BT-Drucksache 17/6758

Väter und Mütter im Elterngeldbezug

Vom 3. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6758
17. Wahlperiode 03. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Väter und Mütter im Elterngeldbezug

Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Elterngeld- und Elternzeitgesetz
zeichnete sich durch ein Novum aus: Ersatzleistungen für Kindererziehungszei-
ten wurden erstmals an das Gehalt gekoppelt und die Bezugsdauer auf 14 Mo-
nate reduziert. Damit gerieten insbesondere Besserverdienende in den Fokus der
staatlichen Förderung von Familien. Leidtragende waren insbesondere Erwerbs-
lose und sind seit den Neuregelungen zu 2011 auch die ca. 125 000 Hartz-IV-
Bedarfsgemeinschaften, denen das Elterngeld de facto gestrichen wurde.

Aber auch aus gleichstellungspolitischer Sicht stellte das Elterngeld ein Novum
dar: Über die zwölf Monate Bezugsdauer des Elterngeldes hinaus bekommen
die Familien weitere zwei Monate Elterngeld, wenn neben der Mutter der Vater
mindestens zwei Monate Elternurlaub nimmt. Damit sollte ein Anreiz gesetzt
werden, dass sich zukünftig mehr Väter an der Sorgearbeit beteiligen.

Nach Angaben der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Kristina Schröder nehmen nunmehr 23 Prozent der Väter Elternurlaub und
beziehen Elterngeld. Diese 23 Prozent werden aber als Erfolg verkauft, der eine
genauere Betrachtung verdient hat, da ein Großteil der Väter exakt diese zwei
Monate Elternzeit nimmt, die notwendig sind, um das Elterngeld statt zwölf ins-
gesamt 14 Monate beziehen zu können. Dies bedeutet, dass drei von vier Vätern
sich gar nicht an der Elternzeit beteiligen. Nur ca. jeder zehnte Vater, der Eltern-
geld bezieht, bezieht dieses über zwölf Monate! Ebenso werden die Väter-
monate oftmals parallel zu den Müttermonaten genommen und zu einem ge-
meinsamen Urlaub genutzt, wie z. B. „DER SPIEGEL“ am 23. Mai 2011
schrieb. Hingegen beziehen 90 Prozent der Mütter Elterngeld zwölf Monate.

Von einer fairen Aufteilung der Sorgearbeit kann im Angesicht dieser Zahlen
nicht gesprochen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Väter nehmen ihren Elterngeldanspruch in den Sommermonaten
(Mai bis September) wahr (absolut und im Verhältnis, bitte aufgeschlüsselt
nach Monaten und Gesamtelterngeldbezugsdauer sowie Kalenderjahren und

Bundesländer)?

In wie vielen dieser Fälle (absolut und im Verhältnis sowie Kalenderjahren)
nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch gleichzeitig mit dem Elterngeld-
anspruch der Mutter wahr?

Drucksache 17/6758 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. In wie vielen Fällen nehmen Väter ihren Elterngeldanspruch war, ohne dass
die Mutter parallel Elterngeld bezieht (absolut und im Verhältnis sowie auf-
geschlüsselt nach Monaten, Bezugsdauer und Bundesländern)?

3. In wie vielen Fällen teilen sich Eltern den Elterngeldbezug hälftig auf je sieben
Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im Verhältnis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (sieben
Monate), überwiegend gleichzeitig (vier bis sechs Monate), vorübergehend
gleichzeitig (zwei bis drei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder
weniger) bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Ver-
hältnis)?

4. In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug nahezu hälftig
auf dann sechs und acht Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im Verhält-
nis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (sechs
Monate), überwiegend gleichzeitig (vier bis fünf Monate), vorübergehend
gleichzeitig (zwei bis drei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder
weniger) bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Ver-
hältnis)?

5. In wie vielen Fällen teilen sich die Eltern den Elterngeldbezug annähernd
hälftig auf dann fünf und neun Monate Elterngeldbezug auf (absolut und im
Verhältnis)?

In wie vielen Fällen davon wird das Elterngeld komplett gleichzeitig (fünf
Monate), überwiegend gleichzeitig (drei bis vier Monate), vorübergehend
gleichzeitig (zwei Monate), kurzzeitig gleichzeitig (ein Monat oder weniger)
bzw. zeitlich voneinander getrennt bezogen (absolut und im Verhältnis)?

6. Wie möchte die Bundesregierung mehr Väter motivieren, in Elternzeit zu ge-
hen?

7. Wie möchte die Bundesregierung Väter für eine längere Inanspruchnahme
der Elternzeit motivieren?

8. Gibt es aktuelle Planungen bezüglich des Elterngeldes die Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP umzusetzen?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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