BT-Drucksache 17/6405

Die menschenrechtliche und soziale Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Vom 30. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6405
17. Wahlperiode 30. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette Groth, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Die menschenrechtliche und soziale Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen zahlreicher einstweiliger Anord-
nungen – erstmalig im Beschluss vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09) – deut-
lich gemacht, dass es angesichts der Situation in Griechenland seine Urteile vom
14. Mai 1996 zur Änderung des Grundrechts auf Asyl (2 BvR 1938/93 und
2315/93) bezüglich der angenommenen Sicherheit von EU-Mitgliedstaaten für
überprüfungsbedürftig hält. Genau so entschied dann der Europäische Gerichts-
hof für Menschenrechte (EGMR) am 21. Januar 2011 im Verfahren M. S. S. ge-
gen Belgien und Griechenland: Die Haft- und Lebensbedingungen Asylsuchen-
der und die Mängel des Asylverfahrens in Griechenland stellten ebenso
Menschenrechtsverletzungen dar wie die Praxis Belgiens, Asylsuchende in ein
solches Land – zumal ohne wirksamen Rechtsbehelf – zu überstellen.

Insbesondere der Förderverein PRO ASYL e. V. hat frühzeitig und immer wie-
der durch Recherchen und Berichte belegt, dass die Menschenrechte im Umgang
mit Schutzsuchenden in Griechenland und an den EU-Außengrenzen verletzt
werden (vgl. z. B. deren Petition an den Deutschen Bundestag vom 21. Februar
2008). Auch die Fraktion DIE LINKE. hat bereits im April 2008 auf die unhalt-
baren Zustände in Griechenland und auf einen entsprechenden Handlungsbedarf
hingewiesen – und seitdem hierzu kontinuierlich nachgefragt. Die Bundesregie-
rung hat die Situation in Griechenland hingegen lange Zeit beschönigt, und bis
zuletzt wurden Überstellungen nach Griechenland im Einzelfall so vollzogen,
dass den Betroffenen nicht einmal die Gelegenheit blieb, Rechtsschutz zu su-
chen – den sie spätestens vom Bundesverfassungsgericht erhalten hätten. Der
gesetzliche Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln bei
Abschiebungen in angeblich sichere Drittstaaten oder Mitgliedstaaten der EU
nach § 34a des Asylverfahrensgesetzes ist nach dem Urteil des EGMR vom
21. Januar 2011 zwingend zu ändern und in der Praxis nicht mehr anzuwenden.

Das Grundprinzip der Dublin-II-Verordnung, wonach im Regelfall derjenige
Mitgliedstaat zur Aufnahme und Durchführung eines Asylverfahrens verpflich-
tet ist, der eine unerlaubte Ersteinreise in die EU nicht verhindert oder durch
Visumerteilung „verursacht“ hat, sorgt dafür, dass sich diese Länder umso
rigider abschotten – wie der geplante Mauerbau an der griechisch-türkischen
Grenze, aber auch die Zusammenarbeit und geplante Rückübernahmeabkom-
men mit Ländern wie Libyen oder auch der Türkei, in denen nicht einmal die
Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt gilt, zeigen.

Von der griechischen Polizei und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
FRONTEX aufgegriffene Flüchtlinge werden in zahlreichen Haftlagern inter-
niert. Die humanitären Lebensbedingungen in diesen Lagern sind katastrophal,

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die Haftzellen sind überfüllt, Hofgang wird kaum gewährt, die sanitären Bedin-
gungen sind gesundheitsgefährdend. Vielfach ist eine medizinische Versorgung
höchstens rudimentär gewährleistet.

Nach einem Reisebericht von PRO ASYL vom November 2010 (www.proasyl.de/
fileadmin/fm-dam/a_Startseite_und_Aktionsseiten/Startseite/2010_ab_April_/
Evros_Reisebericht_2010.pdf) werden die Flüchtlinge weder über die Gründe
der Inhaftierung in einer ihnen verständlichen Sprache, noch über die drohende
Abschiebung in die Türkei informiert. Die Flüchtlinge erhalten keine Informa-
tionen über ihre Rechte als Inhaftierte und zum Asylverfahren.

Das „Screening-Verfahren“ zur Feststellung der Identität, des Herkunftslandes
und des Alters der Flüchtlinge dauert häufig nur wenige Minuten. In Deutsch-
land dauert ein solches Verfahren zur Feststellung der Identität in der Regel
einen Arbeitstag.

Nach Informationen von PRO ASYL erfolgt die Abriegelung der Grenze durch
den Einsatz von hochmodernen technischen Geräten und wesentlich inten-
sivierte Kontrollen. PRO ASYL berichtet weiter, dass an der Grenze auch schon
in die Luft geschossen wurde, um Flüchtlinge zum Anhalten zu bringen.

PRO ASYL fordert, dass sich die Staaten Europas mit der Situation der Flücht-
linge in Griechenland intensiv auseinandersetzen und aktiv Hilfe leisten. In
Griechenland fehlt es an Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegepersonal, an Un-
terkünften, an ausreichendem Essen, funktionierenden Toiletten und Betten für
eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge. Neben der konkreten humanitä-
ren Hilfe vor Ort ist ein solidarisches Handeln der EU gefordert. Hierzu bedarf
es gemeinsamer Anstrengungen der EU.

Insbesondere für die unbegleiteten Flüchtlingskinder und -familien mit Kindern
in Griechenland muss schnell und unbürokratisch eine humanitäre Lösung
gefunden werden. Deutschland muss hier seiner menschenrechtlichen Verant-
wortung gerecht werden und Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen.

Wenige Staaten nehmen im Rahmen eines Resettlement-Programmes Flücht-
linge auf, darunter Schweden, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande.
Während die EU im Jahr 2008 4 400 Flüchtlinge aufnahm, nahmen die USA
rund 60 000 Flüchtlinge auf. Das Konzept der Kommission sieht nicht vor, dass
sich die Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten müssen.
Seit Längerem setzt sich PRO ASYL in einem breiten Bündnis für die Schaffung
eines Resettlement-Programms ein. Die Schaffung von gefahrenfreien Zugän-
gen nach Europa muss Hand in Hand gehen mit der Aufnahme von Flüchtlingen
aus Krisenregionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch ist die Zahl
der in Griechenland lebenden Migrantinnen und Migranten ist, die einen
Asylantrag gestellt haben oder auf eine Weiterreise in ein anderes europäi-
sches Land warten?

2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es genaue Zahlen
über in Griechenland angekommene Migrantinnen und Migranten gibt (bitte
nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Tote es in
den letzten Jahren an der griechisch-türkischen Außengrenze gegeben hat
(bitte nach Jahren und Todesursachen aufschlüsseln)?

4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Zahl
der Opfer von Flüchtlingen ist, die bei dem Versuch, von Griechenland nach
Italien zu kommen, gestorben sind (bitte nach Jahren und Todesursache auf-
schlüsseln)?

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5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Asyl-
suchende pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner es 2009 und 2010 in
Deutschland bzw. in den anderen Mitgliedstaaten der EU gab, und wie hoch
war jeweils der Durchschnittswert aller EU-Staaten (bitte nach Mitglied-
staaten auflisten)?

6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der sich „ille-
gal“ in Griechenland aufhaltenden Personen und den Fluchtgründen dieser
Personen?

7. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die humanitäre und men-
schenrechtliche Lage für Flüchtlinge in Griechenland seit dem Bundesver-
fassungsgerichtsurteil vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09), welches die
Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland im
Rahmen des EU-Verteilungssystems (Dublin-II-Verordnung) angeordnet
hat verändert, und worin bestehen gegebenenfalls konkrete Veränderungen
in der Lagebeurteilung?

8. Inwieweit gibt es infolge des am 12. Januar 2011 vom griechischen Par-
lament verabschiedeten neuen Asylgesetzes konkrete Veränderungen für
die konkrete Lage der Flüchtlinge in Griechenland?

9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Anzahl
der Asylanträge in Griechenland seit Verabschiedung des neuen Asylgeset-
zes in Griechenland entwickelt haben?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die konkre-
ten Möglichkeiten für Flüchtlinge in Griechenland einen Asylantrag zu stel-
len, seit Verabschiedung des Gesetzes entwickelt haben?

11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich seit Inkraft-
treten des neuen Asylgesetzes der bislang aufgelaufene Antragsstau von
über 50 000 Altfällen entwickelt hat?

12. Welche konkreten Implementierungen wurden für den Aufbau der be-
schlossenen eigenständigen Asylbehörde in Griechenland bisher vorge-
nommen, und inwieweit erfolgt hierbei eine Kooperation mit vergleichba-
ren Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge in Deutschland?

13. Gibt es von Seiten der Bundesregierung erste Erkenntnisse, ob die neu zu
schaffende Behörde zu einer konkreten Verbesserung der Lage der Flücht-
linge in Griechenland beitragen konnte?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung von sogenannten Scree-
ning Centres, die eine Einordung der Flüchtlinge in „legitime“ Asylantrag-
stellerinnen und -antragsteller, „illegale“ Migrantinnen und Migranten und
„besonders schutzbedürftige Gruppen“ vornehmen soll?

15. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Screening-Verfah-
ren nach europäischen Maßstäben äußerst unpräzise durchgeführt werden?

16. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Flüchtlinge bei
diesen Screening-Verfahren unzureichend über ihre Rechte und die Folgen
des Screening-Verfahrens aufgeklärt werden?

17. Welche Rechtsmittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mi-
grantinnen und Migranten gegen das Ergebnis dieser Screening-Verfahren,
und werden sie hierüber ausreichend aufgeklärt?

18. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit
an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei?

19. Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es zwischen den griechischen und
türkischen Grenzbehörden?

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20. Sind FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die gemeinsame Zu-
sammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei integriert, und wenn
ja, in welchen Funktionen und Aufgabenbereichen?

21. Werden oder wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch
außerhalb Griechenlands auf türkischem Staatsgebiet eingesetzt, und wenn
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, kann die Bundesregierung dies
mit Sicherheit ausschließen?

22. Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung der
griechischen Regierung nach einer solidarischen europäischen Aufteilung
der Flüchtlinge (Kontingentlösung) zwischen allen EU-Staaten, und welche
Vorschläge hat sie dazu bislang unterbreitet?

23. Befürwortet die Bundesregierung eine Kontingentlösung im Rahmen der
EU, und wie viele Flüchtlinge aus Griechenland wäre sie gegebenenfalls
bereit in Deutschland aufzunehmen?

24. Setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte Aufnahme von Flücht-
lingen in Deutschland innerhalb von Resettlement-Programmen ein?
Wenn ja, wie viele Flüchtlinge ist die Bunderegierung bereit, aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

25. Welche Positionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die
anderen EU-Staaten zur Forderung der griechischen Regierung nach einer
solidarischen europäischen Aufteilung der Flüchtlinge bezogen (bitte nach
Staaten aufschlüsseln)?

26. Welche konkreten Initiativen sind bisher, jenseits der Verhinderung der Ein-
reise, in Planung, die Mitgliedstaaten der EU konkret zu unterstützen, deren
nationales Asylsystem vor allem aufgrund ihrer geografischen Lage zu
Fluchtrouten besonders gefordert ist?

27. Welche konkreten Initiativen sind bisher in Planung, um auf einer „freiwil-
ligen und koordinierten Basis eine bessere Umverteilung der Personen“, die
als schutzbedürftig gelten, zwischen den EU-Staaten zu ermöglichen?

28. Welche konkreten neuen Grenzsicherungsmaßnahmen wurden in den letz-
ten beiden Jahren an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der
Türkei vorgenommen?

29. Wurden diese neuen Grenzsicherungsmaßnahmen durch Haushaltsmittel
der EU unterstützt?

30. Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich aus Haushaltsmitteln
der EU gefördert (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüsseln)?

31. Gibt es laufende Verhandlungen über neue Maßnahmen, die aus EU-Mitteln
gefördert werden sollen (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüs-
seln)?

32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Haushaltsmittel für die von
der griechischen Regierung geplanten sieben neuen „detention- und depor-
tation-centres“ bewilligt werden sollen?

33. Gibt es von Seiten der griechischen Regierung konkrete Planungen zum
Bau von neuen Grenzsicherungsanlagen (Grenzzaun) zwischen Griechen-
land und der Türkei, und wenn ja, in welchem Planungsstand befinden sich
diese Bauvorhaben?

34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskussion um den Bau eines sol-
chen Grenzzauns?

35. Wie hoch werden die Kosten für den Bau einer solchen Grenzsicherungsan-
lage geschätzt?

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36. Können die Kosten für einen solchen Grenzzaun als Teil der Grenzsiche-
rungsmaßnahmen einer EU-Außengrenze aus Haushaltsmitteln der EU ge-
fördert werden?
Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel?
Wenn nein, aus welchen Grund ist diese Maßnahme nicht förderfähig?

37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, zum Beispiel aus Berichten
von FRONTEX-Operationen an der griechisch-türkischen Grenze einge-
setzten deutschen Beamten oder dem an den deutschen Auslandsvertretun-
gen eingesetzten Personal, zur Situation von Flüchtlingen an der griechisch-
türkischen Grenze?

38. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Einsätze durch
FRONTEX?

39. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte waren bisher an der griechisch-
türkischen Grenze im Einsatz (bitte nach Zeitraum, Einsatzort und Ein-
satzaufgabe aufschlüsseln), aus welchen Einheiten stammten diese, und
was waren jeweils ihre spezifischen Aufgaben in Griechenland?

40. Wann und in welcher Weise wurde die Bundesregierung über Verlauf und
Inhalt der Einsätze informiert?

41. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung hierüber den Deut-
schen Bundestag informiert?

42. An wie vielen Verhaftungen im Rahmen eines illegalen Grenzübertritts
waren deutsche Beamtinnen und Beamte beteiligt?

43. Wie oft, wann und aus welchem Anlass haben die deutschen Beamtinnen
und Beamte, die in Griechenland im Einsatz waren, Kontakt mit ihren
weisungsbefugten Vorgesetzten in Deutschland aufgenommen, um sich in
zweifelhaften Situationen Anweisungen für ihr Handeln geben zu lassen?

44. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung von deutschen Beam-
tinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-Operationen bei der Über-
stellung von aufgegriffenen Flüchtlingen an die griechischen Behörden,
obwohl Griechenland durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom
9. September 2009 (2 BvQ 56/09) als nicht sicherer Drittstaat eingestuft
wurde?

45. Waren deutsche Beamtinnen und Beamte mit daran beteiligt, Flüchtlinge
direkt in Internierungslager in Griechenland zu überstellen?

46. Sind deutsche Beamtinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-Mis-
sionen daran beteiligt, als sogenannte Befrager die Identität der Flüchtlinge
festzustellen und damit konkrete Abschiebungen von Flüchtlingen in die
Türkei zu beschleunigen?

47. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob FRONTEX-Mitarbeiterin-
nen und -Mitarbeiter an griechischen Flughäfen eingesetzt werden (bitte
nach Jahren und Aufgabenbereichen am Flughafen aufschlüsseln)?

48. Wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch dafür einge-
setzt, Flüchtlinge daran zu hindern, eine Weiterreise in andere europäische
Länder durchzuführen?

49. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Übersetzerinnen und Über-
setzer im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen an griechischen Flughäfen
eingesetzt wurden, um eine Identitätsfeststellung von ausreisenden Flücht-
lingen durchzuführen?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen, mit dem
ersten FRONTEX-Regionalbüro in Piräus, und werden nach Kenntnis der

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Bundesregierung aus diesen Erfahrungen konkrete Änderungen im Bereich
der Aufgaben, Organisation oder Zuständigkeiten für zukünftige Regional-
büros, z. B. auf Malta, diskutiert?

51. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu bisherigen Erfahrun-
gen mit dem EU-Projekt PERSEUS vor, und mit welchen konkreten Vor-
haben ist Griechenland in dieses Projekt integriert (bitte Vorhaben konkret
benennen und Kosten für die einzelnen Vorhaben angeben)?

Berlin, den 30. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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