Vom 29. September 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7221
17. Wahlperiode 29. 09. 2011
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6851, 17/7200 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und
des Handelsstatistikgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
,3. § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind:
1. Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt,
werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern
erfasst;
2. Zahl der angebotenen Gästebetten, darunter barrierefrei, oder bei Cam-
pingplätzen der Stellplätze;
3. Datum der vorübergehenden Schließung und Wiedereröffnung sowie der
gewerberechtlichen Abmeldung;
4. bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich Zahl der
Gästezimmer, darunter barrierefrei;
5. bei den in Nummer 4 genannten Beherbergungsbetrieben mit 25 und
mehr Gästezimmern darüber hinaus die Zahl der belegten und angebote-
nen Zimmertage; für Letztere hilfsweise die Auslastung als Prozentan-
gabe.“‘
Berlin, den 29. September 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 17/7221 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Die Förderung des barrierefreien Tourismus ist eine zentrale Zielstellung in der
Tourismuspolitik. Dies wird unter anderem in den tourismuspolitischen Leit-
linien der Bundesregierung und der Koalitionsvereinbarung deutlich.
Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in
Kraft getreten. Danach – insbesondere mit Blick auf die Präambel sowie die
Artikel 9, 20 und 30 der Konvention – ist die Bundesregierung verpflichtet,
umfassende Barrierefreiheit, auch im Bereich der Tourismuswirtschaft, zu
schaffen.
Bisher gibt es keine gesicherten Angaben über die Anzahl der barrierefreien
Betten in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen. Deswegen trägt die
künftig vorgeschriebene Meldung über die Zahl von barrierefreien Gästebetten
und Gästezimmer dazu bei, zielgerichtete Maßnahmen zur Schaffung von bar-
rierefreien Angeboten in Beherbergungseinrichtungen zu ergreifen. Der damit
verbundene Mehraufwand ist durch Artikel 31 „Statistik und Datensammlung“
der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt.