BT-Drucksache 17/5406

Stand des Aufbaus der afghanischen Polizei

Vom 5. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5406
17. Wahlperiode 05. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Harald Koch,
Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Stand des Aufbaus der afghanischen Polizei

Deutsche Polizisten sind seit mehreren Jahren in Afghanistan tätig, um dort
beim Aufbau einer Polizei mitzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. hat schon
mehrfach kritisiert, dass es dabei faktisch darum gehe, eine zweite Streitkraft für
den Bürgerkrieg aufzubauen. Die Afghanische Nationalpolizei (ANP), insbe-
sondere die Bereitschaftspolizei, wird regelmäßig in Gefechte gegen Aufständi-
sche geschickt und weist größere Verluste auf als die afghanische Armee. Der
quasimilitärische Charakter der Polizei wird von den an den Ausbildungspro-
grammen beteiligten Nationen ausdrücklich gewollt. Von Seiten deutscher Poli-
zeiorganisationen gibt es daran zunehmend Kritik. So äußerte sich der Hauptper-
sonalrat der Bundespolizei im vergangenen Sommer mit den Worten: „Man darf
nicht denken, dass wir dort unten Polizeiarbeit machen“, es handle sich eher um
eine leichte Soldatenausbildung. Auch von Seiten der Gewerkschaft der Polizei
wie auch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter werden immer wieder der
militärisch relevante Charakter der Arbeit deutscher Polizisten und ihr Einsatz
inmitten eines Kriegsgebietes kritisiert.

Im Januar 2011 hat die Bundesregierung einen „Fortschrittsbericht“ zu Afgha-
nistan vorgelegt, der nach Ansicht der Fragesteller diese Bezeichnung nicht ver-
dient. Probleme wie Korruption und systematische Verletzung der Menschen-
rechte durch die afghanische Polizei werden darin allenfalls kursorisch gestreift.
Der einzig erkennbare „Fortschritt“ besteht im quantitativen Zuwachs der ANP,
wohingegen sich die Qualität der Polizeiarbeit kaum verbessert hat.

Berichte von Polizisten, die aus Afghanistan zurückkehren, aber auch von Jour-
nalisten und selbst Stellungnahmen der NATO-Ausbildungsmission NTM-A
zeigen vielmehr, dass die afghanische Bevölkerung „ihrer“ Polizei kein Ver-
trauen entgegenbringt, sondern sie als Teil des Sicherheitsproblems wahrnimmt.
Dem NTM-A-Kommandeur General William Caldwell zufolge erscheint die
Polizei vielen Afghanen als Ansammlung „gesetzloser bewaffneter Männer“
(The Independent, 21. November 2010).

„The New York Times“ (NYT) berichtete am 29. Januar 2011, der rasche Auf-

bau des Polizeiumfanges habe dazu geführt, dass viele minderjährige Jungen re-
krutiert wurden, die von Offizieren als Sexsklaven gehalten würden. Das sei der
UNO schon lange bekannt, ebenso der Regierung Hamid Karzais, die es aber
jahrelang verschwiegen habe. Auch im „Fortschrittsbericht“ der Bundesregie-
rung findet sich kein Wort hierüber.

Drucksache 17/5406 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Seit Sommer vorigen Jahres werden im Rahmen des Versöhnungs- und Frie-
densplans (APRP) Angehörige von Milizen in Polizeiuniformen gesteckt und
als „Afghanische Lokale Polizei“ eingesetzt. Ein Bericht der vom US-Verteidi-
gungsministerium autorisierten Zeitung „Stars and Stripes“ vom 29. September
2010 vergleicht diese Praxis mit dem Anheuern von Gangsterbanden. Eine sol-
che Praxis widerlegt die Behauptung der in Afghanistan tätigen ausländischen
Mächte, es gehe ihnen um den Aufbau eines Rechtsstaates.

Der „Quick-fix“-Ansatz, also der rasche Aufbau eines zahlenmäßig großen Ap-
parates, sei kein Weg, den Aufstand zu bekämpfen, sondern vielmehr dafür,
Gründe für ihn zu liefern, heißt es in einem Bericht des Afghanistan Analysts
Network (AAN) vom 18. November 2010. Auch aus Sicht der Fraktion DIE
LINKE. muss der Versuch, durch den Aufbau der Polizei den Krieg zu gewinnen
und das Land zu beherrschen, als gescheitert betrachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Veröffentlichun-
gen der Polizeigewerkschaften, aber auch von Experten wie dem AAN, der
Afghanistan Research and Evaluation Unit usw. feststellen, dass die afghani-
sche Bevölkerung „ihre“ Polizei verbreitet als Wegelagerer, Schmuggler und
Erpresser wahrnimmt, und warum geht sie in ihrem „Fortschrittsbericht“
hierauf nicht ein?

2. Welche Schlussfolgerungen für die bisher vollbrachte Ausbildungsarbeit
lässt aus Sicht der Bundesregierung die Einschätzung des Kommandeurs des
NTM-A, General William Caldwell, von November 2010 zu, dass die große
Mehrheit der ANP nach wie vor nicht die Gesetze kenne, die sie durchsetzen
solle, und dass die meisten Afghanen in der ANP eine Ansammlung „gesetz-
loser bewaffneter Männer“ sähen (THE INDEPENDENT, 21. November
2010)?

3. Inwiefern will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kritik ziehen, die
Organisationen wie die bundespolizeigewerkschaft – verbund innere sicher-
heit, die Gewerkschaft der Polizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter
am militärisch relevanten Charakter des Polizeiaufbaus in Afghanistan und
generell am Einsatz deutscher Polizeibeamter inmitten eines Kriegsgebietes
äußern?

4. Haben neben dem Land Brandenburg, das bereits seinen Ausstieg aus der
Polizeiausbildung in Afghanistan erklärt hat, noch weitere Bundesländer
signalisiert, dass sie demnächst keine Polizeibeamten für das bilaterale Aus-
bildungsprojekt GPPT (Deutsches Polizei Projekt Team) abstellen werden,
und wenn ja, welche?

5. Wie kommt die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ auf die Zahl
von 113 000 Polizisten, die es derzeit in Afghanistan gebe, angesichts der
Tatsache, dass sie in der Vergangenheit stets drauf hingewiesen hat, es gebe
überhaut keine verlässlichen Zahlen, weil die Angaben der afghanischen
Regierung stark überhöht seien und eine „aussagefähige Kopfzählung“ erst
noch durchgeführt werden müsse (Reisebericht des damaligen Bundesminis-
ters des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vom 26. April 2010)?

a) Ist diese Kopfzählung mittlerweile durchgeführt worden, und wenn ja,
wann, von wem, und mit welchem Ergebnis?

b) Umfasst die Zahl von 113 000 die eingerichteten oder die tatsächlich
besetzten Dienstposten, und wenn ersteres, wie viele von diesen sind tat-
sächlich besetzt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5406

6. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Widersprüche hinsichtlich der Zah-
len zur Abgangs- bzw. Verlustrate der afghanischen Polizei, die laut „Fort-
schrittsbericht“ bei der Gendarmerie (Bereitschaftspolizei) über 2 Prozent im
Monat betrage, wohingegen NTM-A in ihrem Jahresbericht (Year in Review,
2009 bis 2010) von einem durchschnittlichen Wert von 5,2 Prozent pro
Monat spricht und der Leiter der US-Mission, General William Caldwell, am
13. Januar 2011 laut Agenturmeldungen geäußert hat, die Verluste seien so
groß, dass man 133 000 Beamte ausbilden müsse, um am Ende wenigstens
50 000 zu haben?

a) Worauf stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Zahlenangabe?

b) Welche weiteren Zahlen gibt es von Seiten der NTM-A, des International
Police Coordination Board (IPCB), des afghanischen Innenministeriums
oder anderer, mit dem Polizeiaufbau befasster Einrichtungen, und für wie
verlässlich hält die Bundesregierung diese Zahlen?

7. Gibt es mittlerweile verlässliche Zahlen darüber, wie viele jener Polizisten,
die von deutschen Polizeiausbildern ausgebildet worden sind, tatsächlich im
Dienst verbleiben (wenn ja, bitte angeben), und wenn nicht, wie will die Bun-
desregierung ohne solche Zahlen jemals die Effektivität und Nachhaltigkeit
der Ausbildung bemessen können?

8. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass trotz Alphabetisie-
rungsbemühungen sowohl von Seiten der GTZ/GIZ – Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – als auch NTM-A die Zahl
der illiteraten afghanischen Polizisten immer noch extrem hoch ist?

a) Hält die Bundesregierung die Einschätzung im Jahresbericht von Ende
2010 von NTM-A für zuverlässig, derzufolge die Analphabetenquote bei
den unteren Dienstgraden der Polizei 89 Prozent beträgt (und damit höher
ist als die von der Bundesregierung im August 2010 in der Antwort auf
die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache
17/2878, genannte Quote von 70 bis 85 Prozent und selbst bei den Unter-
offizieren noch 65 Prozent)?

Wenn nein, welche Einschätzung hat sie diesbezüglich, und wie begrün-
det sie diese?

b) Trifft es zu, dass die Lese- und Schreibfähigkeiten jener Polizisten, die
als alphabetisiert gelten, dem eines Schulbesuches bis zur dritten Klasse
entsprechen (NTM-A-Zeitschrift The Enduring Ledger, Juni/Juli 2010)
(bitte ggf. korrekte Entsprechung angeben)?

c) Ist angestrebt, dass Polizisten, die Kurse des NTM-A sowie der GIZ be-
suchen, nach deren Abschluss in der Lage sind, selbständig Protokolle zu
verfassen und Sachverhalte schriftlich zusammenzufassen sowie den In-
halt schriftlicher Berichte vollumfänglich zu erfassen?

Wie viele der als alphabetisiert geltenden Polizisten sind nach Kenntnis
oder Einschätzung der Bundesregierung hierzu tatsächlich in der Lage?

d) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung darüber, wie viele Polizisten
nach Abschluss eines Alphabetisierungsprogramms im Polizeidienst ver-
bleiben oder ihn quittieren, um sich nach einer anderen Arbeit umzuse-
hen, angesichts der Tatsache, dass Schreib- und Lesekenntnisse auf dem
afghanischen Arbeitsmarkt ein Herausstellungsmerkmal sind?

e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen oder frem-
den Erhebungen zur durchschnittlichen Analphabetenrate der männlichen
sowie weiblichen Bevölkerung Afghanistans vor?

Drucksache 17/5406 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im „Fortschrittsbericht“, die
Gehälter der afghanischen Polizisten seien im Jahr 2010 „verdoppelt“ wor-
den, angesichts der Tatsache, dass die einfachen Dienstgrade im Dezember
2009 durchschnittlich 200 Dollar monatlich verdienten (laut Reisebericht
des Bundesministeriums des Innern von April 2010) und die Bundesregie-
rung auch im August 2010 in der Antwort auf eine Große Anfrage der Frak-
tion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/2878) auf fast die gleichen
Zahlen rekurrierte (165 Dollar für einfache Streifenpolizisten sowie Durch-
schnittswert von 220 Dollar für die unteren Dienstgrade, wobei als Stand
November 2009 angegeben worden war)?

a) Wie hoch war im Januar 2010 der Verdienst für afghanische Polizisten?

b) Wie waren die Vergleichszahlen von Januar 2011?

c) Wie hoch ist der gegenwärtige Verdienst (bitte bei den Buchstaben a bis c
jeweils nach Dienstgraden sowie Zugehörigkeitsdauer zur Polizei sowie
ggf. nach Polizeieinheiten differenzieren und ggf. diverse Zulagen ge-
trennt angeben)?

d) Welche Veränderungen bei den Verdiensten sind für die Zukunft vorge-
sehen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der afghanischen Polizei in
der Provinz Badachschan, aus der deutsche Polizeiausbilder bis Ende des
Jahres abgezogen werden sollen?

a) Wie viele Dienstposten der afghanischen Polizei gibt es dort, und wie
viele hiervon sind tatsächlich besetzt (bitte nach den verschiedenen
Polizeieinheiten untergliedern)?

b) Wie hoch ist die Analphabetenrate (bitte getrennt angeben nach Dienst-
graden und Polizeieinheiten)?

c) Inwiefern findet nach dem Abzug der deutschen Ausbilder noch eine Be-
wertung oder Kontrolle des Agierens der afghanischen Polizisten statt?

d) Kann nach Ansicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden,
dass die Polizisten der Provinz Badachschan nunmehr rechtsstaatlichen
Maßstäben genügen und es keine nennenswerten Probleme hinsichtlich
möglicher Verletzungen rechtsstaatlicher Standards mehr gibt?

e) Inwiefern gibt es Pläne, deutsche Ausbilder aus weiteren Provinzen oder
Distrikten abzuziehen (bitte ggf. angeben, welche Regionen zu welchem
Zeitpunkt vorgesehen sind)?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten (z. B. NYT, 29. Januar
2011), denen zufolge der rasche Aufbau des Polizeiumfanges dazu geführt
habe, dass viele minderjährige Jungen rekrutiert wurden und es eine weit
verbreitete Praxis auch unter Polizeioffizieren gebe, Jungen als Sexsklaven
zu halten, und wenn ja, seit wann hat sie Kenntnis von diesem Problem?

a) Welchen Umfang nimmt diese Praxis ein?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zumindest
innerhalb der von der Bundeswehr kontrollierten afghanischen Provin-
zen das Problem einzuschätzen und Abhilfe zu leisten?

c) Sind deutsche Polizisten oder Soldaten gehalten, Anzeige bei den zu-
ständigen afghanischen Behörden sowie Meldung bei den deutschen
Vorgesetzten zu erstatten, wenn sie Kenntnis von Kindesmissbrauch er-
halten, und wenn ja, inwiefern wurde dies umgesetzt?

d) Ist das Problem des Kindesmissbrauchs innerhalb der afghanischen
Polizei auf Besprechungen des IPCB oder anderer Koordinierungsein-

richtungen besprochen worden, und wenn ja, welche Konsequenzen sind
dabei besprochen worden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5406

e) Warum geht die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ mit kei-
nem Wort darauf ein, dass der auch von ihr unterstützte zahlenmäßige
Aufbau der Polizei zugleich dazu geführt hat, den zahlenmäßigen Um-
fang von Kindesmissbrauch zu erhöhen?

12. Wie genau gestaltet sich die Rekrutierung von Angehörigen der ANP?

a) Wer ist für Ausschreibung und Auswahl zuständig, und inwiefern haben
deutsche Polizisten hierbei ein Mitspracherecht?

b) Wie wird gewährleistet, dass unter den Rekruten nicht eingeschleuste
Angehörige von Milizen oder Kriegsverbrecher sind?

Welche Möglichkeiten stehen zur Überprüfung zur Verfügung, und in-
wiefern ist hierbei die Mitwirkung des – von schweren Korruptionsvor-
würfen betroffenen – afghanischen Innenministeriums erforderlich?

c) Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Anteil von Min-
derjährigen in den Reihen der ANP (bitte – soweit möglich – Alters-
angaben vornehmen), und welche Möglichkeiten bieten sich deutschen
Polizeiausbildern, den Einsatz von Kinderpolizisten zu verhindern oder
zu beenden?

Wie oft wurde in der Vergangenheit von diesen Möglichkeiten Ge-
brauch gemacht?

d) Wie lange dauert gegenwärtig die Ausbildung von ANP-Rekruten?

13. Was ist die Aufgabe der „Provincial Response Companies“, und inwiefern
unterscheiden sich diese von den anderen Einheiten der ANP?

a) Welchen Umfang haben die PRC, und wie hoch ist der angestrebte Um-
fang?

b) Wer ist zuständig für Ausschreibung und Rekrutierung der PRC (Presi-
dential Reserve Call-up)?

c) Wie lange dauert die Ausbildung der PRC, und wer ist an ihr beteiligt?

d) Versteht sich diese Ausbildungsdauer als zusätzlich zur „normalen“
ANP-Ausbildung?

e) Was sind die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung der PRC im
Vergleich zur Ausbildung der ANP?

f) Inwiefern und mit welchem Aufwand beteiligt sich die Bundeswehr an
der Ausbildung der PRC?

g) Inwiefern sind deutsche Polizisten in die Ausbildung der PRC eingebun-
den?

h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Alphabetisie-
rungsgrad der PRC-Angehörigen?

i) Trifft es zu, dass die PRC vor allem für den militärischen Kampf gegen
Aufständische eingesetzt werden sollen (DER SPIEGEL 3/2011)?

14. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Milizen ein, die im Rahmen
des Afghanischen Programms für Wiedereingliederung und Frieden
(APRP) unter der Bezeichnung „Afghanische Lokale Polizei“ (ALP) lega-
lisiert werden?

a) Inwiefern steht die Schaffung der ALP in Übereinstimmung mit dem
proklamierten Ziel, eine Polizei zu schaffen, die rechtsstaatlichen Krite-
rien entspricht?

b) Welchen zahlenmäßigen Umfang nehmen die ALP derzeit ein, welcher

Gesamtumfang wird angestrebt, und sind diese Zahlen im oben abge-
fragten Gesamtumfang der ANP enthalten?

Drucksache 17/5406 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Wer ist für Ausschreibung und Rekrutierung zuständig?

d) Welche Nationen sind für die Ausbildung der ALP-Angehörigen zustän-
dig, und inwiefern sind deutsche Stellen hierbei beteiligt?

e) Wie lange dauert die Ausbildung der ALP-Rekruten, und was sind die
wesentlichen Unterschiede zur normalen Ausbildung der ANP?

f) In welchem Verhältnis steht die ALP zur ANP?

g) Wie viele ALP-Einheiten gibt es in den deutschen Einflussgebieten Af-
ghanistans, und inwiefern sind deutsche Stellen mit Rekrutierung, Aus-
bildung oder Förderung der ALP befasst?

h) Inwiefern fließen die Gelder des APRP-Treuhandfonds, an dem sich die
Bundesregierung mit 50 Mio. Euro (über fünf Jahre) beteiligt, auch in die
Finanzierung der ALP, und für welche Zwecke genau (Soldzahlung,
Ausrüstung, Bewaffnung usw.)?

15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
„Manchmal ist das schon ein Scheißjob“ (Die Bundeswehr, März 2011), aus
dem hervorgeht, dass ALP-Angehörige in der Provinz Baghlan bekannter-
maßen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen („Wer nicht spurt,
den peitscht er aus“ heißt es über einen ALP-Anführer), die Bundeswehr
sich da aber raushalte?

a) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung legitim, deutsche Steuergelder
solchen Polizisten zukommen zu lassen, von denen man weiß, dass sie
Menschen auspeitschen?

b) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, Strafanzeige bei den zu-
ständigen afghanischen Behörden zu stellen, wenn sie von schweren
Menschenrechtsverletzungen durch afghanische Polizisten erfahren, und
inwiefern ist dies im Fall des ALP-Führers Mullah Kahar geschehen?

c) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, an ihre Vorgesetzten Mel-
dung über solche Menschenrechtsverletzungen zu erstatten, und inwie-
fern ist dies im beschriebenen Fall geschehen?

16. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit „Train-the-trai-
ner“-Programmen gemacht, und welche Angaben kann sie darüber machen,
wie stark die tatsächliche Präsenz der Trainer in den Ausbildungsabschnit-
ten ist und wie viele der ausgebildeten Trainer im Polizeidienst verbleiben
bzw. diesen nach kurzer Zeit quittieren?

Wie viele afghanische Polizisten wurden bislang von deutschen Polizisten
zu Trainern ausgebildete Trainer, und wie viele von diesen sind noch heute
als Trainer tätig?

17. Welche Überlegungen gibt es auf Seiten der Bundesregierung und bei den
anderen am Polizeiaufbau beteiligten Nationen, wie auch über 2014 hinaus
die Bezahlung der afghanischen Polizisten gewährleistet werden soll?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige „ethnische“ Zusam-
mensetzung der afghanischen Polizei vor dem Hintergrund des angestrebten
Ziels einer gleichberechtigten Multiethnizität, und welche Zahlen liegen ihr
diesbezüglich vor?

Berlin, den 5. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.