Vom 22. September 2011
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Voraussetzun-
gen dafür zu schaffen, dass durch einen effektiven und effi-
zienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente und der zur
Verfügung stehenden Mittel die Integration in Erwerbsar-
beit, insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigung, weiter beschleunigt wird.
Effektivität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik können
verbessert werden, wenn die arbeitsuchende Person mit der
für sie zielführenden und damit richtigen Maßnahme unter-
stützt wird. Deshalb ist das Gesetz darauf ausgerichtet, de-
zentrale Entscheidungskompetenzen für den Einsatz der In-
strumente der aktiven Arbeitsförderung gezielt zu stärken
und zu erweitern.
Hierzu ist die Änderung bzw. Aufhebung folgender Gesetze
und Verordnungen vorgesehen:
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch zum 1. April 2012
Artikel 3 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozial-
Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 10 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch
Artikel 13 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 15 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sekundierungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungs-
gesetzes
Artikel 18 Änderung des Ausführungsgesetzes zum
deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Artikel 19 Änderung der Insolvenzordnung
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Roland Claus und Priska Hinz (Herborn)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7068
17. Wahlperiode 22. 09. 2011
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6277, 17/6853, 17/7065 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt
gesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch
Artikel 20 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 21 Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
Artikel 22 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Artikel 24 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 25 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Drucksache 17/7068 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Artikel 26 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes
Artikel 27 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 28 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 29 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 30 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Artikel 31 Änderung des Bundesausbildungsförderungs-
gesetzes
Artikel 32 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetzes
Artikel 33 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 34 Änderung des Mutterschutzgesetzes
Artikel 35 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 36 Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Ver-
besserung der Ausbildungschancen förderungs-
bedürftiger junger Menschen
Artikel 37 Änderung der Baubetriebe-Verordnung
Artikel 38 Änderung der Ausgleichsrentenverordnung
Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der
Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch
Artikel 40 Änderung der Verordnung über das Ruhen von
Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit
Versorgungsleistungen der Sonderversorgungs-
systeme
Artikel 41 Aufhebung der Eingliederungszuschußverord-
nung
Artikel 42 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 43 Änderung der Insolvenzgeld-Kosten-Verord-
nung
Artikel 44 Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist
für das Kurzarbeitergeld
Artikel 45 Änderung der Verordnung über die ehrenamtli-
che Betätigung von Arbeitslosen
Artikel 46 Änderung der Winterbeschäftigungs-Verord-
nung
Artikel 47 Änderung der Datenerfassungs- und -übermitt-
lungsverordnung
Artikel 48 Änderung der Sozialversicherungsentgeltver-
ordnung
Artikel 49 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der
als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen
nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungs-
förderungsgesetzes
Artikel 50 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 51 Inkrafttreten.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Mit dem Gesetzentwurf werden die Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik neu geordnet, ähnliche Leistungen zu-
sammengefasst, bewährte Leistungen weiterentwickelt und
einige nicht wirksame, nur in sehr geringer Zahl in An-
spruch genommene oder durch die Weiterentwicklung nicht
mehr erforderliche Leistungen gestrichen. Die zur Ver-
fügung stehenden Mittel für die Integration in Erwerbstätig-
keit werden effizienter genutzt und somit die Integration in
Erwerbstätigkeit beschleunigt. Daraus ergeben sich Minder-
ausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.
Insgesamt wird für den Haushalt der Bundesagentur für Ar-
beit mit den folgenden strukturellen Anpassungen gerechnet
(in Mio. Euro):
Durch den Verweis auf die Eingliederungsleistungen des
SGB III können ähnliche wie die dort zu erwartenden
Effekte grundsätzlich auch im Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auftreten. Die Änderun-
gen im SGB II wirken sich – im Gegensatz zu den Änderun-
gen im SGB III – unmittelbar auf den Bundeshaushalt aus.
Durch die Reform werden die Entscheidungskompetenzen
im SGB II weiter dezentralisiert, eine Prognose der Struktur
des künftigen Maßnahmeeinsatzes und damit der finanziel-
len Effekte auf Basis einzelner Instrumente ist daher nicht
zuverlässig möglich. Der maximale Ausgabenumfang ist
zudem unabhängig von der Umgestaltung der Instrumente
durch das im Bundeshaushalt festgelegte Eingliederungs-
budget bestimmt.
2. Vollzugsaufwand
Durch die Neuordnung, Zusammenfassung und Weiter-
entwicklung der Instrumente und die somit effizientere Ver-
mittlung von Ausbildung- und Arbeitsuchenden verringert
sich mittelfristig der Vollzugsaufwand für die Agenturen für
Arbeit und Jobcenter. In der Anfangsphase ist gegebenen-
falls mit einem geringfügigen Einarbeitungs- und Umstel-
lungsaufwand zu rechnen.
Sonstige Kosten
Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen
Unternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittel-
baren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.
Bürokratiekosten
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Informa-
2012 2013 2014 2015
Gründungszuschuss – 1 030 – 1 330 – 1 330 – 1 330
weitere Instru-
mente der aktiven
Arbeitsförderung
Kapitel 2 – 323 – 384 – 414 – 510
Kapitel 3 – 317 – 208 – 198 – 198
Insgesamt – 1 670 – 1 922 – 1 942 – 2 038
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die öf-
fentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
tionspflichten der Wirtschaft aufgehoben, eine erweitert und
zwei eingeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7068
Berlin, den 21. September 2011
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter
Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin
Roland Claus
Berichterstatter
Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Für die Verwaltung wird eine Informationspflicht ausgewei-
tet und eine neu eingeführt.
Darüber hinaus wird eine Informationspflicht vereinfacht,
die sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung betrifft.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.