BT-Drucksache 17/5276

Auswirkungen der Neuregelungen des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

Vom 24. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5276
17. Wahlperiode 24. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkung der Neuregelung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen
und -Empfänger

Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind Leid-
tragende der Elterngeldneuregelung vom Januar 2011. Betroffen sind hier vor
allem diejenigen, die nicht über Erwerbseinkommen verfügen: Sie bekommen
das Elterngeld in Höhe von 300 Euro als Einkommen auf ihren Leistungen ge-
mäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet und somit das
Elterngeld de facto gestrichen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak-
tion DIE LINKE. vom 9. März 2011 behauptet die Bundesregierung, diesbezüg-
lich über keine Daten von betroffenen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfän-
ger zu verfügen.

Für die Betroffenen ist diese Regelung fatal. Sie verlieren nicht nur pro Monat
300 Euro, sondern auch kurzfristig jegliche finanzielle Planungssicherheit. Da-
rüber hinaus müssen viele Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger mit
Rückforderungen durch die SGB-II-Behörden rechnen, wenn diese aufgrund der
kurzen Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten der gesetzlichen Neu-
regelungen die Leistungen im Umfang des Jahres 2010 weitergezahlt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskunft über die
Anrechnung sowie die Höhe der Anrechnung der Elterngeldleistungen auf
SGB-II-Leistungen geben (falls die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Da-
ten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)?

2. Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskünfte über die
Anzahl der SGB-II-Neubescheidungen im Rahmen der Änderung des Eltern-
geldes geben (falls die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Daten, die Aus-
kunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)?

3. Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskünfte über
Höhe und Anzahl der Rückforderungen von SGB-II-Leistungen aufgrund der

Änderungen der Elterngeldregelungen geben (falls die Bundesregierung
nicht beabsichtigt, Daten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte be-
gründen)?

Drucksache 17/5276 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie viele Kinder im Alter unter 14 Monaten leben in SGB-II-Bedarfs-
gemeinschaften (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?
a) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhalten einen Mehrbedarf we-

gen Alleinerziehung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundes-
land)?

b) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften bestehen aus lediglich einem
Haushaltsvorstand (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundes-
land)?

c) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wird gleichzeitig Arbeits-
losengeld I (ALG I) bezogen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bun-
desland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

d) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich das Erwerbseinkom-
men in den 12 Monaten vor der Geburt reduziert (bitte aufschlüsseln nach
Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haus-
haltsvorstand)?

e) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich deshalb der SGB-II-
Bedarf erhöht (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und
Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?
In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wurden die Bewilligungs-
bescheide aufgrund eines erhöhten anrechenbaren Einkommens aufge-
hoben und Rückforderungen erhoben, ohne dass das Einkommen aus
Erwerbsarbeit stammt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland
und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

f) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften befinden sich die Eltern vor
der Geburt in einer Berufsausbildung oder in einem Studium (bitte auf-
schlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit
nur einem Haushaltsvorstand)?

5. In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften lief der Bewilligungszeitraum
für die SGB-II-Leistungen über den Jahreswechsel hinaus (bitte aufschlüs-
seln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem
Haushaltsvorstand)?

6. Wie viele Kinder im Alter unter 12 Monaten leben in SGB-II-Bedarfs-
gemeinschaften, und wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften sind lediglich
Aufstocker (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland)?
a) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhalten einen Mehrbedarf we-

gen Alleinerziehung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundes-
land)?

b) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften bestehen aus lediglich einem
Haushaltsvorstand (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundes-
land)?

c) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wird gleichzeitig ALG I be-
zogen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfs-
gemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

d) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich das Erwerbseinkom-
men in den 12 Monaten vor der Geburt reduziert (bitte aufschlüsseln nach
Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haus-
haltsvorstand)?
In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich deshalb der SGB-II-
Bedarf erhöht (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Be-
darfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5276

e) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wurden die Bewilligungsbe-
scheide aufgrund eines erhöhten anrechenbaren Einkommens aufgehoben
und Rückforderungen erhoben, ohne dass das Einkommen aus Erwerbs-
arbeit stammt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Be-
darfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

f) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften befinden sich die Eltern vor
der Geburt in einer Berufsausbildung oder in einem Studium (bitte auf-
schlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit
nur einem Haushaltsvorstand)?

7. In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften lief der Bewilligungszeitraum
für die SGB-II-Leistungen über den Jahreswechsel hinaus (bitte aufschlüs-
seln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem
Haushaltsvorstand)?

Berlin, den 24. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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