BT-Drucksache 17/6158

Unterstützung des Kanutourismus und des Kanusports in Deutschland

Vom 8. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6158
17. Wahlperiode 08. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm, Martin Gerster,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Elvira Drobinski-Weiß, Petra
Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn,
Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Fritz Rudolf Körper, Christine Lambrecht,
Caren Marks, Andrea Nahles, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Axel Schäfer
(Bochum), Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Unterstützung des Kanutourismus und des Kanusports in Deutschland

Wassertouristik und Wassersport haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich
entwickelt. Wassersport ist ein Breitensport geworden, der auch ein großes Wirt-
schaftspotenzial hat. Motorloser Wassersport ist ein Natursport mit hohem Er-
holungswert für immer mehr Menschen. Im Kanusport nimmt Deutschland seit
langem international eine führende Position ein.

Deutschland hat ein rund 10 000 km langes zusammenhängendes Wasserwege-
netz, zahlreiche Seen sowie rund 23 000 Quadratkilometer Seewasserstraßen. In
diesen Wassergebieten betreiben jährlich über 6 Millionen Menschen Wasser-
sport. Davon bewegen sich jährlich 1,3 Millionen Menschen auf 20 500 wasser-
touristisch nutzbaren und insgesamt 40 000 kanusportlich nutzbaren Kilometern
auf deutschen Seen und Flüssen im eigenen Kanu, in Vereinsbooten oder gemie-
teten Kanus fort. Dem Kanusportler bieten sich dabei eine Vielzahl unterschied-
licher Erholungs- und Erlebnisformen vom Dahingleiten auf dem Wasser über
die Beobachtung von Wasserpflanzen und Wildtieren, die Besichtigung von am
Ufer gelegenen Städte und Dörfer bis hin zu Wildwasserfahrten.

Der touristische Nettoumsatz aller Kanufahrer in Deutschland beläuft sich auf
fast 800 Mio. Euro jährlich. Wassersport stellt damit einen wirtschaftlich bedeu-
tenden Faktor im Fremdenverkehr vieler Regionen in Deutschland dar.

Um einen unbeschwerten Erholungseffekt der Kanuten weiterhin erfolgreich zu
gewährleisten und Unfälle zu verhindern, ist die Berücksichtigung der Sicher-
heitsvorschriften unabdingbar. Besondere Risiken bestehen in der Unterschät-
zung der Wassertemperatur, der Strömungen und der Wehranlagen. Unfälle er-
folgen auch im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr oder anderen Hindernis-
sen auf dem Wasser.

Das Konzept des Bundes für die Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung droht, vor allem bei den Bundeswasserstraßen, die nicht mehr zum

Kernnetz gehören, die wassersportlichen Nutzungsmöglichkeiten einzuschrän-
ken. Immer mehr Befahrungsverbote – derzeit über 800 veröffentlichte Befah-
rungsverbote auf der Internetseite des Deutschen Kanu-Verbandes e. V. (DKV) –
von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften schränken die
Möglichkeiten zur Nutzung durch den Wassersport weiter ein. Viele Einzelbei-
spiele zeigen jedoch auch, dass ein schonender Ausgleich zwischen ökologi-

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schen und sportlichen Belangen möglich ist, ohne den Wassersport auf kleinen
Flüssen unterbinden zu müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung das vom Deutschen Bundestag geforderte
Konzept „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“
(Bundestagsdrucksache 16/5416) vorlegen?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung der Be-
schlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 16/11303 zu dem Antrag
„Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland ver-
bessern“ auf Bundestagsdrucksache 16/10593 ergriffen?

3. In welcher Form sind die betroffenen Verbände, vor allem der Deutsche
Kanu-Verband e. V. und die Bundesvereinigung Kanutouristik e. V. bei der
Erstellung des neuen Konzepts der Bundesregierung einbezogen worden,
und wie werden sie weiterhin einbezogen?

4. Welche Auswirkungen wird das Konzept der Bundesregierung zur Neuge-
staltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf die Möglichkeiten des
Wassersports, aber vor allem auf die Bundeswasserstraßen haben, die nicht
mehr zum Kernnetz gehören?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass dieses Konzept, im Falle
einer Umsetzung, die wassersportlichen Möglichkeiten und damit die
Nutzung auch der wirtschaftlichen Potenziale vor allem in ländlichen und
peripheren Gebieten einschränkt?

6. Ist die Bundesregierung bereit, die Befahrungsverbote für motorlosen Was-
sersport auf Bundeswasserstraßen mit der Perspektive einer Reduktion zu
überprüfen oder flexibler zu handhaben?

7. Welche Maßnahmen sind zum Erhalt der nicht mehr durch die gewerbliche
Schifffahrt genutzten Wasserstraßen und zur Nutzung zum Zwecke des
Wassersports und des -tourismus vorgesehen?

8. In welcher Höhe sind Investitionen in die Infrastruktur im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung vorgesehen, allgemein und speziell zu Zwecken
des Wassersports und des Tourismus?

9. Welche Fördermaßnahmen sind zum Ausbau des Wassersports aus Gründen
der gesundheitlichen Prävention vorgesehen und in welchen Haushalts-
titeln?

10. Welche Fördermaßnahmen sind zum Ausbau des Wassertourismus vorgese-
hen und in welchen Haushaltstiteln?

11. Sind auch Olympiastützpunkte von den Einschränkungen beim Unterhalt
der Wasserstraßen oder den Befahrungsverboten betroffen, gegebenenfalls
welche und in welchem Umfang?

Beeinträchtigt dies nach Auffassung der betroffenen Athleten und Verbände
auch die Leistungsfähigkeit unserer Spitzensportler?

12. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Ausweitung der derzeiti-
gen Verpflichtung zum Aushändigen von Schwimmwesten an Kinder von
Kunden gewerblicher Anbieter an alle Kanufahrer von Mietkanus, um deren
Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen?

13. Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung zur Vereinfachung der
Kennzeichnungspflicht für Kanus entsprechend der Sportbootvermietungs-
verordnung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6158

14. Wie ist die Position der Bundesregierung zur Einführung einer verpflichten-
den Regelung für kommerzielle Unternehmen des Kanutouristikgewerbes,
die die Durchführung einer qualifizierten Einweisung für Kanutouristen vor
Fahrtbeginn bezüglich der Regeln des Befahrens von Wasserstraßen und
deren Anlagen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften vorschreibt?

15. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer einheitlichen länder-
übergreifenden Regelung zum Restauftrieb bei Booten, und sieht die Bun-
desregierung hierbei Möglichkeiten, zusätzliche Prüfungen von standardi-
sierten Booten einzuschränken oder aufzuheben?

16. Wie ist der Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur einheitlich wasser-
seitigen Beschilderung an Wasserstraßen mit einheitlichen Piktogrammen,
insbesondere zur „Gelben Welle“?

Berlin, den 8. Juni 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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