BT-Drucksache 17/514

Funktürme als technische Baudenkmäler

Vom 25. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/514
17. Wahlperiode 25. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Dr. Barbara Höll,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Funktürme als technische Baudenkmäler

Viele Funk- und Fernsehtürme in Deutschland, die sich im Besitz der Deutschen
Telekom AG befinden, sind außer Betrieb und stehen unter Denkmalschutz.
Allerdings werden sie derzeit überhaupt nicht genutzt und sind damit in ihrer
Bausubstanz gefährdet. Eine Möglichkeit wäre, diese als technische Baudenk-
mäler dem Besucherverkehr zu öffnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche der unter Denkmalschutz stehenden Funk- bzw. Fernsehtürme, die
sich im Besitz der Deutschen Telekom AG befinden, sind für den Besucher-
verkehr nutzbar, welche davon sind barrierefrei, und welche sind derzeit auch
für Besucherinnen und Besucher zugänglich?

2. Welche der unter Denkmalschutz stehenden Funk- bzw. Fernsehtürme, die
sich im Besitz der Deutschen Telekom AG befinden, sind aus brandschutz-
technischen oder anderen sicherheitstechnischen Gründen für den Besucher-
verkehr gesperrt und damit nicht als Ausflugsziel nutzbar (bitte Auflistung
der jeweiligen Gründe)?

3. Wie bewertet die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Telekom
AG den Vorschlag, jährlich je Telekom-Aktie auf einen Cent Gewinnaus-
schüttung zu verzichten, um mit den Geldern der einbehaltenen Gewinnaus-
schüttung die unter Denkmalschutz stehenden Funktürme sicherheitstech-
nisch für den Besucherverkehr auszurüsten?

4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die
unter Denkmalschutz stehenden, gegenwärtig geschlossenen Funk- bzw.
Fernsehtürme als technische Baudenkmäler wieder dem Besucherverkehr zu-
gänglich gemacht werden können?

5. Wird sich die Bundesregierung als Hauptaktionär auf der nächsten Hauptver-
sammlung der Deutschen Telekom AG in irgendeiner Weise für die Wieder-
nutzbarmachung der gegenwärtig für den Besucherverkehr gesperrten Funk-

bzw. Fernsehtürme einsetzen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/514 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie wird sich die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Telekom
AG für die Schaffung von Barrierefreiheit bei der Nutzung der Funk- bzw.
Fernsehtürme einsetzen?

Berlin, den 25. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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