BT-Drucksache 17/6424

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes - 17/5385 - Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2010 - Einzelplan 20 -

Vom 5. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6424
17. Wahlperiode 05. 07. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
– Drucksache 17/5385 –

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2010
– Einzelplan 20 –

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rechnung für das Haus-
haltsjahr 2010 auf Drucksache 17/5385 seiner Verpflichtung nach § 101 der
Bundeshaushaltsordnung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der Bundeshaushalts-
ordnung Entlastung erteilt.

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Michael Leutert
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

Michael Leutert
Berichterstatter
H. Heene
ese
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Claudia Win
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Drucksache 17/6424 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Kruse, Carsten Schneider (Erfurt),
Dr. Claudia Winterstein, Michael Leutert und Priska Hinz (Herborn)

Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf
Drucksache 17/5385 wurde in der 105. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 14. April 2011 dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung
im Haushaltsausschuss hat der Rechnungsprüfungsaus-
schuss die Vorlage beraten und in seiner 15. Sitzung am
10. Juni 2011 dem Haushaltsausschuss einvernehmlich
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rech-
nung für das Haushaltsjahr 2010 auf Drucksache 17/5385
seiner Verpflichtung nach § 101 der Bundeshaushalts-
ordnung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101
der Bundeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.“

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 59. Sit-
zung am 29. Juni 2011 beraten und ist dabei einvernehmlich
der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschus-
ses gefolgt.

Berlin, den 29. Juni 2011

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

terstein
mann

x

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