BT-Drucksache 17/6996

Weltnaturerbe Alte Buchenwälder Deutschlands

Vom 14. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6996
17. Wahlperiode 14. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll,
Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner
und der Fraktion DIE LINKE.

Weltnaturerbe Alte Buchenwälder Deutschlands

Das Welterbekomitee der UNESCO hat am 25. Juni 2011 fünf deutsche
Buchenwaldgebiete in die Liste des Welterbes aufgenommen: Den Buchenwald
Grumsin in Brandenburg, den Nationalpark Kellerwald-Edersee in Hessen, den
Nationalpark Jasmund, den Serrahner Buchenwald im Müritz-Nationalpark in
Mecklenburg-Vorpommern und den Nationalpark Hainich in Thüringen.

Die Gebiete sind die wertvollsten Relikte großflächiger naturbelassener Tief-
landbuchenwälder (gibt es nur noch in Deutschland) und Mittelgebirgsbuchen-
wälder. Sie ergänzen das seit 2007 bestehende UNESCO-Weltnaturerbe
„Buchenurwälder in den Karpaten“, bestehend aus zehn Gebieten in der Slo-
wakei und der Ukraine, zu einer grenzübergreifenden Weltnaturerbestätte
„Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands“. Diese,
als Weltnaturerbe geschützten Gebiete, repräsentieren die unterschiedlichen
Formen und Standorte und die biogeografische Geschichte der Buchenwälder in
den gemäßigten Zonen der Nordhalbkugel.

Mit der Anerkennung der „Alten Buchenwälder Deutschlands“ als Weltnatur-
erbe hat die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der
Buchenwälder in Europa für die Zukunft eine besondere Priorität erhalten.

Das Welterbekomitee der UNESCO hat die Anerkennung der fünf deutschen
Gebiete mit der Verpflichtung zu einem europäischen Prozess verknüpft, um
den Erhalt der wertvollsten europäischen Buchenwälder im Rahmen einer ge-
meinsamen Welterbestätte für die Zukunft zu sichern. Deutschland, die Slowa-
kische Republik und die Ukraine sollen sich nach dem Willen der UNESCO ge-
meinsam dafür einsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie will die Bundesregierung das Übereinkommen zum Schutz des Kultur-
und Naturerbes der Welt – nach der jeder Vertragsstaat anerkennt, „… daß es
in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in
Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen, in den

Artikeln 1 und 2 bezeichneten Kultur- und Naturerbes sowie seine Weiter-
gabe an künftige Generationen sicherzustellen.“ – für die Weltnaturerbestätte
„Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands“ um-
setzen,

a) national,

b) international?

Drucksache 17/6996 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie ist die Kompetenzverteilung für die Weltnaturerbestätten in Deutsch-
land geregelt?

3. Hat die Bundesregierung Maßnahmen für die deutschen Buchenwaldteilge-
biete zur Umsetzung von Artikel 4 der UNESCO-Übereinkunft vorgesehen?

Wenn ja welche?

Wenn nein, warum nicht,

a) national,

b) international?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung einen Netzwerkaufbau zwischen den Teil-
gebieten der Weltnaturerbestätte?

Wenn ja, welche Aktivitäten sind für die nächsten zwei Jahre geplant,

a) national,

b) international?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wird die Bundesregierung ein Konzept für den von der UNESCO geforder-
ten europäischen Prozess zum Erhalt der wertvollsten europäischen Buchen-
wälder im Rahmen einer gemeinsamen Welterbestätte erstellen?

a) Wenn ja, bis wann, und mit welchen Schwerpunkten?

b) Wenn nein, warum nicht?

6. Ist eine gemeinsame gebietsübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für die fünf
deutschen Buchenwaldteilgebiete angedacht?

a) Wenn ja, mit welcher Zielstellung, und mit welcher finanziellen Unterset-
zung (personell und materiell)?

b) Wenn nein, warum nicht?

7. Ist ein Konzept für die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit für die Welt-
naturerbestätte „Alte Buchenwälder Deutschlands“ angedacht?

a) Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten?

b) Wie soll die Verknüpfung zu den Teilgebieten der Buchenurwälder sein?

c) Wenn nein, warum nicht?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutschen UNESCO-Welt-
naturerbestätten nach Anerkennung der „Alte Buchenwälder Deutschlands“,
nun die Bedeutung und Größenordnung erreicht haben, die eine eigene
fachspezifische Einordnung erfordert und eine Trennung von der reinen
Investitionsförderung der Welterbestätten durch das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ermöglicht?

Wenn ja, welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu, und bis wann sollen
diese entwickelt werden?

Wenn nein, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Weltnaturerbestät-
ten für das benötigte Naturschutzfachmanagement in Verknüpfung mit ver-
schiedenen Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen einen eigenständigen
Titel im Bundeshaushalt zuzusprechen?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein eigenes Programm für Projekte zum
Erhalt des deutschen Weltnaturerbes aufzusetzen?

a) Wenn ja, bis wann, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten?
b) Wenn nein, sollen Maßnahmen für das Weltnaturerbe in andere Natur-
schutzprogramme integriert werden, und in welche?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6996

10. Wie will die Bundesregierung die Arbeit der Weltnaturerbestätte „Alte
Buchenwälder Deutschlands“ in die Entwicklungskonzepte für den länd-
lichen Raum der jeweiligen Regionen einbinden, um damit die, in den ein-
zelnen Teilräumen unterschiedliche örtliche Akzeptanz der Weltnaturerbe-
stätten, zu unterstützen?

11. Wie erfolgt zurzeit die Abstimmung zum Erhalt der gemeinsamen Welt-
naturerbestätte „Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder
Deutschlands“ mit den slowakischen und der ukrainischen Behörden?

12. Sind gemeinsame Projekte zwischen den Buchenwald-Welterbestätten in
Deutschland, der Slowakei und der Ukraine angedacht, oder gibt es bereits
gemeinsame Projekte?

a) Wenn ja, welche, mit welcher Laufzeit, und wie ist die Finanzierung?

b) Wenn nein, warum nicht?

13. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Finanzierung des deut-
schen Weltnaturerbes zukünftig erfolgen?

14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Institutionalisie-
rung einer Koordinierung der Belange der deutschen Weltnaturerbestätten,
um der Aufgabe auf Bundesebene gerecht zu werden?

15. Sieht die Bundesregierung, wegen der angespannten Personalsituation im
Naturschutz, die Notwendigkeit, zusätzliche personelle Kapazitäten für die
Koordination der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der deut-
schen Weltnaturerbestätten zu schaffen?

a) Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen zur Schaffung zusätzlicher
Personalkapazitäten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) bzw. nachgeordneten Einrichtungen?

b) Wenn nein, wie sollen die Bundesaufgaben für das Weltnaturerbe wahr-
genommen werden?

16. Sollte nach Meinung der Bundesregierung ein Finanzierungsinstrument für
Weltnaturerbe-Naturschutzprojekte im entsprechenden Fachressort einge-
richtet werden?

a) Wenn ja, welche Vorstellungen gibt es seitens des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit?

b) Wenn nein, wie sind die Vorstellungen der Bundesregierung, für den
Erhalt der Weltnaturerbestätten zu sorgen und ihre diesbezüglichen
nationalen und internationalen Aufgaben wahrzunehmen?

17. Welches Budget wäre nach Auffassung der Bundesregierung notwendig,
um die Koordination, die naturschutzfachliche Begleitung und die Öffent-
lichkeitsarbeit der deutschen Weltnaturerbestätten zu gewährleisten, und
wie begründet die Bundesregierung ihre Kostenaufstellung?

Berlin, den 12. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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