BT-Drucksache 17/5813

Beraterverträge und externe Expertisen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 12. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5813
17. Wahlperiode 12. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz
(Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beraterverträge und externe Expertisen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aufgaben der Verwaltung sollten grundsätzlich durch ihre Angestellten erledigt
werden. Nur wenn abgegrenzte und schwierige Sachfragen zu klären sind, die
mit „eigenem“ Personal nicht ausreichend beantwortet oder beurteilt werden
können, ist die Beauftragung externer Beratung möglich. Die Bundeshaushalts-
ordnung schreibt die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor.

Darüber hinaus fordert sie, dass der Vergabe eine öffentliche Ausschreibung
vorausgehen muss, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Um-
stände eine Ausnahme rechtfertigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Vergaben

1. Welche Gutachten, Beraterverträge und Aufträge für externe Expertisen
wurden wann, mit wem und in welcher Höhe in der laufenden Legislatur-
periode im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgeschlossen?

2. Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ bearbeiteten
und gaben den Auftrag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und
Aufträge für externe Expertisen?

3. Welche Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen befinden sich bis
wann, mit wem und in welcher Höhe derzeit in Planung und werden in der
laufenden Legislaturperiode im Geschäftsbereich des BMFSFJ abgeschlos-
sen?

4. Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ gibt voraus-
sichtlich den Auftrag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und ex-
terne Expertisen?

5. Welche noch laufenden Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen

aus den vergangenen Legislaturperioden wurden wann, mit wem und in wel-
cher Höhe im Geschäftsbereich des BMFSFJ abgeschlossen?

6. Welche Abteilung oder nachgeordnete Behörde des BMFSFJ gab den Auf-
trag für das jeweilige Gutachten, Beraterverträge und externe Expertisen?

7. Welche der Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden
bzw. werden im Geschäftsbereich des BMFSFJ öffentlich ausgeschrieben?

Drucksache 17/5813 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Welche Kriterien werden den Ausschreibungen zugrunde gelegt, welche
sind maßgeblich, und aus welchem Grund?

9. Welche Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden bzw.
werden nicht öffentlich ausgeschrieben?

10. Wie begründet die Bundesregierung für Gutachten, Beraterverträge und
externe Expertisen ohne Ausschreibung im Geschäftsbereich des BMFSFJ
den jeweiligen Wegfall der Ausschreibung?

11. Welche der Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen zu Frage 1
wurden dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt?

12. Welche Gutachten zu Frage 1, die aus Beraterverträgen und externen Ex-
pertisen entstanden, wurden veröffentlicht bzw. dem Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zugeleitet
bzw. zur Kenntnis übergeben?

13. Bei welchen Gutachten, die aus Beraterverträgen und externen Expertisen
entstanden, weicht Veröffentlichung bzw. Zuleitung zur Kenntnis an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bun-
destages aus welchem Grund um mehr als sechs Monate vom vertraglich
vereinbarten Projektende ab?

14. In welchen Fällen wurde aus welchem Grund auf eine Veröffentlichung
bzw. Zuleitung zur Kenntnis an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages verzichtet?

Beiräte

15. Welche Beiräte gibt es im Geschäftsbereich des BMFSFJ, mit welcher Auf-
gabenbeschreibung?

16. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bund durch Beiräte im Geschäfts-
bereich des BMFSFJ?

17. Welche jährlichen und gesamten Kosten entstehen durch die Arbeit des
„Zukunftsrates Familie“ des BMFSFJ?

18. Welche Aufgabe und Zielrichtung hat der „Zukunftsrat Familie“ im Gegen-
satz oder in Ergänzung zum Wissenschaftlichen Beirat und zum Kompe-
tenzzentrum für Familienleistungen?

19. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der „Zukunftsrat Familie“ einbe-
rufen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Berufung bzw. Einsetzung
der Mitglieder und Mitarbeiter?

20. Wie viele und welche (Auftragsgegenstand, Laufzeit, Auftragsvolumen)
Gutachten, Beraterverträge und externen Expertisen wurden zur Evaluation
familienpolitischer Leistungen seit 2006 in Auftrag gegeben, und welche
sind in Planung?

21. Nach welchen fachlichen Kriterien und von wem werden die Mitglieder
des Bundesjugendkuratoriums ausgewählt, und welche Gegenleistung oder
Vergütung erhalten die Mitglieder, die Vorsitzende/der Vorsitzende und
ihre/seine Stellvertreterinnen bzw. seine Stellvertreter?

22. Welche Auslagen werden den Mitgliedern des Bundesjugendkuratoriums
zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit erstattet?

23. Welche Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums haben in dieser Wahlpe-
riode einen Vertrag mit dem BMFSFJ zur Erbringung einer Expertise, eines

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5813

Gutachtens, einer Beratungsleistung oder einer vergleichbaren Leistung
(bitte Namen, Leistung und Höhe der Vergütung ausführen)?

24. Welche Stellungnahmen hat das Bundesjugendkuratorium seit 2009 ver-
fasst, und welche dieser Stellungnahmen wurden veröffentlicht?

Welche Stellungnahmen wurden warum nicht veröffentlicht?

Berlin, den 12. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und die Fraktion

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