BT-Drucksache 17/7213

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/6987- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011

Vom 28. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7213
17. Wahlperiode 28. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/6987 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den
Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS)
auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011

A. Problem

Südsudan hat am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt. Die staatliche Ver-
waltung sowie die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur in Südsudan sind
bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ihr Aufbau bedarf intensiver
Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Die Regierung Südsudans
hatte bereits im Vorfeld der Unabhängigkeit den Wunsch nach einer fortgesetz-
ten Präsenz der Vereinten Nationen (VN) in Südsudan geäußert. Kernaufgabe
der neuen Mission soll die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonso-
lidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen
Entwicklung sein. Darüber hinaus soll UNMISS Unterstützung bei der Gewähr-
leistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des
Sicherheits- und Justizsektors leisten. Dabei wird sich die Mission bei ihren
Aktivitäten eng mit den in Südsudan präsenten VN-Organisationen abstimmen.

Nach Kapitel VII der Charta der VN ist UNMISS autorisiert, zum Eigenschutz,
zur Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungsfreiheit der humanitären
Helfer, zur Verhinderung von Störungen und bewaffneten Angriffen sowie – un-
beschadet der Verantwortung der südsudanesischen Regierung – zum Schutze
von Zivilisten im Rahmen der eigenen Fähigkeiten die notwendigen Maßnah-
men zu ergreifen. Dies schließt die Anwendung von Gewalt ein.

Daher beantragt die Bundesregierung mit dem Antrag auf Drucksache 17/6987
vom 14. September 2011 mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter

deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedens-
mission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011“ die Zustimmung des
Deutschen Bundestages zu der von der Bundesregierung am 14. September 2011
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der von den VN geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage
der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der VN vom 8. Juli 2011.

Drucksache 17/7213 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die hierfür vorgesehenen Kräfte sollen eingesetzt werden können, solange ein
Mandat des Sicherheitsrates der VN und die konstitutive Zustimmung des Deut-
schen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 15. November 2012.

Es ist nicht mehr vorgesehen, dass Militärbeobachteraufgaben wahrgenommen
werden. Kräfte und Fähigkeiten hierzu werden daher nicht bereitgestellt werden.
Es können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz
wird im Übrigen fortgesetzt ohne inhaltliche Änderungen und unter Fortgeltung
der Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 6. Juli 2011, dem der
Deutsche Bundestag am 8. Juli 2011 zugestimmt hat.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung nehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7213

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6987 anzunehmen.

Berlin, den 28. September 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 28. September 2011
A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6987 in seiner 126. Sitzung am 21. September 2011 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Südsudan hat am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt.
Die staatliche Verwaltung sowie die wirtschaftliche und so-
ziale Infrastruktur in Südsudan sind bisher nicht in aus-
reichendem Maße vorhanden. Ihr Aufbau bedarf intensiver
Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Die
Regierung Südsudans hatte bereits im Vorfeld der Unabhän-
gigkeit den Wunsch nach einer fortgesetzten Präsenz der Ver-
einten Nationen (VN) in Südsudan geäußert. Kernaufgabe
der neuen Mission soll die Unterstützung der Regierung bei
der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des
Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung sein.
Darüber hinaus soll UNMISS Unterstützung bei der Gewähr-
leistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlich-
keit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors leisten.
Dabei wird sich die Mission bei ihren Aktivitäten eng mit den
in Südsudan präsenten VN-Organisationen abstimmen.

Nach Kapitel VII der Charta der VN ist UNMISS autorisiert,
zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit und der
Bewegungsfreiheit der humanitären Helfer, zur Verhinde-
rung von Störungen und bewaffneten Angriffen sowie – un-
beschadet der Verantwortung der südsudanesischen Regie-
rung – zum Schutze von Zivilisten im Rahmen der eigenen
Fähigkeiten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies
schließt die Anwendung von Gewalt ein.

Daher beantragt die Bundesregierung mit dem Antrag auf
Drucksache 17/6987 vom 14. September 2011 mit dem Titel
„Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedens-
mission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolu-
tion 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 8. Juli 2011“ die Zustimmung des Bundestages zu der
von der Bundesregierung am 14. September 2011 beschlos-
senen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der von den VN geführten Friedensmission in
Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996
(2011) des Sicherheitsrates der VN vom 8. Juli 2011.

Die hierfür vorgesehenen Kräfte sollen eingesetzt werden
können, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deut-
schen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
15. November 2012.

Es ist nicht mehr vorgesehen, dass Militärbeobachterauf-
gaben wahrgenommen werden. Kräfte und Fähigkeiten hier-
zu werden daher nicht bereitgestellt werden. Es können bis zu
50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz
wird im Übrigen fortgesetzt ohne inhaltliche Änderungen
und unter Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses der
Bundesregierung vom 6. Juli 2011, dem der Deutsche Bun-
destag am 8. Juli 2011 zugestimmt hat.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/6987
in seiner 61. Sitzung am 28. September 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/6987 in seiner 99. Sitzung am 28. September 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/6987 in seiner 44. Sitzung
am 28. September 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/6987 in sei-
ner 44. Sitzung am 28. September 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/6987 in seiner 45. Sitzung am 28. September 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Stellungnahme des Haushaltsausschusses
Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung nehmen.
Drucksache 17/7213 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Marina Schuster, Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)
Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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