BT-Drucksache 17/65

Maßnahmen zur Minderung der gesundheitlichen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Quecksilber in Energiesparlampen

Vom 24. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/65
17. Wahlperiode 24. 11. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Alexander Süßmair,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen zur Minderung der gesundheitlichen Belastung von Verbraucherinnen
und Verbrauchern durch Quecksilber in Energiesparlampen

Als Energiesparlampen bezeichnete kompakte Gasentladungslampen sparen ge-
genüber herkömmlichen Glühlampen bis zu 80 Prozent Strom und haben durch-
schnittlich eine fünfmal längere Lebensdauer. Die Leuchtmittel leisten damit
einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klima-
schutz. Auch mindern sie erzeugungsseitig bei fossilen Kraftwerken durch den
deutlich niedrigeren Energieverbrauch den Luftschadstoffausstoß. Die EU-Staa-
ten beschlossen daher im Dezember 2008, die ineffiziente Glühlampe ab Sep-
tember 2009 schrittweise europaweit aus dem Handel zu nehmen.

Marktgängige Energiesparlampen enthalten jedoch geringe Mengen an Queck-
silber, um über den Gasentladungsvorgang Licht zu erzeugen. Nach der Richt-
linie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten dürfen Energiesparlampen nicht mehr
als fünf Milligramm Quecksilber enthalten. Ältere Modelle – aufgrund der lan-
gen Lebensdauer noch in Umlauf – können bis zu acht Milligramm Quecksilber
enthalten. Neuere marktgängige Modelle kommen bereits mit deutlich niedrige-
ren Quecksilberwerten aus und beinhalten bestenfalls nur noch 1,23 Milligramm
(Quelle: Umweltinstitut München e. V., November 2009).

Nach Angaben der Lampenhersteller fielen 2008 bundesweit rund 120 Millionen
Gasentladungslampen zur Entsorgung an und 180 Millionen solcher Leuchtmit-
tel wurden in den Verkehr gebracht (Quelle: Lightcycle 2009). Nur 34,6 Prozent
der Leuchtmittel wurden jedoch fachgerecht über die vorgeschriebenen Sammel-
stellen entsorgt. Der weitaus größte Teil der verbrauchten Energiesparleuchten
gelangt in den Hausmüll. Als wesentliche Gründe werden die unzureichenden In-
formationen der Privathaushalte sowie ein nicht praxisgerechtes Entsorgungs-
system angegeben. Da aufgrund der EU-Regelung zum Glühlampenverbot die
Zahl der Gasentladungslampen erheblich ansteigen wird, muss selbst bei einer
verbesserten Rücknahme unter den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen
mit einer Zunahme des Quecksilbereintrags in die Umwelt gerechnet werden.
Dies und der unmittelbare Quecksilberaustritt bei zerbrochenen Energiesparlam-

pen in geschlossenen Räumen können zu gesundheitlichen Belastungen bei Ver-
braucherinnen und Verbrauchern führen.

Drucksache 17/65 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Weise verursacht eine unzureichend fachgerechte Entsorgung
quecksilberbehafteter Energiesparlampen relevante Belastungen bei
Mensch und Umwelt?

2. Hält die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Ver-
meidung von Quecksilbereintrag in die Umwelt in Hinblick auf die zu erwar-
tende Zunahme der in Verkehr gebrachten Energiesparlampen für aus-
reichend (Antwort bitte mit sachlicher und rechtlicher Begründung)?

3. Wie hoch muss die fachgerechte Entsorgungsquote künftig sein, um rele-
vante gesundheitliche und ökologische Belastungen aus Gasentladungs-
lampen zu vermeiden (Antwort bitte mit Begründung)?

4. In EU-Mitgliedstaaten, die den Handel in die Rücknahme von Energiespar-
leuchten mit einbeziehen, werden deutlich höhere Rücknahmequoten von
bis zu 90 Prozent erreicht. Wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
eine bundesweite Regelung einführen, die den Handel, der Gasentladungs-
lampen in Verkehr bringt, zur Rücknahme zumindest der kompakten Ener-
giesparlampen verpflichtet (Antwort bitte mit Begründung)?

5. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die fachge-
rechte Rücknahme von Gasentladungslampen, insbesondere von Energie-
sparlampen, deutlich verbessern, und welche Rücknahmequote wird sie da-
mit jeweils bis September 2010, 2011 und 2012 erreichen?

6. In welcher Höhe werden derzeit Mittel des Bundeshaushalts eingesetzt, um
die fachgerechte Entsorgung von Gasentladungslampen zu verbessern, und
wofür werden diese Mittel konkret verwendet?

7. Plant die Bundesregierung für den Haushalt 2010 Mittel ein, um die fachge-
rechte Entsorgung von Gasentladungslampen zu verbessern, und wenn ja,
wofür konkret und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

8. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Handel
in die verbesserte Rücknahme von Energiesparleuchten einbinden?

9. Hält die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher für aus-
reichend über die gesundheitlichen und umweltbezogenen Belastungen, die
bei zerbrochenen Glaskörpern bzw. unsachgemäßer Entsorgung von Ener-
giesparlampen auftreten können, informiert (Antwort bitte mit Begründung)?

10. Durch welche konkreten Maßnahmen können Verbraucherinnen und Ver-
braucher besser als bisher über den Umgang mit Energiesparlampen infor-
miert werden?

11. Wie stellt die Bundesregierung derzeit sicher, dass die zulässige Höchst-
menge von Quecksilber zur Verwendung in Gasentladungslampen bei allen
in den Verkehr gebrachten Produkten nicht überschritten wird?

12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
ergreifen, um den Quecksilberanteil bei Energiesparleuchten weiter zu
verringern bzw. quecksilberfreie Gasentladungslampen schnellstmöglich
durchzusetzen?

13. Unterstützt die Bundesregierung eine Kennzeichnung besonders queck-
silberarmer Gasentladungslampen, die weniger als 1,5 Milligramm Queck-
silber enthalten, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Wahl
schadstoffarmer Produkte zu helfen, und wenn ja, wie genau, und wenn nein,
warum nicht?

14. Die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem
Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/65

die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber soll dazu beitragen, die
globale Belastung durch Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu re-
duzieren. Sie ist am 4. Dezember 2008 in Kraft getreten. Welche relevanten
bzw. rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für

a) die Entsorgungsunternehmen, die quecksilberbelastete Siedlungsabfälle
handhaben, weiterverarbeiten bzw. ausführen,

b) Entsorgungsunternehmen, die Quecksilber aus Gasentladungslampen
fachgerecht handhaben, weiterverarbeiten bzw. ausführen,

c) die zur Rücknahme verpflichteten Lampenhersteller, die Quecksilber aus
Gasentladungslampen handhaben, weiterverarbeiten, wiederverwenden
bzw. ausführen?

Berlin, den 24. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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