BT-Drucksache 17/5589

Förderung von freier und quelloffener Software in Bundesbehörden, insbesondere im Auswärtigen Amt

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5589
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic,
Agnes Malczak, Omid Nouripour, Wolfgang Wieland und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von freier und quelloffener Software in Bundesbehörden,
insbesondere im Auswärtigen Amt

Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhal-
tige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals durch eine markt-
beherrschende Stellung der Anbieter gekennzeichnet ist, wodurch sich vielfäl-
tige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Freie Software,
auch Open-Source-Software genannt, ist dadurch definiert, dass sie von jedem
Menschen für jeden Zweck verwendet, ihre Funktionsweise mit Hilfe des Quell-
codes verstanden, kostenlos oder gegen ein Entgelt verbreitet und verändert wer-
den darf.

Nutzerinnen und Nutzer von freier und quelloffener Software sind durch die Be-
reitstellung des Programmcodes in der Lage, die Anwendungen unabhängig von
wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen und den Lebenszyklen eines
Produktes weiterzuentwickeln. Sicherheitslücken können somit schneller ge-
funden und behoben werden. Die Förderung freier und quelloffener Software
bietet nicht nur wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile, sie ist auch
für eine am Gemeinwohl orientierte Politik essentiell. Darüber hinaus kann ein
verstärkter Einsatz von freier und quelloffener Software einen wichtigen Beitrag
leisten, Unternehmen in innovativen Wirtschaftsfeldern am Wirtschaftsstandort
Deutschland zu fördern.

Die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Unterstützung freier und quell-
offener Software ist weiterhin unklar. Obwohl mittlerweile ein Open-Source-
Kompetenzzentrum des Bundesverwaltungsamtes zur Einführung von quell-
offener Software in den Verwaltungen eingerichtet wurde und trotz des Rats das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum vermehrten
Einsatz freier Software, ist eine einheitliche und nachhaltige Strategie nicht er-
kennbar.

So heißt es auf den Webseiten des BSI zwar, dass die Vielfalt von Software ein
„zentraler Aspekt innerhalb der IT-Strategie des Bundes“ wäre und es das Ziel
der Bundesregierung sei, Monokulturen zu vermeiden, „weil diese leichter

angreifbar und daher sicherheitstechnisch bedenklich“ seien. Gleichzeitig wird
jedoch das IT-System des Auswärtigen Amts, das unter der rot-grünen Bundes-
regierung auf freie und quelloffene Software umgestellt und seitdem immer
wieder als Leuchtturmprojekt herangezogen wurde, trotz wiederholter Beschei-
nigung der Wirtschaftlichkeit, wieder – mit dem Hinweis auf eine mangelnde
Benutzerfreundlichkeit – auf die in der Bundesverwaltung weit verbreitete pro-
prietäre Anwendersoftware umgerüstet.

Drucksache 17/5589 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dieser Kurswechsel verwundert, auch vor dem Hintergrund, dass das BSI insge-
samt durch den Einsatz freier und quelloffener Software im Prozess der Siche-
rung von IT-Systemen „bedeutende strategische Vorteile“ sieht. Diese ebenfalls
vom Kompetenzzentrum angeführten Sicherheitsvorteile werden von der Bun-
desregierung bisher jedoch weitestgehend ignoriert. Angesichts der beinahe
zeitgleichen Einrichtung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrums und der Tat-
sache, dass nach Aussagen von Vertretern der Bundesregierung die Angriffe auf
das deutsche Regierungsnetz in jüngster Vergangenheit stark zugenommen ha-
ben, ist dies nicht nachvollziehbar.

Das jüngste Vorgehen in Sachen Auswärtiges Amt macht den fehlenden politi-
schen Willen der Bundesregierung deutlich, im Feld der freien und quelloffenen
Software auch weiterhin der Vorbildfunktion gerecht zu werden und sich die
umfassenden Vorteile freier und quelloffener Software zunutze zu machen.
Auch nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD durch
die Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksache 17/4746) blieben etliche Fra-
gen offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zur allgemeinen IT-Strategie der Bundesregierung

1. Wird die Bundesregierung trotz der Rückführung des Auswärtigen Amts zu
proprietärer Anwendersoftware an ihrer bisherigen IKT-Strategie (IKT: Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien) (Deutschland Digital 2015), in
der die Bundesregierung ausführt, dass Standardisierung und Interoperabilität
für Deutschland von strategischer Bedeutung seien und sie eine internationale
Vorreiterrolle für die Entwicklung und Verbreitung von auf offenen Standards
aufbauender Technologie anstrebe sowie die Vorteile des Einsatzes von Open-
Source-Software in der öffentlichen Verwaltung anerkennt, festhalten?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegt – zu prüfen, wie
die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei
auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann, und was ist das Ergebnis
dieser Prüfung?

3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Verbrei-
tung „offener Standards“ und interoperabler Systeme in Wirtschaft und Ver-
waltung auch auf europäischer Ebene zu fördern, wie sie in ihrer IKT-Strate-
gie (Deutschland Digital 2015) festgelegt hat?

4. Welche Rolle spielt freie und quelloffene Software (Desktop- und Serversoft-
ware) bei dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegte
Ziel, sich für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nichtöffent-
lichen Bereich einzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass das BSI, das im
Einsatz freier und quelloffener Software strategische Vorteile für die Sicher-
heit sieht, in diese Zielrichtung gestärkt werden soll?

5. Plant die Bundesregierung, die ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung
von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie
diese Software zu „in der Bundesverwaltung standardisierter Software“ bzw.
Standardsoftware erklärt, wie sie dies in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746) getan hat?

6. Hat sich die Position der Bundesregierung, die sich in Person der Bundes-
beauftragten für Informationstechnik im Computermagazin „c’t“ (2010
Heft 15, S. 150 bis 151) dafür aussprach, dass „verbindliche Standards in
Zukunft nur Offene Standards“ sein könnten, mit dem Wechsel des Auswär-
tigen Amts zu Microsoft-Office-Dateiformaten und der Sprachregelung der

Bundesregierung, dass diese proprietäre Software in der Bundesverwaltung
„standardisierte Software“ sei, verändert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5589

7. Plant die Bundesregierung neben der Reorganisation der IT-Infrastruktur
des Auswärtigen Amts, wie sie sie in der Beantwortung der Kleinen An-
frage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746) ausgeführt
hat, noch weitere Behörden im Sinne einer kooperativen IT-Strategie was
Struktur, Strategie und Verfahren angeht, zu reorganisieren, um der im
Koalitionsvertrag festgelegten Konzentration, Standardisierung und Effi-
zienzsteigerung sowie der Bündelung vorhandener Ressourcen der IT-
Landschaft des Bundes Rechnung zu tragen?

Wenn ja, welche Rolle spielt freie und quelloffene Software bei diesen
Überlegungen?

8. Welche Anstrengungen haben das Bundesministerium des Innern bzw. die
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik unternommen,
um auch in anderen Behörden für die Vorteile einer Strategie zum Einsatz
freier und quelloffener Software zu werben?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsstandards freier und quell-
offener Softwarelösungen für den Desktop gegenüber den Sicherheitsstan-
dards proprietärer Software, insbesondere von Microsoft-Office-Dokumen-
ten, auch im Hinblick auf eine erschwerte Möglichkeit der Aufdeckung und
Behebung von Sicherheitslücken proprietärer Software durch das BSI?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch das BSI auf seiner Homepage
den Einsatz offener Standards und Schnittstellen, um Interoperabilität zu
gewährleisten, für unabdingbar hält, und was plant sie, um die Gewährleis-
tung der Interoperabilität, z. B. durch Umstellung aller Office-Anwendun-
gen der Verwaltung auf Office-Lösungen, die das Open-Document-Format
vollständig implementieren, zu erreichen?

11. Wie plant die Bundesregierung die Fortführung des Kompetenzzentrums
Open Source Software (CC OSS), dessen Aufgabe es ist, die Einführung
von freier Software in der Bundesverwaltung zu ermöglichen, nach Auslauf
der Mittel aus dem IT-Investitionsprogramm, und teilt die Bundesregierung
die Ansicht der Fragesteller, dass eine Fortsetzung der Arbeit des Kompe-
tenzzentrums zu begrüßen wäre?

12. Hat das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung das Beratungs-
angebot des CC OSS in Anspruch genommen, um die Weiterführung der
eigenen Open-Source-Strategie zu prüfen?

a) Wenn ja, wie hat das CC OSS das Auswärtige Amt unterstützt?

b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum dies nicht
geschehen ist?

13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Umstellung des IT-Systems des
Auswärtigen Amts auf Windows, Office und Outlook bereits seit Septem-
ber 2010 läuft, wie aus der teilweise öffentlich gewordenen internen Mittei-
lung des Referatsleiters IT (www.netzpolitik.org vom 16. Februar 2011) an
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts hervorgeht,
und wenn ja, seit wann ist ihr dies bekannt?

14. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass das Auswärtige Amt, entgegen den Empfehlungen der in Auftrag ge-
gebenen internen Organisationsstudie vom 11. Dezember 2009 zur Fortfüh-
rung der Open-Source-Strategie, welche die Überzeugung der Nutzerinnen
und Nutzer durch stärkere Weiterbildung und eine Kommunikationsoffen-
sive empfahl, dennoch seine Computersysteme auf proprietäre Anwender-
software wie Microsoft Office und Outlook zurückführt bzw. dies bereits
getan hat?

Drucksache 17/5589 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zur Anwendung freier Software

15. Welche Schlussfolgerungen zieht das Auswärtige Amt nach Kenntnis der
Bundesregierung aus einer internen Organisationsstudie, deren kürzlich an
die Öffentlichkeit gelangter Abschlussbericht auf den 11. Dezember 2009
datiert ist?

16. In welchen Bereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Nutzerinnen und Nutzer fehlende Bedienfreundlichkeit und mangelnde
Funktionalität der im Auswärtigen Amt eingesetzten freien und quelloffe-
nen Software beanstandet, und was haben die zuständigen Stellen nach
Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um den Anforderungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Anwendersoftware entgegenzu-
kommen?

17. Welche Anstrengungen hat das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundes-
regierung unternommen, um insbesondere die von den Nutzerinnen und
Nutzern in der Organisationsuntersuchung vom 11. Dezember 2009 be-
nannten Interoperabilitätsprobleme zu beheben?

18. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das in ihrer
IKT-Strategie (Deutschland Digital 2015) formulierte Ziel, eine nationale
Clearingstelle zur Lösung von Interoperabilitätsproblemen einzurichten,
umzusetzen, und wie ist der aktuelle Planungsstand?

19. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb
des Auswärtigen Amts ergriffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
– wie von der Organisationsstudie vom 11. Dezember 2009 empfohlen – in
die Softwareumstellung einzubeziehen, ihre Bedürfnisse hinsichtlich Be-
dienbarkeit und Funktionsumfang zu erfassen und zu berücksichtigen sowie
sie im Umgang mit der Software kontinuierlich zu schulen, und wie hoch
waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bzw. der Personal-
aufwand für diese Maßnahmen?

20. Warum gab es, obwohl Bundesbehörden nach IT-Ratsbeschluss Nr. 11/2008
Open-Document-Format-Dokumente (ODF) empfangen, bearbeiten und
zurückschicken können müssen, dennoch die benannten Interoperabilitäts-
probleme im Austausch von Textverarbeitungsdokumenten zwischen dem
Auswärtigen Amt und anderen Bundesbehörden?

21. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in der internen
Organisationsuntersuchung vom 11. Dezember 2009 bemängelt wurde,
dass das Auswärtige Amt veraltete Software einsetzt und beispielsweise im
Jahr 2009 immer noch die E-Mail-Software Thunderbird mit der Version
1.5 von 2007 verwendet hat?

Wenn ja, warum wurde diese nicht regelmäßig auf eine benutzerfreundli-
chere neuere Version aktualisiert?

22. Welcher prozentuale Anteil im IT-Investitionsprogramm der Bundesregie-
rung bzw. im Haushaltsposten zur Open-Source-Umstellung des Auswärti-
gen Amts wurde für Studien zur Umsetzung und Evaluierung der Open-
Source-Strategie ausgegeben, wie viele waren dies jeweils, und was war
deren genaue Summe?

Zur Sicherheit

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umstellung der Anwendersoftware
im Auswärtigen Amt auf „in der Bundesverwaltung standardisierte Pro-
gramme“ (Bundestagsdrucksache 17/4746) im Hinblick auf die Tatsache,
dass das BSI sich gegen Monokulturen ausspricht, da diese leichter angreif-

bar und sicherheitstechnisch bedenklich seien, sowie beim Einsatz freier

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5589

und quelloffener Software bedeutende strategische Vorteile im Prozess der
Sicherung der IT-Systeme sieht?

24. Wie viele identifizierte Angriffe mit signifikanter Bedrohung auf die IT-
Systeme des Auswärtigen Amts sind der Bundesregierung bekannt, wie
viele davon konnten abgewehrt werden, und in welchem Verhältnis stehen
diese Angriffe zu Angriffen auf die IT-Systeme anderer Bundesministerien
(bitte aufschlüsseln nach Art, Zahl und gegebenenfalls erfolgter Abwehr
der Angriffe in den Jahren 2008, 2009, 2010, bisherige Monate 2011)?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Abkehr von freier Software im Aus-
wärtigen Amt vor dem Hintergrund der Einrichtung eines Nationalen
Cyber-Abwehrzentrums und der Tatsache, dass nach Aussagen von Ver-
tretern der Bundesregierung die Angriffe auf das deutsche Regierungsnetz
in jüngster Vergangenheit stark zugenommen haben sowie den Aussagen
des BSI, dass freie Software einen strategischen Vorteil im Prozess der
Sicherung von IT-Systemen bietet?

26. Mit welchen Maßnahmen wird die neue vom Bundesministerium des Innern
eingesetzte Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ angesichts der Ein-
schätzung des BSI, dass freie Software bedeutende strategische Vorteile für
die Sicherung von IT-Systemen bietet, den Einsatz von freier und quell-
offener Software in kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern?

27. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Auswärtigen Amt eine ei-
gene Distribution des Linux-Betriebssystems benötigt?

a) Wenn ja, was waren deren spezielle Anforderungen, und wurde die Ent-
wicklung einer solchen Distribution extern beauftragt, im Verbund mit
anderen Bundesbehörden als Bundesdistribution oder allein durch Per-
sonal des Auswärtigen Amts bewerkstelligt?

b) Wenn nein, welche Argumente sprachen gegen die Entwicklung einer
solchen Bundesdistribution, und wie wurde sichergestellt, dass den spe-
ziellen Anforderungen an Sicherheit und Stabilität mit den bestehenden
Distributionen Rechnung getragen wurde?

Zu den Kosten

28. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Studien, die eine mögliche kurz-
fristige, mittelfristige und langfristige Kostenersparnis durch den Einsatz
von freier Software und offenen Standards in der Bundesverwaltung bzw.
in der gesamten öffentlichen Verwaltung untersuchen?

a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Studien?

b) Wenn nein, warum gibt es derartige Studien nicht?

29. Hat die Bundesregierung eine kurzfristige, mittelfristige und langfristige
Analyse der Kosten der Umstellung der Anwendersoftware des Auswärti-
gen Amts vorgenommen, und was war jeweils das Ergebnis dieser Studien?

30. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Kosten
für die interne oder externe Entwicklung nicht am Markt verfügbarer Trei-
ber für die Hardware des Auswärtigen Amts, und wie hoch waren die Kosten
pro Treiber dann tatsächlich?

31. Sind bei der durch das Auswärtige Amt im zweiten Schritt der sogenannten
kooperativen IT-Strategie geplanten Umstellung auf Windows 7 die benö-
tigten Treiber für Fingerabdruckscanner, Drucker etc. verfügbar?

Wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die nun zu

entwickelnden Treiber ein?

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32. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bei der Umstellung
des Auswärtigen Amts auf freie und quelloffene Software erwarteten Kos-
ten für umstellungsbedingte Mehraufwendungen für Kommunikation, Per-
sonalschulung, für die Implementierung der neuen Software, Treiberent-
wicklung und Pflege von Anpassungen, und wie hoch waren nach Kenntnis
der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten, die nach Aussage der Bun-
desregierung (Bundestagsdrucksache 17/4746) deutlich höher ausfielen als
erwartet?

33. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle Aufwand
für Kommunikation, Personalschulung, Treiberentwicklung und Pflege von
Anpassungen für die einzelnen Stufen der seit September 2010 laufenden
Umstellung der Informationstechnik im Auswärtigen Amt und den Aus-
landsvertretungen veranschlagt, und wie viele Computerarbeitsplätze sind
davon insgesamt betroffen?

34. Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass durch die Rückum-
stellung der Anwendersoftware auf proprietäre Lösungen im Auswärtigen
Amt keine mittelbaren Kosten entstehen werden bzw. sogar Effizienzge-
winne erzielt werden können (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4746)?

Zu den Vergabekriterien

35. Ist der Bundesregierung die Neuerung vom 31. Januar 2011 in den IKT-Be-
schaffungshinweisen der britischen Regierung (Action Note 3/11) bekannt,
wonach definiert wird, dass Open-Source-Software dann einzusetzen ist,
wenn damit für den Steuerzahler der größte Wert einer Investition erreicht
wird, wobei bei der Bewertung von proprietärer Software nun die negativen
Folgen der Herstellerabhängigkeit berücksichtigt und in Bezug auf Open-
Source-Software die Kosten für Verteilung, Migration und Wartung be-
trachtet werden, mit dem Ergebnis, dass freie Software Lösungen auf Grund
ihrer Flexibilität zu bevorzugen sind, falls zwischen Open-Source-Software
und proprietärer Software keine signifikanten Kostenunterschiede vorlie-
gen, und plant die Bundesregierung ihre Beschaffungsrichtlinien oder ihre
vergaberechtlichen Grundprinzipien für Software auch dementsprechend
auszurichten?

36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei öffent-
lichen Ausschreibungen nicht nur die kurz- und mittelfristigen Ziele und
Kosten, sondern auch langfristig nachhaltige Strategien sowie die Förde-
rung der lokalen Wirtschaft berücksichtigt werden sollten?

37. Welcher Anteil der Maßnahmen nach dem im Rahmen des Paktes für Be-
schäftigung und Stabilität in Deutschland aufgelegten und mit 10 Mio. Euro
budgetierten Maßnahmenblock D5 (OSS-Projekte) im IT-Investitionspro-
gramm wurde nach Kenntnis der Bundesregierung an selbstständige und
mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer vergeben?

38. Ist der Bundesregierung bewusst, dass es für selbstständige und mittelstän-
dische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Einsatz von anbieterun-
abhängiger freier und quelloffener Software leichter möglich ist, bei Aus-
schreibungen zu Serviceverträgen oder Softwareanpassungen mitzubieten,
da sie keine Lizenzierung der jeweiligen Originalsoftwareanbieter für ihre
Dienstleistung bzw. Erlaubnis der jeweiligen Hersteller benötigen, und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Chancen dieser Unternehmen,
auch vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels,
selbstständige und mittelständischer Unternehmerinnen und Unternehmer
und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, sich erfolgreich zu bewerben, zu

erhöhen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5589

39. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage aus ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746),
passende Softwarelösungen zunächst bei den „in der Bundesverwaltung
standardisierten Anwendungen“ suchen zu wollen, mit ihrem in der
gleichen Antwort formulierten Ziel, die Wirtschaftlichkeit zum alleinigen
Vergabekriterium von Aufträgen im IT-Bereich zu machen?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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