BT-Drucksache 17/6484

Für eine bessere Bildungssituation weltweit

Vom 6. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6484
17. Wahlperiode 06. 07. 2011

Antrag
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding
(Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Barbara
Hendricks, Christel Humme, Ute Kumpf, Burkhard Lischka, Thomas Oppermann,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang
Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion der SPD

Für eine bessere Bildungssituation weltweit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bildungsgerechtigkeit bedeutet eine von den wirtschaftlichen Möglichkeiten
des Elternhauses unabhängige Bildungschance für Kinder und Heranwach-
sende. Das ist in der Entwicklungszusammenarbeit nicht anders: Bildung ist
weltweit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und für gesell-
schaftliche Teilhabe. Bildung ist ein Menschenrecht!

Eine tragfähige Bildungsstrategie muss verschiedene Aspekte befördern: Das
Bildungsangebot muss kostenfrei und erreichbar sein und es muss inhaltlich der
jeweiligen sozialen und familiären Situation der Kinder und Erwachsenen an-
gepasst sein.

Bildung ist elementare Voraussetzung für Entwicklung, für jeden Einzelnen
wie auch für die Gesellschaft im Ganzen. Bildung wirkt in vielen Bereichen
unserer Entwicklungszusammenarbeit wie Friedensentwicklung, Demokratie-
förderung und Geschlechtergerechtigkeit, ländliche Entwicklung und Umwelt-
schutz unterstützend.

Grundlagen für chancengleiche Bildung sind gebührenfreier Schulbesuch und
kostenfreie Lehrmittel. Zugleich muss der Zugang zu Bildung dadurch ge-
schützt werden, dass Kinder nicht durch Arbeit zum Unterhalt der Familie bei-
tragen müssen. Daher ist die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internatio-
nalen Arbeitsorganisationen (ILO) mit dem Verbot der Kinderarbeit auch für
den Bereich Bildung besonders wichtig.

Auch müssen die Bildungspotentiale und die Bildungsverantwortung insbeson-
dere der Eltern und der Erwachsenen allgemein entwickelt und gefördert wer-
den, denn deren Bildungsinteresse und Bildungserfahrung wirken direkt auf die
Kinder und Jugendlichen zurück.
Die positive Wirkung von Bildung auf die menschliche Entwicklung ist offen-
sichtlich. Dennoch sind noch immer sehr viele Länder weit davon entfernt, al-
len Kindern und Jugendlichen eine gebührenfreie Grundschulbildung und wei-
terführende Schulbildung anbieten zu können.

Verwirklichung der allgemeinen Primärschulbildung

Weltweit bleibt die Bildungssituation alarmierend, obwohl sie sich in den
letzten Jahren verbessert hat. Trotz ermutigender Erfolge beim Zugang zur

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Grundschulbildung ist die Welt nicht auf dem Weg, universelle Grundschulbil-
dung bis 2015 zu erreichen. Damit wird das international vereinbarte zweite
Millenniumsziel „Verwirklichung der allgemeinen Primärschulbildung“ ver-
fehlt und so die Erreichung der anderen Entwicklungsziele gefährdet.

Laut des aktuellen Weltbildungsberichts der UNESCO besuchen derzeit ca.
67 Millionen Kinder im schulpflichtigen Alter keine Schule. In Afrika südlich
der Sahara leben ca. 43 Prozent der Kinder, die nicht zur Schule gehen, weitere
27 Prozent in Süd- und Westasien. Besonders dramatisch ist die Situation von
Staaten in Konfliktsituationen: Dort besuchen rund 28 Millionen Kinder im
Grundschulalter keine Schule, das sind 42 Prozent aller Kinder ohne Schulzu-
gang weltweit. Die aktuelle Analyse der UNESCO zeigt auch, dass die Zahl der
Kinder ohne Schulzugang in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts nur halb so
schnell gesunken ist wie in der ersten Hälfte. Sollte sich dieser Trend fortset-
zen, so die UNESCO, könnten im Jahr 2015 mehr Kinder ohne Schulzugang
sein als derzeit.

Vor allem Mädchen, Kinder mit Behinderungen und Kinder ethnischer Minder-
heiten sind im Bildungszugang benachteiligt. Nationale Bildungsstrategien und
die internationale Zusammenarbeit müssen auf diese Gruppen ausgerichtet
sein, um einen chancengleichen Zugang zu Bildungssystemen auf allen Stufen
zu etablieren.

Bildungschancen von Mädchen und jungen Frauen

In mehr als der Hälfte der Länder in Afrika südlich der Sahara, in Süd- und
Westasien und in arabischen Ländern besuchen proportional weniger Mädchen
als Jungen eine Schule. Besonders schwer haben Mädchen es, den Übergang
zur Sekundarschule zu schaffen. Nachteile durch die niedrige Einkommens-
situation der Familie, Wohnort, Sprache oder andere Faktoren vergrößern die
Geschlechterdisparitäten. In Regionen, in denen Mädchen mit Beginn der Pu-
bertät als erwachsene Frau mit allen Pflichten gelten, verheiratet werden und
selbst Kinder gebären, sind die Hürden für den weiterführenden Schulbesuch
sehr hoch. Dabei wirkt die Bildung von Mädchen besonders nachhaltig. Schul-
pflicht hilft, den weiterführenden Schulbesuch auch von Mädchen nach der Pu-
bertät zu gewährleisten. Frauen sind entscheidend für positive gesellschaftli-
che, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen eines Landes. Verstärkte Förde-
rung von Grundbildung für die Eltern verbessert Bildungschancen und Bil-
dungsniveau nachhaltig.

Das Schwergewicht auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen unter-
stützt sie dabei, entgegen gesellschaftlicher oder kultureller Gepflogenheiten
weiterführende Bildung für sich anzustreben. Praxisorientierte Ansätze sind
dabei wichtig: Die Schulwege müssen sicher gestaltet werden, weibliches Lehr-
personal muss verstärkt zum Einsatz kommen. Manchmal sind es einfache
Dinge wie z. B. die Einrichtung von nach Geschlechtern getrennten Schultoilet-
ten, die es Mädchen leichter macht, die Schule besuchen zu dürfen.

Ausbau und Qualität der Bildung

Parallel zum Aufbau eines leistungsfähigen Grundbildungssystems müssen an-
gepasste und leistungsfähige Sekundarschulstrukturen auf- beziehungsweise
ausgebaut werden. Zielsetzung muss dabei sein, ein Sekundarbildungsangebot
zu etablieren, das Berufsausbildung sicherstellt und Qualifikationen für weiter-
führende Bildung vermittelt. Hier müssen Anreize geschaffen werden, die
Mädchen und junge Frauen sowie deren Eltern ermutigen, Angebote der
Sekundarbildung anzunehmen.
Berufliche Bildung und Weiterbildung für alle ist ein weiteres Kernelement der
entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und nachhaltigen Armutsbekämpfung.
Fachwissen und praktische Fähigkeiten verbunden mit sozialen Verhaltenswei-

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sen eröffnen eine konkrete Perspektive für den Arbeitsmarkt. Damit werden ge-
sellschaftliche Akzeptanz und Gestaltungskraft ermöglicht.

Grundsätzlich ist die Qualität des angebotenen Unterrichts von entscheidender
Bedeutung für die Nachhaltigkeit der Bildung. Diese Qualität wird oft vernach-
lässigt. Die positiven Wirkungen von Bildung auf die Persönlichkeit von Kin-
dern und Heranwachsenden und auf die soziale, politische und wirtschaftliche
Situation in ihren Ländern kommen nur dann zum Tragen, wenn die Kinder und
Jugendlichen in der Zeit im Klassenraum auf ihr zukünftiges, selbstbestimmtes
Leben vorbereitet werden. Andernfalls profitieren lediglich die Statistiken der
Empfänger- und Geberländer von höheren Schulbesuchszahlen.

Da die Qualität der Bildung von den Lehrenden abhängt, muss in entspre-
chende akademische Ausbildung und angemessene Besoldung von Lehrperso-
nal investiert werden. In vielen Ländern fehlt es an gut ausgebildetem Lehrper-
sonal.

Die UNESCO hat berechnet, dass bis 2015 weitere 1,9 Millionen Lehrkräfte
angestellt werden müssen, um eine universelle Grundbildung zu erreichen,
mehr als die Hälfte davon in Afrika südlich der Sahara. Lehrerinnen und Lehrer
in Entwicklungsländern sind oftmals schlecht qualifiziert. Aufgrund des Leh-
rermangels sind die Klassen in vielen Ländern hoffnungslos überfüllt. Das in
einem ersten Schritt angestrebte Schüler-Lehrer-Verhältnis von 40:1 wurde in
26 Ländern, davon 22 in Subsahara-Afrika nicht erreicht.

Staatliche Verantwortung für Bildung

Gute Bildungszusammenarbeit muss darauf ausgerichtet sein, staatliche Bil-
dungssysteme in ihrer Entstehung und Entwicklung zu begleiten. Der Staat
trägt die Verantwortung, Bildung für alle durch ein qualitativ hochwertiges
staatliches Bildungssystem zur Verfügung zu stellen, damit jedem Menschen
ein individueller Bildungsweg offensteht. Die finanzielle Verantwortung dafür
liegt ausschließlich beim Staat. Dazu gehört eine entsprechende Haushaltspoli-
tik der Partnerstaaten der Entwicklungszusammenarbeit, aber ebenso die ver-
lässliche finanzielle Unterstützung durch Geberstaaten wie die Bundesrepublik
Deutschland.

Regierungen und Parlamente sind verantwortlich für die inhaltliche, konzeptio-
nelle und finanzielle Ausgestaltung von Bildungpolitik. Die allgemeine Schul-
pflicht für alle Kinder und Heranwachsenden bis zu einem bestimmten Alter
einzuführen, gehört zu dieser Verantwortung. An die Einhaltung der von Regie-
rung und Parlament beschlossenen Bildungsvorgaben müssen sich auch private
Akteure halten, wenn sie mit bestimmten Bildungsaufgaben beauftragt werden.
Der Staat bleibt in der Pflicht, das Recht auf Bildung für alle umzusetzen, von
der frühen Kindheit an bis zur weiterführenden und beruflichen Bildung.

Das Bekenntnis zum Menschenrechtsansatz heißt, das Recht auf Bildung für
alle als einen Wert an sich anzuerkennen. Bildung soll den Einzelnen befähi-
gen, seine individuellen Stärken und Anlagen zu entfalten und zu nutzen. Bil-
dung trägt so zur gesellschaftlichen Gestaltung bei.

Geberkoordinierung und Finanzierung

Eine bessere Abstimmung, Koordinierung und Arbeitsteilung mit anderen
bi- und multilateralen Gebern im Sinne der Paris Agenda sowie der Accra
Agenda sind dringend erforderlich. Nicht nur mehr Geld für Bildung ist wich-
tig, sondern auch eine qualitativ bessere Zusammenarbeit. In der Europäischen
Union wird vom Modell der „delegierten Kooperation“ erst sparsam Gebrauch
gemacht. Eine Studie der Europäischen Kommission von 2007 belegt, dass in

mindestens zehn Partnerländern weiterhin zehn oder mehr EU-Geber im Bil-
dungsbereich tätig waren.

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In den letzten Jahren koordinierten EU-Mitgliedstaaten und die Europäische
Kommission ihre Maßnahmen zwar durch die Local Education Group bezie-
hungsweise die Local Donor Group in Education. Doch von Transparenz, Vor-
hersehbarkeit, Verlässlichkeit und Langfristigkeit von Finanzierungszusagen ist
die EU noch weit entfernt. Vereinbarungen einer Arbeitsteilung zur Effektivie-
rung des EU-Engagements im Bildungsbereich sind grundsätzlich begrüßens-
wert. Aber wenn diese Vereinbarungen nicht durch ein Memorandum of Under-
standing formalisiert und damit verbindlich werden, kann der einseitige Rück-
zug eines Geberlandes die Bildungsarbeit gefährden. Geberharmonisierung und
gemeinsame Finanzierung sind innerhalb der EU weiter auszubauen und ver-
bindlich zu gestalten.

Der Bildungssektor leidet an einer chronischen Unterfinanzierung. Die Nach-
wirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftkrise könnten die Schere zwi-
schen den Finanzierungsanforderungen für die Bildungsziele und den realen
Finanzzusagen vergrößern. Zwar hat sich die internationale Unterstützung für
Grundbildung seit 2002 fast verdoppelt und damit wichtige Fortschritte erzielt.
Seit 2008 stagniert die Unterstützung für Grundbildung bei 4,7 Mrd. US-Dollar.
In Afrika südlich der Sahara, die Region mit dem größten Finanzierungsbedarf
für „Bildung für alle“, sanken die Ausgaben sogar um vier Prozent. Prioritäten
im Bildungsbereich müssen neu überdacht werden. Auch die Bundesregierung
muss ihre internationale Verpflichtung aus den Millenniumsentwicklungszielen
erfüllen. Denn die Kosten für die Studienplätze im Inland für Studierende aus
Entwicklungsländern, die als Entwicklungsgelder für die Herkunftsländer der
Studierenden gezählt werden, tragen nicht zur Stärkung der Bildungssysteme
vor Ort bei. Die Bundesregierung stellt so den tatsächlichen deutschen Beitrag
für den Aufbau tragfähiger Bildungssysteme in armen Ländern verzerrt dar.

Deutschland ist als G8-Mitglied Mitbegründer der „Education for All – Fast
Track Initiative“ (EFA-FTI). Daher trägt die Bundesregierung eine besondere
Verantwortung für die Initiative. Der derzeit laufende Reformprozess, der nach
der externen Evaluierung der EFA-FTI begonnen hat, ist begrüßenswert. Die
Reformagenda des EFA-FTI Boards umfasst viele wichtige Elemente, um die
EFA-FTI noch effektiver zu gestalten. Allerdings braucht die EFA-FTI auch die
finanzielle Unterstützung der Geber, besonders für den zentralen Catalytic
Fund. Die UNESCO hat einen jährlichen Finanzierungsbedarf von 6 Mrd. US-
Dollar für 2011 bis 2013 errechnet. Bisher hat Deutschland nur gut 2 Prozent
der Finanzierung des Catalytic Fund getragen. Ende des Jahres wird es eine
Konferenz über die Wiederauffüllung der EFA-FTI geben. Die Bundesregie-
rung muss hierfür eine klare finanzielle Zusage machen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Bildung und Ausbildung weiterhin als Schwerpunkt der deutschen Entwick-
lungszusammenarbeit auszubauen und genaue thematische Zielgrößen für
den Bildungssektor zu benennen;

2. die umfassende Bildung von Mädchen und Frauen als Schwerpunkt in der
Entwicklungszusammenarbeit zu setzen;

3. in der Zusammenarbeit die Bildung von Kindern verstärkt zu fördern, die
von Hause aus nicht die nötigen finanziellen Mittel haben;

4. den Zugang zu Bildung für behinderte Kinder in die Bildungskooperation
aufzunehmen, auch in Krisenregionen;

5. die Partnerländer bei der Wahrnehmung von Bildung als staatliche Aufgabe
zu unterstützen und insbesondere den gebührenfreien Zugang zu Bildung für
alle und die allgemeine Schulpflicht für Kinder und Heranwachsende in den

Mittelpunkt zu stellen;

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6. gerade im Bildungssektor finanzielle Planungssicherheit für die Partnerlän-
der über mehrere Jahre zu gewährleisten, damit laufende Kosten, wie Un-
terrichtsmaterial oder Lehrergehälter, getragen werden können. Dafür darf
kein Geld aus anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit wie
Gesundheit oder ländliche Entwicklung abgezogen werden;

7. die Fast Track Initiative (FTI) entsprechend der eingegangenen Verpflich-
tungen finanziell und organisatorisch so auszustatten, dass dem Ziel ent-
sprochen werden kann, Bildung für alle wirksam zu fördern;

8. besonderes Augenmerk auf den Bereich der Grundbildung zu legen und
deutlich mehr Mittel für die Grundbildung in armen Ländern, auch in ge-
fährdeten Staaten, zur Verfügung zu stellen;

9. die Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen zu unterstützen;

10. bei der Förderung der Grundbildung verstärkt regional angepasste und
praxisrelevante Lehrinhalte und Lernbedingungen zu unterstützen;

11. Anreize und Förderprogramme für Mädchen zum Schulbesuch zu schaffen,
von der Grundbildung über die Sekundarbildung bis zur beruflichen Bil-
dung. Dazu gehören sichere Schulwege, geeignete Räume einschließlich
Toilettenanlagen, weibliches Lehrpersonal;

12. international die Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit einzufordern und
sich speziell in diesem Bereich für die Durchsetzung der ILO-Kernarbeits-
normen einzusetzen, so dass für die Forderung, allen Kindern einen Schul-
besuch zu ermöglichen, die grundlegende Voraussetzung in den Partnerlän-
dern geschaffen wird;

13. mit den Partnerländern für alle Schüler und Schülerinnen ergänzende Un-
terrichtseinheiten zur Gesundheit und zu sexueller Aufklärung zu ent-
wickeln, um junge Mädchen vor frühzeitiger Schwangerschaft und Schul-
abbruch zu bewahren;

14. in Regierungsverhandlungen gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für
Lehrkräfte in den Partnerländern anzubieten und sich für eine angemessene
Bezahlung einzusetzen;

15. den Ansatz von Entwicklungsländern zu unterstützen, nicht nur die Quanti-
tät der Schulbesuche zu erhöhen, sondern insbesondere die Qualität des
Unterrichtsangebots der Lehrpläne sowie der Unterrichtsmaterialien zu
verbessern;

16. gemeinsam mit den Partnerländern kohärente Bildungsperspektiven von
der Grundbildung über die Sekundarbildung bis zur Weiterbildung zu ent-
wickeln, die für alle Menschen kostenfrei zugänglich ist;

17. in der Europäischen Union den Ansatz der Arbeitsteilung und Kooperation
und die Local Education Group beziehungsweise die Local Donor Group in
Education zu stärken und so Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission verbindlich zu koordinieren und gemeinsam zu
finanzieren;

18. die nationale Entwicklungspolitik im Bildungsbereich mit der internationa-
len Zusammenarbeit entsprechend den Vereinbarungen von Paris und Accra
abzustimmen und zu koordinieren;

19. international und multilateral eingegangene Verpflichtungen, wie die Um-
setzung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015, hier die Ziele 2 und 3,
einzuhalten und nicht durch bilaterale Projekte zu ersetzen.

Berlin, den 6. Juli 2011
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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