosten pro Stunde angeben)?

13. Inwieweit nutzt die Bundeswehr Simulationen, in denen „augmented
reality“ implementiert ist?

a) Welche Anwendungen welcher Firmen existieren hierzu jeweils für die
Marine, die Luftwaffe und das Heer?

b) Nach welcher Funktionsweise wird „augmented reality“ in die jeweili-
gen Simulationen integriert bzw. welche Vorgänge bleiben „real“, und
welche werden simuliert (bitte Screenshots beilegen)?

Berlin, den 18. Oktober 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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