BT-Drucksache 17/5612

Maßnahmen der zivilen, gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der nachhaltigen Entwicklung zur Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses im Sudan

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5612
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Harald Koch,
Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Katrin Werner und der
Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen der zivilen, gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der nachhaltigen
Entwicklung zur Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses im Sudan

Mit dem Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan, das vom 9. bis
15. Januar 2011 durchgeführt wurde, ist eine wichtige Entscheidung für die
zukünftige Entwicklung im Sudan und der gesamten Region gefallen. Mit über
90 Prozent stimmten die Südsudanesinnen und Südsudanesen für die Bildung
eines unabhängigen Staates.

In einer sechsmonatigen Übergangsphase sollen die Voraussetzungen für eine
friedliche Abtrennung des Südsudan geschaffen werden. Ob es den Partnern des
umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement, CPA)
gelingt, freundschaftliche, nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den bei-
den sudanesischen Staaten aufzubauen, ist angesichts der bis heute ungelösten
Fragen der Grenzziehung, der Aufteilung der Staatsschulden, der Frage der
Staatsbürgerschaft, des zukünftigen Status der Regionen Abyei, Blue Nile und
Kordofan und der Aufteilung der Öleinnahmen unsicher. Zudem stellen der nach
wie vor ungelöste Darfur-Konflikt, die Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen
und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) innerhalb des Südens und
die zahlreichen ethnischen und Ressourcenkonflikte eine große Gefahr auch für
den Nord-Süd-Friedensprozess dar. Eine friedliche Lösung hängt nicht zuletzt
vom Engagement der internationalen Staatenakteure ab, auch von Deutschland.
Die internationale wie die deutsche Sudanpolitik war in der Vergangenheit vor
allem auf die Umsetzung des CPA und vorrangig deren militärische Kompo-
nente ausgerichtet.

Zivile Konfliktprävention, gewaltfreie Konfliktbearbeitung und nachhaltige
Entwicklungsförderung als Beiträge zur Friedenskonsolidierung wurden hinge-
gen weitgehend vernachlässigt.

Trotz mehrmaliger Ankündigung, sich stärker für den innersudanesischen Dia-
log und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien einzusetzen, hat die Bundesregie-
rung bis heute keine konkreten Initiativen dafür entwickelt. Die Mittelkürzun-
gen im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der humanitären Hilfe für
das Haushaltsjahr 2011 lassen befürchten, dass Maßnahmen der zivilen Krisen-

prävention, der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der humanitären Hilfe
auch in der künftigen Sudanpolitik keine hervorgehobene Rolle spielen werden.

Mit dem Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat die Bundesre-
gierung die Möglichkeit, wichtige Impulse für die zukünftige internationale
Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten zu setzen. Deutschland
wird im kommenden Juli sogar die Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat inne-
haben, in dem Monat, in dem das Friedensabkommen ausläuft und die Unabhän-

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gigkeit der Republik Südsudan in Kraft tritt. Mit einem umfassenden politischen
Konzept für die zivile Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses könnte
sie im VN-Sicherheitsrat für eine Neuausrichtung der internationalen Politik
gegenüber den beiden sudanesischen Staaten werben. Doch auch hier hat die
Bundesregierung bislang keinerlei Initiative erkennen lassen.

Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob sich die Bundesregierung über bloße
Ankündigungen hinaus für „eine friedliche, sichere und nachhaltige Entwick-
lung im gesamten Sudan“ (Länderkonzept Sudan) einsetzen wird und welche
Rolle dabei Maßnahmen im Bereich der zivilen Krisenprävention, der gewalt-
freien Konfliktbearbeitung und der nachhaltigen Entwicklung einnehmen wer-
den.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche politische Strategie zur Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozes-
ses verfolgt die Bundesregierung für den Zeitraum zwischen dem Referen-
dum vom Januar 2011 und dem Auslaufen des umfassenden Friedensabkom-
mens (Comprehensive Peace Agreement, CPA) am 9. Juli 2011?

2. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ent-
wickelt und umgesetzt, bzw. welche plant sie, um den Nord-Süd-Friedens-
prozess bis zum 9. Juli 2011

a) im Bereich der Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration,

b) im Bereich der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbear-
beitung,

c) im Bereich des Nord-Süd-Dialogs und vertrauensbildender Maßnahmen,

d) in weiteren nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Bereichen

zu unterstützen (bitte jeweils unter Angabe der Art und Dauer der Maßnahme
und des finanziellen Volumens)?

3. Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung
des Friedensprozesses zwischen den beiden sudanesischen Staaten für die
Zeit nach dem Auslaufen des CPA?

4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung
des Friedensprozesses zwischen den beiden sudanesischen Staaten für die
Zeit nach dem Auslaufen des CPA bislang umgesetzt, und welche sind im
Rahmen einer langfristigen Strategie geplant

a) im Bereich der Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration,

b) im Bereich der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbear-
beitung,

c) im Bereich des Nord-Süd-Dialogs und vertrauensbildender Maßnahmen,

d) in weiteren nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Bereichen

(bitte jeweils unter Angabe der Art und Dauer der Maßnahme und des finan-
ziellen Volumens)?

5. Welchen Stellenwert haben bei diesen Maßnahmen Projekte, die auf Frie-
densdialog und Versöhnung ausgerichtet sind, und in welchen Provinzen/
Distrikten will die Bundesregierung diese umsetzen (bitte unter Angabe der
einzelnen Maßnahmen, der Projektlaufzeit und des finanziellen Volumens)?

6. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder unterstützt bzw.
plant sie, um den Nord-Süd-Dialog zu fördern
a) auf Regierungsebene,

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b) auf kommunaler Ebene,

c) auf zivilgesellschaftlicher Ebene?

7. Welchen Stellenwert für den Nord-Süd-Friedensprozess haben nach Auffas-
sung der Bundesregierung vertrauensbildende Maßnahmen, und hier insbe-
sondere solche, die die Grenzregion zwischen dem Norden und dem Süden
betreffen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für besonders
geeignet, und unterstützt, fördert oder plant die Bundesregierung?

8. Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung
des Friedensprozesses innerhalb des Südsudans, und welche konkreten
Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, bzw. welche
plant sie, um den Friedensprozess innerhalb des Südsudans zu unterstützen?

9. Welchen Stellenwert erhalten bei diesen Maßnahmen Projekte, die auf Frie-
densdialog und Versöhnung ausgerichtet sind, und welche regionalen
Schwerpunkte setzt die Bundesregierung (bitte unter Angabe der einzelnen
Maßnahmen, der Projektlaufzeit und des finanziellen Volumens)?

10. Welche Projekte zur Unterstützung des Friedensprozesses innerhalb des
Südsudans werden von deutschen, staatlichen Organisationen (etwa der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH)
durchgeführt, sind geplant oder bereits bewilligt (bitte unter Angabe der
Projektlaufzeit, des finanziellen Volumens und des geografischen Schwer-
punktes)?

11. Welche Projekte zur Unterstützung des Friedensprozesses innerhalb des
Südsudans, die von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden,
bzw. geplant sind, werden aus öffentlichen Mitteln finanziert oder bezu-
schusst (bitte unter Angabe der Projektträger, der Projektlaufzeit, des finan-
ziellen Volumens und des geografischen Schwerpunktes)?

12. Wie viele Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung im Südsudan wurden
bislang gefördert, und wie viele dieser Projekte werden fortgeführt oder aus-
gebaut (bitte unter Angebe der Personalstärke, der Projektlaufzeit und des
finanziellen Volumens)?

13. Anhand welcher Kriterien und Evaluierungen bewertet die Bundesregie-
rung den Erfolg der geförderten Projekte, zu welchen Schlüssen ist sie für
die bislang geförderten Projekte gekommen, und welche zusätzlichen Pro-
jekte der zivilen Konfliktbearbeitung werden von der Bundesregierung
künftig gefördert bzw. sollen gefördert werden?

14. Inwieweit werden die Erfahrungen und Einschätzungen der in den Projekten
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bewertung von Projekten
einbezogen, und wie wird die Expertise dieser Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter in die Projektplanung einbezogen?

15. Welche Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung im Nordsudan wurden bis-
her von der Bundesregierung finanziell oder anderweitig unterstützt, und
welche weiteren Projekte hat die Bundesregierung entsprechend ihrer An-
kündigung im Länderkonzept Sudan entwickelt und umgesetzt, bzw. welche
sind geplant (bitte unter Angabe der Projektträger, der Projektlaufzeit, des
finanziellen Volumens und des geografischen Schwerpunktes)?

16. Plant die Bundesregierung, nach der Beendigung des ded-Projekts des Zivi-
len Friedensdienstes im Südsudan im Dezember 2010, die GIZ oder andere
Träger für ein weiteres Engagement in der zivilen Krisenprävention und ge-
waltfreien Konfliktbearbeitung im Südsudan neu zu gewinnen?

a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

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17. Wie wertet die Bundesregierung die Probleme bei der Personalrekrutierung
für Projekte in der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbear-
beitung im Südsudan aus, und welche Maßnahmen plant sie, um die Gewin-
nung von geeigneten Friedensfachleuten zu erleichtern bzw. zu fördern?

18. Welchen Einfluss auf die Entscheidung über die Förderung von Projekten
hat die Tatsache, dass Projekte im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung
im Sudan aufgrund der infrastrukturellen Situation erheblich höhere Kosten
verursachen als in vergleichbaren afrikanischen Nachbarländern?

19. Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Ankündigung, sich stärker im Be-
reich der Friedenskonsolidierung im Sudan zu engagieren, mit den für das
Haushaltsjahr 2011 vorgenommenen Kürzungen im Bereich der zivilen Kri-
senprävention und Konfliktbearbeitung, und wie gewährleistet die Bundes-
regierung, dass die Mittelkürzungen das angekündigte stärkere Engagement
nicht beeinträchtigen?

20. Welche Rolle spielte in der Vergangenheit und spielt in der Gegenwart der
Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ in der Planung und Umsetzung von
Maßnahmen aus dem Länderkonzept Sudan?

a) Wann hat sich der Ressortkreis in den letzten zwölf Monaten mit der
Situation im Sudan beschäftigt?

b) Wann wird sich der Ressortkreis in den nächsten Monaten mit der Situa-
tion im Sudan beschäftigen?

c) Welche konkreten Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen hat der Res-
sortkreis für die Arbeit der einzelnen Bundesministerien und für die
Koordination dieser Maßnahmen getroffen, und wie viele davon wurden
umgesetzt?

21. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Prozess der Verfas-
sungsreformen in Nord- und Südsudan ein, und wie will sie diesen unter-
stützen?

22. Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung Programme für
die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Nord- und Südsudan entwickelt
und entsprechende Mittel bereitgestellt?

a) Wenn nein, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, in welcher Höhe, für welche konkreten Projekte, für welche
Projektlaufzeiten, und in welchen Regionen?

23. Hat die Bundesregierung, wie in ihrem Länderkonzept angekündigt, das
Programm zur Entwicklung des städtischen Wassersektors im Südsudan
ausgebaut, bzw. plant sie dies zu tun?

a) Wenn nicht, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, wo, seit wann und für wie lange?

c) Mit welchem finanziellen und personellen Umfang?

d) Durch wen werden diese Programme durchgeführt?

e) Wie evaluiert die Bundesregierung das Programm?

24. Unterhält bzw. unterstützt die Bundesregierung, wie in ihrem Länderkon-
zept angeführt, derzeit Programme, welche Ernährungssicherheit und nach-
haltige Landwirtschaft im Südsudan zum Ziel haben?

a) Wenn nicht, warum nicht?

b) Wenn ja, wo, seit wann und für wie lange?
c) Mit welchem finanziellen und personellen Umfang?

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d) Durch wen werden diese Programme durchgeführt?

e) Wie evaluiert die Bundesregierung die Programme?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von Deutschland und der
EU mitfinanzierte Entwicklungsprojekte, die durch UNDP (United Nations
Development Programme) im Südsudan durchgeführt werden, bzw. geplant
sind?

26. Wie bewertet die Bundesregierung die von UNDP durchgeführten Projekte
im Hinblick auf

a) die Höhe der Personalkosten,

b) die Nachhaltigkeit der Projekte,

c) die Berücksichtigung des Prinzips Local Ownership,

d) den Erfolg der einzelnen Projekte?

27. Welche von Deutschland und der EU finanzierten und von UNDP durchge-
führten Projekte der Not- und Übergangshilfe wurden bereits in auf nach-
haltige Entwicklung ausgerichtete Projekte überführt, und für welche ist
dies geplant, für welche nicht (bitte unter Angabe der einzelnen Projekte
und dem jeweiligen Charakter und Stand der Umsetzung)?

28. Welche Projekte der Not- und Übergangshilfe führt die Bundesregierung
über welche Durchführungsorganisationen derzeit im gesamten Sudan
durch, bzw. plant sie durchzuführen (bitte unter Angabe der Region, der
Projektlaufzeit und des Finanzvolumens des jeweiligen Projektes)?

29. Wie plant die Bundesregierung das von ihr für dieses Jahr angekündigte
stärkere Engagement im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im
Sudan in dem im Haushalt 2011 festgelegten Rahmen und darüber hinaus
umzusetzen

a) für Projekte im Nordsudan,

b) für Projekte im Südsudan?

30. Welche konkreten Projekte hat die Bundesregierung hierfür bereits ent-
wickelt und umgesetzt, und welche plant sie (bitte mit Angabe der jeweili-
gen Projekte, der Projektlaufzeit und des Finanzvolumens des jeweiligen
Projektes)?

31. Anhand welcher Kriterien und Bedarfsanalyse wurden die jeweiligen Pro-
jekte entwickelt, bzw. befinden sich in Planung, und inwieweit wurde hier-
bei eine mögliche Verzahnung mit den Reintegrationsprogrammen des
DDR-Prozesses berücksichtigt?

32. Welchen Stellenwert für den Nord-Süd-Friedensprozess haben nach Auffas-
sung der Bundesregierung entwicklungspolitische Maßnahmen, die gezielt
die Kooperation zwischen dem Norden und dem Süden fördern?

33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder unterstützt bzw.
plant sie, um gezielt die Nord-Süd-Kooperation zu fördern

a) im Bereich der ländlichen Entwicklung,

b) im Bereich der Infrastruktur zwischen dem Norden und dem Süden des
Landes,

c) im Bereich der wirtschaftlichen Kooperation,

d) in der Grenzregion zwischen dem Norden und dem Süden?

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34. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen ihres Sitzes im
VN-Sicherheitsrat hinsichtlich der zukünftigen Politik gegenüber den bei-
den sudanesischen Staaten, und welchen Stellenwert haben darin zivile
(nichtpolizeiliche) und militärische Aspekte?

35. Hat die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat eigene Vorschläge für die
zukünftige VN-Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten einge-
bracht?

a) Wenn nein, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?

36. In welcher Weise ist die Bundesregierung in die Entscheidungsprozesse
über die zukünftige Sudan-Politik der Vereinten Nationen einbezogen?

37. In welchem Umfang hat nach Auffassung der Bundesregierung jede ein-
zelne Komponente der VN-Mission UNMIS (United Nations Missions In
Sudan) zur Umsetzung des CPA beigetragen bzw. nicht beigetragen, und
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre Bewertung der
VN-Mission (bitte unter Auflistung der einzelnen Komponenten und des je-
weiligen Beitrags)?

38. Wie ist der derzeitige Diskussionsstand im VN-Sicherheitsrat hinsichtlich
einer möglichen Folgemission von UNMIS, und welche Position vertritt die
Bundesregierung in dieser Frage?

Berlin, den 18. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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