BT-Drucksache 17/627

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

Vom 28. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/627
17. Wahlperiode 28. 01. 2010

Kleine Anfrage
der AbgeordnetenWolfgang Neskovic, Jan Korte, Harald Koch, Jens Petermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog existiert 2010 bereits zehn Jahre.
Nach dem Verständnis der deutschen Öffentlichkeit sollte dieser Dialog vor
allem der offensiven Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von
Menschenrechtsstandards dienen. Schon zur Halbzeit des Dialogs hieß es jedoch
auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Vorschlag des
ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zur Institutionalisierung eines
solchen Dialogs sei deshalb aufgegriffen worden, „weil soziale Stabilität, wirt-
schaftliches Wachstum, Auslandsinvestitionen ein hohes Maß an Rechtssicher-
heit für die Investoren erfordern“. Auf der Homepage des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hieß es dazu:
„Ausländische Investoren erwarten Rechtssicherheit“, deshalb berate Deutsch-
land China im Rechtsbereich.

Die Fraktion DIE LINKE. hat in diesem Zusammenhang in der vergangenen
Legislaturperiode eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Bundes-
tagsdrucksache 16/14085). In einigen Punkten blieb die Bundesregierung aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Antwort (vgl. Bundestags-
drucksache 16/14132) gänzlich schuldig. In weiteren Punkten sind die Antwor-
ten ausweichend und unpräzise. Schließlich befremden die Antworten hinsicht-
lich der Website-Sperre des Anwalts Dr. Rolf Geffken vor allem deshalb, weil sie
über den Rahmen einer bloßen Antwort hinaus ohne Not eine Rufschädigung des
Betroffenen bewirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Weshalb war der Bundesregierung bis zur Beantwortung der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 16/14132 die in erster Auflage nun schon über vier
Jahre alte Denkschrift zum Rechtsstaatsdialog nicht bekannt?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Autor der Denkschrift die große
Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches und der
beteiligten Institutionen sowie das BMJ frühzeitig über deren Erscheinen in-
formiert hat?

2. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihr zwar die Denkschrift
angeblich nicht bekannt sei, der Autor nach eigenem Bekunden an anderer
Stelle in anderen Publikationen entgegen der Darstellung der Bundesregie-
rung jedoch gar keine detaillierte Kritik des Dialogs vorgenommen hat?

In welchen Punkten soll welche Kritik nicht zutreffend sein?

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3. Hat die Bundesregierung eine Auswertung der quantitativen Zusammenset-
zung des Runden Tisches sowie der am Rechtsstaatsdialog beteiligten Perso-
nen und Institutionen im Hinblick auf

a) deren Zuordnung zu akademischen Institutionen und

b) deren Zuordnung zu praktischen Rechtsberufen vorgenommen?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, und welche konkreten
Zahlen liegen im Einzelnen vor?

4. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff einer „praktisch ausge-
richtete Rechtsberatung“ durch die Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die für die GTZ in Beijing tätigen
„Rechtsberater“ überwiegend völlig unerfahrene deutsche Rechtsreferendare
oder allenfalls erst vor Kurzem zur Anwaltschaft zugelassene deutsche Juris-
ten sind, nicht aber in der Praxis erfahrene deutsche Rechtsanwälte mit Kennt-
nissen des chinesischen Rechts?

6. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass in einem umfassen-
den Aufsatz von Dr. Pißler vom Max-Planck-Institut für Internationales
Privatrecht in Hamburg bezüglich eines der letzten Symposien der Umstand
beklagt wurde, dass die teilnehmenden deutschen „Experten“ nur über sehr
geringe Kenntnisse der Situation in China bzw. des chinesischen Rechts (im
Gegensatz zu den chinesischen Teilnehmern in Bezug auf das deutsche
Recht) verfügt hätten und die Diskussion deshalb zum Teil unfruchtbar ver-
laufen sei?

a) Wie viel Personen haben von deutscher Seite bisher an den Rechtsstaats-
symposien teilgenommen?

b) Handelte es sich dabei ausschließlich oder auch nur überwiegend um Per-
sonen, die über Erfahrungen und Kenntnisse im chinesischen Recht ver-
fügten?

c) Gedenkt die Bundesregierung weiterhin den Chinaexperten Dr. Rolf
Geffken von der Teilnahme an diesen Rechtsstaatssymposien wegen einer
angeblich begrenzten Teilnehmerzahl oder wegen der angeblichen „Hoch-
rangigkeit“ der Teilnehmer auszuschließen?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sämtliche Aktivitäten, die von
Dr. Rolf Geffken und von dem von ihm geleiteten Institut in Bezug auf den
Rechtsdialog ausgingen, jedenfalls von der Bundesregierung weder finanziell
noch in anderer Weise unterstützt wurden, und dass wiederholte Bitten um
Unterstützung abschlägig beschieden wurden?

8. Hat die Bundesregierung eine Auswertung der ersten Deutsch-Chinesischen
Konferenz zum Arbeitsrecht in Kanton aus dem Jahre 2004 vorgenommen,
und die diesbezüglichen Berichte in der Fachliteratur zur Kenntnis genom-
men?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gekommen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Was sind im Einzelnen die Gründe dafür, dass kein einziges der Rechtsstaats-
symposien sich bislang mit der Lage von Migrantinnen und Migranten,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Eigenheimbesitzerinnen und
Eigenheimbesitzern beschäftigt hat?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/627

10. Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung eine Initia-
tive ergriffen, diese Themen zum Gegenstand der Symposien zu machen?

Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wann und wo, mit welchen beteiligten Personen, mit welchen Themen, auf
welchen Veranstaltungen, und mit welchen Ergebnissen wurde ein Projekt
der GTZ durchgeführt, in dem die Rechte von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern eine zentrale Rolle gespielt haben?

Gibt es zu diesem Projekt Veröffentlichungen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es dem chinesischen Arbeitsrecht all-
gemein unter einem erheblichen Vollzug mangelt?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem chro-
nischen Vollzugsdefizit?

Wenn nein, warum nicht?

13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass insbesondere auch Menschenrechts-
anwälte, die nicht dem Spektrum der ACLA-Anwälte (ACLA: All China
Lawyers Association) angehören, sich zahlreicher Fälle aus dem Individual-
arbeitsrecht annehmen?

Wenn ja, sind deren Interessen und deren Erfahrungen im Rahmen des Pro-
jektes mit dem chinesischen Arbeitsministerium berücksichtigt worden?

Wenn nein, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?

14. Wie kann die Bundesregierung auf der einen Seite im Rahmen des Dialogs
vor allem auf die Friedrich-Ebert-Stiftung bei dem Thema „Arbeits- und
Sozialrecht“ verweisen, während sie auf der anderen Seite die mangelnde
Transparenz dieser Stiftung bei dem genannten Projekt pauschal mit dem
„Schutz ihrer jeweiligen Partner“ begründet und eine „weitgehende Vertrau-
lichkeit“ reklamiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 16/14132)?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass beispielsweise über die erste Deutsch-
Chinesische Konferenz zum Arbeitsrecht im Jahre 2004, die von dem bereits
erwähnten Chinaexperten Dr. Rolf Geffken organisiert und geleitet wurde,
umfassende Publikationen sowohl in China wie in Deutschland erfolgten?

Wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus in
Bezug auf die von der Friedrich-Ebert-Stiftung praktizierte mangelnde
Transparenz?

Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung sich mit diesen Publikationen zu
befassen (sie sind allgemein zugänglich)?

16. Hält die Bundesregierung an dem Argument einer angeblich notwendigen
„weitgehende Vertraulichkeit“ fest?

Wenn ja, wie soll die deutsche Öffentlichkeit über Verlauf und Ergebnisse
des Dialogs informiert werden, wenn eine solche mangelhafte Transparenz
seitens der Bundesregierung verteidigt wird?

17. Weshalb hat an der ersten Deutsch-Chinesischen Anwaltskonferenz in
Tianjin kein Vertreter der GTZ teilgenommen, obwohl die GTZ geladen war?

Lag die mangelnde Teilnahme möglicherweise daran, dass die für die GTZ
arbeitenden deutschen Anwälte nur über äußerst geringe berufliche Praxis in
Deutschland verfügen?

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18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass schon aufgrund juristischer (nicht nur
politischer) Vorgaben die Gesetzgebung des Nationalen Volkskongresses
den Richtlinien der Kommunistischen Partei Chinas nicht widersprechen
darf?

Wenn ja, kann sich im Rahmen eines Rechtsstaatsdialogs, dem von deut-
scher Seite das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zugrunde zu legen ist,
nach Auffassung der Bundesregierung Gesetzgebungsberatung auf reine
Rechtstechnik beschränken?

Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung konkret im
Einzelnen getan, um hier in einem Dialog die rechtsstaatliche Entwicklung
Chinas im Sinne des Grundgesetzes zu beeinflussen?

19. Welche Kontrolle übt die Bundesregierung in Bezug auf die Aktivitäten der
GTZ aus?

20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bereits erwähn-
ten Umstand, dass eine Vielzahl von bei der GTZ tätigen „Rechtsberatern“
junge deutsche Juristen sind, die weder von ihrer Erfahrung noch von ihren
Kenntnissen den chinesischen Partnern ebenbürtig sind?

21. Weshalb wurden trotz entsprechender Anforderung das Projekt in Kanton
aus dem Jahre 2004 sowie ein geplantes Projekt mit der Renmin-Univer-
sität nicht durch die Bundesregierung gefördert, obwohl das Projekt selbst
in dem Katalog der Projekte des BMJ aufgeführt wird?

Hängt die Nichtförderung mit der kritischen Einstellung des Leiters des
Instituts für Arbeit – ICOLAIR – gegenüber dem bisherigen Verlauf des
Rechtsdialogs wie gegenüber der chinesischen Regierung zusammen?

22. Hält die Bundesregierung es für vertretbar, freiberuflich tätige Dolmetscher
ohne eigene juristische Fachkenntnisse auf Fortbildungsveranstaltungen im
Rahmen des Rechtsstaatsdialogs einzusetzen?

Wenn ja, warum?

23. Wie hat die Bundesregierung „didaktische Fähigkeiten“ beim Einsatz von
Referenten für Richterfortbildungen geprüft bzw. welche Kriterien wurden
angelegt und welcher Kontrolle unterliegt eine derartige Auswahl?

24. Auf welche Weise wurde das angeblich „eindeutig positive“ Feedback der
Teilnehmer an solchen Richteraus- und Fortbildungen abgefragt und ausge-
wertet?

a) Welche Fragen wurden wem gestellt?

b) Wurden die Fragen standardisiert oder wurde nur allgemein nach dem
Eindruck gefragt?

c) Worauf beruhen ansonsten die Erkenntnisse der Bundesregierung?

25. Weshalb wurde der seit Langem aktive Teilnehmer am Rechtsstaatsdialog,
der bereits oben erwähnte Leiter des Instituts für Arbeit Dr. Rolf Geffken,
welcher zugleich Lehrbeauftragter für chinesisches Recht an der Universität
Oldenburg ist, bislang weder von der Bundesregierung noch von der GTZ
noch von der Firma Inwent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung
gGmbH) hinzugezogen (auf einschlägige Veröffentlichungen von Dr. Rolf
Geffken: „Arbeit in China“, „Der Preis des Wachstums“, „Labour and trade
unions in China“ sowie: „Das Neue Chinesische Arbeitsvertragsgesetz“
wird verwiesen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/627

26. Will die Bundesregierung mit ihrer Zurückweisung eines „Generalverdachts
auf Korruption“ in Bezug auf die chinesische Justiz der in der chinesischen
Bevölkerung allgemein vorhandenen Einschätzung der chinesischen Justiz-
organe widersprechen?

27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass der Leiter des GTZ-Büros in Beijing in einem Beitrag für das Mittei-
lungsblatt der Bundesrechtsanwaltskammer kürzlich im Zusammenhang mit
der Korruption in der Justiz lediglich auf die „Korruption von Anwälten“
einging, nicht aber auf die Korruption von Richtern?

28. In welcher Weise erfolgt die von der Bundesregierung behauptete Befassung
mit dem Problem Korruption bei der Richteraus- und Fortbildung?

a) Welche Themen werden insoweit von wem angesprochen?

b) Sind die Richter, welche diese Fortbildung durchführen, über Erschei-
nungsformen der Korruption in der Justiz in China hinreichend infor-
miert?

Wenn ja, durch wen, welche Literatur und welche Institutionen?

29. Hält die Bundesregierung es für angemessen, die Antwort der chinesischen
Regierung auf die Zugangssperre zu der Website von Dr. Rolf Geffken ohne
eigene Einschätzung in einer öffentlich zugänglichen Drucksache des Deut-
schen Bundestages zu wiederholen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 16/14132)?

Wenn ja, hält die Bundesregierung es für möglich, dass die Wiederholung
dieser Antwort eine Rufschädigung des betroffenen Anwaltes verursachen
kann?

30. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die von der chinesischen
Regierung behaupteten angeblichen Probleme mit dem Server der Web-
Adresse lediglich ein Vorwand sind?

31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Server, dessen sich der Anwalt
bedient, von einem seriösen Unternehmen betrieben wird, das gegenüber
dem Betroffenen versichert hat, eine regelmäßige Kontrolle aller Webseiten
in Bezug auf angebliche Jugendgefährdungen usw. vorzunehmen?

Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch kommen-
tarlos die in Bezug auf den Betroffenen diffamierenden Äußerungen?

Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht beim Server selbst
insoweit erkundigt?

32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Webseiten, die auf
demselben Server beruhen, in China sehr wohl zugänglich sind?

Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch die offen-
sichtlich konstruierten Begründungen der chinesischen Regierung?

Wenn nein, hat die Bundesregierung insoweit gar keine eigenen Erkundi-
gungen eingeholt?

33. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass im grenzüber-
schreitenden Zugang zu Dienstleistungen nach WTO-Übereinkommen
(WTO: Welthandelsorganisation) keine Garantie des Zugangs zu „allen Ser-
vern“ gegeben sei?

Bedeutet dies, dass nach Auffassung der Bundesregierung die chinesische
Regierung jederzeit unter Hinweis auf bestimmte Server Webseiten konform
zu den WTO-Regeln sperren kann?

Drucksache 17/627 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Hat sich die Bundesregierung Gedanken darüber gemacht, was zu tun ist,
sollte für den Fall eines Server-Wechsels des betroffenen Dr. Rolf Geffken
die chinesische Regierung weiterhin oder kurze Zeit später erneut eine Sper-
rung der Website vornehmen?

Wird sie in diesem Falle dem Betroffenen erneut empfehlen, den Server zu
wechseln?

Wenn ja, wie lange soll ein solches Verfahren dem Betroffenen zugemutet
werden?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung ansonsten zu tun?

35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Art und Weise der Behand-
lung des Themas der Website-Sperre des betroffenen Dr. Rolf Geffken ge-
eignet ist, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Bezug auf den
Rechtsstaatsdialog gegenüber der chinesischen Regierung zu stärken?

36. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, es sei ein hohes Risiko
des Engagements deutscher Juristen im Rahmen des Rechtsdialogs nicht zu
erwarten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12g auf Bundestags-
drucksache 16/14132), während sie auf der anderen Seite weiß, dass durch
die Website-Sperre dem betroffenen Teilnehmer des Rechtsstaatsdialogs
Dr. Rolf Geffken nun schon seit über einem Jahr der Zugang zu chinesischer
Klientel verwehrt wird?

37. Kann die Bundesregierung die an ihr geübte Kritik nachvollziehen, dass mit
der Website-Sperre ein kompetenter Kritiker des bisherigen Verlaufs des
Rechtsdialogs mundtot gemacht werden soll?

Wenn nein, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung konkret (im Ein-
zelnen) Solidarität mit dem betroffenen Anwalt zu üben?

Berlin, den 28. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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