BT-Drucksache 17/67

Abschiebungen in den Kosovo

Vom 24. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/67
17. Wahlperiode 24. 11. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Neskovic, Petra Pau,
Jens Petermann, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Abschiebungen in den Kosovo

Auf Bundestagsdrucksache 16/14129 wurden von der vormaligen Bundesregie-
rung mehrere Fragen zu Abschiebungen in den Kosovo nicht beantwortet, ob-
wohl dies nach Auffassung der Fragestellerinnen möglich gewesen wäre.

Insbesondere gab es keine Antworten auf Fragen zur konkreten Tätigkeit der
beiden zentralen Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld, die Rück-
übernahmeersuchen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland bündeln und
an den Kosovo übermitteln und die zudem eine Auswahl der abzuschiebenden
Personen vornehmen. Der Hinweis auf die formale Länderzuständigkeit ist nach
Auffassung der Fragestellerinnen keine ausreichende Begründung für die unzu-
reichende Beantwortung, denn bei der zentralen Koordinierung von Abschie-
bungen vor dem Hintergrund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Kosovo ausgehandelten Rückübernahmeabkommens handelt es sich um ein
gemeinsam zwischen Bund und Ländern vereinbartes Verfahren mit Bundesbe-
deutung. Zugleich ist es möglich und zumutbar, dass sich die Bundesregierung
mittels Anfragen an die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Nord-
rhein-Westfalen die erbetenen Sachinformationen verschafft.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06)
den besonderen Stellenwert des Frage- und Informationsrechts des Deutschen
Bundestages noch einmal betont und auf die entsprechende Antwortpflicht der
Bundesregierung hingewiesen. Es hat zugleich angemerkt, dass „die in § 104 Ab-
satz 2 Halbsatz 1 GO-BT enthaltene Frist von 14 Tagen im Benehmen mit den
Fragestellern verlängert werden kann“, wenn eine schnelle Antwort nicht mög-
lich sein sollte. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erklären deshalb vorsorg-
lich bereits jetzt ihr Einverständnis für eine solche Verlängerung, falls dies erfor-
derlich sein sollte, um sich die erbetenen Informationen durch Nachfragen bei
den beteiligten Landesregierungen zu verschaffen.

Auch eine Antwort auf die Frage zur besonderen moralischen und geschicht-
lichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit der
hier lebenden Roma vor dem Hintergrund der Ermordung von 500 000 Sinti und
Roma durch Nazi-Deutschland hat die vormalige Bundesregierung verweigert.
Ihr Verweis auf die allgemeine Altfallregelung war völlig unzureichend, weil

diese gerade keine humanitär oder moralisch begründete Sonderregelung für
Roma enthält. Im Gegenteil werden durch das Erfordernis eines dauerhaften
(überwiegend) eigenständigen Lebensunterhalts Roma bei der Altfallregelung
sogar benachteiligt, da sie relativ häufig in Familien mit mehreren Kindern leben,
was den Nachweis einer (überwiegend) eigenständigen Existenzsicherung für
die gesamte Familie ohne staatliche Hilfen erschwert, genauso wie der vergleich-
weise geringere Bildungsstand vieler Roma aus dem Kosovo.

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Auch das von der Bundesregierung gezeichnete allgemeine Bild der Lage der
Roma im Kosovo (vgl. auch die Antwort auf die Schriftliche Frage 16 auf Bun-
destagsdrucksache 16/14157 der Abgeordneten Ulla Jelpke) bedarf einer Erörte-
rung, nachdem weitere Informationen über die Lage abgeschobener Minderhei-
tenangehöriger im Kosovo vorliegen (vgl. z. B. den Bericht von PRO ASYL vom
Oktober 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist inzwischen eine Unterzeichnung des bereits abschließend verhandelten
Rückübernahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der „Republik Kosovo“ konkret terminiert, wenn ja, für wann, wenn nein, was
konkret steht der Unterzeichnung noch entgegen?

2. Welche konkreten Änderungen in Bezug auf das jetzt schon in der Praxis statt-
findende Rückübernahmeersuchen- und Abschiebungsverfahren werden sich
mit dem Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens ergeben?

3. Warum hat die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Rückübernahme-
abkommen nicht auf einer Regelung zum Schutz der Rechte von abgeschobe-
nen Minderheitenangehörigen bestanden, etwa in Bezug auf eine gesicherte
Unterbringung, und falls sie auf allgemeine Regelungen zum Schutz von Min-
derheiten und offizielle Bekundungen der Verantwortlichen im Kosovo ver-
traut haben sollte, wie wäre dies damit vereinbar, dass nach aktuellen Berich-
ten etwa von PRO ASYL und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe der
Zugang zu elementaren Rechten (menschenwürdige Existenzsicherung und
Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeit usw.) für Roma-
Minderheitenangehörige in der Praxis nicht gesichert ist und die kosovarische
Administration dies auch nicht gewährleisten kann (vgl. Bericht von PRO
ASYL: „Zur Lebenssituation von aus Deutschland abgeschobenen Roma,
Ashkali und Angehörigen der Ägypter-Minderheit im Kosovo“ und Bericht
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH): „Kosovo: Zur Rückführung von
Roma“, beide vom Oktober 2009)?

4. Ist es zutreffend, dass die UNMIK in der Zeit bis November 2008, in der sie
noch die zur Abschiebung vorgesehenen Fälle individuell überprüfen und zu-
rückweisen konnte, 60 bis 80 Prozent der Abschiebungswünsche zurückge-
wiesen hat, weil eine Abschiebung aus individuellen Gründen (Erkrankungen
usw.) oder wegen der Lage vor Ort (Unterbringungsmöglichkeiten, Sicher-
heitsfragen usw.) als zu risikoreich erachtet wurde, und wie ist die geringe Ab-
lehnungsquote der kosovarischen Behörden zu erklären, wenn nicht mit der
Rücksichtnahme auf außenpolitische Interessen der kosovarischen Behörden
(vgl. SFH-Bericht, S. 8)?

5. Wie ist die Tatsache, dass seit 2004 die Zahl der Abschiebungen in den Ko-
sovo diejenige der „freiwilligen“ Rückkehr bei weitem übersteigt (deren Zahl
lag 2008 bei nur noch 219 Ausreisen – gegenüber 597 Abschiebungen), ver-
einbar

a) mit der Position des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR), der seit 2006 die zwangsweise Rückkehr von Roma-Angehöri-
gen in den Kosovo ablehnt (SFH-Bericht, S. 3)?

b) mit den Empfehlungen der Expertengruppe des Europarats vom 1. Juli
2009 (MG-S-ROM (2009)3), wonach eine Rückkehr von Roma vor allem
auf freiwilliger Basis und unter würdigen und geordneten Bedingungen
erfolgen soll („primarily on an voluntary basis, in an orderly, gradual and
dignified manner“)?

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6. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass viele Rückkehrhilfen für Per-
sonen aus dem Kosovo nur im Falle einer „freiwilligen“ Rückkehr gewährt
werden, deren Zahl jedoch rapide abgenommen hat, mit dem Resultat, dass
die abgeschobenen Personen vor Ort faktisch keinerlei substantielle Unter-
stützung erhalten (vgl. auch SFH-Bericht, S. 12)?

7. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik an den Reintegrations-Pro-
jekten URA 1 und 2 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, diese
zielten vor allem darauf ab, die Feststellung von Abschiebungshindernissen
durch Verwaltungsgerichte zu unterlaufen, brächten aber keine substantiel-
len Reintegrationserfolge (so der PRO-ASYL-Bericht, S. 24 ff.)?

8. Wie ist die Behauptung der Bundesregierung, die „Rückführungspraxis“ von
Bund und Ländern erfolge „unter Berücksichtigung der dort [im Kosovo]
bestehenden Aufnahmekapazitäten“ (Bundestagsdrucksache 16/14129),
vereinbar mit der realen Lebenssituation von zurückgekehrten und abge-
schobenen Roma-Minderheitenangehörigen, wie sie z. B. in den oben ge-
nannten Berichten von PRO ASYL und der Schweizerischen Flüchtlings-
hilfe dargestellt wird (keine würdigen Unterbringungsmöglichkeiten, keine
Rechtssicherheit, keine Chance auf Erwerbstätigkeit, keine angemessene
soziale und medizinische Versorgung usw.; vgl. z. B. SFH-Bericht, S. 13 ff.),
und in welcher Weise prüft die Bundesregierung konkret, ob „Aufnahme-
kapazitäten“ im Kosovo im Einzelfall oder generell insbesondere für Roma-
Minderheitenangehörige bestehen?

9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beobachtung (vgl.
PRO-ASYL-Bericht, S. 29 und SFH-Bericht, S. 9), dass sich nicht wenige
abgeschobene Roma-Minderheitenangehörige aufgrund ihrer aussichts-
losen und unsicheren Lage im Kosovo dazu entschließen, in angrenzende
Länder der Region oder erneut in Mitgliedstaaten der EU weiterzufliehen,
bzw. dass sie bereits aus Angst vor einer Abschiebung innerhalb der EU das
Aufnahmeland wechseln (was absehbar zu einer erneuten Inhaftierung, Ab-
schiebung innerhalb der EU und schließlich auch in den Kosovo verbunden
ist, vgl. auch SFH-Bericht, S. 11)?

10. In welche Drittstaaten genau sind wie viele Personen aus dem Kosovo im
Jahr 2009 bislang abgeschoben worden, und wieso hat es einen so starken
Anstieg dieser Zahl im Vergleich zum Vorjahr gegeben (vgl. Bundestags-
drucksache 16/14129, Frage 17)?

11. Ist es zutreffend, dass nach Artikel 155 der Verfassung Kosovos unklar ist,
ob Personen, die vor dem 1. Januar 1998 den Kosovo verließen, ein Anrecht
auf den Erwerb der kosovarischen Staatsangehörigkeit haben, und welche
konkreten Konsequenzen ergeben sich hieraus für Betroffene, die unge-
achtet ihrer möglichen Staatenlosigkeit entsprechend der Vorschriften des
Rückübernahmeabkommens in den Kosovo abgeschoben werden sollen (in
Bezug auf deren Rechte auf Unterbringung, soziale und sonstige Unterstüt-
zung, die Geltendmachung von Rechtsansprüchen usw.)?

12. Nach welchen genauen Kriterien wird angesichts der zugesagten Ober-
grenze von maximal 2 500 Rückübernahmeersuchen jährlich und einer Viel-
zahl ausreisepflichtiger Personen aus dem Kosovo in den koordinierenden
Stellen in Karlsruhe und Bielefeld entschieden,

a) für welche Personen Rückübernahmeersuchen gestellt werden,

b) welche Personen wann abgeschoben werden sollen?

13. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wur-
den den Koordinierungsstellen bislang übermittelt, und wie verteilten sich
diese Aufträge auf die Personengruppen
– Straftäter,
– alleinreisende Erwachsene,

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– Familien,
– alleinerziehende Elternteile,
– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
– unbegleitete Minderjährige

(bitte jeweils auch nach Bundesländern differenzieren)?

14. Bedeutet das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verfahren, „Rückfüh-
rungen möglichst schonend zu beginnen“ und die „Rückführung“ deshalb
„in der Reihenfolge der [oben genannten] Gruppen“ vorzunehmen (Erlass
des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2009), dass

a) bereits die Ersuchen nur in dieser Reihenfolge gestellt werden;

b) „Reihenfolge“ meint, dass z. B. alleinstehende Erwachsene erst dann
abgeschoben werden, wenn zuvor alle ausreisepflichtigen „Straftäter“
abgeschoben wurden, Familien erst darauf, erst dann Alleinerziehende
usw. (bitte näher erläutern);

c) dieses Verfahren nur in der Anfangszeit gelten soll („möglichst schonend
zu beginnen“), und falls ja, ab wann sollen schonungslose Abschiebun-
gen stattfinden?

15. Unter welchen genauen Umständen gilt in diesem Zusammenhang eine
Person als „Straftäter“ bzw. als „alt und pflegebedürftig“, und werden als
„Familien“ auch solche im Familienverbund lebende Familien mit voll-
jährigen Kindern angesehen?

16. Werden Duldungen von Personen, für die eine Zustimmung zur Rücküber-
nahme eingegangen ist, automatisch widerrufen oder erst dann, wenn eine
Abschiebung unmittelbar bevorsteht, oder wird das Auslaufen einer noch
gültigen Duldung im Regelfall zunächst noch abgewartet, und welche ge-
naueren Angaben zu dem konkreten Abschiebungsverfahren in dieser Phase
lassen sich machen?

17. Wie viele Personen wurden seit Beginn der koordinierten Abschiebungen
am 15. September 2009 (Karlsruhe) bzw. am 28. September 2009 (Düssel-
dorf) bislang wann in den Kosovo abgeschoben, wie viele sollten planungs-
gemäß abgeschoben werden, welchen der oben genauer aufgeführten Perso-
nengruppen gehörten die abgeschobenen bzw. abzuschiebenden Personen an
(Straftäter, Einzelpersonen, Alleinerziehende usw.), und wie viele Roma
waren jeweils unter ihnen?

18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Roma an den

a) Geduldeten mit kosovarischer Staatsangehörigkeit,

b) Geduldeten mit serbischer Staatsangehörigkeit

angesichts des Umstands, dass der Anteil der Roma an den ausreisepflichti-
gen Personen aus dem Kosovo am 30. Juni 2009 68 Prozent betrug bzw.
82 Prozent, wenn Ashkali und „Ägypter“ mitgezählt werden, und angesichts
des Umstands, dass von den 14 399 vollziehbar ausreisepflichtigen Per-
sonen aus dem Kosovo nur 2 420 die kosovarische Staatsangehörigkeit
besaßen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14129, Fragen 15 und 16)?

19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Roma an den Personen
mit kosovarischer bzw. serbischer Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthalts-
erlaubnis auf Probe nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes angesichts der in der
vorherigen Frage benannten Anhaltspunkte für eine solche Schätzung?

20. Hält die Bundesregierung in Anbetracht der in den beiden vorherigen Fragen

genannten Anhaltspunkte die Schätzung für nachvollziehbar und realistisch,
wonach zusammengenommen vermutlich weit über 20 000 Minderheiten-

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angehörige kurz-, mittel- oder langfristig mit einer Abschiebung in den
Kosovo rechnen müssen – was angesichts der politisch zugesagten Ober-
grenzen von maximal 2 500 Rückübernahmeersuchen jährlich einen Ab-
schiebungsprozess bis zu zehnjähriger Dauer erwarten lässt – wobei neu ein-
reisende Flüchtlinge nicht einmal mitberücksichtigt sind (bitte begründen)?

21. Hält die Bundesregierung die Schätzung der Kosovo-Regierung vom
Februar 2009 (vgl. SFH-Bericht, S. 9), wonach sich in Deutschland 35 000
zumeist ausreisepflichtige Minderheitenangehörige (Roma, Ashkali,
„Ägypter“) aufhalten sollen, für realistisch (bitte begründen)?

22. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum Stichtag
30. Juni 2009 in den einzelnen Bundesländern (bitte im Gegensatz zur Ant-
wort auf die schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/14157 vom
15. Oktober 2009 auch jeweils nach Volks- bzw. Gruppenzugehörigkeit
differenzieren), in welchen zeitlichen Abständen, und aufgrund welcher Ver-
einbarungen werden diese Zahlen erhoben, und über welche womöglich
aktuelleren Kenntnisse diesbezüglich verfügt die Bundesregierung?

23. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung der
Sicherheitslage für Roma im Kosovo (vgl. auch Bundestagsdrucksache
16/14129, Fragen 11 bis 13), dass die statistisch erfasste Gewalt gegenüber
Roma nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gewalt ausmachen dürfte, weil
nach EULEX-Einschätzungen die Kosovo-Polizei bei den meisten Delikten
gar nicht die Kapazität hat, die ethnische Zugehörigkeit der Opfer, ge-
schweige denn die ethnisch begründete Motivation der Täter festzustellen
(SFH-Bericht, S. 5 und 15 f.), und weil Roma sich wegen der Ineffizienz des
Justizsystems (kein Verbrechen gegen die Roma im Zusammenhang der ge-
waltsamen Vertreibungen 1999 und 2004 wurde verfolgt und bestraft; vgl.
PRO-ASYL-Bericht, S. 7) und aus Angst vor weiteren Diskriminierungen
und Repressalien sich selbst in Fällen erlittener rassistischer Gewalt nicht an
die offiziellen Stellen wenden (SFH-Bericht, S. 6 und 19, PRO-ASYL-Be-
richt, S. 8 f., 20 f.)?

24. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik an dem Lagebericht des Aus-
wärtigen Amts zum Kosovo (vgl. PRO-ASYL-Bericht, S. 30 ff.), wonach
die Situation der Roma-Minderheiten unzureichend beachtet und zum Teil
lückenhaft und beschönigend dargestellt würde?

25. Welche Bedeutung und welche Konsequenzen hat es politisch, rechtlich und
in der Praxis, dass Roma-Kinder, die hier in Deutschland zur Schule gegan-
gen sind und die Deutsch und Romanes sprechen, nach Angaben der OSZE
im Kosovo vom Schulbesuch nicht selten faktisch ausgeschlossen sind, weil
sie kein Albanisch sprechen (Unterricht auf Romanes gibt es in den öffentli-
chen Schulen nicht; vgl. SFH-Bericht, S. 17) bzw. weil ein Schulbesuch häu-
fig auch wegen der damit verbunden Kosten bzw. der drohenden Diskrimi-
nierungen unterbleibt (PRO-ASYL-Bericht, S. 11 und 28), und hält es die
Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention für vereinbar, wenn
deutsches Behördenhandeln (Abschiebung) absehbar dazu führt, dass das
Recht der Roma-Kinder auf Bildung verletzt wird (bitte begründen)?

26. Warum setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ermordung
von 500 000 Sinti und Roma durch das NS-Regime nicht dafür ein, den hier
lebenden Roma aus dem Kosovo eine dauerhafte Zukunft und einen sicheren
Aufenthaltsstatus anzubieten, auch um das Leben der Roma-Gemeinden in
Deutschland zu stärken – vergleichbar der Aufnahmeregelung für jüdische
Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion?

Berlin, den 24. November 2009
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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