BT-Drucksache 17/6604

Interne Regierungsabstimmung zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz

Vom 14. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6604
17. Wahlperiode 14. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring,
Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Interne Regierungsabstimmung zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz

In der Presse wurde über ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen
Dr. Wolfgang Schäuble berichtet, in dem er den aktuellen Referentenentwurf
zum Versorgungsstrukturgesetz kritisiert (vgl. u. a. DER SPIEGEL 27/2011
vom 4. April 2011 und www.aerztezeitung.de am 5. Juli 2011). Der Stellung-
nahme sei zu entnehmen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem
Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, da mit Mehrkosten für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) zu rechnen sei, die im Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht quantifiziert würden. Zudem
fehle eine Kompensation für die Mehrkosten. Dem Schreiben nach fordere das
BMF die Offenlegung der finanziellen Auswirkungen des Versorgungsstruktur-
gesetzes. Laut Presseberichten (u. a. www.aerztezeitung.de vom 5. Juli 2011)
schätzen sowohl das BMF als auch die GKV die Mehrausgaben auf 4 Mrd. Euro
bis zum Jahr 2013.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung nun die finanziellen Auswirkungen des Versor-
gungsstrukturgesetzes im künftigen Gesetzentwurf mit der vom BMF gefor-
derten Genauigkeit ausweisen?

2. Entspricht es den Tatsachen, dass das BMF nicht ordnungsgemäß durch das
BMG in die Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz einbezogen wurde?

3. Ist es richtig, dass das BMF sich nicht nur finanzpolitisch, sondern auch fach-
politisch zu dem genannten Gesetzentwurf geäußert hat?

4. Welche Einflussmöglichkeiten ergeben sich für das BMF auf die Gesetz-
gebung des BMG durch einen möglichen Sozialausgleich und die geplante
Absenkung des Steuerzuschusses?

5. Wie schätzt das BMF die Auswirkungen der im Gesetzentwurf für ein Ver-
sorgungsstrukturgesetz geplanten Regelungen auf die Versorgung in unter-
durchschnittlich versorgten Gebieten ein?

6. An wie vielen Punkten hat das BMF Mehrkosten kritisiert, die im Gesetzent-

wurf weder beziffert noch gegenfinanziert werden?

7. Aufgrund welcher Überlegungen hat das BMF der Neuregelung der extra-
budgetären Leistungen und der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung
nicht zugestimmt?

Drucksache 17/6604 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen des gesundheitspolitischen
Sprechers der Unionsfraktion, Jens Spahn, der von einer Umsetzung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP spricht, während das
BMF feststellt, dass der Gesetzentwurf über den Koalitionsvertrag hinaus-
geht?

9. Welche Vorstellungen hat das BMF in Bezug auf die Gegenfinanzierung
von Honorarzuschlägen bei ärztlicher Unterversorgung geäußert?

Wie bewertet das BMG diese Vorschläge?

10. Trifft es zu, dass das BMF für den Fall, dass regionale Besonderheiten bei
der Vereinbarung des Punktwertes berücksichtigt werden, erhebliche Mehr-
kosten befürchtet?

Falls ja, auf welchen Überlegungen beruht diese Einschätzung?

11. Wird nach Einschätzung des BMF der Zweck der kleinräumigen Bedarfs-
planung durch eine Regionalisierung der Praxisbesonderheiten konter-
kariert (bitte begründen)?

12. Ist es richtig, dass das BMF eine Quantifizierung der Morbidität aus Ab-
rechnungsdaten ablehnt?

Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert eine solche Feststellung der
Morbidität?

13. Welche Befürchtungen hat das BMF für den Fall, dass die Wirtschaftlich-
keitsprüfungen bei den Ärztinnen und Ärzten eingeschränkt werden, ge-
äußert?

Welche Folgen könnten sich daraus ergeben?

14. Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen des genannten Gesetzentwur-
fes nach den Schätzungen des BMF?

15. Welche Folgerungen für den Bundeshaushalt sind zu erwarten, wenn die
vom BMF benannten Kosten tatsächlich in dieser Höhe anfallen?

16. In welcher Höhe müssten Zusatzbeiträge pro Versichertem erhoben werden,
um die befürchteten Mehrkosten vollständig zu finanzieren?

17. Können die erwarteten Mehrausgaben mittelfristig zu weiteren Steuerauf-
wendungen zur Finanzierung von Sozialausgleichen führen?

18. Welche Summen sind für künftige Ausgaben für den Sozialausgleich in der
mittelfristigen und langfristigen Finanzplanung veranschlagt?

Berlin, den 12. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.