BT-Drucksache 17/6524

Haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Bundesagentur für Arbeit

Vom 7. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6524
17. Wahlperiode 07. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz,
Ingrid Remmers, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der
Bundesagentur für Arbeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 9. März 2011
(7 AZR 728/09) festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Befristung
von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufge-
stellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe.
Die Bundesagentur für Arbeit kann sich demnach nicht auf die entsprechende
Regelung zum Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Teil-
zeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7) berufen, wenn der
Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für
eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und er entsprechend beschäftigt
wird. Befristete Arbeitsverträge mit dem Sachgrund „Haushalt“ können nicht
rechtswirksam abgeschlossen werden.

In Konsequenz des Urteils hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen,
die betroffenen befristet Beschäftigten in Dauerarbeitsverhältnisse zu über-
nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit sind vom BAG-Urteil
betroffen und sollen entfristet werden (bitte auch nach Bundesländern auf-
listen)?

Welche Aufgabengebiete, zum Beispiel Vermittlung, Arbeitgeberservice
usw., sind von den vorzunehmenden Entfristungen in welcher Stellenanzahl
betroffen (bitte auch nach Bundesländern auflisten)?

2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es vom BAG-Urteil betrof-
fene Beschäftigte gibt, die nicht über die Rechtslage und die vorzunehmende
Entfristung informiert worden sind?

3. Wie soll die Entfristung der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten
organisiert werden?
Wie viele zusätzliche Stellen müssen insgesamt bei der Bundesagentur für
Arbeit geschaffen werden (bitte die Verteilung auch nach Bundesländern
darstellen), und wie werden diese finanziert?

Sind Versetzungen an andere Arbeitsorte vorgesehen?

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4. Welche Art von Arbeitsplätzen sollen den zu entfristenden Beschäftigten
angeboten werden?

Sollen sie entsprechend ihrem bisherigen Arbeitsvertrag verwendet und
eingruppiert (entlohnt) werden?

5. Wird bei der Umsetzung der Entfristungen auf die persönlichen Lebens-
umstände (zum Beispiel Kinder, zu pflegende Angehörige usw.) der bis-
lang befristet Beschäftigten Rücksicht genommen?

6. Wie viele vom BAG-Urteil betroffene Beschäftigte der Bundesagentur für
Arbeit wurden bislang entfristet?

In wie vielen Fällen erfolgt eine andere Verwendung als im ursprünglichen
Arbeitsvertrag vorgesehen?

7. In welchen Entfernungen zum bisherigen Arbeitsort wurden den Beschäf-
tigten bislang Dauerarbeitsverhältnisse angeboten, und in wie vielen Fällen
erfolgten Versetzungen an andere Arbeitsorte (bitte auch nach Bundes-
ländern auflisten)?

Wurde bei den Versetzungen eine Sozialauswahl unter Einbeziehung aller
Beschäftigter durchgeführt, also auch die bisher unbefristet Beschäftigten
in die Auswahl mit einbezogen?

8. Welche konkrete Auswirkung haben Versetzungen an einen anderen Ar-
beitsort und eine andere Verwendung als im ursprünglichen Arbeitsvertrag
vorgesehen von zu entfristenden Beschäftigten auf Betreuungsrelationen
vor Ort, etwa im Bereich der Vermittlung (wenn möglich, bitte nach Stand-
orten auflisten mit den dazugehörigen Betreuungsrelationen, vorher und
nachher)?

9. In welcher Weise werden der Hauptpersonalrat und die Personalräte an der
Umsetzung der Entfristung der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten
beteiligt?

Müssen diese zum Beispiel Versetzungen oder ähnlichen Maßnahmen zu-
stimmen?

10. Wurden bislang Änderungskündigungen gegenüber zu entfristenden Be-
schäftigten ausgesprochen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?

11. Haben bislang zu entfristende Beschäftigte von selber ihr Arbeitsverhältnis
gekündigt bzw. die Bundesagentur für Arbeit verlassen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?

12. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die Umsetzung der Entfristung
der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten der Bundesagentur für Ar-
beit ein?

Berlin, den 7. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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