BT-Drucksache 17/6404

Entwicklung der Rentenanwartschaften verschiedener Altersjahrgänge in der gesetzlichen Rentenversicherung

Vom 30. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6404
17. Wahlperiode 30. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Werner
Dreibus, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung der Rentenanwartschaften verschiedener Altersjahrgänge
in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die veränderten Erwerbsbiografien werden dazu führen, dass sich das Armuts-
risiko im Alter künftig dramatisch verschärft, sagte Wolfgang Franz, Vorsitzen-
der des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung, der „WELT am SONNTAG“ am 12. Juni 2011 (www.welt.de/print/
wams/wirtschaft/article13425933/Alt-arm.html). Nach der Studie „Entwick-
lung der Altersarmut in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Wirtschafts-
forschung vom Mai dieses Jahres erhielten 2009 männliche Neurentner in West-
deutschland 150 Euro und in Ostdeutschland 220 Euro weniger Altersbezüge als
die Bestandsrentner im jeweiligen Bundesgebiet (vgl. S. 3). Zehn Jahre zuvor
betrug der Unterschied nur die Hälfte. Demnach erhält ein westdeutscher männ-
licher Neurentner heute im Durchschnitt nur noch eine Rente von 820 Euro. Die
Ursachen für die rückläufigen Zahlbeträge bei Neurentnern, so die Autoren
Markus M. Grabka und Jan Goebel, lägen in der Erwerbsunterbrechung in Form
von Arbeitslosigkeit sowie dem vorzeitigen Rentenbezug vor der Regelalters-
grenze und den damit verbundenen Abschlägen. So mussten im Jahr 2009
65 Prozent der männlichen Neurentner in Ost- und 50 Prozent in Westdeutschland
Abschläge hinnehmen. Die Durchschnittshöhe dieser Abschläge summierte sich
auf 100 Euro. Bei Rentnerinnen in Ostdeutschland gingen gar 82 Prozent bzw.
52 Prozent im Westen mit Abschlägen in Rente (vgl. S. 3). Berücksichtige man
zusätzlich die Inflation, ergäbe sich gegenüber 1999 ein Realwertverlust des
Rentenzahlbetrags um 12 Prozent (vgl. S. 4). So kommen Markus M. Grabka
und Jan Goebel zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden
Bedeutung von Lücken im Erwerbsverlauf und längeren Ausbildungsdauern
unter den derzeitigen Erwerbspersonen davon auszugehen sei, dass das Phäno-
men der Altersarmut in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen wird. Neben
den rückläufigen Zahlbeträgen einer gesetzlichen Rente bei Neurentnerinnen
und -rentnern deutet auch die in den letzten Jahren deutlich gewachsene Zahl der
Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen darauf hin,
dass das Risiko für Altersarmut in den nächsten zehn Jahren vermutlich zuneh-
men wird.
Selbst der weitere Ausbau der privaten Alterssicherung löse nicht die grund-
legenden Problematik des Schutzes vor Altersarmut, da insbesondere private
Rentenverträge – wie die Riesterrente – vor allem von Personen am oberen Rand
der Einkommensverteilung in Anspruch genommen werden, schlussfolgern die
Studienautoren Markus M. Grabka und Jan Goebel.

Drucksache 17/6404 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rentenanwartschaften (Summe der erworbenen Entgeltpunkte) hat-
ten gesetzlich Rentenversicherte der Jahrgänge 1950, 1955, 1960, 1965,
1970, 1975 und 1980 jeweils bei Vollendung des 20., 25., 30., 35., 40., 45.,
50., 55. und 60. Lebensjahres (sofern das entsprechende Alter schon erreicht
wurde) erworben (bitte nach Geschlecht und Ost/West sowie Kindererzie-
hungs-, Ausbildungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit auf-
schlüsseln)?

Berlin, den 30. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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