BT-Drucksache 17/5431

Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder) in der Ortslage Berlin

Vom 8. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5431
17. Wahlperiode 08. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm,
Dr. Dagmar Enkelmann, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Thomas Nord, Petra Pau,
Sabine Stüber, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Frankfurt (Oder) in der Ortslage Berlin

In ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/4548 erklärte die Bundesregierung, dass sie bereits
im April 2009 entschieden habe, die Planungsabschnitte 13 bis 15 (zwischen
Rummelsburg und Köpenick (a)) nicht entsprechend den bisherigen Planungen
auszubauen. Darüber sei die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Verkehr umgehend informiert worden. Weiter erklärte sie, dass daher auch
der Ausbau des Bahnhofs Köpenick nicht im Rahmen der Mittel des Bedarfspla-
nes finanziert werden könne.

Dieser Aussage steht entgegen, dass der Berliner Stadtbezirk Treptow-Köpenick,
das Eisenbahnbundesamt und die die DB Netz AG noch im Februar 2010 die
Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren und der entsprechenden öffentlichen
Beteiligungsverfahren für den Ausbau dieser Planungsabschnitte samt Bahnhofs-
umbau vorantrieben. Noch im Juni 2010 erklärten Vertreter der Deutschen Bahn
AG (DB AG) gegenüber Mitgliedern des Bürgervereins Friedrichshagen, dass
die Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern aus den Anhörungsverfahren
in die Planungen zum Bau des Bahnhofs Köpenick eingearbeitet würden. Zudem
seien die Planungsunterlagen wegen der Rechtsprechung des Bundesverwal-
tungsgerichts zur Neuberechnung der Grenzwerte mehrfach überarbeitet worden.

Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auch dar, dass der Ausbau der
Strecke bis zur Oderbrücke in Frankfurt (Oder) bis auf kleinere Maßnahmen
weitgehend erfolgt sei (siehe die Antwort zu Frage 10).

Der Senat von Berlin antwortete demgegenüber auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin (Abgeordnetenhaus von
Berlin, Drucksache 16/15026), dass ein Ausbau der Strecke von Köpenick bis
Frankfurt (Oder) auf die Geschwindigkeit von 160 km/h weiterhin Bestandteil
der Planung der DB AG sei. Darunter fallen mit den Ortsteilen Friedrichshagen
und Rahnsdorf auch Gebiete im Berliner Stadtgebiet. Zugleich habe die DB AG
zugesagt, den Regionalbahnsteig Karlshorst bis zur Eröffnung eines neuen Bahn-
hofs in Köpenick in Betrieb zu halten.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann genau hat die Bundesregierung den Senat von Berlin über das redu-
zierte Ausbauziel für die Planungsabschnitte 13 bis 15 informiert?

Drucksache 17/5431 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Wann genau hat die Bundesregierung den Senat von Berlin darüber infor-
miert, dass keine Mittel für den Bau des Regionalbahnhofs Köpenick von
Bundesseite aus zur Verfügung gestellt werden?

3. Auf welcher Grundlage wurden im Frühjahr 2010 Bürgerbeteiligungsverfah-
ren zur Planfeststellung im Bereich des Bahnhofs Köpenick durchgeführt,
wenn der Ausbau dieses Abschnitts nach den Aussagen der Bundesregierung
zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr finanziell darstellbar war?

4. Hat die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Auswirkun-
gen auf die Entscheidung der Bundesregierung gehabt, die genannten Ab-
schnitte und den Bahnhof Köpenick nicht auszubauen?

Wenn ja, um welche Entscheidung handelt es sich?

5. Hat die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. Ok-
tober 2006 Az. V ZR 2/06), die erweiterte Lärmschutzmaßnahmen für den
Ausbau von Bahnstrecken vorsieht, Auswirkungen auf die Entscheidung der
Bundesregierung gehabt, die genannten Abschnitte und den Bahnhof Köpe-
nick nicht auszubauen?

6. Hat die Bundesregierung im Jahr 2009 mit dem Senat von Berlin und der
DB AG über Möglichkeiten der anderweitigen Finanzierung des Ausbaus der
Planungsabschnitte 13 bis 15 und des Bahnhofs Köpenick verhandelt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7. Aus welchen Baumaßnahmen resultieren die (wo) benannten Kostensteige-
rungen (bitte angeben welche), die zu einem reduzierten Ausbauziel in den
genannten Abschnitten führen (bitte auflisten)?

8. Ist der Ausbau des Planungsabschnitts zwischen dem Bahnhof Köpenick (a)
und dem Bahnhof Erkner (a) auf die Geschwindigkeit von 160 km/h weiter-
hin in Planung?

Wenn ja, wann soll dieser Ausbau erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für den Ausbau des Planungsabschnitts
zwischen Köpenick (a) und Erkner (a) auf eine Geschwindigkeit von
160 km/h vorgesehen?

Berlin, den 8. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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