BT-Drucksache 17/62

Sanktionen für Sozialgeldbeziehende nach § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 24. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/62
17. Wahlperiode 24. 11. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Diana Golze, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Sanktionen für Sozialgeldbeziehende nach § 32 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch

§ 32 SGB II regelt die Absenkung und den Wegfall des Sozialgeldes. Anspruch
auf die Zahlung eines Sozialgeldes haben nichterwerbsfähige Personen, die mit
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies sind
in erster Linie Kinder bis 15 Jahre.

Sanktionen werden ausgesprochen bei der Verletzung der Meldepflicht, bei einer
absichtlichen Reduktion von Einkommen oder Vermögen sowie bei der Fortset-
zung von unwirtschaftlichem Verhalten.

Eine analoge Vorschrift, die auch Kinder betrifft, war im bisherigen Recht der
Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe nicht vorgesehen.

Die öffentlich zugänglichen statistischen Auswertungen der Bundesagentur für
Arbeit zu Sanktionen im SGB II geben keine Auskünfte über Sanktionen nach
§ 32 SGB II.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil von Kindern bis 15 Jahre unter den Sozialgeld-
bezieherinnen und Sozialgeldbeziehern nach dem SGB II, und wie hat sich
dieser Anteil seit 2005 verändert?

2. Welche Personengruppen jenseits von Kindern bis 15 Jahre beziehen Sozial-
geld nach dem SGB II, und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil unter den Sozial-
geldbezieherinnen und Sozialgeldbeziehern?

3. Welche sachlichen Gründe und Erfahrungen haben den Gesetzgeber dazu be-
wogen, einen eigenen Sanktionsparagrafen für nichterwerbsfähige Personen
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu verankern?

4. Wie hoch war die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen nach § 32 SGB II
in den einzelnen Jahren seit 2005 (absolut, in Prozentzahlen, getrennt nach
Alters- und Personengruppen)?
5. Welche Gründe führten in welcher Häufigkeit zu der Verhängung von Sank-
tionen nach § 32 SGB II (jährlich seit 2005)?

6. Wie viele Fälle des (befristeten) Wegfalls des Sozialgeldanspruchs sind der
Bundesregierung seit 2005 bekannt (absolut, in Prozentzahlen, getrennt nach
Alters- und Personengruppen)?

Drucksache 17/62 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche Gründe führten zu dem Wegfall des Sozialgeldanspruchs (jährlich
seit 2005)?

8. Wie viele der Sanktionen wurden durch

a) einen Widerspruch und

b) durch eine Klage

angefochten (jährlich seit 2005)?

9. Wie hoch ist der Anteil der zurückgenommen Sanktionen auf Grund der
Widersprüche bzw. Klagen (jährlich seit 2005)?

10. Welche sachlich nachvollziehbaren Gründe sprechen nach Ansicht der
Bundesregierung gegen eine ersatzlose Streichung des § 32 SGB II?

Berlin, den 24. November 2009

Dr. Gregor Gysi und die Fraktion

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