BT-Drucksache 17/6414

Über- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung

Vom 4. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6414
17. Wahlperiode 04. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe,
Maria Klein-Schmeink, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian
Kindler, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Über- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der
Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung

Im Rahmen der Debatten um das geplante Versorgungsgesetz äußern die Bun-
des- und Landespsychotherapeutenkammern die Befürchtung, dass die Mög-
lichkeit des Abbaus von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Gebieten ins-
besondere ihre Berufsgruppe treffen könne und hierdurch eine Situation der
faktischen Unterversorgung in rechnerisch überversorgten Gebieten entstehen
könne. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4643) zeigt auf, dass in den zehn Pla-
nungsbereichen mit den höchsten Versorgungsgraden (584 bis 377,4) eine
extreme Spreizung bei der tatsächlichen Relation Psychotherapeuten/Psycho-
therapeutinnen pro 100 000 Einwohner/Einwohnerinnen (zwischen 117,83 und
19,03) zu verzeichnen ist und sich bei den Relationen Überschneidungen mit
der Versorgung in den zehn Planungsbereichen mit den niedrigsten Versor-
gungsgraden (107,5 bis 74,6 bei Relationen zwischen 37,11 und 5,84) ergeben.

Ziel der Kleinen Anfrage ist es, zu klären, ob solche Ungleichverteilungen auch
in anderen Arztgruppen auftreten und allgemeiner Handlungsbedarf besteht
oder ob diese Ungleichgewichte bei Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
Folge der auf den 31. August 1999 festgelegten Stichtagsregelung sind und im
Interesse der Versorgung der Bevölkerung eine spezifische Änderung sinnvoll
ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den höchsten Versor-
gungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen (§ 101 Absatz 5 Satz 1 des Fünf-
ten Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) aus, und wie hoch ist dieser je-
weils?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen
tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur
Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000
Einwohnern/Einwohnerinnen?

2. a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den niedrigsten Ver-
sorgungsgrad für Hausärzte/Hausärztinnen (§ 101 Absatz 5 Satz 1 SGB V)
aus, und wie hoch ist dieser jeweils?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen
tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen zur

Drucksache 17/6414 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000
Einwohnern/Einwohnerinnen)?

3. a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwi-
schen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen
zur Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000
Einwohnern/Einwohnerinnen, am höchsten?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der Versorgungsgrad
für Hausärzte/Hausärztinnen?

4. a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwi-
schen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Hausärzten/Hausärztinnen
zur Einwohnerzahl, angegeben in Hausärzten/Hausärztinnen pro 100 000
Einwohnern/Einwohnerinnen, am niedrigsten?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der Versorgungsgrad
für Hausärzte/Hausärztinnen?

5. Wie stellen sich die in den Fragen 1 bis 4 abgefragten Daten für

a) Kinderärzte/Kinderärztinnen,

b) Augenärzte/Augenärztinnen,

c) Frauenärzte/Frauenärztinnen,

d) HNO-Ärzte/HNO-Ärztinnen,

e) Orthopäden/Orthopädinnen,

f) Nervenärzte/Nervenärztinnen/Psychiater/Psychiaterinnen (§ 4 Absatz 1
Nummer 9 der Bedarfsplanungsrichtlinie),

g) Radiologen/Radiologinnen,

h) Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen (falls bei der Antwort auf eine
aktuellere Datenbasis als Anfang 2010 – siehe Bundestagsdrucksache
17/4643 – Bezug genommen wird),

i) Geriater/Geriaterinnen (falls hierzu analoge Daten vorliegen),

j) Schmerz- und Palliativärzte/Schmerz- und Palliativärztinnen (falls hierzu
analoge Daten vorliegen)

dar?

Berlin, den 1. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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