BT-Drucksache 17/60

Demokratiebewegung in Honduras unterstützen - Wahlen der Putschisten nicht anerkennen

Vom 25. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/60
17. Wahlperiode 25. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord,
Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Demokratiebewegung in Honduras unterstützen – Wahlen der Putschisten
nicht anerkennen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der am 28. Juni 2009 in Honduras erfolgte Staatsstreich, in dessen Verlauf der
rechtmäßige honduranische Präsident José Manuel Zelaya Rosales von der
Armee festgenommen und gegen seinen Willen ins Ausland gebracht worden
war, wurde von der internationalen Staatengemeinschaft einhellig verurteilt.

Angesichts der Berichte honduranischer und internationaler Menschenrechtsor-
ganisationen über die massive Repression, mit der die Putschregierung in Hon-
duras der Demokratiebewegung begegnet, tausende willkürliche Verhaftungen,
den Einsatz physischer Gewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten bis
hin zu Mord und Folterungen ist von der deutschen Außenpolitik ihr aktiver Ein-
satz für die grundlegenden Menschenrechte in Honduras gefordert. Eine Norma-
lisierung oder Gewöhnung im Umgang mit der honduranischen Putschregierung
darf nicht zugelassen werden.

Dazu gehört insbesondere, dass die am 29. November 2009 stattfindenden Präsi-
dentschaftswahlen keinerlei internationale Unterstützung oder Anerkennung er-
fahren dürfen. Diese Wahlen werden unter illegitimen Bedingungen vorbereitet
und von Repression und Einschüchterung begleitet. Sie sollen der Legitimierung
des Staatsstreichs dienen. Dies wurde umso deutlicher, als die Putschregierung
jegliche Versuche, eine Verhandlungslösung herbeizuführen, unterlaufen, ein
Abkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung und Wiedereinsetzung
des Präsidenten gebrochen und damit ihren unbedingten Willen demonstriert hat,
die Macht nicht aus den Händen zu geben.

Die honduranische Demokratiebewegung lehnt die Wahlen deshalb ab und ruft
zum Boykott auf. Die verfassungsgemäße Regierung von Honduras hat die inter-
nationale Staatengemeinschaft aufgerufen, unter den gegebenen Bedingungen
Wahlen in Honduras und deren Ergebnisse nicht anzuerkennen sowie jegliche

finanzielle und technische Unterstützung für den Wahlprozess zu verweigern.
Dies wäre eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Kampf um die
Wiederherstellung der Demokratie in Honduras.

Auch nach den Wahlen darf die Staatengemeinschaft in ihrem Druck auf die
illegitime Regierung nicht nachlassen. Sie muss durch konkrete Maßnahmen
einen Beitrag dazu leisten, dass der rechtmäßige Präsident José Manuel Zelaya

Drucksache 17/60 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Rosales in sein Amt zurückkehren kann und dass unter einer legitimen Regierung
transparente, demokratische Neuwahlen vorbereitet werden können.

Auch die Bundesregierung muss dazu aktiv beitragen und auf diese Weise die
Demokratiebewegung in Honduras unterstützen, die mutig gegen den Putsch
aufbegehrt und auf die Straße geht, um die Rückkehr von José Manuel Zelaya
Rosales zu fordern. José Manuel Zelaya Rosales ist der demokratisch gewählte
und rechtmäßige Präsident seines Landes. Der Deutsche Bundestag fordert seine
sofortige Rückkehr in sein Amt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Präsidentschaftswahlen, die am 29. November 2009 in Honduras stattfin-
den sollen, und ihre Ergebnisse nicht anzuerkennen und keine finanzielle,
logistische und politische Unterstützung für den Wahlprozess zu leisten;

2. sich dafür einzusetzen, dass auch von Seiten der Europäischen Union oder an-
derer Mitgliedstaaten der EU sowie seitens anderer Staaten und Staatengrup-
pen keine Unterstützung oder Anerkennung für die Wahlen erfolgt und dass
die nach Honduras entsandten Vertreter der EU mit Menschenrechtsorgani-
sationen zusammenarbeiten und Menschenrechtsverstöße im Kontext der
Wahlen dokumentieren und verurteilen;

3. politische Initiativen zu ergreifen, die eine friedliche Rückkehr zur verfas-
sungsmäßigen Ordnung unterstützen und dazu beitragen, die Vorbereitung
transparenter und demokratischer Wahlen durch die legitime Regierung zu
ermöglichen;

4. gegenüber der honduranischen Putschregierung die Einhaltung grundlegen-
der Menschenrechte wie das Versammlungsrecht und das Recht auf freie
Meinungsäußerung einzufordern und gegen Folter einzutreten;

5. sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Assoziierungsverhandlungen der
EU mit Zentralamerika insgesamt ausgesetzt bleiben, solange die recht-
mäßige Regierung von Honduras nicht wieder im Amt ist;

6. die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit dafür zu verurteilen, dass sie
den Staatsstreich in Honduras politisch unterstützt hat.

Berlin, den 25. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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